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Deutsches Ja zu Chatkontrolle? CCC & Co. warnen vor Grundrechtsgefährdung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Chaos Computer Club (CCC), der netzpolitische Verein D64 und weitere zivilgesellschaftliche Akteure aus dem Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ warnen eindringlich vor dem drohenden Beschluss des seit Jahren umkämpften Entwurfs der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Die Initiative steht am 14. Oktober auf der Agenda des EU-Ministerrats unter der aktuellen dänischen Präsidentschaft. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, das Nein aus Ampel-Zeiten zu bekräftigen und damit eine „Katastrophe“ für die digitale Sicherheit und die Grundrechte von rund 500 Millionen EU-Bürgern abzuwenden.

Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Abstimmung und der schwerwiegenden Konsequenzen kritisieren die NGOs das Schweigen der Bundesregierung. Weder das Innen-, noch das Justiz- oder das Digitalministerium äußerten sich bisher zur finalen deutschen Position. Die Organisationen mahnen, dass die Exekutive mit einer Zustimmung in Brüssel zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag brechen würde. Schwarz-Rot versprach darin, die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz weiter zu garantieren.

Der aktuelle Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft enthält alle umstrittenen Maßnahmen, die bisher auf EU-Ebene gescheitert waren. Im Kern geht es weiterhin um das Scannen von Kommunikationsinhalten wie Bildern, Filmen und verlinkten Webseiten nach bekannten und sogar unbekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch.

Um die weit verbreitete Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern wie Signal, Threema oder WhatsApp zu umgehen, bauen auch die Dänen auf Client-Side-Scanning. Der CCC betont, das sei lediglich ein beschönigender Begriff für die direkte Überwachung auf dem Endgerät und könne niemals minimalinvasiv sein, da die Maßnahme gegen den Willen der Nutzer gerichtet sei.

Die Konsequenz: Es müssten absichtliche Sicherheitslücken alias Hintertüren in Protokollen oder Geräten platziert werden. „Sollte ein solches Gesetz zur Chatkontrolle auf den Weg gebracht werden, bezahlen wir nicht nur mit dem Verlust unserer Privatsphäre. Wir öffnen auch Tür und Tor für Angriffe auf sichere Kommunikationsinfrastruktur“, schlägt CCC-Sprecherin Elina Eickstädt Alarm. Eine vertrauliche Kommunikation – ein entscheidender Baustein der IT-Sicherheit in der digitalisierten Welt – würde faktisch unmöglich gemacht.

D64 sieht in der Echtzeit-Durchsuchung privater Kommunikation einen beispiellosen Eingriff in die Grundrechte. Co-Vorsitzende Svea Windwehr stellt klar: „Es existiert keine Version der Chatkontrolle, die nicht die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation zerstört.“

Die Kontrollmöglichkeiten würden systematische „Chilling Effects“ auslösen – eine Atmosphäre der Selbstzensur. Die freie Meinungsäußerung, die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern und der Quellenschutz für Journalisten wären massiv gefährdet. D64 befürchtet ferner, dass eine derartige Überwachungsinfrastruktur von autokratischen Staaten zur Unterdrückung von Opposition und Kritik missbraucht werden könnte.

Beide Organisationen argumentieren, dass die Chatkontrolle auch aus Sicht des Kinderschutzes kontraproduktiv sei. Die benötigten KI-Systeme seien fehleranfällig und würden Millionen Falschmeldungen produzieren, was Ermittlungsbehörden extrem belaste und die tatsächlichen Fälle im Datenmüll untergehen lasse. Auch Strafverfolgungsbehörden und Kindesschutzorganisationen kritisieren diesen Ansatz. D64 fordert stattdessen, Prävention und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus zu rücken und nicht auf vermeintlich technische Lösungen zu setzen.

Der Appell an die Regierung ist klar: Angesichts der breiten Allianz gegen die Chatkontrolle auch aus der Wissenschaft und der laufenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsse Deutschland seine Position halten. Ein deutsches Veto könnte andere EU-Staaten ermutigen, ebenfalls gegen den Vorschlag zu stimmen, und ein Signal für die Unverhandelbarkeit von Grundrechten zu setzen. „Chatkontrolle stoppen“ hat im Web eine „Anleitung“ veröffentlicht, wie Bürger die relevanten Ministerien, die Fraktionen und Bundestagsabgeordneten erreichen.

Die Dachorganisation European Digital Rights (EDRi) erinnert daran, dass die Chatkontrolle nicht nur einen Cybersicherheits-Albtraum darstellen würde, von dem sogar Geheimdienste abrieten. Der verhandelte Entwurf mache es auch wahrscheinlich, „dass alle digitalen Kommunikationsdienste eine Altersüberprüfung der Nutzer erfordern würden“. Doch sämtliche verfügbaren Systeme zur Altersverifikation stellten nachweislich „eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung, Autonomie und Privatsphäre“ dar.


(nen)



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Bitcoin steigt auf Rekordhoch – erstmals über 125.000 Dollar


Der Bitcoin ist erstmals über die Marke von 125.000 US-Dollar gestiegen. Die älteste und bekannteste Kryptowährung der Welt kletterte am Sonntagmorgen auf der Handelsplattform Bitstamp bis auf 125.426 US-Dollar (106.137 Euro). Im weiteren Verlauf notierte der Kurs knapp unter 125.000 Dollar.

Für das neue Allzeithoch gibt es nach Einschätzung von Experten gleich mehrere Gründe. Zum einen legen immer mehr institutionelle Investoren ihr Geld in Bitcoin an – auch wenn gleichzeitig einige frühe Anleger Kasse machen und sich von Bitcoin-Beständen trennen. Der Bitcoin-Kurs wird außerdem angetrieben durch die Erwartungen, dass die US-Zentralbank in den USA die Zinsen weiter senken wird. Das Kalkül dabei ist, dass Anleger bei niedrigen Zinsen für klassische Anlagen eher bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen und in den Bitcoin zu investieren.

Alternative Geldanlagen wie der Bitcoin – aber auch klassische Wertspeicher wie Gold – profitieren obendrein von den politischen Unsicherheiten in den USA, die unter anderem durch die Haushaltssperre entstanden sind. Manche Analysten begründen die Rallye des Bitcoin auch mit einer historischen Chartanalyse: Seit über einem Jahrzehnt zählt der Oktober zu den stärksten Monaten im Bitcoin-Jahresverlauf. In dem Zeitraum seit 2013 ist der Kurs im Verlauf des Oktobers nur in zwei Jahren (2014 und 2018) gefallen, weshalb Bitcoin-Fans auch vom „Uptober“ sprechen.

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Die Marktkapitalisierung des Bitcoin liegt nach dem jüngsten Kursanstieg einer Aufstellung des Anbieters CoinMarketCap zufolge bei rund 2,5 Billionen Dollar. Der Bitcoin dominiert damit weiter den Markt der Digitalwährungen. Dieser kommt derzeit auf einen Gesamtwert von knapp 4,3 Billionen Dollar.


(nen)



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Medizinisches Cannabis: So funktioniert das Geschäft mit Marihuana auf Rezept


Ein paar Gramm Haze, ein bisschen Mango Kush und noch etwas Cannabis-Öl – es wirkt auf den ersten Blick fast so, als würde man bei einem ganz normalen Onlineshop Cannabis bestellen. Die Lieferung kommt direkt nach Hause. Was nach Drogenkauf im Darknet klingt, ist in Deutschland ganz legal: Medizinisches Cannabis gibt es seit der Teillegalisierung online auf Rezept.

Plattformen wie Dr. Ansay, Bloomwell, DoktorABC, Green Medical und andere vermitteln dieses Cannabis aus der Apotheke per App auf dem Smartphone. Für eine nötige Verschreibung müssen Sie nicht mal einen Arzt besuchen. Doch der Onlineversand hat auch Kritiker, die befürchten, dass das medizinische Cannabis zum reinen Genusskonsum zweckentfremdet wird. Deshalb droht eine Einschränkung der Telemedizin durch strengere Gesetze.

  • Seit 2024 gilt Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel; Ärzte dürfen es zu therapeutischen Zwecken verschreiben. Das geht auch online per Telemedizin.
  • Das Bundesgesundheitsministerium plant nun eine Verschärfung der Cannabis-Gesetze und will dem aufblühenden Onlineversand von Cannabis damit Grenzen setzen.
  • Juristen sehen in dem aktuellen Entwurf allerdings einen Verstoß gegen EU-Recht, während Mediziner vom Bund mehr Mittel für die Forschung fordern.

Dieser Artikel beleuchtet das Geschäftsmodell, das seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland aufblüht. Wir erklären, wer die Rezepte ausstellt und warum Kunden sich mit diesen unter Umständen trotzdem strafbar machen. Außerdem erläutert eine Psychiaterin, bei welchen Beschwerden Cannabis wirklich sinnvoll ist, und eine Juristin, ob die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Cannabisgesetzes dem Onlineversand wirklich ein Ende setzt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Medizinisches Cannabis: So funktioniert das Geschäft mit Marihuana auf Rezept“.
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Programmiersprache Kotlin im Backend und für mobile Apps: Konferenz im Februar


Am 24. und 25. Februar 2026 findet erstmals die betterCode() Kotlin statt. Die zwei Tage der von iX und dpunkt.verlag veranstalteten Online-Konferenz sind im Paket oder einzeln buchbar.

Der erste Tag konzentriert sich auf die Entwicklung für Android und den Desktop. Dabei stehen unter anderem Jetpack Compose und die Neuerungen in Android 16 im Fokus.

Tag zwei zeigt fortgeschrittene neue und kommende Features der Programmiersprache wie Context Parameter und Rich Errors. Außerdem gibt er Einblicke in das Koog-Framework für AI Agents und Unit-Tests für Ktor-Anwendungen.

Das Programm der betterCode() Kotlin bietet deutsche und englischsprachige Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:

  • Was Android 16 alles zu bieten hat
  • Compose Deep Dive
  • Kotlin Symbol Processing & Annotationen: Smarte DSGVO-Datenerfassung
  • Ktor-Services Unit-testen
  • Koog your own AI! Delicious recipes
  • From Classes To Functions
  • Mistakes You Make Using Kotlin Coroutine
  • Data Visualization with Kotlin for Finance

Bis zum 27. Januar 2026 kosten die Tickets für einen Konferenztag 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Das Zweitagesticket ist für 449 Euro erhältlich.

Die zusätzlich buchbaren ganztägigen Workshops „Deep Dive into Testing mit Kotlin„, „Funktionale Programmierung: Data-oriented Programming“ und „Alles Ktor, oder was?“ kosten jeweils 549 Euro.

Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.


(rme)



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