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DGB legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

Die Stadt Gießen hat für das kommende Wochenende mehrere Gegendemos in der Nähe der Gründungsveranstaltung der rechtsradikalen AfD-Jugend verboten und diese auf die andere Seite des Flusses Lahn verlegt. Die Anmelder mehrerer Demonstrationen wehren sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht und kritisieren massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
Das Verwaltungsgericht Gießen hatte am Mittwochnachmittag einen Eilantrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes abgewiesen und die Verlegung des Versammlungsortes bestätigt. Dagegen zieht die Gewerkschaft nun in die nächste Instanz. Laut Informationen der Gießener Allgemeinen liegen dem Gießener Gericht zehn weitere Eilanträge vor, die es noch entscheiden muss. Das Verwaltungsgericht hat auf eine Presseanfrage zu diesen Eilanträgen noch nicht geantwortet.
Gericht sieht Platzmangel
Das Gericht begründet seine Entscheidung zur DGB-Demonstration unter anderem mit Platzmangel auf der Westseite der Stadt und rund um das Veranstaltungsgelände, das die rechtsradikale AfD-Jugend nutzt. Kritiker:innen sehen die Auflagen der Stadt vielmehr in polizeitaktischen Überlegungen begründet. Laut dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit müsse ein Protest aber in Hör- und Sichtweite des Adressaten möglich sein.
Der DGB Hessen-Thüringen hat nun in einer Pressemitteilung angekündigt, dass er gegen den am Mittwoch ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen wird. Das Gericht in Gießen hatte die versammlungsrechtlichen Beschränkungen der Stadt Gießen weitgehend bestätigt, dem Eilantrag des DGB jedoch in einzelnen Punkten stattgegeben.
„Fatales Zeichen, wenn Protest verhindert werden soll“
„Hör- und Sichtweite von zentraler Bedeutung“
Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, sagt: „Für demokratische Gegenproteste ist die Möglichkeit, in Hör- und Sichtweite des Anlasses präsent zu sein, von zentraler Bedeutung.“ Die Kundgebungen des DGB seien frühzeitig, transparent und mit einem umfassenden Sicherheitskonzept angemeldet worden. „Deshalb wenden wir uns gegen die massive Einschränkung der von den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden selbst vorgeschlagenen Versammlungsorte, die wir im Konsens übernommen und angemeldet haben.“
Ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens kündigte der DGB an, dass man am kommenden Samstag „ein sichtbares, solidarisches und demokratisches Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit und Spaltung setzen“ werde – egal, wo die Kundgebungen am Ende stattfinden würden.