Online Marketing & SEO
Die Evolution der Kundeninteraktion: Warum KI-Agenten die neuen Architekten der Customer Journey sind
KI-Agenten können Nachhaltigkeitsveranwortlichen bei den verschiedensten Aufgaben unter die Arme greifen.
Mit dem Siegeszug der KI kommen auch vermehrt KI-Agenten zum Einsatz, die eigenständig Aufgaben erledigen. Was bedeutet das für den Auftritt von Marken im Internet? Simon James, Managing Director, Data & AI beim Beratungshaus Publicis Sapient, erklärt in seinem Gastbeitrag, was Marken tun müssen, um in der KI-Welt erfolgreich zu sein.
Wenn generative KI das derzeit wichtigste Thema in der Geschäftswelt ist, dann sind Agenten das derzeit wichtigste Thema in der generativen KI. A
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Rabatt, Bonus, Bestpreis: Was der BGH in der Klage gegen Netto Marken-Discount entscheiden muss
Der Preis ist für Verbraucher oft das schlagende Argument. Viele Unternehmen werben mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware. Doch wer mit Preisermäßigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten. (Symbolbild)
Mit niedrigeren Preisen locken viele Einzelhändler ihre Kundschaft an. Aber wann werden Verbraucher in die Irre geführt? Und welche Regeln schreibt das Gesetz vor? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich gerade mit dem Thema.
Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Produkten die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware werben. Doch wer mit Preisermäßigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten.
Welcher Preis wird ausgeschrieben?
Die sogenannte Preisangabenverordnung regelt, wie Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die Preise ihrer Waren oder Leistungen angeben müssen. Da steht zum Beispiel drin, dass immer der Gesamtpreis angegeben werden muss – also der Betrag, den Kunden einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile pro Ware oder Leistung zahlen müssen.
Was gilt bei Preisrabatten?
Bei der Werbung mit Preisherabsetzungen gilt grundsätzlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch nicht in die Irre geführt werden dürfen, erklärt Rechtsanwalt Martin Jaschinski von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn mit falschen Ursprungspreisen verglichen wird, die nie so hoch waren wie behauptet. „Das passiert gar nicht mal so selten“, sagt der Werberechtsexperte.
Eine weitere Werbestrategie sei die Preisschaukel, bei der das Unternehmen den Preis für eine kurze Zeit hochsetzt, um danach mit einem vermeintlichen Rabatt zu werben. Auch dem setze das Wettbewerbsrecht enge Schranken: Wer nur für eine „unangemessen kurze Zeit“ den höheren Preis verlange, dürfe danach nicht mit einer Preisherabsetzung werben, sagt Jaschinski. Aber wie definiert man eine solche unangemessen kurze Zeit? Und wie können Wettbewerber oder Verbraucherschützer das nachverfolgen?
Mit welchem Preis wird verglichen?
Um diesen praktischen Problemen entgegenzuwirken, legte die Europäische Union (EU) in einer Preisangabenrichtlinie fest: Bei jeder Werbung mit einer Preisermäßigung muss immer der niedrigste Preis angegeben werden, der in einem Zeitraum von 30 Tagen vor dieser Preisermäßigung für das Produkt verlangt wurde – der sogenannte Referenzpreis. In Deutschland wurde diese europäische Richtlinie in der Preisangabenverordnung umgesetzt.
Wie muss dieser Preis angegeben werden?
Juristisch umstritten war zunächst, wie und wo dieser 30-Tage-Referenzpreis angegeben werden muss, sagt Fachmann Jaschinski. Im September schaffte der Europäische Gerichtshof dann Klarheit: Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden, dass sich prozentuale Rabatte oder Werbeaussagen wie „Preis-Highlight“ immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Es reicht also nicht, den Referenzpreis etwa in einer Fußnote zu nennen, sich sonst aber auf einen höheren Preis zu beziehen.
Worum geht es nun in Karlsruhe?
Der BGH verhandelt heute über eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Lebensmitteleinzelhändler Netto Marken-Discount mit Sitz in Bayern – nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen, vor allem im Norden und Osten Deutschlands vertretenen Discounter mit einem Hund auf dem Logo. Der Discounter hatte für ein Kaffee-Produkt geworben, indem er den Preis der Vorwoche (6,99 Euro), den aktuellen Preis (4,44 Euro) sowie den prozentualen Rabatt (-36 Prozent) angab. In einer Fußnote war auch der Referenzpreis zu finden. Der lag mit 4,44 Euro aber genauso hoch wie der vermeintlich reduzierte aktuelle Preis.
Welche Alternativen nutzen Unternehmen?
Infolge des EuGH-Urteils werde bereits etwas seltener mit Preisermäßigungen und dafür mehr mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) geworben, sagt Jaschinski. Es wird in der Werbung also nicht ein früherer Preis zum Vergleich herangezogen, sondern der Preis, den der Hersteller Händlern empfiehlt. Denn dafür gilt die Preisangabenverordnung nicht. „Ob sie das als UVP- oder als wirkliche Preisherabsetzung bewerben, ist für Verbraucher aber häufig gar nicht so leicht erkennbar“, sagt der Berliner Anwalt. Und: Oftmals seien die UVP nicht seriös kalkuliert und lägen weit über den tatsächlichen Verkaufspreisen. „Da wird es noch viel Streitstoff geben“, ist sich Jaschinski sicher. Jacqueline Melcher (dpa)
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Lebenswelten als Leitbild: Warum wir die Zielgruppe 50+ neu denken sollten
Die Fixierung der Werbebranche auf junge Zielgruppen ist seit Jahren ein Thema. In seinem Gastbeitrag räumt Carsten Dorn, Geschäftsführer der Score Media Group mit den Vorurteilen gegenüber älteren Konsumentinnen und Konsumenten auf und erklärt, warum man die Zielgruppe 50+ neu denken sollte.
Wer heute 50 ist, fühlt sich wie 40. Wer 60 ist, wie 50, aber auch: Wer 75 ist, wie 60. Im Schnitt liegt das subjektive Alter 11,5 Prozent unter dem biologischen. Das ist nicht nur gefühlt so, sondern wissenschaftlich belegt. Ein Forschungsteam hat dazu anhand von Daten des Deutschen Alterssurveys zwischen 1996 und 2020 knapp 15.000 Erwachsene ab 40 Jahren mehrfach auf die Frage nach ihrem subjektiven Alter befragt. Laut der Studie nimmt die „subjektive Verjüngung“ in jedem Jahrzehnt um 1,6 Prozent weiter zu – ein Effekt, der die Realität im Marketing längst überholt hat.
Ich will hier aber nicht „die Jungen“ bashen und „die Alten“ auf den Thron heben. Mir geht es um mehr Realität in der Werbung, in der noch das Dogma der 14- bis 49-Jährigen als „werberelevante Zielgruppe“ regiert. Dieses Relikt aus Zeiten des linearen (!) Fernsehens hat spätestens im demografischen Heute ausgedient. Ebenso wie die Darstellung von älteren Zielgruppen: betulich, gebrechlich, farblos. Entweder der Opa im Treppenlift oder die Oma auf dem Skateboard. Beide Bilder verfehlen die Wirklichkeit. Und die Zielgruppe.
Irrtum 1: Die Älteren sind zufrieden, saturiert und haben keine Wünsche und Pläne
Das Credo lautet vielmehr „die besten Kapitel werden noch geschrieben“, wie der Blick auf das Mindset der 50+ zeigt. Laut b4p-Analyse aus 2024 haben 55 Prozent der 50- bis 69-Jährigen ehrgeizige Ziele und Pläne – 11 Prozent mehr als noch 2013. Das spiegelt sich in konkreten Konsumabsichten wider: Knapp 70 Prozent (16,19 Mio.) wollen auf Reisen gehen, ganze 16,7 Prozent (3,93 Mio.) planen den Kauf eines PKWs und 7,8 Prozent (1,85 Mio.) die Anschaffung eines E-Bikes, um nur ein paar wenige Beispiele für die Investitionsfreude herauszugreifen. Selbst der Anteil der „Risikobereiten“ stieg bei den Älteren um 29 Prozent deutlich an. Die Bereitschaft neue Dinge auszuprobieren und zu erleben, wächst also. Wer hier noch von „saturierter Best-Ager-Gemütlichkeit“ spricht, hat den Anschluss verpasst. Boomer sind außerdem die treibende Kraft im Massenmarkt Gesundheit und Nachhaltigkeit. Laut dem YouGov-Whitepaper „Generation Silber“ vom März 2025 sind 56 Prozent der „Eco Actives“, also derjenigen, die umweltbewusst denken und handeln älter als 56 Jahre.
Wer immer noch von ’saturierter Best-Ager-Gemütlichkeit‘ spricht, hat den Anschluss verpasst.
Irrtum 2: 50+ sind Couch Potatoes
Auch körperlich ist die Generation in Bewegung: Die Zahl der 50- bis 69-Jährigen, die joggen, ist seit 2013 um 82 Prozent auf 5,12 Millionen Menschen gestiegen. Ins Fitnessstudio gehen 61 Prozent mehr (2,6 Mio.) und die Zahl der 50- bis 69-Jährigen, die Radfahren oder Mountainbiken, ist um 48 Prozent auf insgesamt 9,1 Millionen Personen angewachsen. Müßig zu erwähnen, dass die Silver Society auch digitaler als ihr Ruf ist – Surfen im Netz ist längst Alltag. Dennoch hält sich in Köpfen von Werbungtreibenden und Mediaverantwortlichen in Agenturen das alte Denkmuster: Klassische Medien sind für Alte, soziale Plattformen für Junge. Dabei konsumieren beide Gruppen medienübergreifend – nur die Ansprache muss passen.
Irrtum 3: Die Älteren sind kostenloser Werbebeifang
Womit wir beim nächsten Kritikpunkt wären: „Ältere müssen in der Werbung nicht separat angesprochen werden, denn sie gehen als Beifang sowieso kostenlos mit ins Netz“, hört man häufiger von Marketeers. Entsprechend dieser Geringschätzung schwankt die Darstellung der „Alten“ zwischen Stereotypen und Unsichtbarkeit. Die Folge: Mehr als jede*r Dritte der über 60-Jährigen identifiziert sich laut der Studie „Old Kids on the Block“ von OMD Germany häufig nicht mit aktuellen Werbeinhalten. Knapp 60 Prozent wünschen sich von Marken eine Kommunikation, die auf sie eingeht und Menschen jeden Alters anspricht – und entsprechend niemanden ausgrenzt. Dazu passt auch die Erkenntnis der YouGov-Studie, dass Marken mit einer hohen Altersdiversität im Kundenstamm allein schon durch die breitere Kundenbasis (also der puren Masse wegen) ein höheres Wachstum generieren, als Marken mit einem jungen PublikumWer also nur auf TikTok die Puppen tanzen lässt, lässt bares Potenzial liegen.
Wir müssen die Zielgruppe neu denken!
Die Generation 50+ ist weder homogen noch abgeschlossen. Sie ist neugierig, offen für Innovationen, markenaffin – aber anspruchsvoll. Sie liebt Qualität, sucht Vertrauen, erwartet Relevanz. Sie will nicht „jung gemacht“ werden, sondern auf Augenhöhe angesprochen. Nicht als Ausnahme, sondern als selbstverständlicher Teil der Konsumrealität.
Was jetzt gebraucht wird? Keine Alibi-Spots, sondern echte Zielgruppenarbeit. Keine Altersgrenzen in Mediaplänen, sondern Lebenswelten als Leitbild. Kein Jugendkult als Selbstzweck, sondern Markenarbeit mit Relevanz. Wer die Mehrheit ignoriert, bleibt eben Minderheit im Markt.
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Online-Werbung: Amazon stellt neuen KI-Werbefilm-Generator vor
Der Video-Generator von Amazon kann jetzt Clips erstellen, die einen Verbraucher zeigen, der eine Uhr am Handgelenk trägt, anstatt die Uhr einfach auf einem Tisch zu präsentieren.
Amazon hat seinen KI-Werbefilm-Generator um einige Funktionen erweitert und allen US-amerikanischen Handelskunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Tool, das im vergangenen Jahr als Beta-Version online gegangen war, erstellt nun Konzernangaben zufolge binnen fünf Minuten fotorealistische Videoclips, teilweise sogar mit nur einem Klick. Was es kann und wie es funktioniert.
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