Künstliche Intelligenz
Die Produktwerker: Produktmanagement in den USA im Vergleich zu Europa
Tim Klein spricht in dieser Podcastfolge mit Christoph Steinlehner, der mehrere Jahre in Washington, D.C. gelebt und gearbeitet hat. Mit seiner Erfahrung aus über 25 Jahren in Produktmanagement und Coaching bringt er spannende Einblicke mit, wie Produktmanagement in den USA funktioniert – und was sich davon auf Europa übertragen lässt.
Regionale Unterschiede innerhalb der USA
Viele Produktmenschen schauen fasziniert ins Silicon Valley. Namen wie Amazon, Google oder Meta wirken wie Fixpunkte, an denen man sich orientiert. Christoph Steinlehner macht jedoch deutlich, dass dieses Bild nur einen kleinen Teil der Realität zeigt. Das Silicon Valley ist ein spezielles Ökosystem mit eigener Tradition, Netzwerken und Kapital. Doch außerhalb dieser Blase ist das Produktmanagement in den USA nach seiner Erfahrung oft erstaunlich nah an dem, was wir aus Deutschland kennen: Hierarchien, steife Strukturen und Unternehmen, die sich mit digitalen Transformationen schwertun.
Networking wird großgeschrieben
Spannend ist, wie unterschiedlich die Arbeitskultur für das Netzwerken und die Jobsuche ist. In großen Tech-Firmen haben Titel und Netzwerke einen hohen Stellenwert, und so ist der Zugang zu anderen Produktmenschen in den USA oft leichter. Ein Intro über LinkedIn, ein Kaffeetermin oder ein schneller Austausch sind gängige Wege, um ins Gespräch zu kommen. Für Steinlehner war dieses offene Netzwerken ein entscheidender Erfolgsfaktor in seinen drei Jahren vor Ort – und ein Unterschied, den er im deutschen Umfeld stärker verankert sehen möchte.
(Bild: deagreez/123rf.com)
So geht Produktmanagement: Auf der Online-Konferenz Product Owner Day von dpunkt.verlag und iX am 13. November 2025 können Product Owner, Produktmanagerinnen und Service Request Manager ihren Methodenkoffer erweitern, sich vernetzen und von den Good Practices anderer Unternehmen inspirieren lassen.
Auch beim Thema Agilität zeigt sich ein anderes Bild als vielleicht vermutet. Zwar arbeiten viele Unternehmen in cross-funktionalen Teams, doch Frameworks wie Scrum sind nicht mehr so dominant wie noch vor einigen Jahren. Capital One zum Beispiel hat die Rolle des Scrum Masters abgeschafft. Während in Europa Scrum oft noch als Stütze genutzt wird, um agile Zusammenarbeit zu strukturieren, ist es in den USA vielerorts bereits im Rückzug. Stattdessen gewinnen andere Arbeitsweisen an Gewicht, die stärker auf Kultur, Eigenverantwortung und Outcome-Orientierung setzen.
Christoph Steinlehner beobachtet zudem, dass Produktmanagement in den USA weniger vom Framework geprägt ist, sondern stärker durch Haltung und Praxis. Gerade in den großen Tech-Firmen braucht es nicht immer „offizielle“ agile Prinzipien, weil die Kultur bereits auf Zusammenarbeit und Wissensaustausch ausgerichtet ist. Doch auch hier gilt: Es gibt nicht „das eine“ Produktmanagement in den USA. Große Corporates kämpfen mit denselben Herausforderungen wie in Europa, während Start-ups eher mit Tempo und Experimenten punkten.
Neue Impulse für europäische Produktmenschen
Was bedeutet das für uns in Europa? Zum einen, dass wir uns nicht von den Erfolgsbildern des Silicon Valley blenden lassen sollten. Zum anderen, dass wir viel lernen können von der Offenheit, dem Mut zum Netzwerken und der klaren Ausrichtung auf Outcomes. Christoph Steinlehner selbst bringt aus seiner Zeit in den USA eine noch stärkere Fokussierung auf Visualisierung und Mapping-Methoden mit, die helfen, Diskussionen greifbarer zu machen und Teams in die Umsetzung zu bringen. Ein Punkt, der Tim Klein als Story-Mapping-Experten und Fan von Assumption Mapping, Impact Mapping und der Arbeit mit einem Canvas sehr aus dem Herzen spricht.
Christoph Steinlehners Erfahrung zeigt: Produktmanagement in den USA ist vielfältiger, bodenständiger und näher an unserer Realität, als viele annehmen. Wer mit offenen Augen hinschaut, entdeckt vor allem viele Möglichkeiten, das eigene Arbeiten mutiger und konsequenter zu gestalten.
Weiterführende Quellen
Im Gespräch wird auf diese Quellen und weitere Podcastfolge verwiesen:
Wer mit Christoph Steinlehner in den direkten Austausch kommen möchte, kontaktiert ihn am besten über sein LinkedIn-Profil.
Die aktuelle Ausgabe des Podcasts steht auch im Blog der Produktwerker bereit: „Die Produktwerker: Produktmanagement: USA vs. Europa – Unterschiede, Learnings, Aha-Momente„.
(mai)
Künstliche Intelligenz
Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).
Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.
Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.
Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).
Pausenzeiten abgefragt
Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.
Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.
Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.
„Live-Überwachung“ und extremer Druck
Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.
Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.
Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Glasfaserausbau: Digitalminister legt Plan für Abschaltung der Kupfernetze vor
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am Donnerstag Eckpunkte für ein „Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Mit dem Papier will Ressortchef Karsten Wildberger (CDU) die Richtung für eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre vorgeben: die vollständige Umstellung von den herkömmlichen kupferbasierten Breitbandnetzen (DSL) auf hochleistungsfähige Glasfaserinfrastrukturen in Form von Fiber to the Home (FTTH).
Hauptziel der Initiative ist es, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Das soll letztlich zu einer gebietsweisen Abschaltung des alten Kupfernetzes führen. Einen fixen bundesweiten Abschalttermin wird es demnach nicht geben.
Die Migration von Kupfer auf Glasfaser hält das BMDS für dringend erforderlich. Glasfasernetze gelten ihm zufolge als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und sind im Vergleich etwa zu VDSL, Kabelnetzen und Mobilfunk deutlich energieeffizienter.
Forcierte Umstellung als Ultima Ratio
Nach aktuellen Schätzungen der Beratungsfirma WIK Consult würde die vollständige Abschaltung des Kupfernetzes unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in Deutschland frühestens 2028 beginnen und erst im Zeitraum 2035 bis 2040 abgeschlossen sein. Dies liege maßgeblich daran, dass betriebswirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber im Vordergrund stünden und es keine Anreize für eine zügige Umstellung gebe.
Das BMDS möchte diesen Prozess beschleunigen. Es plant die Einführung zeitlicher Leitplanken und regulatorischer Maßnahmen, um den Prozess zu beschleunigen. Die erste und entscheidende Phase ist dem Papier zufolge die freiwillige Migration. Hierbei wechseln Endkunden von sich aus auf einen Glasfaseranschluss, sobald dieser verfügbar ist. Je stärker und schneller die Kupfernetze dadurch „leergeräumt“ würden, desto wahrscheinlicher werde eine betriebswirtschaftlich begründete Abschaltung, schreibt das BMDS. Die forcierte Migration sei nur der letzte Schritt für die verbleibenden Anschlüsse.
Um den Abschaltprozess zu steuern und zu beschleunigen, prüft das Ministerium die Vorgabe einer klaren zeitlichen Begrenzung: Die Abschaltung eines Gebietes soll nicht später als drei Jahre nach der flächendeckenden Verfügbarkeit von FTTH-Netzen erfolgen. Diese Regel soll auf das gesamte Bundesgebiet Anwendung finden und damit den Rahmen für die notwendige gebietsweise, diskriminierungsfreie Abschaltung festlegen.
Versorgung soll gewährleistet sein
Eine zentrale Herausforderung sieht das BMDS in der wettbewerbskonformen Migration. Es bestehe die Gefahr, dass die Deutsche Telekom als Eigentümerin des regulierten Kupfernetzes die Abschaltung selektiv nur in ihren eigenen Glasfaserausbaugebieten beantrage, während sie das Kupfernetz in Ausbaugebieten von Wettbewerbern weiter betreibe. Das Ministerium erwägt daher, die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zu erweitern, damit sie die Abschaltpraxis der Telekom in Regionen mit Konkurrenz angemessen berücksichtigen kann.
Um Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen, soll der Ex-Monopolist dazu verpflichtet werden, der Regulierungsbehörde einen umfassenden Migrationsplan vorzulegen. Derzeit liegt die Entscheidung über Ort und Zeitpunkt einer Abschaltung allein bei der Telekom, was zu Informationsasymmetrien und Investitionshemmnissen führt.
Über den gesamten Migrationsprozess hinweg müsse die ununterbrochene Versorgung der Endkunden zu angemessenen Preisen sichergestellt werden, betont das Ministerium. Bei einer Abschaltung sollten die Betroffenen auf eine alternative Kommunikationsinfrastruktur wechseln können, die mindestens die gleiche Qualität der Dienste gewährleiste.
Wettbewerber reagieren positiv
„Gemeinsam mit den Akteuren am Markt wollen wir optimale Rahmenbedingungen für den Übergang zu einem flächendeckenden Glasfasernetz schaffen“, begründet Wildberger den Schritt. Es gelte, die Bürger von den Vorteilen zu überzeugen und FTTH zu attraktiven Preisen anzubieten. Zugleich sei es wichtig, „doppelte Kosten für den parallelen Betrieb alter und neuer Netze“ im Interesse der Verbraucher zu vermeiden. Interessierte können bis zum 14. November Stellung nehmen.
Wettbewerber fordern seit Längerem einen Plan für eine zukunftssichere und reibungslose Kupfer-Glas-Migration. Sie begrüßen die Initiative Wildbergers. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) spricht von einem „wichtigen Signal für weitere Milliardeninvestitionen in den Glasfaserausbau“. Die beteiligten Unternehmen bräuchten dafür dringend faire Bedingungen, wofür das ausgewogene Konzept Wildberger sorgen dürfte.
Der Branchenverband VATM sieht darin eine „entscheidende Chance für mehr Wettbewerb, Transparenz und Planungssicherheit im deutschen Glasfasermarkt“. Die Bundesnetzagentur müsse aber ihre Steuerungs- und Eingriffsrechte nutzen. Hürden im Telekommunikationsgesetz sollten ferner konsequent abgebaut werden.
Die Telekom warnte in der Debatte, beim Abschied von der alten Leitungstechnologie drohe ein „Zwangsanbieterwechsel“. Die Bundesnetzagentur sicherte zu, gemeinsam mit dem BMDS ein Konzept für die Umstellung zu erarbeiten. Sie bremste dann aber die Erwartungen der alternativen Netzbetreiber.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
AirPods Pro 3: Macht der Pulssensor zu viel Druck aufs Ohr?
Die AirPods Pro 3 sehen zwar auf den ersten Blick fast so aus wie ihr Vorgängermodell, doch hat Apple durchaus an der Form geschraubt. Angeblich, so der Konzern, wurde die Hardware an noch mehr Ohren getestet, damit sie noch besser passt. Hinzu kommt, dass nun insgesamt fünf Ohreinsätze aus Silikon (Ear Tips) beiliegen, sodass man die Stöpsel eigentlich besser anpassen können sollte. Die neue Form ist auch einer neuen Sensorik geschuldet: Zum ersten Mal überhaupt bringen AirPods einen Detektor für die Herzfrequenz mit. Dieser ist ersten Tests zufolge durchaus genau – und schlägt etwa den in den Powerbeats Pro 2. Allerdings kann die dadurch leicht veränderte Form zu Druckstellen führen. So gibt es auf Reddit einen aktuell reichlich langen Thread, in dem ein Nutzer gar von einem „Designfehler“ redet – und dies bildlich belegt: Einer der AirPods-Pro-3-Stöpsel hat den inneren Ohrbereich blutig gescheuert.
Anderes Druckgefühl
Tatsächlich fühlen sich die AirPods Pro 3 für langjährige AirPods-Pro-Nutzer anders an. Sie üben eine andere Form von Druck auf den Ohrkanal aus. Das lässt sich eigentlich dadurch lösen, dass man zu einem Ohreinsatz kleinerer Größe greift. Allerdings befindet sich der Sensorbereich an einer Stelle, die sich darüber nicht anpassen lässt – egal welchen Ear Tip man verwendet, die AirPods Pro 3 sind an dieser Stelle immer so dick. Bei „passender“ Anatomie sind solche Reibungsstellen also durchaus denkbar. Die müssen nicht immer blutig sein, sorgen jedoch dann mindestens für Hautirritationen.
Ein Betroffener schreibt: „Ja, genau dieses Problem ist mir gestern aufgefallen. Bei mir ist noch kein Blut ausgetreten, aber der Sensorteil hat definitiv die Haut abgerieben und eine offene Stelle hinterlassen.“ Der neue Sensorteil drücke auf den hinteren Teil des Tragus, einen Knorpelanteil der Ohrmuschel. Ein anderer User schreibt: „Die 3er tun meinen Ohren weh. Die 2er sind in Ordnung. Ich finde die verbesserte ANC (Antischall, Anmerkung) toll, aber ich werde sie vielleicht nicht mehr verwenden können.“ Auch diese Person hatte mit unterschiedlichen Ohreinsätzen keinen Erfolg.
Gute Nachrichten von der Allergiefront
Bislang hatten die AirPods Pro mit einem anderen Problem zu kämpfen: Die Generationen 1 und 2 haben bei einzelnen Nutzern Kontaktallergien ausgelöst. Dabei kam es zu roten Stellen, Jucken, Kratzen und sogar schlimmstenfalls Ohrausfluss und Entzündungen. Wie viele Betroffene es gibt, lässt sich nicht abschätzen.
Mancher machte die Ohreinsätze aus Silikon für das Problem verantwortlich, andere das Kunststoffgehäuse. Bei den AirPods Pro 3 scheint Apple Materialveränderungen vorgenommen zu haben: Der Geruch hat sich geändert, offenbar zusammen mit der chemischen Zusammensetzung des Kunststoffs. Menschen, die das Allergieproblem bislang hatten, berichten, dass es zumindest in den ersten Tragetagen nicht mehr auftritt.
(bsc)
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