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Digital Services Act: Das System der Trusted Flagger hakt noch
Wie Umgehen mit illegaler Werbung, schädlichen Produkten, Fake Shops und anderen verbotenen Inhalten? Der Streit um den Umgang mit illegalen Inhalten gehört zu den großen Dauerdebatten des Digitalzeitalters. Mit dem Siegeszug der Plattform-Ökonomie haben wenige Akteure eine ganz besondere Rolle eingenommen: die Temus, Amazons, YouTubes und TikToks dieser Welt vereinen große Teile von Inhalten, Dienstleistungen oder Produktangeboten auf sich, selbst wenn diese eigentlich von Dritten kommen. Damit sie für deren Inhalte nicht haftbar gemacht werden, gibt es seit den 1990ern das sogenannte Haftungsprivileg: Solange die Betreiber sich an die vorgegebenen Regeln halten und im Fall der Fälle auf Hinweise hin prüfen, ob ein Inhalt illegal sein könnte, müssen sie für diese juristisch nicht geradestehen. Mit dem Europäischen Digital Services Act (DSA) hatte dieses System 2024 ein großes gesetzliches Update erfahren.
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Die Anbieter kaufen sich von der Haftung mit einem Versprechen frei: Wenn jemand etwas sieht, kümmern wir uns. „Notice and Action“ heißt das Prinzip, nachdem jeder auf mögliche Verstöße hinweisen kann. Doch beim DSA ist noch viel Luft nach oben: Die Meldemöglichkeiten dazu und die Reaktion der Anbieter sind bereits Gegenstand verschiedener Verfahren der EU-Kommission gegen die besonders großen Plattformen unter dem DSA. Und eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatte kürzlich bereits aufgezeigt, dass die Meldewege für Verbraucher bei den größten Plattformen und Marktplätzen keineswegs immer den DSA-Regeln entsprechen.
Trusted Flagger: Eine Idee der Privatwirtschaft
Während der Gesetzgebung hatten auch manche Plattformbetreiber darauf gedrängt, dass bei einer Inhalteentfernung gewisse Mindeststandards eingehalten werden sollen. Denn die Anbieter fürchten wenig mehr, als mit ungerechtfertigten Anfragen überschwemmt zu werden. Die Google-Tochter YouTube hatte deshalb vor vielen Jahren das Konzept der sogenannten Trusted Flagger eingeführt: vertrauenswürdige Hinweisgeber – die in etwa auf Rechteverletzungen, Jugendschutzverstöße oder Ähnliches hinweisen konnten. Genau diese Idee wurde vom EU-Gesetzgeber im DSA aufgegriffen. Doch das Konstrukt wird von Kritikern seit dessen Inkrafttreten als Meinungspolizei kritisiert. Dabei haben Trusted Flagger, die in Deutschland vom Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur zertifiziert werden, vor allem eines: einen privilegierten Meldekanal zu den Anbietern. Denn in DSA-Artikel 22 steht: Anbieter müssen diese Meldungen unverzüglich und prioritär abarbeiten.
Und das hat gute Gründe: Wo fachkundige Profis sich melden, ist oft besondere Eile geboten, um größeren Schaden zu verhindern. In anderen EU-Staaten gibt es Trusted Flagger, die etwa Finanzbetrug aufspüren, Kindesmissbrauchsdarstellungen identifizieren oder nach Onlinepiraterie suchen. In Deutschland sind bislang nur vier Trusted Flagger benannt. Während zwei HateAid-Akteurinnen mit US-Sanktionen und der erste Trusted Flagger, die baden-württembergische Organisation „REspect!“ mit Hass und Häme überzogen und diffamiert wurden, sind die beiden anderen Organisationen für diesen Status weniger bekannt und umstritten. Der Bundesverband Onlinehandel ist etwa für den Schutz geistigen Eigentums, unechte Produktbewertungen oder unsichere Produkte als Hinweisgeber zertifiziert. Dem relativ nah ist auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der gilt seit dem Juni 2025 als vertrauenswürdiger Hinweisgeber für ganz bestimmte Bereiche, die den Verbraucherschutz betreffen.
Für die Verbraucherschützer ein neues Instrument – denn bislang haben sie nur die Möglichkeit gehabt, Verbraucherschutz auf dem zähen Rechtsweg oder mit mahnenden Worten durchzusetzen. „Die Funktion als Trusted Flagger ergänzt die Möglichkeiten des vzbv um ein weiteres Instrument – wenn es funktioniert, erspart es auch den Anbietern einigen Aufwand“, sagt Lina Ehrig, die Leiterin des Teams Digitales und Medien, die auch im Beirat der deutschen Aufsichtsbehörde bei der Bundesnetzagentur sitzt. Aber danach sieht es noch nicht überall aus.
Wenn der Kuh-Schuh auf die Tränendrüse drückt
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Denn die Verbraucherschützer sind auf eine Vielzahl an Problemen gestoßen, mit denen sie auch selbst so nicht gerechnet hatten. Ein Problem etwa: ein Anbieter, der als angeblicher Gnadenhof kurz vor der Pleite handgemachte Kuh-Schuhe für 25 Euro anbot – bei Temu für 3 Euro erhältlich. Facebook brauchte laut den Verbraucherschützern 7 Tage, um darauf zu reagieren. Wie viele Kuhschuhe die Tränendrüsen-Tierschutz-Betrüger bis dahin verkauft hatten, lässt sich kaum ermitteln. Und die wohlmeinenden Nutzer bleiben auf dem Schaden sitzen.
Einige der Anbieter machen es den Meldenden besonders schwer. Insbesondere Anzeigen für Fakeangebote seien kaum wirksam zu melden, beklagen die Verbraucherschützer. Automatisiert erstellt, sollen die Trusted Flagger sie händisch und mit viel Aufwand melden. Mit einem auf zehn Einträge beschränkten Onlineformular etwa. Aus Verbraucherschutzsicht sei das ein Unding, sagt Lina Ehrig: „Wir erwarten, dass Marktplätze das Auftauchen kerngleicher Inhalte verhindern, wenn sie bereits als unzulässig eingestuft wurden.“ Die Unternehmen müssten ja selbst ein Interesse haben, dass ihre Angebote nicht missbräuchlich genutzt werden, so die Verbraucherschützersicht.
Doch ihre Meldungen verhallen teilweise ungehört: Während Instagram, Amazon, Facebook und eBay im Regelfall auf die Trusted-Flagger-Meldung zumindest reagierten, führte bei AliExpress von drei Meldungen im Jahr 2025 keine einzige zu einer Löschung – obwohl eines der beanstandeten Produkte, ein Kinderspielzeug, in der EU einem absoluten Verkaufsverbot unterliegt. Bei den Verbraucherschützern hält man derartiges Verhalten für offensichtliche Verstöße gegen den DSA.
Ausgerechnet Google als Sorgenkind
Eines der Sorgenkinder der Verbraucherschützer mit der Lizenz zum Melden ist dabei ausgerechnet der Konzern, der das Trusted-Flagger-System einst mit erfunden hat. „Wir haben beim Digital Services Coordinator eine Beschwerde über Google eingelegt, weil das aus unserer Sicht kein DSA-konformes Verhalten ist“, sagt Dennis Romberg, der für die Marktüberwachung im Digitalen zuständig ist. Sein Team habe im Jahr 2026 bislang schon mehr Meldungen als im Vorjahr vorgenommen, allerdings auch erstmals Fälle an die Rechtsdurchsetzung zur weiteren Behandlung abgegeben.
Sprich: trotz des neuen Instruments muss wohl das alte Instrument der Abmahnung weiterhin für die Entfernung rechtswidriger Inhalte sorgen – mit entsprechendem Aufwand und Zeitverzug. Eine Anfrage von heise online an Google, wie sie das Funktionieren der Trusted Flagger-Bevorzugung einstufen, blieb bis zum Donnerstagabend unbeantwortet. Auch von Temu und TikTok ging bis zum Abend keine Stellungnahme ein, wie ihre Erfahrungen mit den vertrauenswürdigen Hinweisgebern seien.
EU-Leitlinien könnten das System praktikabler machen
Derzeit wird in Brüssel über neue Vorgaben für das Trusted Flagger-System beraten. „Die Leitlinien auf EU-Ebene wären ein guter Ort, um klare Vorgaben für die Anbieter zu erlassen, wie sie Meldungen entgegennehmen und bearbeiten müssen“, meint Verbraucherschützerin Lina Ehrig. Derzeit scheint jeder Anbieter seine eigenen Ideen zu haben, wie Trusted Flagger ihre Meldungen einreichen sollten. In anderen Rechtsbereichen, etwa bei der Produktsicherheitsverordnung, müssen die Anbieter gesetzlich definierte Onlineschnittstellen bereithalten – hier genauere Vorgaben zu machen als es der DSA-Gesetzestext tut, dürfte für die praktische Wirkung große Bedeutung haben.
(mho)