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Digital Services Act: Das System der Trusted Flagger hakt noch


Wie Umgehen mit illegaler Werbung, schädlichen Produkten, Fake Shops und anderen verbotenen Inhalten? Der Streit um den Umgang mit illegalen Inhalten gehört zu den großen Dauerdebatten des Digitalzeitalters. Mit dem Siegeszug der Plattform-Ökonomie haben wenige Akteure eine ganz besondere Rolle eingenommen: die Temus, Amazons, YouTubes und TikToks dieser Welt vereinen große Teile von Inhalten, Dienstleistungen oder Produktangeboten auf sich, selbst wenn diese eigentlich von Dritten kommen. Damit sie für deren Inhalte nicht haftbar gemacht werden, gibt es seit den 1990ern das sogenannte Haftungsprivileg: Solange die Betreiber sich an die vorgegebenen Regeln halten und im Fall der Fälle auf Hinweise hin prüfen, ob ein Inhalt illegal sein könnte, müssen sie für diese juristisch nicht geradestehen. Mit dem Europäischen Digital Services Act (DSA) hatte dieses System 2024 ein großes gesetzliches Update erfahren.

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Die Anbieter kaufen sich von der Haftung mit einem Versprechen frei: Wenn jemand etwas sieht, kümmern wir uns. „Notice and Action“ heißt das Prinzip, nachdem jeder auf mögliche Verstöße hinweisen kann. Doch beim DSA ist noch viel Luft nach oben: Die Meldemöglichkeiten dazu und die Reaktion der Anbieter sind bereits Gegenstand verschiedener Verfahren der EU-Kommission gegen die besonders großen Plattformen unter dem DSA. Und eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatte kürzlich bereits aufgezeigt, dass die Meldewege für Verbraucher bei den größten Plattformen und Marktplätzen keineswegs immer den DSA-Regeln entsprechen.

Während der Gesetzgebung hatten auch manche Plattformbetreiber darauf gedrängt, dass bei einer Inhalteentfernung gewisse Mindeststandards eingehalten werden sollen. Denn die Anbieter fürchten wenig mehr, als mit ungerechtfertigten Anfragen überschwemmt zu werden. Die Google-Tochter YouTube hatte deshalb vor vielen Jahren das Konzept der sogenannten Trusted Flagger eingeführt: vertrauenswürdige Hinweisgeber – die in etwa auf Rechteverletzungen, Jugendschutzverstöße oder Ähnliches hinweisen konnten. Genau diese Idee wurde vom EU-Gesetzgeber im DSA aufgegriffen. Doch das Konstrukt wird von Kritikern seit dessen Inkrafttreten als Meinungspolizei kritisiert. Dabei haben Trusted Flagger, die in Deutschland vom Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur zertifiziert werden, vor allem eines: einen privilegierten Meldekanal zu den Anbietern. Denn in DSA-Artikel 22 steht: Anbieter müssen diese Meldungen unverzüglich und prioritär abarbeiten.

Und das hat gute Gründe: Wo fachkundige Profis sich melden, ist oft besondere Eile geboten, um größeren Schaden zu verhindern. In anderen EU-Staaten gibt es Trusted Flagger, die etwa Finanzbetrug aufspüren, Kindesmissbrauchsdarstellungen identifizieren oder nach Onlinepiraterie suchen. In Deutschland sind bislang nur vier Trusted Flagger benannt. Während zwei HateAid-Akteurinnen mit US-Sanktionen und der erste Trusted Flagger, die baden-württembergische Organisation „REspect!“ mit Hass und Häme überzogen und diffamiert wurden, sind die beiden anderen Organisationen für diesen Status weniger bekannt und umstritten. Der Bundesverband Onlinehandel ist etwa für den Schutz geistigen Eigentums, unechte Produktbewertungen oder unsichere Produkte als Hinweisgeber zertifiziert. Dem relativ nah ist auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der gilt seit dem Juni 2025 als vertrauenswürdiger Hinweisgeber für ganz bestimmte Bereiche, die den Verbraucherschutz betreffen.

Für die Verbraucherschützer ein neues Instrument – denn bislang haben sie nur die Möglichkeit gehabt, Verbraucherschutz auf dem zähen Rechtsweg oder mit mahnenden Worten durchzusetzen. „Die Funktion als Trusted Flagger ergänzt die Möglichkeiten des vzbv um ein weiteres Instrument – wenn es funktioniert, erspart es auch den Anbietern einigen Aufwand“, sagt Lina Ehrig, die Leiterin des Teams Digitales und Medien, die auch im Beirat der deutschen Aufsichtsbehörde bei der Bundesnetzagentur sitzt. Aber danach sieht es noch nicht überall aus.

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Denn die Verbraucherschützer sind auf eine Vielzahl an Problemen gestoßen, mit denen sie auch selbst so nicht gerechnet hatten. Ein Problem etwa: ein Anbieter, der als angeblicher Gnadenhof kurz vor der Pleite handgemachte Kuh-Schuhe für 25 Euro anbot – bei Temu für 3 Euro erhältlich. Facebook brauchte laut den Verbraucherschützern 7 Tage, um darauf zu reagieren. Wie viele Kuhschuhe die Tränendrüsen-Tierschutz-Betrüger bis dahin verkauft hatten, lässt sich kaum ermitteln. Und die wohlmeinenden Nutzer bleiben auf dem Schaden sitzen.

Einige der Anbieter machen es den Meldenden besonders schwer. Insbesondere Anzeigen für Fakeangebote seien kaum wirksam zu melden, beklagen die Verbraucherschützer. Automatisiert erstellt, sollen die Trusted Flagger sie händisch und mit viel Aufwand melden. Mit einem auf zehn Einträge beschränkten Onlineformular etwa. Aus Verbraucherschutzsicht sei das ein Unding, sagt Lina Ehrig: „Wir erwarten, dass Marktplätze das Auftauchen kerngleicher Inhalte verhindern, wenn sie bereits als unzulässig eingestuft wurden.“ Die Unternehmen müssten ja selbst ein Interesse haben, dass ihre Angebote nicht missbräuchlich genutzt werden, so die Verbraucherschützersicht.

Doch ihre Meldungen verhallen teilweise ungehört: Während Instagram, Amazon, Facebook und eBay im Regelfall auf die Trusted-Flagger-Meldung zumindest reagierten, führte bei AliExpress von drei Meldungen im Jahr 2025 keine einzige zu einer Löschung – obwohl eines der beanstandeten Produkte, ein Kinderspielzeug, in der EU einem absoluten Verkaufsverbot unterliegt. Bei den Verbraucherschützern hält man derartiges Verhalten für offensichtliche Verstöße gegen den DSA.

Eines der Sorgenkinder der Verbraucherschützer mit der Lizenz zum Melden ist dabei ausgerechnet der Konzern, der das Trusted-Flagger-System einst mit erfunden hat. „Wir haben beim Digital Services Coordinator eine Beschwerde über Google eingelegt, weil das aus unserer Sicht kein DSA-konformes Verhalten ist“, sagt Dennis Romberg, der für die Marktüberwachung im Digitalen zuständig ist. Sein Team habe im Jahr 2026 bislang schon mehr Meldungen als im Vorjahr vorgenommen, allerdings auch erstmals Fälle an die Rechtsdurchsetzung zur weiteren Behandlung abgegeben.

Sprich: trotz des neuen Instruments muss wohl das alte Instrument der Abmahnung weiterhin für die Entfernung rechtswidriger Inhalte sorgen – mit entsprechendem Aufwand und Zeitverzug. Eine Anfrage von heise online an Google, wie sie das Funktionieren der Trusted Flagger-Bevorzugung einstufen, blieb bis zum Donnerstagabend unbeantwortet. Auch von Temu und TikTok ging bis zum Abend keine Stellungnahme ein, wie ihre Erfahrungen mit den vertrauenswürdigen Hinweisgebern seien.

Derzeit wird in Brüssel über neue Vorgaben für das Trusted Flagger-System beraten. „Die Leitlinien auf EU-Ebene wären ein guter Ort, um klare Vorgaben für die Anbieter zu erlassen, wie sie Meldungen entgegennehmen und bearbeiten müssen“, meint Verbraucherschützerin Lina Ehrig. Derzeit scheint jeder Anbieter seine eigenen Ideen zu haben, wie Trusted Flagger ihre Meldungen einreichen sollten. In anderen Rechtsbereichen, etwa bei der Produktsicherheitsverordnung, müssen die Anbieter gesetzlich definierte Onlineschnittstellen bereithalten – hier genauere Vorgaben zu machen als es der DSA-Gesetzestext tut, dürfte für die praktische Wirkung große Bedeutung haben.


(mho)



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Framework Laptop 13 Pro verlängert Akkulaufzeit erheblich


Frameworks neueste Notebook-Generation bekommt den Namenszusatz Pro, mit Verbesserungen an vielen Stellen. Am stärksten macht sich das bei der Akkulaufzeit bemerkbar: Beim Netflix-Streaming in 4K-Auflösung sollen jetzt etwa 20 statt acht Stunden drin sein.

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Der Hersteller erhöht die Akkulaufzeit durch diverse Stellschrauben. Zum einen sitzt im Gehäuse ein größerer Akku mit gleichzeitig höherer Energiedichte, der so auf 74 statt 61 Wattstunden kommt. Zum anderen kommt effizientere Hardware zum Einsatz.


Alle Komponenten eines Notebooks auf einem Tisch verteilt

Alle Komponenten eines Notebooks auf einem Tisch verteilt

Alle Komponenten des Framework Laptop 13 Pro passen auch in bisherige 13er-Modelle des Herstellers.

(Bild: Framework)

Das Herzstück bildet ein aktueller Intel-Prozessor aus der Panther-Lake-Generation alias Core Ultra 300. Framework will eine Basiskonfiguration mit einem Core Ultra 5 anbieten sowie zwei Varianten mit Core Ultra X7 und Core Ultra X9 samt besonders starker Grafikeinheit. Diese CPUs bringen auch PCI-Express 5.0 für schnelle SSDs mit. Die Ankündigung erwähnt beiläufig auch eine Konfiguration mit AMDs Ryzen AI 300, allerdings stellt Framework die Intel-Optionen in den Vordergrund.

Speicherseitig wechselt der Hersteller von DDR5-SO-DIMMs auf ein neuartiges Low Power Compression Attached Memory Module 2 (LPCAMM2). Auf so einem sitzen LPDDR5X-Speicherbausteine, die schneller und stromsparender arbeiten als normale DDR5-Chips. Framework will zunächst LPDDR5X-7467-Module mit Kapazitäten von 16, 32 und 64 GByte anbieten.


Ein Mensch schraubt an einem offenen Notebook

Ein Mensch schraubt an einem offenen Notebook

Statt Steckmodule vom Typ SO-DIMM werden LPCAMM2-Varianten ins Framework Laptop 13 Pro geschraubt.

(Bild: Framework)

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Das Display soll beim Laptop 13 Pro erstmals nicht von der Stange stammen, sondern explizit für Framework entworfen sein. Die Firma setzt einen IPS-Bildschirm ein, dessen Backplane sparsames Niedrigtemperatur-polykristallines Silizium (Low-Temperature Polysilicon, LTPS) verwendet. Auflösung und Größe bleiben mit 2880 × 1920 Pixeln auf 13,5 Zoll gleich, allerdings fallen jetzt die abgerundeten Ecken weg. Der Kontrast steigt auf 1800:1, die Helligkeit auf bis zu 700 cd/m². Die maximale Bildwiederholfrequenz bleibt bei 120 Hertz, jetzt aber mit variablen Refresh-Raten (VRR) zwischen 30 und 120 Hertz. Zudem beherrscht das Display Touch-Eingaben.

Das Gehäuse für den Framework Laptop 13 Pro fräst der Hersteller aus einem Block Aluminium. Die Ausmaße bleiben gleich, allerdings soll es Detailverbesserungen geben. Das neue Touchpad kommt mit haptischem Feedback. Das Notebook wiegt insgesamt rund 1,4 Kilogramm.

Framework will den Laptop 13 Pro in einer DIY-Version ohne Speicher und Betriebssystem für 1199 US-Dollar anbieten. Komplettversionen, wahlweise mit Windows 11 oder Ubuntu, sollen ab 1499 US-Dollar starten. Die Auslieferung beginnt voraussichtlich im Juni. Vorbestellungen nimmt der Hersteller zeitnah entgegen.

Wer bereits einen bisherigen Framework Laptop 13 verwendet, kann alle Komponenten des neuen Pro-Geräts aufrüsten. Der Hersteller will verschiedene Upgrade-Kits und Einzelteile anbieten. Das Mainboard des Laptop 13 Pro bleibt zu den bisherigen Notebooks kompatibel. Interessierte können etwa das Mainboard samt Prozessor, das Display, das Gehäuse oder das Touchpad mit der Tastatur aufrüsten.


(mma)



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DMA-Vorgaben: Apple blockiert Interoperabilität für Drittanbieter-Apps


Die Free Software Foundation Europe (FSFE) beklagt in einem Bericht, dass Apple Entwicklern in der Europäischen Union entgegen gesetzlicher Vorgaben in etlichen Fällen keinen freien Zugang zu Hardwarefunktionen gewährt hat, die von den Betriebssystemen iOS und iPadOS kontrolliert werden. Sie nennt als Beispiele Anträge, in denen es um Zugang zu Bluetooth Low Energy oder Apple Wallet ging. Die Begründungen Apples würden der eigenen Entwicklerdokumentation des Unternehmens widersprechen.

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Interoperabilität bedeutet, dass Software von Drittanbietern auf dieselben Systemfunktionen zugreifen kann wie die Apps des Plattformbetreibers selbst. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet Apple als sogenannten Gatekeeper dazu, solchen Zugang kostenlos und diskriminierungsfrei zu gewähren. Statt seine Plattform jedoch von vornherein mit offenen APIs und Dokumentation zugänglich zu machen, hat Apple ein antragsbasiertes System eingeführt: Entwickler müssen für jede gewünschte Funktion einzeln um Erlaubnis bitten, ein kostenpflichtiges Entwicklerkonto vorweisen, das 99 US-Dollar pro Jahr kostet, und detaillierte Begründungen einreichen.

Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Spezifikationsverfahren gegen Apple ein, um den Konzern zu transparenteren Abläufen samt öffentlichem Anfragen-Tracker zu verpflichten – doch auch unter diesem Rahmen hat laut FSFE bislang kein einziger der 56 Anträge zu einer Interoperabilitätslösung geführt. Dabei hatte Apple bereits im Dezember 2025 erste Interoperabilitätsvorgaben der EU fristgerecht umgesetzt – allerdings nur jene, zu denen es rechtlich verpflichtet war. Selbst in dem Fall, dass Apple einen Antrag akzeptiert, hat das Unternehmen bis zu 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Auseinandersetzungen mit Widerspruch und Schlichtung gestalten sich laut FSFE langwierig. Die Interessenvertreter kritisieren, dass Apple selbst entscheidet, welche Funktionen „in den Geltungsbereich“ des Gesetzes fallen. Anträge würden mit der Begründung abgelehnt, dass sie gar keine iOS-Funktion seien, obwohl Apple sie trotzdem für eigene Dienste nutzt.

Ein Entwickler beantragte Zugang zur Just-in-Time-Kompilierung (JIT) – einer Technik, die Apples eigener Safari-Browser seit Jahren nutzt. Apple lehnte ab: Für Nicht-Browser-Apps sei das keine iOS-Funktion. Ein anderer Entwickler wollte auf das NFC-Protokoll zugreifen, das Apple Wallet verwendet – Apple bestritt, dass es sich dabei um eine OS-kontrollierte Funktion handele, obwohl die eigene Entwicklerdokumentation für genau diesen Zugang eine Sondergenehmigung vorschreibt. Dabei hatte die EU-Kommission Apple bereits verpflichtet, den NFC-Controller für Drittanbieter zu öffnen, damit Apps Zahlungsdaten etwa an Smartwatches übertragen können. Ein dritter Antrag betraf Bluetooth LE Audio für Forschungshardware – abgelehnt mit der Begründung, Apple nutze das selbst nicht, obwohl Bluetooth Low Energy Teil von iOS ist. Zwei weitere Anträge zielten auf Alternativen zu Apples Push-Notification-Dienst – auch sie wurden abgewiesen, da dieser angeblich bereits offen sei.

Die FSFE setzt sich dafür ein, dass die EU Interoperabilität „by design“ einfordert, also offene Schnittstellen im System, die ohne Antragsverfahren nutzbar sind. Apple hat zuletzt zwar angekündigt, Wearables von Drittanbietern in der EU mit weiteren Funktionen wie Live-Aktivitäten zu unterstützen – doch das geschieht weiterhin im Rahmen des antragsbasierten Systems, das die FSFE kritisiert. Auch dürfe es keine Verschwiegenheitserklärungen für Entwickler geben, die Interoperabilität beantragen. Dies sei in 27 der abgelehnten Antragsverfahren der Fall gewesen. Und die EU-Kommission wird ersucht, das Gesetz stärker durchzusetzen.

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Apple wurde von heise online um eine Stellungnahme gebeten, hat sich unmittelbar aber noch nicht geäußert. Apple hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, der DMA schaffe einen unpassenden, kostspieligen Prozess und hemme Innovation – und dem Gesetz sogar Alternativvorschläge entgegengestellt.

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(mki)



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Ternus als Apple-CEO: Fokus auf Hardware und schnelle Entscheidungen


Kollegen des künftigen Apple-CEO John Ternus erwarten nach dem Wechsel im September mehr Entscheidungsfreude an der Spitze des iPhone-Herstellers. Ternus knüpfe damit an Apple-Mitgründer Steve Jobs an, heißt es in einem Bloomberg-Bericht. Apples aktueller CEO Tim Cook habe dagegen bei Vorhandensein mehrerer Optionen lieber länger abgewogen und Fragen gestellt. Ternus komme, so namentlich genannte Quellen im Unternehmen, gerne schnell zu einer Entscheidung – auch auf die Gefahr hin, dass mal eine falsch sein kann. Ob er allerdings diese Gepflogenheit aus seiner jetzigen Aufgabe als Senior Vice President of Hardware Engineering auch auf die neue Aufgabe überträgt, gilt es abzuwarten.

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Mit Ternus könnte die kollektive Entscheidungskultur enden, die Tim Cook eingeführt hat. Cook soll bei kniffligen Weichenstellungen mehrere Spitzenverantwortliche hinzugezogen haben. Unter Ternus könnten die Fäden künftig wieder stärker bei einer Person zusammenlaufen. „Ob richtig oder falsch, aber es ist zumindest eine Entscheidung“, zitiert Bloomberg-Reporter Mark Gurman einen Insider.

Beobachter berichten außerdem, dass Ternus bei einigen zentralen Fragestellungen der vergangenen Jahre einen guten Instinkt für die richtigen Entscheidungen gezeigt habe. So sei Ternus skeptisch bei der Vision Pro und beim Automobil-Projekt gewesen und habe sich dagegen ausgesprochen. Während das Apple-Auto niemals Serienreife erlangte und das Projekt eingestellt wurde, wird die Vision Pro dem seinerzeit formulierten Anspruch, dass das räumliche Computing die Zukunft sei, nicht gerecht. Sie wird in Nischen wertgeschätzt, hat aber keine Breitenwirkung erzielt.

Beim MacBook Neo sei Ternus hingegen die treibende Kraft gewesen. Das günstigste MacBook spricht vor allem jüngere und preisbewusste Zielgruppen an. Es war nach seinem Start rasch ausverkauft und Interessierte müssen aktuell mit Wartezeiten rechnen.

Ternus wird den Chefposten bei Apple am 1. September übernehmen. Der 50-Jährige kam im Jahr 2001 ins Unternehmen und hat einen Abschluss in Maschinenbau an der University of Pennsylvania. Tim Cook wird indessen in die neu geschaffene Position des Executive Chairman im Board of Directors wechseln. Dort soll er unter anderem für Regierungsbeziehungen weltweit verantwortlich zeichnen.

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(mki)



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