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Große Hoffnung, schon gehackt: EU-App zum Alters-Check ist da


Die Schwachstelle liegt laut Moore in der Identitätsprüfung. Ein Hacker könne die PIN-Datei verändern und so eine neue PIN-Nummer festlegen. Baptiste Robert, bekannter IT-Sicherheitsexperte, sieht ebenfalls viele Probleme, wie er Politico gegenüber erklärte. So könnten Hacker etwa die Authentifizierungsfunktionen der App umgehen. Der Kryptografieforscher Olivier Blazy bemängelt die Cybersicherheitsstandards und mahnt:

We were worried that the Commission would launch its app in a hurry, no matter its security issues, and now we can see it wants to launch something that is not technically ready. Such a rushed launch could undermine trust in future digital identity wallets.

Wie reagiert die EU-Kommission auf die Kritik?

Obwohl die kritischen Stimmen lauter werden, bleibt die EU-Kommission bei ihrer Alters-Check-App. Das Hacken sei bei einer älteren Version der App möglich gewesen und die Lücke sei mittlerweile geschlossen worden.

Die Expert:innen widersprechen jedoch, sie hätten mit der aktuellsten Version gearbeitet, die sie dank Open Source einsehen konnten. Der Digitalpolitiksprecher Thomas Regnier erklärte hierzu jedoch, dass es keine endgültige Version der App gebe, da sie stets überarbeitet werde.

Die Diskussion wird weiter laufen, da Politiker:innen Kinder und Jugendliche im Netz besser schützen wollen, während IT-Expert:innen immer wieder darauf hinweisen, dass solche Systeme bezüglich der Sicherheit noch nicht weit genug entwickelt sind.

Wird es ein Social-Media-Verbot für Minderjährige in Deutschland geben?

In Deutschland haben sich SPD und CDU ebenfalls für ein Verbot von Social Media unter 14 Jahren ausgesprochen. Doch der Koalitionspartner CSU ist dagegen, sodass noch unklar ist, ob und wann in Deutschland die Social-Media-Nutzung eingeschränkt wird. Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke erklärte die Bundesregierung, dass der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.

Bildungsministerin Prien lässt zurzeit Expert:innen die Regelung prüfen, da das Vorhaben umstritten ist. So kritisiert etwa der niedersächsische Landesjugendring, dass solche Verbote die Lebensrealität junger Menschen verkenne und stattdessen mehr Medienbildung und bessere Schutzkonzepte nötig seien. In einem Statement schreibt der Verband:

Junge Menschen müssten befähigt werden, digitale Räume selbstbestimmt und sicher zu nutzen. Sie haben ein Recht darauf, auch am digitalen Leben teilhaben zu können.

So sieht es in anderen Ländern aus

Als Vorreiter:in in puncto Altersbeschränkungen in den sozialen Medien gilt Australien. Hier wurden weltweit die ersten User unter 16 Jahren aus den sozialen Netzwerken ausgeschlossen. Eine repräsentative Umfrage von YouGov zeigte vor zwei Jahren, dass ein ähnliches Gesetz auch in Deutschland große Zustimmung gefunden hätte. Laut eines Berichts des Spiegels befürworteten damals 77 Prozent der Befragten ein solches Verbot.

Auch andere Länder folgten Australiens Beispiel: Spanien erarbeitet ebenfalls ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Griechenland will die Nutzung von sozialen Netzwerken unter 15 Jahren verbieten. In Dänemark gilt die gleiche Regelung wie in Griechenland –allerdings dürfen Eltern ihren Kindern ab 13 Jahren die Nutzung bestimmter Plattformen erlauben. In Frankreich und Großbritannien werden zurzeit ähnliche Gesetze ausgearbeitet.

Bist du für eine Altersbeschränkung in den sozialen Medien? Lass es uns gerne in den Kommentaren wissen!


BBC-Studie:

Meta und TikTok pushten toxische Inhalte systematisch

Eine junge Frau mit Kopfhörern und Smartphone geht an einem U-Bahn-Plakat vorbei, auf dem in einfacher Schrift „Less social media.“ steht.
© Jon Tyson – Unsplash





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Social Sports Clubs: Wie Marken Teil von Sport-Communities werden können


Läuferinnen und Läufer während des London Marathon 2026

Communities zu verstehen und authentischer Teil von ihnen zu werden, wird für Marken, die kulturelle Relevanz aufbauen wollen, immer wichtiger. Daniel Hoffmann, Managing Partner von Tacsy, erläutert am Beispiel von Social Sports Clubs in drei Punkten, was Brands genau tun müssen.

Social Sports Clubs – insbesondere Running Communities – sind weit mehr als ein Fitness-Trend. Sie stehen für eine neue Form „organis

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Facebook & Instagram: WARC sagt Meta ein Mega-Werbeplus auf 240 Milliarden US-Dollar voraus


Wird offenbar stark genutzt: Der Meta Ads Manager

Meta hat sein Werbegeschäft zuletzt massiv mit KI aufgerüstet. Jetzt fährt der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp die Ernte ein. Glaubt man den Forschern von WARC, dann werden die Werbeumsätze von Meta in diesem Jahr um knapp ein Viertel ansteigen. Spannend ist der Ausblick auf 2027.

Von diesen Umsätzen können die traditionellen Medien nur träumen: 240 Milliarden US-Dollar wird Meta in diesem Jahr mit Werbung umsetze

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Preiswerbung: Gericht hebt UVP-Urteil gegen Penny auf


Penny hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben und damit auf die durchgestrichene UVP bezogen.

Im Rechtsstreit um Prospektwerbung mit durchgestrichener UVP kassierte Penny zunächst eine Niederlage. In zweiter Instanz kommt das OLG Köln jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.

Branded-Entertainment-Format von Charles & Charlotte

Bei Penny brodelt auf Youtube ab sofort die Gerüchteküche

Penny baut seine Social-Media-Strategie weiter aus und richtet seinen Youtube-Kanal neu aus. Zum Auftakt startet am 12. Mai das neue Reality-Entertainment-Format „Gerüchteküche“, das auf Gossip, Konflikte und gemeinsames Kochen setzt. Entwickelt wurde das Format gemeinsam mit der Agentur Charles & Charlotte.

Das OLG Köln hat an der Aufmachung des Prospekts nichts auszusetzen. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Verbraucherzentrale will Revision einlegen

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.

Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden. (dpa-AFX)

Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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