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Adobe und NVIDIA starten 3D-Twin-Lösung für Marketing Teams


Warum dieser Schritt relevant ist, zeigt der Blick auf den Markt. Laut einer McKinsey-Studie haben 2025 bereits fast zwei Drittel der Unternehmen weltweit mit agentischer KI experimentiert. Doch weniger als zehn Prozent schaffen bislang den Sprung in die Skalierung. Der Grund liegt selten in der Technologie selbst. Acht von zehn Unternehmen nennen unzureichende Daten als zentrale Hürde, weil agentische Systeme nur so gut funktionieren wie die Datenbasis, auf der sie aufbauen. Genau hier setzen Adobe und NVIDIA an. Sie wollen Unternehmen dabei unterstützen, agentische Systeme nicht nur zu testen, sondern erfolgreich zu skalieren. Mit strukturierten Daten, leistungsfähigen Rechenressourcen und kontrollierten Ausführungsumgebungen.


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Großer Saal des Bergson Kunstkraftwerks in München mit roter und pinker Beleuchtung beim Adobe AI Forum 2026, Blick auf Bühne und Sitzreihen
© Adobe

Digital 3D Twins werden zur Content-Basis im Marketing

Ein zentraler Baustein in Adobes Ansatz ist die 3D-Digital-Twin-Lösung in Adobe Firefly Creative Production. Digitale Zwillinge sind mehr als klassische 3D-Modelle. Sie bilden Produkte vollständig digital ab und enthalten Geometrie, Materialien sowie alle Varianten strukturiert in einem System. Für Marketing und Creative Teams entsteht so eine wertvolle Content-Quelle, aus der sich Assets kanalübergreifend generieren lassen. Dazu gehören unter anderem Produktbilder, Kampagnen-Visuals, interaktive 3D-Erlebnisse oder virtuelle Anproben.

Adobe kombiniert diese strukturierte Produktdatenbasis der Digital Twins mit NVIDIA Omniverse und OpenUSD, um Content Workflows zu standardisieren und skalierbar zu machen. Der Chip-Konzern unter CEO Jensen Huang liefert die technische Grundlage dafür. Der entscheidende Shift liegt im Output. Statt einzelne Visuals zu produzieren, entsteht eine Produktionsumgebung, die Inhalte automatisiert in unterschiedlichen Formaten und Varianten ausspielt.

Kern der Lösung ist Adobe Firefly Creative Production, eine autonome, agentenbasierte KI für die Content-Produktion im Unternehmensmaßstab. Sie ermöglicht individuelle, multimodale Workflows, die über klassische Generierung hinausgehen. Der spezialisierte Agent liest Briefings, wählt passende Assets aus und produziert Kampagneninhalte über alle Kanäle hinweg. Die Inhalte sind direkt einsetzbar und führen Formate wie Bild, Video und 3D in einem durchgängigen Workflow zusammen.

Parallel baut Adobe das Partner:innenökosystem aus. Gemeinsam mit WPP entwickelt man ein KI-Toolkit, das agentische Workflows direkt in kreative Prozesse integriert. Über Firefly Foundry erhalten Unternehmen Zugriff auf angepasste Modelle, die sich an Markenanforderungen anpassen lassen. Ziel ist es, Produktionsprozesse zu beschleunigen und gleichzeitig Markenkonsistenz zu sichern.

In einem aktuellen LinkedIn Post zum Adobe Summit veranschaulicht Adobe die neuen 3D-Digital-Twin- und Agent-Ansätze und betont, dass man gemeinsam mit NVIDIA die Grenzen dessen verschiebe, was mit KI möglich ist, und Content-Produktion künftig nicht nur schneller, sondern intelligenter, personalisierter und skalierbar mache.

Agent-Orchestrierung trifft auf kontrollierte Infrastruktur

Mit dem CX Enterprise Coworker bringt das Adobe zudem ein vollständig agent-basiertes System auf den Markt, das Kund:innenerlebnisse orchestriert. Als Teil von Adobe CX Enterprise analysieren die Agents Signale, leiten daraus nächste Schritte ab und setzen Maßnahmen direkt um. Content wird damit nicht nur erstellt, sondern kontinuierlich entlang von Zieldefinitionen und Daten gesteuert. Kampagnen werden zu laufenden Systemen, die sich dynamisch an Daten und Ziele anpassen.

Technisch abgesichert wird die Ausführung und Steuerung der Agents durch NVIDIA OpenShell. Die Laufzeitumgebung sorgt dafür, dass Agents kontrolliert ausgeführt werden. Jeder Agent läuft isoliert in einer eigenen Umgebung und seine Aktionen lassen sich nachvollziehen. Gerade für Unternehmen in regulierten Branchen ist diese Form der Governance entscheidend, weil sie nachvollziehen und steuern müssen, wie Agents Entscheidungen treffen und Daten verarbeiten. Ergänzend integriert Adobe NVIDIA Nemotron, um zusätzliche Modellkapazitäten für komplexe Aufgaben bereitzustellen.





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Social Sports Clubs: Wie Marken Teil von Sport-Communities werden können


Läuferinnen und Läufer während des London Marathon 2026

Communities zu verstehen und authentischer Teil von ihnen zu werden, wird für Marken, die kulturelle Relevanz aufbauen wollen, immer wichtiger. Daniel Hoffmann, Managing Partner von Tacsy, erläutert am Beispiel von Social Sports Clubs in drei Punkten, was Brands genau tun müssen.

Social Sports Clubs – insbesondere Running Communities – sind weit mehr als ein Fitness-Trend. Sie stehen für eine neue Form „organis

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Facebook & Instagram: WARC sagt Meta ein Mega-Werbeplus auf 240 Milliarden US-Dollar voraus


Wird offenbar stark genutzt: Der Meta Ads Manager

Meta hat sein Werbegeschäft zuletzt massiv mit KI aufgerüstet. Jetzt fährt der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp die Ernte ein. Glaubt man den Forschern von WARC, dann werden die Werbeumsätze von Meta in diesem Jahr um knapp ein Viertel ansteigen. Spannend ist der Ausblick auf 2027.

Von diesen Umsätzen können die traditionellen Medien nur träumen: 240 Milliarden US-Dollar wird Meta in diesem Jahr mit Werbung umsetze

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Preiswerbung: Gericht hebt UVP-Urteil gegen Penny auf


Penny hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben und damit auf die durchgestrichene UVP bezogen.

Im Rechtsstreit um Prospektwerbung mit durchgestrichener UVP kassierte Penny zunächst eine Niederlage. In zweiter Instanz kommt das OLG Köln jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.

Branded-Entertainment-Format von Charles & Charlotte

Bei Penny brodelt auf Youtube ab sofort die Gerüchteküche

Penny baut seine Social-Media-Strategie weiter aus und richtet seinen Youtube-Kanal neu aus. Zum Auftakt startet am 12. Mai das neue Reality-Entertainment-Format „Gerüchteküche“, das auf Gossip, Konflikte und gemeinsames Kochen setzt. Entwickelt wurde das Format gemeinsam mit der Agentur Charles & Charlotte.

Das OLG Köln hat an der Aufmachung des Prospekts nichts auszusetzen. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Verbraucherzentrale will Revision einlegen

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.

Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden. (dpa-AFX)

Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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