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Digitale Souveränität: Nein! – Doch! – Oh!
Im Berliner und Brüsseler Politikbetrieb herrscht regelmäßig Heißluftalarm: Schlagworte surren dann durch die Luft, angeblich wichtige Themen werden hyperventiliert. Unabhängigkeit, Autarkie, Souveränität – all das sind Worte, die nach Stärke klingen sollen. Und doch Schwäche meinen. Mit jedem politischen Personalwechsel wird festgestellt: Wir sind gar nicht unabhängig von anderen.
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Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Nicht bei Halbleitern, nicht bei Netzwerkausrüstern, nicht bei der Energie, nicht bei KI, nicht bei Alltagssoftware. Immer, wenn dann etwas schiefgeht, öffnet sich eine Schublade für Verantwortungsträger, in der ein Sprechzettel liegt: „Es wird eine wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre sein, unsere Souveränität durch Innovation zu sichern – auch und gerade unsere digitale Souveränität.“ Das sagte Friedrich Merz bei der Akademie der Technikwissenschaften im Oktober.
Nicht schlecht, aber auch nicht neu
Vielleicht keine schlechte Idee, sie hatte nur schon mal jemand. „Wir müssen unsere eigene digitale Souveränität stärken, aber ohne globale Wertschöpfungsketten zu kappen und selbst in Protektionismus zu verfallen.“ Das sagte sein Amtsvorgänger Olaf Scholz 2022 auf der Republica. 2021 wollte Ursula von der Leyen Europa „fit für das digitale Zeitalter“ machen – und dabei, natürlich, die digitale Souveränität stärken. Und Emmanuel Macron stellte 2020 fest: „Die Handlungsfreiheit Europas erfordert wirtschaftliche und digitale Souveränität.“
Noch etwas früher fragte jemand anderes: „Wie können wir sozusagen unsere digitale Souveränität erhalten?“ Es war Angela Merkel. „Wir haben eine staatliche Souveränität; und man hätte auch in bestimmten Bereichen ganz gerne eine digitale Souveränität. Dabei ist es so, dass wir neidlos anerkennen müssen, dass uns in bestimmten Bereichen die Weltentwicklung ein Stück davonläuft.“ Was sie als Herausforderung begriff – die zu bewältigen die Aufgabe gewesen wäre.
Der Louis-de-Funes-Moment
In solchen Momenten deutlicher Spontanerkenntnis temporär Verantwortlicher – Merkel 2014 in Folge der NSA-Affäre, Macron bei seiner EU-Militärstrategierede 2020, Scholz in Folge von Coronakrisen-Lieferkettenkrise und Huawei-Diskussion, Merz aufgrund der Probleme mit der Trump-Administration und China – werden Louis-de-Funes-Memes unter Mitarbeitern von Abgeordneten und Ministerien versandt: Nein! – Doch!- Oh! Die französische Originalsequenz („Non! – Si! – Oh!“) hat, das sei angemerkt, nicht annähernd die gleiche Bekanntheit erlangt wie die deutsche Synchronisation.
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Es wäre falsch, der Politik dabei die alleinige Verantwortung für die Situation zuzuschieben. Denn: den Löwenanteil an zu großen Abhängigkeiten verantworten andere, insbesondere die Wirtschaft. Immerhin ist es ihr Geschäftsrisiko, wenn Prozesse nicht mehr funktionieren.
Und doch gibt die Politik jene Regeln vor, die einzuhalten sind. Mit der an diesem Donnerstag endlich verabschiedeten NIS2-Umsetzung etwa. Mit der werden nun endlich weitreichende Regeln eingeführt, wie nicht vertrauenswürdige Hersteller aus nicht vertrauenswürdigen Herkunftsländern mit ihren nicht vertrauenswürdigen Produkten an neuralgischen Stellen nicht mehr verbaut werden dürfen. Das scheint eine dem Grunde nach hervorragende Idee. Noch besser wäre gewesen, damit nicht erst einmal eine kleine Ewigkeit zu warten.
Summe vieler Einzelbetroffenheiten
Und natürlich ist sie unvollständig. Denn hier wird wieder nur ein Teilsegment adressiert. Nirgendwo zeigt sich das systematische Problem so deutlich wie in dem Teil des Energiesektors, der einzeln betrachtet klein ist: Elektroauto, Heimspeicher, Wechselrichter, sie alle können – und sollen oft auch – vernetzt sein. Und jeder einzelne Privathaushalt mit seinem Auto, seiner Solaranlage, seinem Batteriespeicher ist rechtlich unkritisch. Hier gibt es keine kritischen Komponenten, selbst wenn alle am identischen Updateserver hängen.
Ähnliches gilt bei der Software: Natürlich ist die Souveränität Deutschlands nicht durch die Abhängigkeit einer einzelnen Stelle von Microsoft-Software, einem bestimmten Cloudanbieter oder einer Firewall-Lösung gefährdet. Erst die Summe an Einzelbetroffenheiten macht die großflächige, wahre Betroffenheit in der Souveränitätsfrage aus. Und viele Unternehmen haben noch nicht einmal eine Idee, von was sie abhängig sind.
Aus Sicht politisch Zuständiger etwa würden Chipfabriken helfen, digital unabhängiger zu werden. Fachleute weisen auf nötige Vorprodukte, Spezialchemie, Wafer, Lithografiemaschinen hin. Und auf Leiterplatten, bei denen der Weltmarkt ebenfalls geografisch stark fokussiert ist. Ohne die geht kein Chip in irgendein Produkt.
Schon vor vier Jahren veröffentlichte das Wirtschaftsministerium eine Schwerpunktstudie, um kritische Abhängigkeiten besser zu erkennen. Was seitdem tatsächlich passiert ist?
Tatsächlich geben sich etwa US-Konzerne große Mühe, dem Problem irgendwie zu entkommen, dass sie in Deutschland und Europa gute Geschäfte machen wollen, aber gleichzeitig immer US-Recht unterliegen. Chinesische Anbieter beteuern, dass sie doch nur Geld verdienen wollten, und es doch vollkommen unlogisch wäre, ein gutes Geschäft durch staatliche Interessen zu gefährden. Und deutsche und europäische Unternehmen verschweigen gern, dass auch sie einem gewissen Erpressungspotenzial unterliegen: Das China- oder USA-Geschäft ist, je nach Branche und Unternehmen, von ausgeprägter Bilanzrelevanz.
Gipfel ohne gemeinsames Ziel
In dieser Gemengelage richtet die Bundesregierung am Dienstag einen recht speziellen Gipfel aus: den Europäischen Gipfel zur digitalen Souveränität 2025. Als deutsch-französische Inititative gestartet, soll er eine Einladung auch an andere EU-Mitgliedstaaten sein. Für den Bundeskanzler Friedrich Merz geht es dabei vor allem um wirtschaftliche Chancen. Für Emmanuel Macron geht es um ein französisch-deutsches Aufbruchsignal. Und deutsche Unterstützung für knallharte, französische Interessen.
Denn wenn alle EU-Staats- und Regierungschefs zusammensitzen, zuletzt Ende Oktober kommen dabei Sätze heraus wie dieser: „Angesichts des geopolitischen Wandels, des raschen technologischen Wandels und des zunehmenden globalen Wettbewerbs um Innovation, Talente und Investitionen ist es von entscheidender Bedeutung, den digitalen Wandel in Europa voranzubringen, seine Souveränität zu stärken und sein eigenes offenes digitales Ökosystem auszubauen.“
Ankerkundschaft reicht nicht
Das klingt gar nicht so schlecht, könnte man denken. Bloß: Bislang hat es gerade einmal dazu gereicht, ein paar Vorzeigeprojekte zu starten. Eine quelloffene Kollaborationslösung für den Arbeitsplatz der Verwaltung ist fein, beeindruckt aber längst nicht alle auf diesem Planeten. Das ortsgetreue Ersetzen von On-Premise-Rechenzentren durch geolokalisierte, mit US-Betriebsmitteln ausgestattete KI-Clouds wird Deutschland und Europa ebenfalls höchstens punktuell voranbringen.
Was fehlt, ist die zündende Idee, wie es wirklich zu Skaleneffekten kommen kann: Wo kann Europa sich so viel besser und unverzichtbar machen, dass andere sich hier eine Abhängigkeit wünschen müssen? Das kleine, vorab gegebene Versprechen, dass der Staat als Ankerkunde künftig europäische Unternehmen stützen wollen würde, ist kein ausreichender Plan. Und rechtlich auch noch lange nicht in trockenen Tüchern. Aber niemand würde von Friedrich Merz wirklich mehr zum Thema erwarten.
Wenn am Dienstag dann Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron und der Bundeskanzler ihre Sprechzettel zücken und die Lage der digitalen Souveränität bemängeln, aber Besserung versprechen, dann wird es maßgeblich darauf ankommen, was ab Mittwoch wirklich passiert. Wenn denn überhaupt etwas passiert. Während die Welt immer vernetzter und digitaler wird, wird Europa immer abhängiger. Nein! – Doch! – Oh!
(nen)
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PayPal im stationären Handel: 7,6 Millionen registrierte Nutzer in Deutschland
PayPal hatte im Mai vergangenen Jahres sein Angebot in Deutschland ausgeweitet und das kontaktlose Bezahlen an der Ladenkasse eingeführt. Damit positionierte sich das Unternehmen gegen Dienste wie Apple oder Google Pay. Das Angebot, das PayPal bislang nur in Deutschland vorhält, scheint anzukommen.
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„Enorme Dynamik“
Laut Alexander Bellabarba, SVP Global Product Solutions bei PayPal, haben sich etwa ein Dreivierteljahr nach Angebotsstart 7,6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer der PayPal-App in Deutschland für das Bezahlen per Smartphone-App an der Ladenkasse registriert. Diese Zahl nannte er im Zuge der Digital Finance Conference in Frankfurt und in einem LinkedIn-Beitrag. Wie das Handelsblatt weiter berichtet, sagte Bellabarba, dass PayPal in dem Bereich „eine enorme Dynamik“ beobachtet. Konkrete Transaktionszahlen gab der Manager jedoch nicht preis. Doch genau diese Zahl wäre deutlich interessanter, da Registrierungen nicht unbedingt auch Nutzung bedeuten.
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PayPals Bezahloption für stationäre Läden ist im Mai 2025 angelaufen. Für diesen Dienst ist lediglich die PayPal-App erforderlich, die ohnehin schon viele Nutzerinnen und Nutzer für das Bezahlen im Internet verwenden. Die Zahlungen in Ladenlokalen erfolgen über eine virtuelle Debit-Mastercard von PayPal, die Verbraucher in der App anlegen können. Nutzer können damit überall dort bezahlen, wo kontaktlose Mastercard-Zahlungen akzeptiert werden.
PayPal hat eigenen Angaben zufolge 35 Millionen aktive Kundenkonten in Deutschland. Die genannten 7,6 Millionen entsprechen einem Anteil von etwa 22 Prozent.
Europäischer Nachzügler
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Die Funktionsausweitung PayPals und das damit zusammenhängende Wachstum kommen zu einem recht ungünstigen Zeitpunkt für die europäische Alternative Wero. Die Antwort auf die US-Dienste ist im Sommer 2024 gestartet, aber erst seit etwa Mitte 2025 aktiv nutzbar. Zuletzt hatte Wero die Commerzbank, die zweitgrößte Privatbank in Deutschland, als Partner an Bord geholt und damit auf einen Schlag elf Millionen potenzielle Kunden dazugewonnen. Es wird allerdings noch dauern, bis Commerzbank-Kunden Wero wirklich nutzen können – wie lange, ist derzeit unklar. Ebenfalls angekündigt hat N26 den Beitritt zu Wero ab der zweiten Jahreshälfte 2026.
Zu weiteren Wero-Anbietern gehören die deutschen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie Deutsche Bank, Postbank, ING Deutschland und Revolut. Insgesamt ist die Rede von um die 47 Millionen Nutzerinnen und Bankkunden, die Wero verwenden können.
Was PayPals Zahlen genau über die Konkurrenz zu Wero aussagen, lässt sich nur schwer einschätzen, weil die eigentlich wichtige Zahl fehlt. Hinzu kommt, dass PayPal innerhalb der Wero-Zone nur in Deutschland stark ist. In Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg spielt PayPal nur eine nachrangige Rolle im Zahlungsverkehr. Der Wettbewerb mit Wero wird erst in dem Moment interessant, wenn Wero bei einer signifikanten Zahl von Onlinehändlern verfügbar ist und an die Ladenkassen kommt. Letzteres soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 passieren, so der Plan. Die von Bellabarba beobachtete „enorme Dynamik“ könnte gegebenenfalls noch Wero zugutekommen.
(afl)
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iX-Workshop IT-Grundschutz-Praktiker mit Zertifikat | heise online
Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.
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IT-Grundschutz-Methodik umsetzen
Im Workshop IT-Grundschutz-Praktiker lernen Sie, wie Sie die Inhalte der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen die BSI-Standards 200-x sowie die Inhalte und Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik.
Durch den Workshop führt Marvin Menze. Als Senior Consultant bei der HiSolutions AG unterstützt er Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen auf Basis von BSI-Grundschutz. Zudem ist er Experte für die Erstellung von Informationssicherheitskonzepten und -richtlinien, sowie bei der Nachweisführung im Rahmen von KRITIS-Prüfungen.
Der Workshop findet online statt und ist auf 15 Teilnehmende begrenzt, um Ihnen viel Raum für eigene Fragen und Diskussionen zu geben. Am letzten Tag des Workshops haben Sie die Möglichkeit, direkt an der Prüfung teilzunehmen und das entsprechende BSI-Zertifikat zu erlangen.

(ilk)
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Gerichtliche Anordnung bringt Tempo 30 auf Mittlerem Ring in München zurück
Bis der Streit über das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist, muss München auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings vorläufig wieder Tempo 30 verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren angeordnet, nachdem die Stadt an der Landshuter Allee erst im Januar zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Die Stadt hatte dort im Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, um die bestehende Umweltzone nicht auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausweiten zu müssen.
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Aufhebung nach Gutachten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war eingeführt worden, um die Werte gesundheitsschädlicher Stickoxide an der Straße zu senken. Nachdem vergangenes Jahr der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid mit 38 Mikrogramm pro Kubikmeter zwei Mikrogramm unter dem Grenzwert gelegen und ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten für den Fall einer Rückkehr zu Tempo 50 „eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts“ prognostiziert hatte, ließ Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD die Beschränkung wieder aufheben.
Das Gericht hatte einem Eilantrag zweier Anwohner unter anderem wegen ihrer Gesundheit stattgegeben und befand, die Begründung der Stadt für die Aufhebung sei nicht hinreichend nachvollziehbar verlässlich. Nach den jahrelang dauernden Überschreitungen des Grenzwerts müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung sicher gewährleisten.
Über den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist laut Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden. Sie hatte Mitte Januar rechtliche Schritte angekündigt, weil die Aufhebung „einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan darstelle, den die Stadt 2024 wegen zu hoher Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nach ihrer erfolgreichen Klage nachschärfen musste“.
(fpi)
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