Künstliche Intelligenz
Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Gewerkschaft macht mobil gegen Einsatz von humanoiden Robotern bei Hyundai
Die Gewerkschaft von Hyundai Motors befürchtet, dass der Einsatz von humanoiden Robotern in der Automobilfertigung im In- und Ausland massive Auswirkungen für Beschäftigte bis hin zu Entlassungen zufolge haben könnte. Hyundai hatte am Montag angekündigt, die auf der CES 2026 vorgestellte Serienversion des humanoiden Roboter Atlas der Konzerntochter Boston Dynamics ab 2028 in Hyundais US-Werk in Georgia, der Motor Group Metaplant America (HMGMA), einsetzen zu wollen.
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Geplant ist, dass der Atlas-Roboter zunächst stupide, sich wiederholende und gefährliche Aufgaben in der Fertigung übernimmt, die von Menschen nicht so gerne erledigt werden. Demnach soll der Roboter Bauteile sortieren. Später, ab 2030, soll Atlas dann auch in der Montage eingesetzt werden. Atlas soll in der Zukunft auch schwere Lasten bewegen und komplexere Aufgaben durchführen, so der langfristige Plan bei Hyundai. Der humanoide Atlas soll dann an allen Produktionsstandorten weltweit zum Einsatz kommen. Der Konzern hofft, mit diesen Maßnahmen die Effizienz in der Automobilfertigung erhöhen zu können. Bis zu 30.000 Roboter pro Jahr sollen produziert werden.
Mögliche Personaleinsparungen
Die Gewerkschaft von Hyundai befürchtet allerdings, dass mit dem massiven Einsatz humanoider Roboter diese und andere menschliche Arbeitsstellen unwiederbringlich wegfallen und auch keine Ersatzjobs dafür geschaffen werden. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass es in erster Linie darum geht, laufende Personalkosten einzusparen. Humanoide Roboter würden nur in der Anschaffung kosten und Wartungskosten verursachen. Letztere beziffert die Gewerkschaft pro Einheit auf etwa 14 Millionen Won, etwa 8090 Euro, jährlich. Das liege weit unter den Personalkosten eines Arbeiters.
Hyundais Gewerkschaft kritisiert darüber hinaus, dass der Konzern die Automobilproduktion in den USA bis 2028 von 100.000 auf mehr als 500.000 Fahrzeuge hochfahren will. Offenbar soll die heimische Produktion in Südkorea damit ins Ausland verlagert werden – wohl auch, um so US-Zölle zu umgehen. Das könnte aus Sicht der Gewerkschaft auch zu einem Stellenabbau in Südkorea führen.
(olb)
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So funktioniert Käuferschutz bei Bezahldiensten
Weißes statt blaues Hemd, der neue Monitor kommt kaputt an, die angepriesene Edellampe ist billiger Ramsch oder es kommt überhaupt kein Paket: Nicht immer erhalten Sie im Onlinehandel das, was Sie bestellt haben. Mit noch mehr Pech sind Sie einem Fake Shop aufgesessen.
- Viele Bezahldienste bieten Schlichtungen an, wenn es Probleme mit Onlinekäufen gibt und Händler auf stur schalten.
- Jeder Dienst hat eigene Bedingungen und Verfahren, mit denen Sie sich vor dem Kauf vertraut machen müssen.
- Wenn Sie die Regeln einhalten, stehen Ihre Chancen gut, Ihr Geld zurückzubekommen.
Kommt es bei Lieferungen zu Fehlern oder sind Sie von Betrug im Netz betroffen, hilft oft ein Käuferschutzverfahren. So etwas bieten diverse Marktplätze und Plattformen sowie Dienstleister an. Vor allem aber beinhalten bestimmte Bezahlverfahren einen Käuferschutz.
Wir erklären, wie Sie ein förmliches Verfahren anstoßen, wenn Sie im Onlinehandel mit Kredit- oder Debitkarten, PayPal, Klarna oder Wero bezahlt haben. Wir zeigen, wie Sie dabei am besten vorgehen, was Sie beachten müssen und wann ein formales Verfahren überhaupt ratsam ist. In einem weiteren Artikel sehen wir uns die erwähnten Plattformen wie Kleinanzeigen und Marktplätze wie eBay oder Amazon an (einschließlich Amazon Pay).
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So funktioniert Käuferschutz bei Bezahldiensten“.
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„Masters of the Universe“: Erster Trailer gibt Vorschau auf den neuen He-Man
Ein halbes Jahr vor der geplanten Veröffentlichung von „Masters of the Universe“ haben die Amazon MGM Studios den ersten langen Trailer zur zweiten Realverfilmung der Geschichte um He-Man veröffentlicht. Der Clip deutet die Vorgeschichte der Hauptfigur Prinz Adam an, der zur Sicherheit auf der Erde aufgewachsen ist. Dort sucht er lange nach seinem Schwert, das ihm Superkräfte gibt und die Rückkehr nach Eternia ermöglicht. Dort hat sein großer Gegner Skeletor das Kommando übernommen. Der Rest des Trailers besteht aus schnell geschnittenen Kampfszenen, rasenden Raumschiffen und Fantasygebäuden. Schließlich darf He-Man dann auch sein Schwert schwingen.
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„Masters of the Universe“ gehört zu den bekanntesten Marken der 1980er-Jahre. Ausgehend von Actionfiguren des US-Herstellers Mattel war vor allem die erste Zeichentrickserie enorm erfolgreich, es folgten zahlreiche Ableger, Comics und später auch Videospiele. 1987 verkörperte Dolph Lundgren He-Man in der ersten Realverfilmung „Masters of the Universe“, die aber aus Kostengründen größtenteils auf der Erde spielte. Der Film war auch deshalb ein kommerzieller Flop. Abgesehen von den Charakteren hat der neue „Masters of the Universe“ des Regisseurs Travis Knight jetzt inhaltlich keine Verbindungen zum Vorgänger.
An einer Neuauflage haben sich seit fast 20 Jahren verschiedene Studios versucht, 2009 hat Sony Pictures die Rechte an dem Material erhalten. Danach hat es immer wieder Berichte über Autoren und Regisseure gegeben, die daran gearbeitet haben sollen, Fortschritte gab es aber nicht. 2022 hat Netflix den bislang am weitesten fortgeschrittenen Versuch begonnen und in anderthalb Jahren 30 Millionen US-Dollar dafür ausgegeben, bevor das Projekt doch begraben wurde. Erst danach haben die Amazon MGM Studios übernommen, die aus der Fusion von Metro-Goldwyn-Mayer und den Amazon-Studios hervorgegangen sind. Die Hauptrolle spielt jetzt der Brite Nicholas Galitzine; neben ihm treten unter anderem Camila Mendes, Idris Elba und Jared Leto auf.
(mho)
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