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Digitalisierung: Bundesregierung legt Grundstein für digitalen Führerschein

Bis Ende 2026 will die Bundesregierung den digitalen Führerschein auf nationaler Ebene eingeführt haben. Über den entsprechenden Entschluss des Bundeskabinetts wurde heute informiert. Außerdem soll auch die Parkraumbewirtschaftung digitalisiert werden und der Handel mit „Punkten“ in Flensburg verboten werden.
Digitaler Führerschein kommt
Vor allem um Bürokratie abzubauen und Bürger zu entlasten will die Bundesregierung künftig Fahrzeugdokumente in digitaler Form erlauben, die bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Jetzt hat das Kabinett die Grundlagen dafür geschaffen und angekündigt, dass der digitale Führerschein kommt. Laut Bundesverkehrsministerium lautet der Plan, „den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen“.
Ergänzung, kein Ersatz
Das Aus für den Kartenführerschein ist damit aber noch lange nicht besiegelt, denn der klassische Führerschein bleibe auch weiterhin gültig. Vielmehr soll der digitale Führerschein diesen ergänzen und die Nutzung von Diensten wie die Mietwagenbuchung oder Carsharing vereinfachen. Wer den digitalen Führerschein besitzt, könne den Kartenführerschein aber zuhause lassen.
Digitale Parkraumbewirtschaftung
Auch die hiesige Parkraumbewirtschaftung soll nach Plänen der Bundesregierung digitalisiert werden, was in anderen europäischen Ländern längst geschehen ist. Ein konkretes Beispiel ist der Einsatz von Kennzeichenscannern zur automatischen Erfassung von parkenden Fahrzeugen. Statt ein Parkticket am Automaten zu ziehen, soll die Bezahlung via App oder QR-Code erfolgen.
Für Kommunen habe die Digitalisierung zudem den Vorteil, dass sie „mehr Daten über Auslastung, Parkdauer und Nutzerverhalten erhalten können“, um das Parkraummanagement zu optimieren. Ferner könnten mit „Scan-Fahrzeugen“ die Kontrollen effektiver gestaltet werden und dem Personalmangel im Bereich der Parkraumüberwachung entgegen gewirkt werden.
Digitale Fahrzeugdaten
Die Digitalisierung soll auch bei den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vorangehen. Die Fahrzeugdaten sollen „zeitgemäß digital und adressatenfreundlicher nutzbar gemacht werden“, heißt es. Geplant ist ein einfacher Zugang über die Internetseite des KBA. Dort soll mit der jeweiligen Fahrgestellnummer „künftig jeder Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs (sog. Übereinstimmungsbescheinigungen) fahrzeuggenau abrufen“ können.
Grauzone Punktehandel wird zum Verbot
In einer gesetzlichen Grauzone trotz betrügerischer Tätigkeit bewegte sich bisher der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße. Dieser wird laut des neuen Gesetzentwurfs nun „ausdrücklich verboten“. Nicht nur das Angebot für solchen Handel, sondern auch der bloße Versuch werde untersagt. Bei gewerbsmäßigem Punktehandel drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.