Datenschutz & Sicherheit
Dobrindt warnt vor Ende freiwilliger Inhaltedurchsuchung
Ein relevanter Teil der im vergangenen Jahr in Deutschland polizeilich bekannt gewordenen 5,5 Millionen Straftaten hat digitale Bezüge, teilte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Montagmorgen in Berlin mit. Von digitalen Bezügen ist die Rede entweder, weil die Taten direkt online begangen wurden, weil das Internet auch als Tatmittel genutzt wurde oder weil etwa Aufnahmen im Zusammenhang mit Straftaten im Internet veröffentlicht wurden.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das betrifft unter anderem auch Delikte, bei denen etwa Opfer erst mit K.-o.-Tropfen bewusstlos gemacht und anschließend missbraucht oder vergewaltigt werden. „Niemand der sich solche Bilder ansieht, soll vor Verfolgung sicher sein“, fordert der Hamburger Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Andy Grote. Der SPD-Politiker betonte, dass der digitale Gewaltschutz deutlich verbessert werden solle.
„Wir haben bei der IP-Adressspeicherung eine Einigung mit der Bundesjustizministerin erreicht“, kündigte Dobrindt an. Im Bundeskabinett solle die Vorratsdatenspeicherung nun am kommenden Mittwoch beschlossen werden. Auch die weiteren geplanten polizeilichen Befugnisse, etwa für KI-Erkennung von Verdächtigen und die Analyse großer Datenmengen, sollten bald beschlossen werden.
Sonderproblem Jugendpornografie durch fehlendes Bewusstsein
Dabei gibt es derzeit kein einheitliches Bild bei den Entwicklungen der Straftaten mit engerem Digitalbezug. Vor allem die Jugendpornografie ist noch einmal deutlich angestiegen, zeigen die heute vorgestellten Zahlen. Fast ein Fünftel mehr Fälle sind 2025 den Ermittlungsbehörden bekannt geworden. In vielen dieser Fälle handele es sich um Jugendliche als Tatverdächtige – fast die Hälfte der mutmaßlichen Täter nach den Paragrafen von §184 bis 184e Strafgesetzbuch sei selbst unter 18 Jahre alt. „Auch hier spielen Strafrechtsnormen, aber auch die Nutzung sozialer Medien eine Rolle“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. Das Phänomen der sogenannten „Selbstfilmer“, die Videos von sich selbst aufnehmen, mit der Absicht, diese Inhalte meist an Altersgenossen weiterzuleiten, sei vor allem deswegen groß, da es diesen an Bewusstsein dafür fehle. „Die Reaktion darauf ist nicht nur Strafverfolgung“, erklärt Münch auf Nachfrage. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasse die Taten, nicht den Verlauf daraus entstehender Straftaten. Es sei wichtig, auch den Heranwachsenden frühzeitig und deutlich klarzumachen: „Das ist nicht nur blöd, sondern das ist auch eine Straftat!“ Es sei aber wichtig, das Thema nicht nur seitens der Strafverfolgungsbehörden zu adressieren.
Ein großer Teil der Meldungen komme von Plattformen wie Metas Instagram. Und genau hier fürchten der Innenminister und der BKA-Chef nun, dass nach dem Aus der oft „freiwillige Chatkontrolle“ genannten Befugnis zur Durchsuchung die Aufklärungsquote sinken könnte.
Vor allem US-Plattformen hatten unter der Ausnahmeregelung freiwillig auch europäische Inhalte gescannt und über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) ihre Befunde auch EU-Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. „Was wir nicht kennen, können wir nicht aufklären“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. Er gehe davon aus, dass die Zahl der aufklärbaren Taten sinken werde. Seine größte Sorge sei, dass bislang unbekanntes Material nicht mehr identifiziert werde.
Weiterlesen nach der Anzeige
Lesen Sie auch
Das Europaparlament hatte die Ausnahmeregelung, die eigentlich nur für kurze Zeit gelten sollte, bereits mehrfach verlängert. Schon beim Entwurf zur „Chatkontrolle“ – einem Vorschlag zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen, der dem Parlament deutlich zu weit ging – forderte es von den Mitgliedstaaten und der Kommission eine saubere, endgültige Regelung. Da diese Verhandlungen nun gescheitert sind, stimmte das Parlament konsequenterweise gegen eine erneute Verlängerung der Ausnahme. Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist das dennoch Schuld des Parlaments: Dieses habe mit der Ablehnung einen „erheblichen Fehler“ begangen. „Die Situation ist so, dass wir nicht absehen können, was sie bedeutet“, sagte der CSU-Politiker. Und räumt ein: „Es ist nicht klar, was das Wegfallen der Interimsverordnung bedeutet.“
Auch jenseits dieser beiden Themen spielt das Digitale in der Kriminalstatistik eine große Rolle. Deutlich gestiegen, um über 10 Prozent, sind die Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen, zurückgegangen sind hingegen die „Datenstraftaten“ wie Hehlerei und Ausspähung und Datenveränderung. Auch bei „Computerbetrug“ und Warenkreditbetrug sanken die Zahlen.
„Bei Cybercrime übersteigen schon seit mehreren Jahren die Auslandstaten die Inlandszahlen“, erklärt BKA-Präsident Holger Münch. Nur jede fünfte Straftat würde dabei aber überhaupt angezeigt. Er erwarte, dass wegen KI noch größere Probleme auftreten würden, weshalb die Polizeien vor allem beim Datenaustausch noch enger miteinander verzahnt werden müssten. Daran werde bereits gearbeitet.
(afl)