Datenschutz & Sicherheit
Düstere Aussichten für deutsches Social-Media-Verbot
Die CDU-Familienministerin Karin Prien will es. Die SPD-Justizministerin Stefanie Hubig will es. Und CDU-Digitalminister Karsten Wildberger würde es persönlich unterstützen. Es geht um ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, etwa bis sie 16 Jahre alt sind. Australien macht es gerade vor, und auch andere EU-Mitgliedstaaten liebäugeln damit, darunter Frankreich, Spanien und Griechenland.
Nun haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags eine Analyse zur Frage vorgelegt, inwiefern Deutschland ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien überhaupt einführen kann. Die Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Auf den elf Seiten ihres Berichts betrachten sie das Thema aus juristischer Perspektive. Es geht also nicht darum, was pädagogisch sinnvoll wäre oder nicht.
Für einen nationalen Alleingang von Deutschland oder auch anderen EU-Mitgliedstaaten sehen die Forscher*innen gleich mehrere Hürden. Sie verweisen in ihrem Fazit stattdessen auf alternative Maßnahmen zu einem Social-Media-Verbot. Das lässt sich als Wink mit dem Zaunpfahl an die zuständigen Minister*innen deuten, die Verbotsfantasien noch mal zu überdenken.
Erste Hürde: Wir haben das alles doch schon besprochen
Die erste Hürde für ein deutsches Social-Media-Verbot ist der Umstand, dass sich die Europäische Union längst auf andere Vorschriften zum Jugendmedienschutz geeinigt hat. Dabei hat Deutschland natürlich mitverhandelt. Eines der wichtigsten EU-Gesetze in diesem Kontext ist das noch recht frische Gesetz über digitale Dienste (DSA).
Das besondere am DSA ist seine sogenannte „vollharmonisierende“ Wirkung. Einfach ausgedrückt heißt das: Die Mitgliedstaaten dürfen nicht mehr ihr eigenes Süppchen kochen. Stattdessen tun sie das, worauf sie sich auf EU-Ebene gemeinsam geeinigt haben. Das nennt man auch Anwendungsvorrang. Hierzu schreiben die Forschenden:
Der sogenannte Anwendungsvorrang von europäischem Recht kann zur Folge haben, dass nationales Recht nicht mehr anzuwenden ist, sofern es eine vollharmonisierende unionsrechtliche Regelung der entsprechenden Materie gibt.
Einen solchen Anwendungsvorrang sehen die Wissenschaftlichen Dienste auch bei potenziellen Social-Media-Verboten. Denn das Thema ist im DSA eigentlich geregelt. Dieses Gesetz nennt Werkzeuge zur Altersüberprüfung als eine von mehreren möglichen Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen – je nach konkretem Risiko einer Plattform.
Eine generelle Pflicht zu Alterskontrollen nach australischem Vorbild ist im DSA aber nicht vorgesehen. Entsprechend sehen die Forscher*innen „gewichtige Hürden“, wenn eine nationale Altersgrenze für soziale Medien eingeführt werden soll.
Zweite Hürde: Bitte nicht alle auf einmal
Auch die zweite Hürde für ein deutsches Social-Media-Verbot ist ein EU-Gesetz, und zwar die E-Commerce-Richtlinie. Unter anderem dort ist das sogenannte Herkunftslandprinzip verankert. Einfach ausgedrückt geht es darum, dass Unternehmen in der EU nicht verschiedene Vorschriften aus 27 Mitgliedstaaten jonglieren sollen, sondern stattdessen eine klare Anlaufstelle bekommen: Die zuständigen Behörden aus dem Land, in dem sie ihren Hauptsitz haben.
Die Forscher*innen drücken das so aus: „Demnach gelten für einen Anbieter, der in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen ist, nur die jeweiligen nationalen Rechtsvorgaben.“
Deshalb hat Irland ein so großes netzpolitisches Gewicht in der EU – dort sitzen die großen Plattformen wie TikTok-Mutter Bytedance oder Meta. Es kann also sein, dass ein deutsches Social-Media-Verbot für so wichtige Plattformen wie TikTok keine Wirkung hätte, weil TikTok seinen EU-Hauptsitz nicht in Deutschland hat. Die Forscher*innen schreiben, es dürfte „fraglich sein“, ob ein deutsches Social-Media-Verbot Auswirkungen „entfalten“ kann.
Ja, aber…
Klar zum Scheitern verurteilt sind Bestrebungen für ein deutsches Social-Media-Verbot trotzdem nicht, wie aus dem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste hervorgeht. Es gibt nämlich durchaus Spielräume für einzelne Mitgliedstaaten wie Deutschland.
Hier kommt ein anderes EU-Gesetz ins Spiel, und zwar die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Diese Richtlinie ist älter als der DSA und sieht durchaus vor, dass Mitgliedstaaten auch eigene Vorschriften entwickeln. Der Haken: Die AVMD-RL bezieht sich gezielt auf Video-Sharing-Plattformen – darunter fallen etwa YouTube oder Pornoseiten. Alle Social-Media-Plattformen lassen sich aber nicht per AVMD-RL regulieren, wie die Forscher*innen erklären. „Fotografien und Bilder zählen hingegen nicht zu diesen audiovisuellen Darstellungen“, heißt es beispielsweise im Bericht.
Kurzum: Da sind zwei EU-Gesetze, AVMD-RL und DSA, die nicht optimal zusammenpassen. Aber sie gelten beide.
Es ist nicht der einzige Fall, in dem sich Gesetze zum Jugendmedienschutz beißen oder schlecht ineinandergreifen. Ein weiteres Beispiel ist Deutschlands föderale Medienaufsicht, aufgefächert in mehrere Landesmedienanstalten. Dort versuchen Medienwächter*innen auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) den Jugendschutz im Netz durchzusetzen. Das Problem: Die EU-Kommission sieht in der jüngsten Novelle des JMStV einen Konflikt mit der „Vollharmoniserung“ des DSA und dem Herkunftslandprinzip.
Zwist statt Harmonie
Der wohlige Klang des Begriffs Vollharmonisierung führt also in die Irre. Vielmehr besteht ein Nebeneinander von mehreren Vorschriften zum Jugendschutz, die Behörden auf mehreren Ebenen durchsetzen wollen. Dabei gibt es Konflikte – nicht nur mit Unternehmen, die sich ungern regulieren lassen wollen, sondern auch unter den Regulierungsbehörden selbst, die um Einfluss ringen und ungern Kompetenzen abtreten.
Die trügerische Sicherheit von Alterskontrollen im Netz
Konflikte klären und verbindliche Entscheidungen herbeiführen, das müssen im Zweifel Gerichte tun. Konkretes Beispiel: Seit Jahren prozessiert Pornhub gegen Alterskontrollen durch die deutsche Medienaufsicht. Dabei geht es auch um die Frage, ob Pornhub aus Düsseldorf (Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen) oder aus Brüssel (EU-Kommission) reguliert werden soll. Der Ausgang ist ungewiss.
Entsprechend düster sind die Aussichten für ein wirksames deutsches Social-Media-Verbot für Minderjährige, das nicht an einer der vielen Hürden zerschellen würde. Nüchtern schlussfolgern die Forscher*innen:
Der beschriebene Anwendungsvorrang europäischer Normen sowie das Herkunftslandprinzip können sich als Hürde bei der Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke herausstellen.
Ein möglicher Ausweg wäre eine Lösung direkt auf EU-Ebene. Dort wird auch gerade kontrovers diskutiert, in welchem Umfang Alterskontrollen das Internet dominieren sollen. Grundlage ist allerdings der DSA, der sich eben nicht nur auf soziale Medien fokussiert, sondern sich in der Breite mit digitalen Diensten befasst. Neben der Option zu Altersschranken sieht das Gesetz viele weitere Maßnahmen vor, die sich an den spezifischen Risiken eines Diensts orientieren.
Es gibt also noch mehr Werkzeuge als Altersschranken, um Minderjährige im Netz zu schützen – und diese Werkzeuge liegen mit dem DSA teilweise schon bereit. Mit einem Hinweis auf Alternativen beenden auch die Wissenschaftlichen Dienste ihren Bericht. Konkret nennen sie „strukturelle Vorsorgemaßnahmen, Medienkompetenzförderung und altersgerechte Gestaltung der Plattformen“.
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Cyberattacke wirkt am Flughafen BER nach einer Woche immer noch
Obwohl inzwischen Mitarbeiter des Dienstleisters Collins Aerospace vor Ort am Berliner Flughafen BER arbeiten, kommt es dort weiterhin zu Einschränkungen. Collins war am Freitag der vorigen Woche Opfer einer Cyberattacke geworden, bei der Ransomware zum Einsatz kam. In Großbritannien gab es auch eine erste Festnahme in der Sache.
Am gestrigen Samstag warnte ein Sprecher des BER gegenüber der dpa bereits vor Verzögerungen. Die traten auch prompt ein: am Sonntag wurden bis mittags acht Ankünfte und sechs Abflüge gestrichen. Insgesamt waren rund 600 Flüge für 88.000 Passagiere geplant. Wann alles wieder funktioniert, dazu gab der Sprecher keine Prognose ab.
Online-Check-in bleibt Mittel der Wahl
Die Probleme werden weiterhin durch Ausfälle der Collins-Systeme für Check-in, Boarding und die Gepäckaufgabe verursacht. Wer nur mit seinem Ticket an den Flughafen kommt, und sich an einem Schalter anstellt, muss sich daher auf Wartezeiten einstellen. Nach Beobachtungen von heise online am Samstag vor Ort haben die Mitarbeiter die Abwicklung der Vorgänge mit Stift und Papier inzwischen aber gut im Griff.
Schlauer ist es dennoch, wie schon von Anfang an empfohlen, einen Online-Check-in sowie die Gepäckabgabe an den Automaten des BER zu verwenden. Dabei kommen andere Systeme als die von Collins zum Einsatz.
Systeme müssen neu aufgesetzt werden.
Wie das Portal Airliners bereits am Mittwoch unter Berufung auf einen BER-Sprecher berichtete, arbeiten inzwischen fünf Mitarbeiter von Collins vor Ort. Der dpa teilte der Flughafen am darauffolgenden Wochenende mit, dass insgesamt 20 IT-Experten des Dienstleisters im Einsatz sind – offenbar arbeiten aber nicht alle direkt in Berlin.
Die Systeme, so die Agentur weiter, müssten neu aufgebaut werden. Für die Gepäckabfertigung sei ein vorläufiges Alternativsystem zum Laufen gebracht worden. Die vollständige Wiederherstellung aller Funktionen könne noch mehrere Tage dauern, hieß es am Sonntag weiter. Daher sollten sich Reisende wohl auch Anfang der kommenden Woche auf Verzögerungen am BER einstellen – und vor allem den Online-Check-in nutzen.
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(nie)
Datenschutz & Sicherheit
Breakpoint: Individuell uniform
Soziale Medien leben von Wiederholung. Der Algorithmus belohnt, was schon funktioniert hat, und macht es sichtbarer. Wer mithalten will, muss nachahmen. Das Versprechen von TikTok und Instagram klingt zunächst nach Freiheit: Jeder kann alles sein, jederzeit. Doch was wir tatsächlich sehen, sind dieselben Sounds, dieselben Outfits, dieselben Witze. Der Versuch, einzigartig zu sein, mündet in Uniformität.
Wer in sozialen Medien unterwegs ist, der kann sich jeden Tag eine neue Box aussuchen, in die er hineinpasst oder von der er sich abgrenzen möchte: Kleidungstrends werden aufs Genaueste benannt, Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften werden kategorisiert, klassifiziert und anderen zur Schau gestellt, damit sie es bewerten. So sollen wir etwa „clean Girls“ oder „messy Girls“, Person „Type A“ oder „Type B“ sein. Deine Kategorie darfst du dir selbst aussuchen – solange du dich jener Kästen bedienst, die bereits existieren.
Diese Kategorien klingen nach Selbstverwirklichung, nach der Möglichkeit, sich neu zu erfinden. Tatsächlich aber sind sie Schablonen. Und wer eine Schablone wählt, landet zwangsläufig in der Masse derjenigen, die dieselbe gewählt haben.
Die Veralgorithmisierung von Trends
Das ist kein Wunder, denn die Algorithmen von Instagram und TikTok leben von Trends. Wo 2016 noch heute als peinlich betrachtete Bilder gepostet wurden – von der Klassenfahrt, dem misslungenen Kochversuch oder der Jugendparty, die um 5 Uhr morgens auf einem Aldi-Parkplatz endete -, da wiederholen heute hunderttausende Accounts den immer gleichen Content. Der gleiche Konversationsverlauf und die gleiche Storyline sind aber spätestens beim zweiten Video uninteressant. Und die immer gleiche Pointe verliert dann auch ihren Witz.
Auf diese Weise werden gerade auch typische Subkulturen zu Trends veralgorithmisiert. Jeder möchte anders sein und dadurch werden alle zunehmend gleicher. Wenn ich durch Berlin Neukölln laufe, tragen dort alle die gleichen abgelaufenen Adidas Sambas oder Retro-Lederstiefel, kombiniert mit einer 90s Trainingsjacke und irgendwie immer zu vielen Halsketten. In Köln Ehrenfeld sehen die Menschen genauso aus. Und in Hamburg Altona auch.
Sich davon zu befreien, ist in einer Zeit kaum möglich, in der große Teile unserer Freizeit und unseres Soziallebens im Konsum sozialer Medien und der Kommunikation darüber bestehen. Auch mir fällt das schwer. Diesen Text schreibe ich, während ich in einer 90s Trainingsjacke und Adidas Sambas im Zug sitze (auf dem Weg nach Hamburg Altona).
Der Drang zur Konformität
Dabei besteht in diesem Drang zur Konformität ein Widerspruch zum neoliberalen Werbeversprechen sozialer Medien: einem scheinbar schier unerschöpflichen Individualismus. In meiner letzten Kolumne schrieb ich darüber, dass Inhalte in sozialen Medien zunehmend suggerieren, wir sollten uns von der Gemeinschaft loslösen, nur noch unseren eigenen Selbstbedürfnissen nachgehen und dadurch immer freier, unabhängiger und individueller werden.
Doch ein solcher Individualismus scheitert an sich selbst. Wer einen Trend bricht, riskiert Unsichtbarkeit. Der Algorithmus bevorzugt, was schon funktioniert. Also belohnt er Wiederholung, Konformität, Kopie. Und so scrollen wir durch Feeds, in denen dieselben Songs, dieselben Outfits, dieselben Typisierungen endlos variieren, wie ein digitales Déjà-vu.
Während also alle immer individueller werden wollen – und das etwa durch vermeintliche Loslösung von sozialen Normen, Abnabelung von anderen und die Übernahme subkultureller Mode auszudrücken versuchen -, passen sie sich tatsächlich immer weiter stärker aneinander an. Weil sie alle das Gleiche tun. Dieser fehlgeschlagene Individualismus führt im Ergebnis zu immer mehr Anpassung.
Egal ob Vereinzelung oder trendige Konformität – selbstbestimmter werden wir dadurch nicht. Vielmehr bildet dieser als Individualismus gelabelte Widerspruch zwei Seiten der gleichen Medaille.
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Berechenbare Gleichförmigkeit
Diese Entwicklung ist sicher nichts völlig Neues an sich. Etwas anderes zu behaupten, wäre Kulturpessimismus. Schon immer gab es Trends, denen – insbesondere Jugendliche – in Massen gefolgt sind und die wenig später wieder verflogen waren. Und dennoch wirken soziale Medien in besonderer Weise als Katalysator ebenjener Kultur der Gleichförmigkeit. Nie zuvor waren wir so vernetzt wie heute. Und nie zuvor wurde Konformität so sehr mit Aufmerksamkeit belohnt.
All das geht so weit, dass selbst politische Subkulturen inzwischen vor allem als Stil und Trend wahrgenommen werden denn als politische Ausdrucksform. So etwa Punk oder Metal, die historisch immer gesellschaftskritisch waren und ihre Abneigung gegen die Mainstream-Gesellschaft und Mitte-Politik durch bewusst abweichende Musik und Mode gezeigt haben.
Heute wird auf Instagram und Co argumentiert, dass Punk nur eine von vielen Arten sei, sich zu kleiden – und bei der Politik solle man sich doch bitteschön raushalten. Dabei ist Punk nichts weniger als der innerliche und äußere Widerstand gegen das angeblich Altbewährte, soziale Ungleichheit und ein Bürgertum, das am liebsten das Handeln der Menschen vorhersehen und beherrschen können würde.
Diese neue Art der Konformität kommt Letzterem dabei nicht ungelegen. Wenn alle das Gleiche tragen, sich gleich verhalten und zumindest oberflächlich das Gleiche wollen, dann sind sie berechenbarer. Für einen Markt, der uns in der einen Woche Millionen Labubus und in der Woche darauf kiloweise Dubai-Schokolade verkaufen will. Selbstbestimmung und -verwirklichung werden so der Logik des Marktes unterworfen. Er produziert, kopiert und reproduziert das, was die Konsumenten der eigenen TikToks und Reels massenhaft nachfragen.
Trends zu folgen, ist verständlich. Ich tue das auch. Die Person neben mir im Zug tut es. Und du wahrscheinlich auch. Das ist völlig in Ordnung. Nur eines wäre verfehlt: Diese Uniformität individuell zu nennen.
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Die Woche, in der Trump die Antifa zur Terrorgruppe erklärte
Liebe Leser*innen,
jetzt bin ich also Terrorist. Zumindest laut Donald Trump. Der hat nämlich diese Woche „die Antifa“ in den USA als terroristische Organisation eingestuft. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat bereits angekündigt, dass dies auch in seinem Land gelten soll. Das niederländische Parlament will auf Antrag von Geert Wilders eine entsprechende Einstufung prüfen. Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel forderte sie 2024 auch für Deutschland.
Trump schwadroniert davon, dass die Antifa eine Organisation sei. Aber Antifa ist keine Organisation, schon gar keine nationale. Antifa ist eine internationale Bewegung, die alle umfasst, die sich gegen Faschismus einsetzen – antifaschistisch eben. Faschismus bezeichnet etwa nationalistische Bewegungen, die autoritäre Regimes errichten wollen, die nach innen Minderheiten verfolgen und nach außen militaristische Strategien.
Trump, Orbán und Weidel eint mindestens die nationalistische Orientierung und der Kampf gegen Minderheiten. Wohl deshalb sehen sie „die Antifa“ als Feind. Anti-Demokrat*innen haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass sie am liebsten alle aus dem Weg schaffen würden, die sich ihren autoritären Träumen in den Weg stellen.
Antifa, das sind nicht nur die schwarzvermummten Demospitzen. Jeder Mensch, der Demokratie und Rechtsstaat liebt, sollte Antifa sein und sich dem aufkeimenden Faschismus entgegenstellen. 1932, vor 93 Jahren, gründeten Menschen die Antifaschistische Aktion, weil sie die Gräuel der Nazis vor deren Machtergreifung vorausahnten. Sie wollten den Aufstieg des Faschismus verhindern.
Antifa, das waren die Geschwister Scholl, die US-amerikanischen Soldaten, die in der Normandie landeten, und die Menschen, die Verfolgte versteckten und unterstützten. Antifa ist heute das Bundesverfassungsgericht, wenn es Grundrechte hochhält. Antifa ist nach Selbstaussage auch der Verfassungsschutz Niedersachsen und Antifa sind alle Menschen, die auf Anti-Nazi-Demos gehen. Antifa bin auch ich – weil ich verhindern will, dass den Rechtsextremen, falls sie an die Macht kommen, ein hochentwickelter Überwachungsapparat schlüsselfertig ausgehändigt wird.
Ich kämpfe gegen Videoüberwachung, Netzsperren und all die anderen Kontrollwerkzeuge nicht zuletzt deshalb, weil ich autoritären und totalitären Bestrebungen die Waffen nehmen oder gar nicht in die Hand geben will, die diese zur Kontrolle und Gleichschaltung der Bevölkerung benötigen. Weil ich eine offene und freie Gesellschaft will.
Was die historischen Nazis an Leid über die Welt gebracht haben, ist unfassbar. Das darf sich niemals wiederholen. Deshalb bin ich Antifaschist, deshalb bin ich Antifa.
Martin
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