Künstliche Intelligenz
DxO FilmPack 8: analoge Zeitreise für Digitalfotos
Der französische Softwarehersteller DxO Labs hat FilmPack 8 veröffentlicht, die jüngste Version seiner Software für Filmemulation und -effekte. Das Programm steht als Plug-in für die Bildbearbeitung Adobe Photoshop sowie für die Raw-Entwickler Lightroom Classic, DxO PhotoLab und Capture One zur Verfügung. Neben zusätzlichen Filmtypen hat der Hersteller seine virtuelle Zeitreise erweitert.
Photoshop-Integration
DxO FilmPack 8 lässt sich direkt in Photoshop als nativ eingebundene Palette nutzen. Im seitlichen Dock zeigt das Plug-in die 153 Filmrenderings der Effektsoftware als Vorschaubilder. Damit erspart DxO seinen Nutzern den Umweg über den Aufruf des Plug-ins.

Die Effekte des DxO FilmPack 8 stehen als Palette in Adobe Photoshop zur Verfügung.
(Bild: DxO Labs)
Zeitreise per Schieberegler
In der Time-Warp-Ansicht des Programms können Fotografen ihre Bilder durch 200 Jahre Fotogeschichte schicken. Der Zeitreise-Schieberegler visualisiert, wie das ausgewählte Foto mit analogem Equipment der französischen Fotopioniere Daguerre und Niépce im frühen 19. Jahrhundert bis hin zu Meilensteinen analoger Farb- und Schwarz-Weiß-Filme von Kodak und Fujifilm im späten 20. Jahrhundert ausgesehen hätte. Ein Regler für Alterungseffekte fügt dem Foto sukzessive nachgebildete Filmdefekte hinzu und lässt sie verblassen, um ihnen die Anmutung alter Abzüge zu geben.
DxO hat die Zeitleiste um siebzehn neue historische Bilder mit den dazugehörigen Renderings ergänzt. Für Porträts bietet FilmPack eine eigene Ansicht.

Der Schieberegler „Zeitreise“ schickt Fotografen im Time-Warp-Modus durch Filmtypen und Kameras aus 200 Jahren Fotogeschichte.
(Bild: DxO Labs)
15 neue Filmtypen
FilmPack 8 erweitert seine Renderings-Bibliothek um 15 neue Analogfilme, darunter CineStill 800T für Aufnahmen bei wenig Licht, Harman Phoenix 200 mit markanter Kornstruktur, der Schwarz-Weiß-Film Lady Grey B&W 120 ISO 400 sowie der hochempfindliche Kodak TMAX Pro 3200. Außerdem gibt es vier digitale Profile, inspiriert von der Farbwiedergabe moderner Fujifilm- und Sony-Sensoren.
Filmscan-Optimierung
Mit einem neuen Werkzeug zur Filmscan-Optimierung können Fotografen selbst eingescannte Filme bearbeiten. So kann man die Tonwerte von Farb- oder Schwarz-Weiß-Negativen invertieren und Farbwerte gescannter Filme über zehn Tonwertkurven-Presets restaurieren und optisch aufwerten. Mit ihnen hat sich DxO häufig auftretenden Farbverschiebungen und Tonwertproblemen angenommen.
Zudem hat DxO seine Overlays für Texturen, Rahmen und Lichtlecks in hoher Auflösung neu erstellt, um sie auf den Stand heutiger hochauflösender Raw-Dateien zu bringen.
Preise und Verfügbarkeit
DxO FilmPack 8 ist ab sofort für macOS und Windows verfügbar. Eine neue Lizenz kostet 139,99 Euro. Das Upgrade von Version 7 ist für 79,99 Euro zu haben.
(akr)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Deep Dive in die OpenAI API – KI in eigene Anwendungen integrieren
Die OpenAI API ermöglicht es Entwicklern, KI-Funktionen in ihre Projekte zu integrieren und so innovative Lösungen zu entwickeln. Sie ist in der Lage, komplexe Sprachaufgaben zu bewältigen und spielt daher eine zentrale Rolle in modernen Softwareprojekten.
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In dem Workshop Deep Dive in die OpenAI API: KI in eigene Anwendungen integrieren erhalten Sie eine umfassende Einführung in die grundlegenden Funktionen und Authentifizierungsmethoden der OpenAI API. Sie lernen, wie man die offiziellen SDKs in TypeScript verwendet, System Prompts entwickelt und die Assistant API für benutzerdefinierte Anwendungsfälle einsetzen kann. Fortgeschrittene Themen wie Streaming, Funktionsaufrufe, das Nutzen von Embedding-Vektoren und das RAG-Entwurfsmuster werden ebenfalls behandelt.
Interaktives Lernen
Der Workshop kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen, was Ihnen ermöglicht, das Gelernte direkt anzuwenden. Sie lernen, wie Sie Attachments und den Vector Store für eine flexible Datennutzung verwenden und wie Sie mit Embedding-Vektoren arbeiten und das RAG-Entwurfsmuster verwenden, um Zugriff auf externe Wissensquellen zu ermöglichen.
Der Workshop richtet sich an Entwickler, die KI-gestützte Funktionen in ihre Projekte integrieren möchten, Backend- und Frontend-Entwickler, die die OpenAI API in verschiedenen Szenarien nutzen möchten, sowie technische Architekten, die einen guten Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von KI benötigen und wissen wollen, wie diese in bestehende Systeme integriert werden kann.
Ihr Trainer Rainer Stropek ist Experte für Softwareentwicklung, Softwarearchitektur und Cloud Computing. Mit seinem Team hat er die preisgekrönte SaaS-Zeiterfassung „time cockpit“ entwickelt.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Microsoft 365 in Hessen: Grünes Licht ohne technische Untersuchung
Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel gibt hessischen Behörden und Unternehmen grünes Licht für den Einsatz der Software Microsoft 365. Deren Anwendungen wie etwa das Schreibprogramm Word, das E-Mail-Programm Outlook oder die Präsentationshilfe PowerPoint könnten nun mit den richtigen Nutzereinstellungen datenschutzkonform genutzt werden, sagte Roßnagel. Das biete den Unternehmen und Behörden in Hessen grundlegende Rechtssicherheit, wie ein neues Gutachten des hessischen Landesdatenschutzes ergebe.
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Hintergrund ist, dass Microsoft 365 (MS 365) inzwischen als Cloud-Dienst angeboten wird. Dies hatte datenschutzrechtliche Probleme aufgeworfen. Im November 2022 benannte die deutsche Datenschutzkonferenz sieben Kritikpunkte. Nach Ansicht der Experten war unter anderem unklar, inwieweit die US-Firma personenbezogene Daten verarbeitet. Zudem kritisierten die Datenschützer, dass Microsoft für den Betrieb von MS 365 in unzulässiger Weise Daten in die USA transferiere. Die Kritik hatte Behörden und Unternehmen verunsichert, ob sie die Software datenschutzkonform einsetzen können.
Nur Grundsatzfragen, kein technischer Check
Seit Januar habe es rund ein Dutzend Treffen mit Vertretern von Microsoft gegeben, sagte Roßnagel. Bezogen auf die sieben Kritikpunkte der Datenschutzkonferenz sei man gemeinsam zu Lösungen gekommen, wie man MS 365 datenschutzkonform nutzen könne. Technisch untersucht habe seine Behörde die einzelnen Dienste von Microsoft nicht, ergänzte Roßnagel. „Dazu sind wir personell überhaupt nicht in der Lage, aber wir haben die Grundsatzfragen des Datenschutzes zufriedenstellend gelöst.“
Wichtig sei, dass die Nutzer Microsoft 365 entsprechend konfigurierten, betonte der Landesdatenschutzbeauftragte. Dabei hälfen die Empfehlungen im rund 120 Seiten starken Gutachten seiner Behörde.
In Zusammenarbeit mit Roßnagel und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte Microsoft auch Datenschutz-Hilfen erarbeitet, welche das Unternehmen diese Woche veröffentliche. Das Paket umfasst ein M365-Kit mit Mustervorlagen für die DSGVO-Dokumentation, ein aktualisiertes Cloud Compendium und anpassbare Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA).
Microsoft passt Datenverarbeitung an
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Im Bezug auf die kritisierte Datenübertragung in die USA sei – auch aufgrund europarechtlicher Änderungen – nichts mehr zu beanstanden. Microsoft habe seine Datenverarbeitung an europäische Vorgaben angepasst, erklärte Roßnagel. Das US-Unternehmen habe seine Organisation zudem so verändert, dass die Daten bis auf ganz wenige, begründete Ausnahmen in Europa verarbeitet würden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für eigene Geschäftstätigkeiten habe das Unternehmen deutlich machen können, dass es lediglich um aggregierte und dadurch anonymisierte Protokolldaten gehe.
Inzwischen gibt es auch die quelloffene Alternative openDesk, deren Entwicklung vom Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) koordiniert wurde. Sie soll nun Einzug in den öffentlichen Sektor finden, zum Beispiel bei der Bundeswehr oder dem öffentlichen Gesundheitsdienst.
Auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag will die bislang auf den Arbeitsplätzen genutzte Microsoft-Software durch OpenDesk ersetzen. So will sich die Institution von Technologie aus den USA unabhängig machen – aus Furcht vor Repressalien Donald Trumps.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Bundeskanzler Merz: „Werden keine Komponenten aus China im 6G-Netz zulassen“
Überall da, wo es möglich ist, nur noch Bauteile aus eigener Produktion – das ist der Plan der Bundesregierung für die deutschen Telekommunikationsnetze, den Kanzler Friedrich Merz am Donnerstag überraschend auf dem Kongress des Deutschen Handelsverbands in Berlin ankündigte.
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„Wir haben innerhalb der Regierung beschlossen, dass wir überall dort, wo es möglich ist, Komponenten ersetzen werden – zum Beispiel im 5G-Netz –, und zwar durch Bauteile, die wir selbst produzieren“, zitieren übereinstimmende Medienberichte Merz, darunter das Handelsblatt. „Und wir werden keine Komponenten aus China im 6G-Netz zulassen.“ Eine genauere Einordnung, etwa, was nach diesem Maßstab als „selbst produziert“ gilt, lieferte Merz nicht. Die Aussage soll er im Rahmen einer Fragerunde getroffen haben, sie ist in der Mitschrift seiner Rede nicht zu finden. Laut dem Nachrichtensender Bloomberg habe Merz zudem gesagt, er wolle das Thema kommende Woche beim europäischen Gipfel für Digitale Souveränität einbringen.
Gespräche mit Industrie geplant
Mit der Industrie solle bei dem Gipfel darüber gesprochen werden, was getan werden kann, um nicht nur von China unabhängiger zu werden, sondern auch von den USA und den großen Technologieunternehmen, wird Merz hier weiter zitiert. Eine vollständige Abkopplung von China schloss Merz aber demnach aus. Das Land sei Deutschlands zweitgrößter Handelspartner. China könne sich zwar auch nicht von Deutschand abkoppeln, aber Deutschland immer noch weniger von China.
Erst Anfang des Monats hatte die Bundesnetzagentur ihre Regeln für Komponenten des 5G-Netzes verschärft. Der Regulierer argumentiert, dass 5G-Netze das künftige Rückgrat digitalisierter Volkswirtschaften darstellten, Milliarden von Systemen verbänden und sensible Informationen in kritischen Infrastrukturen (Kritis) verarbeiteten. CDU, CSU und SPD haben sich dem Handelsblatt zufolge vorige Woche auch auf eine neue Gesetzesverschärfung geeinigt, als unsicher bewertete Ausrüstung aus deutschen Telekommunikationsnetzen zu verbannen.
„Huawei-Klausel“ ermöglicht Verbot
Laut der gesetzlich verankerten „Huawei-Klausel“ kann die Bundesregierung den Einsatz „kritischer Komponenten“ bei „voraussichtlichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ verbieten. Bundesregierung und die Mobilfunknetzbetreiber verständigten sich voriges Jahr grundsätzlich darauf, bis 2029 für kritische Komponenten der Funknetze keine Technik von Huawei oder ZTE mehr einzusetzen.
Auch die Europäische Kommission will offenbar härtere Maßnahmen ergreifen, damit Mitgliedsstaaten auf Netzwerktechnik chinesischer Unternehmen wie Huawei und ZTE verzichten. Diese werden von der Kommission aufgrund ihrer Nähe zum chinesischen Staat als Hochrisikoanbieter betrachtet. Wenn es nach Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen geht, soll eine seit dem Jahr 2020 bestehende Empfehlung an die Mitgliedsstaaten in eine rechtlich bindende Verpflichtung umgewandelt werden.
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(nen)
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