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eHealth: KV-Connect wird abgeschaltet, Umstieg auf Kommunikationsdienst KIM


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Der seit fast zehn Jahren von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Leistungserbringern im sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen genutzte Kommunikationsdienst KV-Connect (Kommunikationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen) wird am 20. Oktober 2025 abgeschaltet.

Darüber konnten Ärzte, Krankenhäuser und Labore Dokumente und Befunde „direkt aus ihren IT-Systemen Ende-zu-Ende-verschlüsselt versenden und empfangen. Dabei sind die Daten doppelt geschützt: Durch eine Nachrichten-Signatur gegen Manipulation und durch asymmetrische Verschlüsselung gegen unbefugte Zugriffe“, informierte dazu die dafür zuständige kv.digital, eine Tochter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, auf ihrer Website informierte.

Künftig läuft der Datenaustausch für die meisten Anwendungen ausschließlich über den neuen Standard KIM (Kommunikation im Medizinwesen), der sich laut Gematik inzwischen im Gesundheitswesen etabliert hat. Bereits jetzt sind Anwendungen wie der elektronische Heil- und Kostenplan (eHKS) oder die 1-Click-Abrechnung umgestellt, wie unter anderem die Ärztezeitung berichtete. Auch den elektronischen Arztbrief müssen Ärzte seit mehr als einem Jahr über KIM empfangen können. Weitere Prozesse betrifft das ebenfalls, etwa das Abrufen von Vermittlungscodes für den Terminservice.

Für die meisten Praxen ändert sich durch die Umstellung wenig, da die Integration weitgehend im Hintergrund über Softwarehersteller, KVen und Datenannahmestellen erfolgt. Wer KV-Connect jedoch noch aktiv nutzt, sollten rechtzeitig Kontakt zum Software-Hersteller oder IT-Dienstleister aufnehmen. Neue KV-Connect-Zugänge werden seit Mitte 2025 nicht mehr vergeben, wie unter anderem die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen mitteilt.


(mack)



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Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation


Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.

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Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.

Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.

Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.

„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“

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Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.

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Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


(fds)



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Neuer IBM-Quantenchip soll 2026 Quantenüberlegenheit beweisen


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Auf seiner jährlichen Quantum Developer Conference in Atlanta präsentiert IBM heute seine Quantencomputing-Roadmap. Bis Ende 2026 plant der Konzern, die Überlegenheit seiner Quantencomputer gegenüber klassischer Rechentechnik zu beweisen. 2029 sollen bereits fehlertolerante IBM-Quantenchips möglich sein, eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung wirtschaftlicher Anwendungen auf Quantencomputern.

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„Wir glauben, das einzige Unternehmen zu sein, das sowohl die Konzeption und Fertigung der Hardware von Quantencomputern als auch die dazugehörige Software und die Fehlerkorrektur entwickeln und ausrollen kann“, sagt IBM-Forschungschef Jay Gambetta. Als bisher am weitesten entwickelten Quantenprozessor stellte er den Quantum Nighthawk vor, mit 120 Qubits und einer neuen Architektur. Auf dieser Basis und mit leistungsstarker Quantensoftware will IBM im kommenden Jahr die Quantenüberlegenheit beweisen. Dazu will man bis dahin eine Anwendung vorstellen, die man auf dem Quantum Nighthawk schneller berechnen kann als mit sonst irgendeiner klassischen Methode, Supercomputer eingeschlossen.

Auf dem Nighthawk-Prozessor ist jedes Qubit in einem quadratischen Gitter mit jedem seiner vier Nachbarn verbunden. Die so im Vergleich zu den Vorgängerchips gesteigerte Konnektivität soll auf dem Chip rechenintensivere Algorithmen ermöglichen, mit bis zu 5.000 Zwei-Qubit-Gattern, den für Quantencomputing entscheidenden Verschränkungsoperationen. Laut aktueller IBM-Roadmap sollen künftige Weiterentwicklungen des Nighthawk bis Ende 2026 schon bis zu 7500 Zwei-Qubit-Gatter unterstützen. Bis 2028 soll diese Chiparchitektur auf mindestens 1000 Qubits bis zu 15.000 Zwei-Qubit-Gatter abbilden. Sogenannte Langstreckenkoppler, die bereits auf experimentellen Prozessoren demonstriert werden konnten, sollen dann noch mehr Verbindungen zwischen den Qubits ermöglichen.



Die kommenden Quantenchip-Generationen produziert IBM auf 300-Millimeter-Wafern am Albany NanoTech Complex in New York.

(Bild: IBM)

Parallel entwickelt IBM einen experimentellen Prozessor, der alle Komponenten für fehlertolerantes Quantencomputing umfasst. Unter der Bezeichnung Loon entsteht eine neue Architektur, auf der der Konzern alle schon heute entwickelten Komponenten für effiziente Quantenfehlerkorrektur skalierbar implementieren will. Zudem sollen neue Routing-Schichten zusätzliche Langstreckenkoppler zwischen Qubits verwirklichen. Mit dem Loon-Prozessor kündigt IBM für 2029 erstmals einen fehlertoleranten Quantencomputer an.


(agr)



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Indien testet Fallschirme der Raumkapsel Gaganyaan


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Die indische Weltraumagentur Indian Space Research Organisation (ISRO) bereitet weiter die bemannte Raumfahrt vor. Kürzlich hat sie das Fallschirmsystem getestet, an dem die Raumkapsel Gaganyaan zur Erde schweben soll.

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Der Test im Bundesstaat Uttar Pradesh im Norden des Landes fand bereits am 3. November statt, wie die ISRO erst jetzt mitgeteilt hat. Dabei brachte eine Iljuschin Il-76 der indischen Luftwaffe ein etwa 6,5 Tonnen schweres Modell der Gaganyaan bis auf eine Höhe von etwa 2,5 Kilometern und setzte sie dort aus. An den beiden Hauptfallschirmen kam die Kapsel sicher zur Erde.

Dieser Test war Teil einer ganzen Kampagne von Luftabwurftests zur Qualifizierung des Fallschirmsystems für die Gaganyaan-Mission. Dabei sei ein Vorgang mit der Bezeichnung Disreefing geprobt worden, teilte die ISRO mit.

Das Fallschirmsystem des Gaganyaan-Crew-Modul besteht aus insgesamt zehn Fallschirmen. Die ersten beiden entfernen die Schutzabdeckung des Fallschirmfachs. Dann folgen zwei Bremsfallschirme, die das Modul sowohl stabilisieren als auch abbremsen. Drei Pilotfallschirme öffnen die drei Hauptfallschirme, die die Kapsel schließlich landen lassen – wobei einer der Hauptfallschirme redundant ist, zwei würden für eine sichere Landung ausreichen.

Die Hauptfallschirme werden in zwei Schritten ausgelöst, „Reefed Inflation“ nennt die ISRO den Vorgang: Die Fallschirme öffnen sich zunächst teilweise, was als „Reefing“ bezeichnet wird. Sie werden schließlich mithilfe einer Pyrovorrichtung vollständig geöffnet.

Dieses Disreefing hat die ISRO mit zwei Fallschirmen getestet. Dabei sei es darum gegangen, die strukturelle Integrität und Lastverteilung des Systems unter asymmetrischen Entfaltungsbedingungen zu bewerten.

Indien verfolgt seit einigen Jahren ein ambitioniertes Raumfahrtprogramm. Ziel ist, 2035 eine Raumstation ins All und 2040 Menschen auf den Mond zu bringen. 2023 gelang der ISRO bereits eine unbemannte Mondlandung.

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2027 will die ISRO erstmals eine bemannte Raumfahrtmission auf die Reise schicken. Als Vorbereitung soll der Roboter „Vyommitra“ an Bord der Gaganyaan ins All fliegen.


(wpl)



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