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Künstliche Intelligenz

Eindrucksvolle Aufnahmen: Die Bilder der Woche 43


In dieser Woche spannt sich der fotografische Bogen von Island bis an die Mosel, von nächtlichen Nordlichtern bis zu digital illuminierten Stadtfassaden. Die gezeigten Aufnahmen verbindet ein scharfer Blick für Licht, Struktur und Atmosphäre. Ob Tierporträt, Landschaft oder Architektur – jede Aufnahme nutzt das vorhandene Licht auf eigene Weise, um Form und Stimmung einzufangen. Die Auswahl ist weniger eine Sammlung einzelner Motive als ein Einblick in unterschiedliche Herangehensweisen an das Sehen und fotografische Gestalten.

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Polarlichter über Solheimasandur

(Bild: Cathos)

An der Südküste Islands liegt dieses abgestürzte Flugzeugwrack aus dem Jahr 1973. Auf dem Wrack steht eine Person, umgeben von Polarlichtern, welche die karge Landschaft in magisches grünes Licht tauchen. Das Innere der Flugzeugkabine ist mit einem warmen Licht ausgeleuchtet, das einen Kontrast zum kalten Licht am Himmel bildet. Galeriefotograf Cathos gewählte Perspektive von unten verstärkt zudem die Weite der Landschaft und des Himmels.



On Top

(Bild: Philo81)

Zwei Löwinnen liegen auf einem großen Felsen eng beieinander, die Köpfe wachsam erhoben. Das Licht betont sowohl das Fell der Tiere als auch die Struktur des Steins, ohne dabei allzu hart zu sein. Der tiefe Kamerastandpunkt lässt die Tiere erhaben wirken, fast wie in freier Natur, auch wenn das Bild im Zoo entstanden ist. Galeriefotograf Philo81 erzählt über seiner Aufnahme: „Spätestens seit König der Löwen gibt es ja in der allgemeinen Wahrnehmung eine starke Verbindung zwischen Löwen und Hügeln, sodass sich das Motiv förmlich aufzwang. Darüber hinaus hatte ich das Glück des Fotografen, dass die beiden Löwinnen im richtigen Moment direkt zu mir geblickt haben.“

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Festival_of_Lights_5

(Bild: Dirk Selig)

Farben fluten die Fassade des Berliner Doms, während der Himmel schwer über der Stadt hängt. Das Bild ist im Rahmen des „Festival of Lights“ entstanden. Jedes Jahr werden Anfang Oktober Berliner Sehenswürdigkeiten durch Illuminationen, lichtkünstlerische Projektionen und 3D-Mappings aufwendig in Szene gesetzt. Beleuchtet werden Bauwerke, Straßen und Plätze, so etwa das Brandenburger Tor, der Fernsehturm und der Berliner Dom. Das künstliche Licht verwandelt die historische Architektur in eine lebendige Leinwand und ändert die Perspektive auf das Bauwerk, das sich für einen Moment selbst neu erfindet. Daneben erstrahlt der Fernsehturm ebenfalls in atmosphärischem Licht – zwei Berliner Wahrzeichen, eingefangen in einem besonderen Moment.

Der Fotograf Dirk Selig berichtet: „Da die Illuminationen sehr häufig wechseln, ist die Verwendung eines Stativs keine sinnvolle Option. Die Herausforderung bestand darin, die Kamera über die Köpfe der anderen Besucher ruhig und gerade zu halten, um eine scharfe Aufnahme zu erzielen.“


Das Titelbild der Ausgabe 06 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 06 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie



Sunrise on the Beach

(Bild: Ralph Derksen Fotografie)

Der Wind greift in Stoff und Haare, während die Sonne knapp über dem Wasser steht. Durch das bewusste Spiel mit dem Gegenlicht lässt der Fotograf die Silhouette der Reiterin in warmem Licht schimmern. Hinter der Porträtierten setzt die tief stehende Sonne markante Konturen und unterstreicht die filmische Stimmung der Szenerie. Besonders das Zusammenspiel von Licht, Wind und Stoff verleiht dem Moment eine gewisse Leichtigkeit. Sanfte Goldtöne prägen das Farbspektrum und verleihen dem Bild eine emotionale, träumerische Atmosphäre.



Schattenjäger

(Bild: .ChristiaN.)

Ein Turmfalke landet auf der Spitze eines kahlen Astwerks, eingefangen in völliger Silhouette. Nur die Konturen zeichnen sich gegen den graublauen Himmel ab, der sich gleichmäßig über die Szene legt. Das Licht ist diffus, ohne harte Schatten. Die Komposition lebt von der klaren Trennung zwischen Baum, Vogel und Himmel, von der Ruhe und Spannung zugleich ausgeht. Ein Moment, der still wirkt, aber in seinem Aufbau sehr bewusst gestaltet ist.



Herbstfarben

(Bild: Georg May)

Zwischen den goldgelben Weinbergen windet sich die Mosel ruhig durch das Tal. Das Licht der tief stehenden Sonne lässt die Gelb- und Brauntöne leuchten und betont die klaren Formen der Felder. Trotz der Weite wirkt das Bild ruhig und ausgeglichen, ein perfekter Moment zwischen Natur und Struktur.



Confluences…

(Bild: JeanFP)

Die weite Perspektive dieser Aufnahme lässt die Architektur des Musée des Confluences in Lyon monumental erscheinen. „Das Museum war bereits geschlossen, also mir blieb nichts anderes übrig, als den Außenbereich zu erkunden. Als die Person dort stand, konnte ich die Dimension erkennen. Die Linien und Flächen führen den Blick zu Person an der Treppe, die das Verhältnis zwischen Mensch und Bauwerk schön visualisiert“, erklärt Fotograf JeanFP. Minimalismus und Struktur erzeugen hier eine stille Spannung.

Die Bilder der Woche im Überblick:


Samstag: Polarlichter über Solheimasandur (Bild:

Cathos

)


(caru)



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Künftiger EnBW-Chef: „Kritik an E-Autos oft zu emotional“


Unterschiedliche Tarife fürs Laden von Elektrofahrzeugen sind für den künftigen Chef der E-Mobilitäts-Sparte beim Karlsruher Energiekonzern EnBW unausweichlich. Nur so könnten Verbraucher für sie passende Bezahlmodelle finden. Die einen laden viel zu Hause, andere eher an öffentlichen Ladepunkten, argumentiert Martin Roemheld. Der 52-Jährige tritt sein Amt zum Jahreswechsel an. Zuvor war er unter anderem Produktleiter beim Ladeanbieter BP Pulse und Head of E-Mobility Services bei VW.

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Laden und Tanken ist aus Sicht von Roemheld nicht vergleichbar „In der Tankwelt war das einfacher: Da kann keiner zu Hause tanken“, räumte der Maschinenbauingenieur ein. Bei der E-Mobilität werde die Lade-Infrastruktur aber unterschiedlich genutzt, daher müssten auch unterschiedliche Tarife je nach den Bedürfnissen angeboten werden. Man dürfe auch nicht versuchen, vom Literpreis beim Benzin auf eine vergleichbare einheitliche Größe beim Laden zu kommen. „Die Vorstellung, ein Liter kostet für alle 1,50 Euro, greift nicht mehr“, sagte Roemheld. Hilfreich und sinnvoll wären aus seiner Sicht Vergleichsmöglichkeiten wie beim Telefonieren. „Da kann ja auch jeder schauen, was zum eigenen Bedarf am besten passt.“

Kritik an der E-Mobilität und den Kosten hält der Manager entgegen: „Die Debatte wird oft zu wenig rational und viel zu emotional geführt.“ Wichtig ist aus Roemhelds Sicht, dass E-Fahrzeuge inzwischen in wenigen Minuten so viel Strom laden können, dass sie relevante Reichweiten von einigen Hundert Kilometern bewerkstelligen. Auch sei die Infrastruktur inzwischen in Deutschland gut ausgebaut. „Die Stammtischparolen können wir abräumen.“

Häufig werde auch bemängelt, dass Elektromobilität für Menschen ohne heimische Lademöglichkeit unpraktisch sei. Die EnBW adressiere dieses Thema mit einem breiten Angebot an öffentlichen Schnellladepunkten. Dass er nun zum Marktführer in Deutschland beim Ladeangebot wechselt, begründete Roemheld mit dem Ansporn: „Diesen Vorsprung auch bei einem wachsenden Wettbewerb erfolgreich zu sichern, reizt mich ungemein.“ Der Markt sei groß genug für eine relevante Zahl an Wettbewerbern.

Lesen Sie mehr zum Thema Elektromobilität


(mfz)



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Streaming-Dienst: RTL+ Premium wird teurer


RTL will die Preise für seinen Streaming-Dienst RTL Premium im kommenden Januar erhöhen. Das sagte Streaming-Chef Henning Nieslony dem Handelsblatt. Demnach nutzen das Streaming-Abo von RTL aktuell insgesamt 6,6 Millionen Menschen.

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Das Medienmagazin DWDL hat von RTL konkrete Preise bekommen: Dem Bericht zufolge bleibt der Einstiegstarif Basis bei einem Preis von 6 Euro monatlich. Hier muss man Werbung sehen, es fehlen zudem Sportprogramme und die Download-Möglichkeit. Der Preis der höheren Stufe Premium steigt derweil von 9 auf 10 Euro im Monat. Sport und Downloads sind enthalten, Werbung muss man aber trotzdem ertragen.

Wer keine Werbung sehen möchte, kann laut DWDL ab Januar den Tarif „Premium werbefrei“ für 13 Euro im Monat buchen, der offenbar den bisherigen „Max“-Tarif ablöst. Im Gegensatz zum bisherigen „Max“-Tarif enthält „Premium werbefrei“ zum gleichen Preis allerdings kein Musikstreaming. Wer das komplette RTL-Programm inklusive Deezer-Musikstreaming möchte, zahlt künftig 15 Euro pro Monat für das „RTL+ Musik“-Abo – de facto also eine Preiserhöhung um 2 Euro im Vergleich zum bisherigen Max-Tarif.

Trotz der Preiserhöhungen will RTL weiter Abonnenten in RTL+ gewinnen, sagte Streaming-Chef Nieslony dem Handelsblatt. Bis Ende 2026 will man acht Millionen zahlende Kunden haben, etwa anderthalb Millionen mehr als aktuell. „Wir haben das Angebot von RTL+ stark ausgebaut und werden es weiter ausbauen. Die Preisanpassung in den höheren Tarifen trägt dem Rechnung und orientiert sich am Wettbewerb“, sagte Nieslony dem Handelsblatt. Mit dem Einstiegstarif bleibe man einer der günstigsten Streaminganbieter im Markt.

Andere Streaming-Dienste verdrängen will Nieslony dabei gar nicht unbedingt. Er rechnet stattdessen damit, dass Deutsche schlicht mehr Geld fürs Streaming ausgeben werden. „Menschen sparen eher beim Restaurantbesuch oder beim Outfit als an einem schönen Abend zu Hause auf dem Sofa mit ihrem Entertainmentangebot“, sagte Nieslony.

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In der vergangenen Woche hat RTL 600 Stellen gestrichen, was rund 10 Prozent der Arbeitsplätze entspricht.


(dahe)



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KI-Training: Normalsprachlicher Nutzungsvorbehalt reicht OLG Hamburg nicht


Zweite Niederlage für den Berliner Stock-Fotografen Robert Kneschke: Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verlor der Fotograf, dessen Bilder für KI-Training tokenisiert wurden, gegen den Hamburger Verein Laion. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass es die Nutzung von Bildmaterial des Fotografen als von der sogenannten Text- und Data Mining-Schranke gedeckt sieht. Die Richter des fünften Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts schlossen sich im Ergebnis der Vorinstanz weitgehend an.

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Vor allem zwei Aspekte spielten für die Richter am OLG Hamburg dabei eine Rolle: die Frage, ob Kneschke einen wirksamen Nutzungsvorbehalt formuliert habe, der den Vorgaben des Urheberrechts entspricht und das Text- und Data-Mining (TDM) untersagt, die sogenannte Schranke also wirksam beschränkt. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass es für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nach §60d Urheberrechtsgesetz keinerlei Vorbehaltsmöglichkeit gebe, anders als bei der kommerziellen Nutzung nach §44b. Und auch dabei sei es nach der Formulierung des deutschen Gesetzgebers maßgeblich, dass ein maschinenlesbarer Vorbehalt hinterlegt sei.

Der Nutzer sei für den Nachweis verantwortlich, dass er sich daran halte, der Rechteinhaber aber dafür, dass er den Vorbehalt maschinenlesbar hinterlegt habe. Der Vorbehalt sei in diesem Fall jedoch nachweislich nur „in natürlicher Sprache“ in Quellcode und bei den Nutzungsbedingungen der Website abgefasst worden. Warum beides für KI-Modell-Crawler jedoch nicht zu erschließen sein solle, darüber dürften nicht nur die Beteiligten weiter diskutieren. Die Hamburger Richter jedenfalls meinen – offenbar auch mit Hinblick auf den Zeitpunkt des Crawlens 2021 – „dass ein Programm Bildbeschreibungen und Bilder vergleichen kann, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass es möglich war, umfangreiche Nutzungsbedingungen auszuwerten“.

Dass dem Fotografen auch kein Entgelt für die Nutzung seiner Werke zustehe, sei „Ergebnis der gesetzgeberischen Entscheidung, unter die Schranke fallende Nutzungen von einer Vergütungspflicht auszunehmen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung wird von Urheberverbänden teils scharf kritisiert. Und auch in Berlin und Brüssel, wo auf EU-Ebene die maßgeblichen Urheberrechtsregeln vereinbart werden, wird der Fall seit Beginn genau verfolgt. Denn die DSM-Richtlinie, in der die „TDM-Schranke“ steht, wird in dieser Legislatur überprüft, spätestens im Juni 2026 soll die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.

Mit dem Urteil des OLG Hamburg (AZ 5 U 104/24) wird die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen. „Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts“, heißt es im jetzigen Urteil. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training würden sich hier über den vorliegenden Fall hinausgehend Rechtsfragen von Bedeutung stellen. Anders als bei einer Berufungsverhandlung wird bei einer Revision jedoch keine vollständige Bestandsaufnahme des Sachverhalts durchgeführt, sondern die Rechtsfehlerfreiheit der Urteilsfindung der unteren Instanzen geprüft. Zuständig für die Revision wäre der Bundesgerichtshof. Ob der Berliner Stockfotograf Robert Kneschke diesen Schritt nun gehen will, ließ er vorerst noch offen, Anfang Januar liefe die Frist hierfür ab.


(emw)



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