Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Elektronische Patientenakte: Mit Sicherheitsrisiken und Nebenwirkungen


Die meisten von uns besitzen einen Haustürschlüssel. Und die meisten von uns wissen, wer sonst noch Zugang zu unserer Wohnung hat. Bei den Gesundheitsdaten, die in der elektronischen Patientenakte hinterlegt sind, ist das offenkundig nicht so klar. Das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“.

Die Abgeordneten haben die Regierung unter anderem gefragt, welche Vorkehrungen verhindern sollen, dass etwa die US-Regierung an sensible Gesundheitsdaten von deutschen Versicherten gelangt. Die Antworten der Bundesregierung sind mitunter missverständlich, in Teilen unvollständig und fehlerhaft.

Nachfragen bei dem zuständigen Gesundheitsministerium, verschiedenen Krankenkassen und der Gematik haben nur wenig Licht ins Dunkel gebracht. Offenkundig sollen die Versicherten weitgehend bedingungslos darauf vertrauen, dass ihre sensiblen Daten in der ePA sicher sind.

Krankenkassen verweigern Auskunft

Anlass der Kleinen Anfrage war eine Aussage des Chefjustiziars von Microsoft Frankreich im Juni dieses Jahres. Er hatte in einer öffentlichen Anhörung vor dem französischen Senat nicht ausschließen können, dass der Tech-Konzern Microsoft auf Anordnung US-amerikanischer Behörden auch Daten europäischer Bürger:innen weitergeben müsse.

Hintergrund ist unter anderem der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, aus dem Jahr 2018. Das Gesetz verpflichtet US-Tech-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Daten gegenüber US-Behörden – auch wenn sich diese Daten außerhalb der Vereinigten Staaten befinden.

Die Abgeordneten der Linksfraktion fragten die Bundesregierung, ob sie ein ähnliches Szenario bei den in der ePA hinterlegten Gesundheitsdaten ausschließen könne. Die Regierung erwidert, dass sie nichts über die Verträge zwischen den Betreibern der ePA und den Krankenkassen wisse. Sie kenne daher die Regelungen nicht, mit denen die Daten der Versicherten geschützt würden. Betreiber von ePA-Infrastrukturen sind spezialisierte IT-Dienstleister wie IBM Deutschland und das österreichische Unternehmen RISE.

Wir haben uns bei den drei größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erkundigt, welche vertraglichen Vereinbarungen sie mit ihren externen Anbietern getroffen haben. Weder die Techniker Krankenkasse noch die Barmer oder die DAK wollten unsere Frage beantworten. Sie verweisen auf die Gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Spezifikationen zur technischen Ausgestaltung der ePA zuständig sei. Der Barmer-Sprecher bittet zudem um Verständnis, dass er sich „aus Wettbewerbsgründen“ nicht weiter zu den Vertragsbedingungen äußern könne.

Es ist also unklar, ob es entsprechende Regelungen zum Schutz der Versichertendaten gibt, von denen die Bundesregierung spricht.

Der Schlüssel liegt bei den Betreibern

Desweiteren verweist die Bundesregierung auf „umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen“, die zum Schutz der Gesundheitsdaten umgesetzt worden seien. So dürften die in der ePA hinterlegten Daten nur verschlüsselt bei den Betreibern gespeichert werden. Ohne „den Schlüssel der Versicherten“ könnten Unbefugte die Daten nicht lesen, betont die Regierung.

Diese Antwort ist mindestens missverständlich formuliert. Tatsächlich verfügt die ePA derzeit über keine patientenindividuelle Verschlüsselung, bei der jede:r Versicherte die eigene Patientenakte mit einem persönlichen Schlüssel absichert. Ältere Versionen der ePA sahen noch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der in der Patientenakte hinterlegten Daten vor; die aktuelle „ePA für alle“ bietet dieses Mehr an Sicherheit allerdings nicht mehr.

Außerdem sind die Schlüssel nicht, wie noch bei früheren ePA-Versionen, auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten hinterlegt, sondern sie liegen auf den Servern des ePA-Betreibers. Sogenannte Hardware Security Modules in einer „vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung“ würden gewährleisten, dass die Betreiber keinen direkten Zugriff auf diese Schlüssel haben, schreibt das Gesundheitsministerium auf Nachfrage von netzpolitik.org.

„Diese speziell abgesicherten Komponenten sind dafür ausgelegt, kryptografische Schlüssel sicher zu verwalten und sensible Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen“, sagt eine Gematik-Sprecherin auf Anfrage. Ein direkter Zugriff auf die Schlüssel, auch durch die Betreiber der ePA, sei technisch ausgeschlossen. Die Schlüssel werden etwa dann zur Entschlüsselung der Gesundheitsdaten verwendet, wenn die Versicherten ihre elektronische Gesundheitskarte beim Besuch einer Praxis oder einer Apotheke in ein Lesegerät schieben.

Offene Eingangstüren

Zwei Aspekte lassen das Gesundheitsministerium und die Gematik bei ihren Ausführungen jedoch unter den Tisch fallen.

Zum einen ist den Sicherheitsfachleuten des Chaos Computer Clubs Bianca Kastl und Martin Tschirsich in den vergangenen Monaten wiederholt gelungen, die Zugriffskontrolle der ePA zu überwinden.

Bei den von ihnen beschriebenen Angriffsszenarien hilft Verschlüsselung nicht mehr viel. „Es ist vollkommen egal, dass das irgendwie verschlüsselt gespeichert wird, wenn an der Eingangstür ein paar Wissensfaktoren reichen, um jede ePA in Zugriff zu bekommen“, sagt Bianca Kastl, die auch Kolumnistin bei netzpolitik.org ist.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Die von ihr und Tschirsich aufgezeigten Sicherheitslücken bestehen teilweise noch immer fort. Eine „endgültige technische Lösung“ will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erst im kommenden Jahr implementieren.

Trügerische Sicherheit

Zum anderen behauptet die Bundesregierung, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen einen „technischen Betreiberausschluss“ gewährleisten, „sodass selbst ein fremdbestimmter Betreiber keinen Zugriff auf die Daten der ePA erlangen würde“.

Hauptbetreiber von elektronischen Patientenakten ist die IBM Deutschland GmbH. Unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer Ersatzkasse und die AOK haben das Unternehmen damit beauftragt, die ePA und die dazugehörigen Aktensysteme gemäß der von der Gematik gemachten Spezifikationen umzusetzen. Mehr als zwei Drittel aller digitalen Patientenakten laufen auf IBM-Systemen, aus Sicherheitsgründen seien die Daten „über zahlreiche, geographisch voneinander getrennte Rechenzentrums-Standorte in der IBM Cloud in Deutschland verteilt“, so das Unternehmen.

Dieses Sicherheitsversprechen ist jedoch trügerisch. Denn die IBM Deutschland GmbH ist eine Tochter der US-amerikanischen IBM Corp. – und damit potenziell ein „fremdbestimmter Betreiber“. Gemäß CLOUD Act können US-Behörden IBM dazu zwingen, die Daten von deutschen Versicherten an sie auszuleiten.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?

Welche Risiken der CLOUD Act birgt, hat etwa das baden-württembergische Innenministerium erkannt. Im Juli räumte es in einer Stellungnahme ein, dass US-Behörden theoretisch auf Daten zugreifen könnten, die in der Verwaltungscloud Delos gespeichert sind. Delos Cloud ist ein Tochterunternehmen von SAP und fußt auf Microsoft Azure und Microsoft 365. Dem Ministerium zufolge könnten US-Behörden den Tech-Konzern anweisen, „einen Datenabfluss in seine Software zu integrieren, ohne dass der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt wird.“

Dennoch plant die Bundesregierung nach eigenem Bekunden nicht, die technologische Abhängigkeit von nicht-europäischen ePA-Betreibern zu prüfen – obwohl sie die digitale Patientenakte explizit als eine kritische Infrastruktur einstuft.

Anne Mieke-Bremer, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Fraktion Die Linke im Bundestag, kritisiert diese Weigerung der Regierung. „Statt klare Prüfpflichten festzuschreiben, versteckt sie sich hinter lückenhaften Vorgaben“, so Mieke-Bremer. „Und sie gibt sich damit zufrieden, dass die Verträge zwischen Betreibern und Kassen eine Blackbox bleiben.“

Die ePA wirke „zunehmend wie ein mangelhaftes und fahrlässiges Prestigeprojekt“, das voller Lücken und Risiken ist, sagt Stella Merendino, Sprecherin der Linken für Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Was mit unseren sensibelsten Gesundheitsdaten passiert, bleibt dabei im Dunkeln.“



Source link

Datenschutz & Sicherheit

Wie viel „Arschloch“ darfs denn sein?


Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.

Wie wenig Friedrich Merz verträgt, ließ sich bereits bei anlässlich einer Karnevalsrede von Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Jahr 2023 beobachten. Da ging es weniger um Beleidigungen als vielmehr um spitzzüngige Kritik, die bei ihm schmale Lippen und Kopfschütteln auslöste. Nach der Rede trat Merzens Büro gar in Kontakt mit der bekannten Büttenrednerin, was Strack-Zimmermann süffisant verbreitete.

Es kam sogar zu Hausdurchsuchungen

Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.

Eine offizielle Bestätigung der Fallzahlen gibt es nicht, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Zeitung befindet sich in juristischen Auseinandersetzungen mit dem Kanzleramt, das in dieser Causa trotz Informationspflicht mauert und sich anwaltlich gegen das Informationsbegehren der Presse wehrt.

Moderne Majestätsbeleidigung

Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.

Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.

Leberwurst auf Gabel.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61

Spitzenpolitiker als Mandanten

Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.

Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.

„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“

Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.



Uns fehlen dieses
Jahr noch 274.190 Euro.


Bist Du auch Feuer und Flamme für Grundrechte?
Dann unterstütze jetzt unsere Arbeit mit einer Spende.


Bist Du auch Feuer und Flamme für Grundrechte?
Dann unterstütze jetzt unsere Arbeit mit einer Spende.

Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.

„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“

Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“

Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.

Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“

*Der wahre Name ist der Redaktion bekannt.



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Notepad++-Updater installierte Malware | heise online


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der in Notepad++ integrierte Updater hat sich Malware unterschieben lassen und diese auf einigen PCs installiert. Der Entwickler des mächtigen Open-Source-Texteditors reagiert mit einem Update auf Notepad++ v8.8.9. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Aktualisierung derzeit manuell vornehmen.

Weiterlesen nach der Anzeige

In einem News-Beitrag auf der Notepad++-Webseite erklärt der Entwickler Don Ho, dass „einige Sicherheitsexperten von Vorfällen berichtet haben, bei denen Internetverkehr übernommen wurde, der Notepad++ betrifft“. Demnach haben die Untersuchungen ergeben, dass Traffic des Notepad++-Updaters WinGUp „gelegentlich auf bösartige Server umgelenkt wurde, was im Herunterladen kompromittierter ausführbarer Dateien mündete“. Der IT-Sicherheitsforscher Kevin Beaumont berichtet von mindestens drei Organisationen, die „Interessen in Südasien haben“, die derart gezielt angegriffen wurden.

Wie Beaumont ausführt, nutzt der Updater eine Versionsprüfung, bei der die URL „ abgefragt und eine dadurch ausgelieferte XML-Datei ausgewertet wird. Die in der XML-Datei aufgeführte Download-URL nutzt der Updater und speichert die Datei im %TEMP%-Ordner und führt sie aus. Wer diesen Traffic abfangen und manipulieren kann, kann dadurch die Download-URL ändern. Bis Version 8.8.7 von Notepad++ nutzte der Entwickler ein selbst signiertes Zertifikat, das in den Github-Quellcodes bereitsteht. So war es möglich, manipulierte Updates zu erstellen und Opfern unterzuschieben. Seit v8.8.7 setzt Notepad++ hingegen auf ein legitimes GlobalSign-Zertifikat, die Installation eines eigenen Notepad++-Root-Zertifikats ist seitdem nicht mehr nötig.

Mit Notepad++ v8.8.8 forciert der Updater WinGUp nun als Download-Quelle github.com. Die Version 8.8.9 aus der Nacht zum Mittwoch härtet Notepad++ und WinGUp weiter, sodass diese Signatur und Zertifikate von heruntergeladenen Installern beim Update-Prozess korrekt prüfen. Schlägt der Check fehl, bricht der Update-Vorgang ab. Don Ho merkt an, dass die Untersuchungen andauern, um herauszufinden, wie das Traffic-Hijacking in den beobachteten Fällen abgelaufen ist.

Kevin Beaumont listet noch einige Indizien für Kompromittierungen auf (Indicators of Compromise, IOCs). So sind Verbindungen von „gup.exe“ zu anderen URLs als „notepad-plus-plus.org“, „github.com“ und „release-assets.githubusercontent.com“ verdächtig. Ebenso sollte Aufmerksamkeit erregen, wenn „gup.exe“ unübliche Prozesse startet – es sollten lediglich „explorer.exe“ und „npp*“-bezogene Notepad++-Installer darunter laufen, die seit Versionen 8.8.8 zudem mit GlobalSign-Zertifikat signiert sind. Nach den beobachteten Angriffen fanden sich offenbar zudem Dateien namens „update.exe“ oder „AutoUpdater.exe“ (diesen Namen nutzt Notepad++ selbst überhaupt nicht) im Benutzer-TEMP-Verzeichnis, in das „gup.exe“ die Updater heruntergeladen und von dort ausgeführt hat.


Notepad++ 8.8.8 findet das Update noch nicht

Notepad++ 8.8.8 findet das Update noch nicht

Notepad++ v8.8.8 findet derzeit die Aktualisierung noch nicht.

(Bild: heise medien)

Beaumont empfiehlt, mindestens auf Notepad++ v8.8.8 zu aktualisieren. Die Fassung 8.8.9 ist jedoch noch weiter gehärtet. Der integrierte Updater aus Notepad++ v8.8.8 findet die Version derzeit noch nicht, auch „winget“ findet derzeit keinen neueren Softwarestand. Die jüngste Fassung steht jedoch als manueller Download auf der Notepad++-Webseite zum Herunterladen bereit.

Weiterlesen nach der Anzeige

Notepad++ ist häufiger im Visier von bösartigen Akteuren, da die Software populär und weitverbreitet ist. Im vergangenen Jahr etwa bat Don Ho um Hilfe, eine „parasitäre Webseite“ loszuwerden, die sich in der Google-Suche an die originale Notepad++-Seite heranrobbte. Sie habe unlautere Absichten gehabt. Grundsätzlich tauchen häufiger gefälschte Seiten in den Suchergebnissen auf, die etwa virenverseuchte Dateien anbieten.

Siehe auch:

  • Notepad++: Download schnell und sicher von heise.de


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Bitdefender: Sicherheitsleck ermöglicht Rechteausweitung im Virenschutz


In der Virenschutzsoftware von Bitdefender wurde eine Sicherheitslücke entdeckt, die Angreifern das Ausweiten ihrer Rechte im System ermöglicht. Betroffen sind diverse Bitdefender-Varianten. Aktualisierungen zum Ausbessern der Schwachstelle sind verfügbar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Bitdefender warnt in einer Sicherheitsmitteilung vor dem Sicherheitsleck. Die Schwachstelle befindet sich im „Active Threat Control“-Modul, erklärt der Hersteller. „Das Problem entsteht dadurch, dass ‚bdservicehost.exe‘ Dateien aus einem von Nutzern beschreibbaren Verzeichnis löscht (’C:\ProgramData\Atc\Feedback’), ohne korrekt auf smybolische Verknüpfungen zu prüfen, was das Löschen beliebiger Dateien ermöglicht. Dieses Problem ist mit einer Datei-Kopier-Operation während Netzwerk-Ereignissen und einer Umgehung des Filter-Treibers mittels einer DLL-Injection verkettet und führt zur Ausführung von Code als Nutzer mit erhöhten Rechten“, erklären die Autoren der Sicherheitsmitteilung.

Die Schwachstelle hat den Eintrag CVE-2025-7073 erhalten. Der von Bitdefender angenommene Angriffsvektor nach CVSS 4 erreicht den Wert 8.8 und damit als Risikoeinstufung „hoch“.

Als betroffene Versionen nennt Bitdefender die Free-Fassung vor 30.0.25.77, Internet Security Antivirus Plus sowie Total Security vor 27.0.46.231 und die Endpoint Security Tools for Windows vor Version 7.9.20.515. Der automatische Update-Mechanismus sollte die Software bereits auf diesen Stand gebracht haben. Ob die eigene Software bereits aktuell ist, lässt sich gemäß einer Anleitung des Herstellers herausfinden. Gegebenenfalls sollten Betroffene das automatische Update aktivieren und die ausstehenden Updates nachholen.

Zuletzt wurde im April eine Sicherheitslücke im Business-Schutz Bitdefender GravityZone bekannt. Auch die haben die Entwickler als kritisches Risiko eingeordnet.


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Beliebt