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Datenschutz & Sicherheit

EU-Abgeordnete fordern strengere Regeln für Jugendschutz



Online-Plattformen tun nicht genug, um Minderjährige vor Risiken im Netz zu schützen, finden die Abgeordneten aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament. Am gestrigen Donnerstag haben sie auf 26 Seiten Forderungen nach Verschärfungen und teils neuen Maßnahmen vorgelegt. Die Themen reichen von Videospielen über süchtig machende Designs und KI bis zum Umgang von Plattformen mit minderjährigen Influencern.

Eine der brisantesten Forderungen in dem Papier ist ein EU-weites einheitliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke, Video-Plattformen und sogenannter “AI Companions” (KI Begleiter). Mit Zustimmung der Eltern könnte die Altersgrenze demnach auf 13 Jahre sinken.

Australien hat sich auf eine solche Altersgrenze bereits geeinigt, die Umsetzung ist für Dezember geplant. Umsetzbar ist eine solche Grenze in der Regel nur durch strenge Alterskontrollen. Dafür haben sich etwa die Digitalminister der EU-Staaten kürzlich ausgesprochen. Unter anderem EDRi, der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, lehnt diesen Ansatz allerdings ab.

Hohe Hürden für Alterskontrollen

Bereits heute ist die Nutzung von Instagram und TikTok erst ab 13 Jahren erlaubt, doch es gibt derzeit keine strengen Kontrollen des Mindestalters. Für eine feste und pauschale Altersschranke müsste wohl ein neues Gesetz geschaffen werden, denn das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht Altersbegrenzungen nur als eine von mehreren Maßnahmen vor, die Dienste ergreifen können, um Risiken für Nutzende zu minimieren. Im Rahmen der DSA-Umsetzung diskutiert die EU-Kommission gerade, in welchen Fällen welche Form von Alterskontrollen angemessen sind.

Die Parlamentarier sprechen sich in ihrem Papier dafür aus, Alterskontrollen möglichst einfach, sicher und „datenschutzfreundlich“ zu gestalten. Sie sind der Ansicht, dass etwa die geplante digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) diese Ziele erfüllen könnte. Ausdrücklich befürworten sie die derzeit laufende Entwicklung einer App zur Altersüberprüfung im Auftrag der EU-Kommission, deren Funktion später in der EUDI-Wallet aufgehen soll. Sie empfehlen, dafür sogenannte “Zero-Knowledge-Proof”-Protokolle zu nutzen. Online-Dienste sollen dadurch nur eine Ja/Nein-Antwort erhalten, also erfahren, ob eine Person alt genug ist, ohne sie identifizieren zu können.

Wie auch andere Befürworter solcher Maßnahmen blendet der Ausschuss aus, dass sich Alterskontrollen leicht umgehen lassen und zahlreiche neue Probleme schaffen, etwa mit Blick auf Teilhabe und Overblocking. Die Abgeordneten fordern zumindest, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Alterskontrollen „gründlich auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte geprüft werden, um die Verankerung von Überwachungspraktiken zu vermeiden“. Zudem sollten Regelungen nur dann geschaffen werden, „wenn sie unbedingt notwendig und verhältnismäßig sind“.

Weitreichende Verbote zum Schutz von Minderjährigen

Weiter betont der Ausschuss in seinem Papier, dass Alterskontrollen kein Wundermittel („silver bullet“) seien. Sie entbinden demnach Plattformen nicht von der Verantwortung, ihre Produkte von Beginn an sicher zu gestalten („safe by design“). Die Abgeordneten fordern deshalb, dass Designelemente mit dem „größten Suchtpotenzial“ für Minderjährige gänzlich abgestellt werden sollen. Dazu gehören Empfehlungsalgorithmen, die basierend auf dem Verhalten der Nutzenden weitere Inhalte vorschlagen – und damit eine immense Sogwirkung entfalten.

Ebenso soll das „Profiling“ von Minderjährigen verboten werden, also die Erstellung von Profilen der Nutzenden mithilfe ihrer Daten, die sich ebenfalls für die Empfehlung von Inhalten und für Werbung nutzen lassen. In Online-Spielen, auf die Minderjährige Zugriff haben, sollen „Glücksspiel-Mechanismen“ wie Lootboxen verboten werden. Das sind virtuelle Produkte, deren Inhalt man erst nach dem Öffnen sieht.

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Teils lassen sich solche Missstände bereits auf Grundlage des DSA bearbeiten, allerdings lediglich von Fall zu Fall, je nach Risiko eines betroffenen Dienstes. Die Forderungen des Ausschusses nach grundsätzlichen Verboten gehen darüber hinaus. Ein Gelegenheitsfenster für derart strengere Gesetze wäre der geplante Digital Fairness Act der Europäischen Union, den der Ausschuss in seinem Papier mehrfach erwähnt. Aktuell läuft noch eine öffentliche Konsultation zu dem Vorhaben, das für das letzte Quartal 2026 geplant ist.

Plattform-Manager sollen persönlich haften

Der Ausschuss fordert die EU-Kommission weiter dazu auf, den DSA und die KI-Verordnung (AI Act) konsequent durchzusetzen. Die Kommission solle es demnach in Erwägung ziehen, bei ernsten und dauerhaften Regelverstößen Führungskräfte eines Konzerns persönlich haften zu lassen. Ähnlich handhabt es der britische Online Safety Act.

Die Abgeordneten wollen zudem, dass Plattformen aufhören, minderjährige Influencer („Kidfluencer“) zu unterstützen. Ihre Inhalte sollen demnach nicht mehr monetarisiert werden, und Kinder sollten auch keine anderen finanziellen oder materiellen Anreize von Plattformen erhalten.  Nicht davon berührt wären wohl Werbe-Deals mit Privatunternehmen, eine der größten Einnahmequellen von Influencern. Oftmals werden Kidfluencer von ihren Eltern begleitet und gemanagt; das Publikum wiederum ist oftmals selbst minderjährig.

Die Entschließung der Vorschläge hat der Ausschuss mit breiter Mehrheit (32 von 46 Stimmen) angenommen. Es gab fünf Stimmen dagegen und neun Enthaltungen. Ende November sollen dann das Plenum über den Vorschlag abstimmen. Die Diskussion der Vorschläge aus der Sitzung vom 24. September 2025 kann man sich hier als Video ansehen.



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Datenschutz & Sicherheit

Cyberangriff bei Auktionshaus Sotheby’s | heise online


Sotheby’s ist bekannt für die Versteigerung hochkarätiger Kunst- und Luxusgegenstände – 2024 wurden insgesamt sechs Milliarden Euro bei Auktionen des Hauses ausgegeben. Nun machte es einen Cyberangriff publik, der sich bereits im Juli diesen Jahres ereignete. Dabei wurden laut dem Auktionshaus Namen, Sozialversicherungsnummern und Bankverbindungen entwendet. Einem Medienbericht zufolge handelt es sich dabei um Daten von Beschäftigten von Sotheby’s.

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Den Vorfall machte das Auktionshaus jetzt in einer Mitteilung an Maines Generalstaatsanwalt publik, was die örtlichen Gesetze in solchen Fällen vorsehen. Demnach sind zwei Einwohner des US-Bundesstaates Maine sowie, wörtlich, „rund zwei“ Einwohner des Bundesstaates Rhode Island. Die genaue Anzahl von Betroffenen dürfte zu diesem Zeitpunkt noch unklar sein. Dem Tech-Portal Bleepingcomputer bestätigte Sotheby’s, dass es sich dabei ausschließlich um Beschäftigte des Unternehmens handelt (Stand: 18. Oktober, 17:55 Uhr).

Passiert ist der Cyberangriff demnach am 24. Juli. Entdeckt wurde er jedoch erst am 24. September. Daraufhin habe Sotheby’s die betroffenen Daten ausführlich untersucht, um zu klären, welche Daten genau von den Kriminellen erbeutet wurden und auf welche Personen sich die Daten beziehen. Sotheby’s bietet den Personen, deren Kreditkarteninformationen erbeutet wurden an, die Kosten für 12-monatiges Monitoring ihrer Kredit- und Identitätsdaten bei einer Wirtschaftsauskunftei zu übernehmen. Die Akteure hinter dem Angriff sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt.

Auch beim Auktionshaus Christie’s wurden vor Kurzem Daten durch die Ransomware-Gruppe RansomHub abgegriffen. Die Kriminellen wollten Christie’s zu einer Zahlung bewegen, das Auktionshaus weigerte sich jedoch. RansomHub informierte später auf einer eigenen Website, dass die Daten bei einer Auktion von einem anonymen Käufer für eine nicht genannte Summe ersteigert worden seien.

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(nen)



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Datenschutz & Sicherheit

USA verlängern Zollvergünstigungen für importierte Autoteile


US-Präsident Donald Trump hat Zollvergünstigungen bei in den USA produzierten Autos mit importierten Bauteilen bis zum Jahr 2030 verlängert. Hersteller können dabei bis zu 3,75 Prozent vom Verkaufspreis ihrer Fahrzeuge erstattet bekommen. Die Maßnahme sollte ursprünglich 2027 auslaufen – und der Erstattungs-Anteil vom zweiten Jahr an auf 2,5 Prozent sinken.

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Trump hatte die Zölle von 25 Prozent auf importierte Autos und Bauteile im Frühjahr verhängt. Der Präsident verkündete nun auch Zölle auf Importe von Lastwagen und Bussen in die USA. Bei Lastwagen und Bauteilen dafür liegt der Zoll bei 25 Prozent. Wie bei den Autos können Hersteller bis 2030 für in den USA gebaute Fahrzeuge 3,75 Prozent vom Verkaufspreis zurückbekommen. Trump verwies darauf, dass rund 43 Prozent der in den USA verkauften Lastwagen importiert seien. Bei Bussen wurde der Zoll auf zehn Prozent festgelegt.

Mit der Verlängerung der Vergünstigungen geht Trump auf Sorgen von US-Herstellern wie Ford und General Motors ein. Sie sahen vor allem in der Handelsvereinbarung mit Japan, die einen Zoll von 15 Prozent auf dort gebaute Fahrzeuge festlegte, einen problematischen Deal für die amerikanische Industrie. Denn bei in den USA montierten Fahrzeugen liegt der Anteil importierter Bauteile, auf die jedoch Zölle von 25 Prozent fällig werden können, bei 40 bis 50 Prozent.


(nie)



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Zeroday Cloud: Hacker-Wettbewerb winkt mit 4,5 Millionen US-Dollar Preisgeld


Noch bis zum 1. Dezember 2025 können ambitionierte Hacker im Rahmen des erstmalig stattfindenden Wettbewerbs Zeroday Cloud (Eigenschreibweise: zeroday.cloud) ihren Exploit-Code einreichen.

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Erfolgreichen Teilnehmern winken Preisgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Millionen US-Dollar, verteilt auf mehr als 20 weitverbreitete Anwendungen, die auf verschiedene Arten eng mit Cloud-Technologien in Verbindung stehen. Dazu zählen etwa das Nvidia Container Toolkit, Kubernetes, Grafana, Docker, Apache Tomcat, PostgreSQL, Jenkins, Gitlab CE und der Linux-Kernel.

Wichtigste Bedingung des vom Cloudsicherheits-Unternehmen Wiz in Zusammenarbeit mit AWS (Amazon Web Services), Google und Microsoft veranstalteten Contests: Es muss sich um einen Zero-Day-Exploit, also einen Angriff auf eine neu entdeckte, bislang unbekannte Lücke handeln. Ferner muss der Angriff letztlich zur vollständigen Kompromittierung des verwundbaren Systems führen („0-click unauthenticated Remote Code Execution“).

Die gesamte Liste möglicher Angriffsziele nebst Preisgeldern können Interessierte der Website des Zeroday Cloud-Wettbewerbs entnehmen. Dort findet man auch die genauen Teilnahmebedingungen, Anmeldeformulare und weitere Informationen. Vorkonfigurierte Zielsysteme zum Einbinden in Docker haben die Veranstalter in einem eigenen GitHub-Repository hinterlegt.

Teilnehmer, deren Beitrag von der Jury akzeptiert wird, haben die Gelegenheit, ihren Exploit im Rahmen der im Dezember in London stattfindenden Konferenz Black Hat Europe live zu demonstrieren. Gelingt dort der Angriff, haben sie gewonnen. Der betreffende Exploit wird anschließend im Zuge eines Responsible-Disclosure-Verfahrens an den betreffenden Hersteller übermittelt, um diesem ausreichend Zeit zum Schließen der Lücke zu geben.

Wichtig bei der Anmeldung: Laut Veranstalter müssen sich einzeln oder auch als Team Teilnehmende bereits bis zum 20. November auf der Bug-Bounty-Plattform HackerOne registrieren, den vorgeschriebenen Identitätsnachweis erbracht und bestimmte Steuer- und sonstige Angaben übermittelt haben. Die Frist bis zum 1. Dezember bezieht sich also missverständlicherweise nur auf den Exploit selbst.

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Wer sich auf der Contest-Webseite informiert, sollte unbedingt auch das Kleingedruckte lesen.

(Bild: zeroday.cloud / Screenshot)

Mit einem Wettbewerb, der sich speziell auf die Cloud fokussiert, füllt Wiz eine wichtige Lücke. Denn als Speicherort riesiger Mengen von Unternehmensdaten rückt diese immer stärker ins Visier von Cybergangstern. So zapfen etwa einige Ransomware-Gangs mittlerweile gezielt Cloudspeicher an, um möglichst effizient an Informationen zu gelangen, die sich für eine Erpressung eignen. Andere verschlüsseln Daten gleich an Ort und Stelle. Oder sie zerstören Cloud-Backups, um ihre Chance auf ein Lösegeld zu erhöhen.

Exploit-Code, der rechtzeitig in die richtigen Hände gelangt, hilft Unternehmen dabei, Angreifern einen Schritt voraus zu sein. Hohe Geldbeträge als Preis eines Wettbewerbs stellen in diesem Zusammenhang viel mehr als nur eine nette Belohnung für wohlmeinende, hilfsbereite Sicherheitsforscher dar. Mit ihnen lassen sich vielmehr auch Teilnehmer anlocken, die ihre Zero-Day-Exploits sonst womöglich in Untergrundforen feilbieten und dort letztlich an Kriminelle verkaufen würden, die schon für den nächsten Angriff in den Startlöchern stehen.

Dass es darauf ankommt, die Preise des Schwarzmarkts zu überbieten, erkennen immer mehr Unternehmen. Zuletzt baute etwa Apple sein Bug-Bounty-Programm massiv aus: Die bisherigen Zahlungen wurden verdoppelt bis vervierfacht. So bot das Unternehmen bislang für einen Zero-Click-Angriff aus der Ferne, der keine Nutzerinteraktion verlangt und die Geräteübernahme ermöglicht, bis zu einer Million Dollar. Nun sind es zwei Millionen.


(ovw)



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