Datenschutz & Sicherheit
EU-Abgeordnete fordern strengere Regeln für Jugendschutz
Online-Plattformen tun nicht genug, um Minderjährige vor Risiken im Netz zu schützen, finden die Abgeordneten aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament. Am gestrigen Donnerstag haben sie auf 26 Seiten Forderungen nach Verschärfungen und teils neuen Maßnahmen vorgelegt. Die Themen reichen von Videospielen über süchtig machende Designs und KI bis zum Umgang von Plattformen mit minderjährigen Influencern.
Eine der brisantesten Forderungen in dem Papier ist ein EU-weites einheitliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke, Video-Plattformen und sogenannter “AI Companions” (KI Begleiter). Mit Zustimmung der Eltern könnte die Altersgrenze demnach auf 13 Jahre sinken.
Australien hat sich auf eine solche Altersgrenze bereits geeinigt, die Umsetzung ist für Dezember geplant. Umsetzbar ist eine solche Grenze in der Regel nur durch strenge Alterskontrollen. Dafür haben sich etwa die Digitalminister der EU-Staaten kürzlich ausgesprochen. Unter anderem EDRi, der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, lehnt diesen Ansatz allerdings ab.
Hohe Hürden für Alterskontrollen
Bereits heute ist die Nutzung von Instagram und TikTok erst ab 13 Jahren erlaubt, doch es gibt derzeit keine strengen Kontrollen des Mindestalters. Für eine feste und pauschale Altersschranke müsste wohl ein neues Gesetz geschaffen werden, denn das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht Altersbegrenzungen nur als eine von mehreren Maßnahmen vor, die Dienste ergreifen können, um Risiken für Nutzende zu minimieren. Im Rahmen der DSA-Umsetzung diskutiert die EU-Kommission gerade, in welchen Fällen welche Form von Alterskontrollen angemessen sind.
Die Parlamentarier sprechen sich in ihrem Papier dafür aus, Alterskontrollen möglichst einfach, sicher und „datenschutzfreundlich“ zu gestalten. Sie sind der Ansicht, dass etwa die geplante digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) diese Ziele erfüllen könnte. Ausdrücklich befürworten sie die derzeit laufende Entwicklung einer App zur Altersüberprüfung im Auftrag der EU-Kommission, deren Funktion später in der EUDI-Wallet aufgehen soll. Sie empfehlen, dafür sogenannte “Zero-Knowledge-Proof”-Protokolle zu nutzen. Online-Dienste sollen dadurch nur eine Ja/Nein-Antwort erhalten, also erfahren, ob eine Person alt genug ist, ohne sie identifizieren zu können.
Wie auch andere Befürworter solcher Maßnahmen blendet der Ausschuss aus, dass sich Alterskontrollen leicht umgehen lassen und zahlreiche neue Probleme schaffen, etwa mit Blick auf Teilhabe und Overblocking. Die Abgeordneten fordern zumindest, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Alterskontrollen „gründlich auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte geprüft werden, um die Verankerung von Überwachungspraktiken zu vermeiden“. Zudem sollten Regelungen nur dann geschaffen werden, „wenn sie unbedingt notwendig und verhältnismäßig sind“.
Weitreichende Verbote zum Schutz von Minderjährigen
Weiter betont der Ausschuss in seinem Papier, dass Alterskontrollen kein Wundermittel („silver bullet“) seien. Sie entbinden demnach Plattformen nicht von der Verantwortung, ihre Produkte von Beginn an sicher zu gestalten („safe by design“). Die Abgeordneten fordern deshalb, dass Designelemente mit dem „größten Suchtpotenzial“ für Minderjährige gänzlich abgestellt werden sollen. Dazu gehören Empfehlungsalgorithmen, die basierend auf dem Verhalten der Nutzenden weitere Inhalte vorschlagen – und damit eine immense Sogwirkung entfalten.
Ebenso soll das „Profiling“ von Minderjährigen verboten werden, also die Erstellung von Profilen der Nutzenden mithilfe ihrer Daten, die sich ebenfalls für die Empfehlung von Inhalten und für Werbung nutzen lassen. In Online-Spielen, auf die Minderjährige Zugriff haben, sollen „Glücksspiel-Mechanismen“ wie Lootboxen verboten werden. Das sind virtuelle Produkte, deren Inhalt man erst nach dem Öffnen sieht.
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Teils lassen sich solche Missstände bereits auf Grundlage des DSA bearbeiten, allerdings lediglich von Fall zu Fall, je nach Risiko eines betroffenen Dienstes. Die Forderungen des Ausschusses nach grundsätzlichen Verboten gehen darüber hinaus. Ein Gelegenheitsfenster für derart strengere Gesetze wäre der geplante Digital Fairness Act der Europäischen Union, den der Ausschuss in seinem Papier mehrfach erwähnt. Aktuell läuft noch eine öffentliche Konsultation zu dem Vorhaben, das für das letzte Quartal 2026 geplant ist.
Plattform-Manager sollen persönlich haften
Der Ausschuss fordert die EU-Kommission weiter dazu auf, den DSA und die KI-Verordnung (AI Act) konsequent durchzusetzen. Die Kommission solle es demnach in Erwägung ziehen, bei ernsten und dauerhaften Regelverstößen Führungskräfte eines Konzerns persönlich haften zu lassen. Ähnlich handhabt es der britische Online Safety Act.
Die Abgeordneten wollen zudem, dass Plattformen aufhören, minderjährige Influencer („Kidfluencer“) zu unterstützen. Ihre Inhalte sollen demnach nicht mehr monetarisiert werden, und Kinder sollten auch keine anderen finanziellen oder materiellen Anreize von Plattformen erhalten. Nicht davon berührt wären wohl Werbe-Deals mit Privatunternehmen, eine der größten Einnahmequellen von Influencern. Oftmals werden Kidfluencer von ihren Eltern begleitet und gemanagt; das Publikum wiederum ist oftmals selbst minderjährig.
Die Entschließung der Vorschläge hat der Ausschuss mit breiter Mehrheit (32 von 46 Stimmen) angenommen. Es gab fünf Stimmen dagegen und neun Enthaltungen. Ende November sollen dann das Plenum über den Vorschlag abstimmen. Die Diskussion der Vorschläge aus der Sitzung vom 24. September 2025 kann man sich hier als Video ansehen.