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EU-Gericht: Spreadshirt kann sich „I Love“-Design nicht schützen lassen
Laut europäischem Markenamt taugt der „I love“-Schriftzug nicht als Markenzeichen
Die Onlinefirma Spreadshirt kann die bekannte Zeichenkombination aus „I“ und einem roten Herz nicht als EU-Marke an bestimmten Stellen auf Oberteilen schützen lassen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte damit Entscheidungen des EU-Markenamts EUIPO und wies eine Klage des Unternehmens mit Sitz in Leipzig dagegen ab.
Spreadshirt hatte beantragt, drei sogenannte Positionsmarken eintragen zu lassen – das „I“ mit Herzsymbol im linken Brustbereich, am Innenetikett und außen im Nackenbereich von Kleidungsstücken. Das EU-Markenamt hatte die Registrierung abgelehnt, weil den Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft fehle.
Diese Einschätzung bestätigte nun das EU-Gericht. Zu dem Zeichen sagen die Richterinnen und Richter: „Selbst wenn es für bestimmte genaue Positionierungen beansprucht wird, ist es nicht geeignet, die fraglichen Waren von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“.