Künstliche Intelligenz

EU-Kommission sitzt Informationsfreiheitsanträge trotz sinkender Zahlen aus


Wer von der EU-Kommission Einblick in interne Dokumente fordert, braucht Geduld. Als die Europäische Bürgerbeauftragte vor Jahren eine Untersuchung wegen systemischer Verzögerungen einleitete, rechtfertigte sich die Kommission mit Überlastung. Die Zahl der Anträge sei massiv gestiegen und habe 2021 mit 8420 Registrierungen einen Höchststand erreicht. Doch die frisch veröffentlichten Daten zum Antragsjahr 2025 entkräften dieses Argument. Das Rekordjahr leitete keine neue Normalität ein, sondern markierte den Scheitelpunkt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Seitdem sinken die Antragszahlen kontinuierlich. 2025 wurden laut der neuen EU-Statistik zu Informationsfreiheitsanfragen nur noch 6434 Erstanträge verzeichnet – ein Minus um fast ein Viertel im Vergleich zum Höchstpunkt. Die aktuelle Zahl stellt den niedrigsten Stand seit acht Jahren dar.

Trotz dieser Entlastung hat sich die Bearbeitungspraxis kaum gebessert. Verzögerungen sind nach wie vor an der Tagesordnung. Das untermauert die Vermutung der Ombudsfrau, dass es sich um ein strukturelles und systemisches Problem handelt. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Menge der tatsächlich formell beantworteten Verfahren: Im Spitzenjahr 2021 wurden noch 8280 Antworten erteilt. Diese Zahl sank 2025 auf magere 4471 Bescheide. Die Kommission schafft es folglich nicht, die deutlich geschrumpften Eingänge schnell abzuarbeiten. Antragsteller müssen monatelang auf Informationen warten.

Noch lassen sich nicht alle vom bürokratischen Dickicht abschrecken. Journalisten machen mit gut 15 Prozent einen beachtlichen Anteil der Antragsteller aus, gefolgt von Unternehmen mit knapp elf Prozent sowie akademischen Institutionen mit rund zehn Prozent. Die größte Gruppe bleibt mit über 26 Prozent die Zivilbevölkerung, also Bürger, die ihr Recht auf demokratische Kontrolle wahrnehmen möchten. Geografisch betrachtet liegt Deutschland mit gut 18 Prozent aller Anfragen ganz weit vorn, gefolgt von Spanien, Frankreich und Italien.

Die inhaltliche Auswertung der Bescheide zeichnet ein restriktives Bild der Brüsseler Informationspolitik. Vollständigen Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewährt die Kommission nur in gut 28 Prozent der Fälle. Fast die Hälfte aller Anträge wird mit teils geschwärzten Dokumenten beantwortet. Fast 23 Prozent der Begehren werden komplett abgelehnt.

In mehr als der Hälfte der Fälle begründet die Kommission Schwärzungen mit dem Schutz der Privatsphäre. Die Geheimhaltung geschäftlicher Interessen führt sie in rund 14 Prozent der Absagen ins Feld. Auch laufende Untersuchungen, Audits oder den Schutz der internationalen Beziehungen der EU führt die Kommission häufig an.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wer sich mit den Absagen oder den weitreichenden Schwärzungen nicht abfinden will, muss den mühsamen Weg des Zweitantrags gehen. Doch auch in dieser Bestätigungsphase zeigt sich die Kommission wenig kompromissbereit. Mehr als ein Drittel der ursprünglichen Ablehnungen bestätigt sie eins zu eins. Eine vollständige Überprüfung, die am Ende zu einem uneingeschränkten Zugang führt, ist mit knapp unter 20 Prozent eine Ausnahme.

Angesichts dieser zähflüssigen Auskunftspraxis verwundert es kaum, dass der juristische Druck wächst. Die Zahl der Klagen vor den europäischen Gerichten wegen verweigerter Dokumente nimmt kontinuierlich zu: Richter müssen immer häufiger die Grenzen der Brüsseler Geheimhaltungspolitik definieren.


(mma)



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen