Datenschutz & Sicherheit

EU-Kommission unterstellt Google Diskriminierung von Nachrichtenseiten



Die EU-Kommission hat heute ein neues Verfahren gegen Alphabet, den Mutterkonzern von Google, eröffnet. Grund dafür ist ein möglicher Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA). Demnach vermutet die Kommission, dass die weltgrößte Suchmaschine manche Nachrichten-Websites diskriminiert.

Das EU-Gesetz schreibt besonders großen Online-Diensten vor, dass sie ihre Marktmacht nicht missbrauchen dürfen, um dem Wettbewerb im digitalen Raum zu schaden. Doch in der Google Suche, die von der EU-Kommission als sogenannter Gatekeeper eingestuft wurde, würden möglicherweise keine fairen und diskriminierungsfreien Verhältnisse herrschen. Immer wieder würden Medienseiten in den Ergebnissen ausgeblendet oder heruntergestuft. Doch warum passiert das?

Google hat seit dem Vorjahr eine neue Spam-Richtlinie im Einsatz: die Richtlinie zum Missbrauch des Website-Rufs („Site Reputation Abuse Policy“). Damit soll erkannt werden, wenn bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) getrickst wird. Konkret geht es beispielsweise darum, dass Websites Inhalte von Drittanbietern hosten, die laut Google eigentlich nicht zu ihren Inhalten passen und Nutzende „verwirren“ würden. Drittanbieter würden dabei den Ruf und die Vertrauenswürdigkeit der Site nutzen, um in den Suchergebnissen weiter oben aufzutauchen. Als Beispiel gibt Google eine gekaperte medizinische Website an, die die Werbeseite eines Drittanbieters zu den „besten Casinos“ hostet.

Medien verlieren wichtige Einnahmen

Die EU-Kommission sieht darin ein Problem. In der Praxis könne die Richtlinie dazu führen, dass Inhalte wie Preisvergleiche oder Produktbewertungen auf einer Nachrichtenseite fälschlicherweise als Spam erkannt und die betreffenden Subdomains aus den Suchergebnissen ausgeblendet würden. Dadurch würden Nachrichtenseiten Besuche auf ihre Website („Traffic“) verlieren und dementsprechend auch Einnahmen, sagte ein Kommissionsbeamter am Donnerstag gegenüber der Presse. Außerdem hätten die Nachrichtenseiten kaum Möglichkeiten, sich gegen potenzielle Fehlentscheidungen von Google zu wehren.

Google argumentiert, dass es qualitativ hochwertige Suchergebnisse anzeigen will und deswegen so handelt. Das Problem ist durchaus real, die Frage ist nur, ob Google damit diskriminierungsfrei umgeht.

Konkrete Fälle, die geschätzte Anzahl betroffener Medien und die ungefähre Höhe der Einnahmeverluste will die Kommission aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht preisgeben. Sie erklärt zudem, dass Google News nicht Teil der Untersuchung sei, weil der Dienst kein Gatekeeper sei und nicht vom DMA erfasst werde. Ebenso werde die KI-Zusammenfassung in der Google Suche, die auch zu einem Verlust von Klicks auf Webseiten führt, nicht konkret untersucht. Jedoch behalte man Marktentwicklungen im Auge, so ein Kommissionsbeamter.

Früheres Verfahren läuft noch

Das Verfahren soll in 12 Monaten zum Abschluss kommen. Wie in solchen Untersuchungen üblich, wird die Kommission vorläufige Ergebnisse mit Alphabet teilen, ebenso denkbare Vorschläge, was der Konzern ändern sollte. Zugleich will sich die EU-Kommission mit Herausgebern austauschen. Parallel dazu läuft noch ein anderes Verfahren gegen Alphabet. Dieses bezieht sich auf die Bevorzugung von Google-eigenen Angeboten in den Suchergebnissen.

Sollte die Kommission am Ende ihrer Ermittlungen einen Verstoß feststellen, kann sie eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzerns verhängen.



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