Künstliche Intelligenz
EU will DSGVO schleifen – nicht nur bei Cookie-Bannern
Entwürfe der EU-Kommission für den sogenannten Digital-Omnibus und damit verknüpfte umfangreiche Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nähren die Befürchtungen von Kritikern vor einem „Kahlschlag“ und einem „massiven Stutzen“ von Bürgerrechten. Hauptsächlich verfolgt die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem umfangreichen Gesetzespaket das Ziel, digitale Vorschriften zu vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand sowie Kosten für Unternehmen zu senken. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Allerdings verdichten sich nun die Hinweise, dass dies auf Kosten bestehender Datenschutzstandards geschehen könnte.
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Größter Stein des Anstoßes bei den Verordnungsvorschlägen, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, ist die angestrebte Ausweitung der Anwendung des „berechtigten Interesses“ aus Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die DSGVO erlaubt eine solche nur, wenn eine gesetzliche Basis dafür vorliegt. Das legitime Interesse ist eine solche, erfordert aber eine Abwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen wie eines Unternehmens und den Grundrechten und Grundfreiheiten der Betroffenen.
Der Entwurf umschreibt umfangreiche Veränderungen für das Online-Tracking und die Nutzung von Cookies, die den momentan bereits als unzureichend empfundenen Schutz der Nutzerdaten weiter aufweichen würden. Im Fokus steht dabei die Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen von nicht unbedingt notwendigen Cookies auf den Geräten der Nutzer. Bisher verlangen EU-Gesetze wie die E-Privacy-Richtlinie hierfür die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer per Opt-in.
Alt-neuer Ansatz gegen Cookie-Banner-Flut
Der Vorschlag der Kommission würde diese strenge Zustimmungspflicht aufheben und stattdessen die gesamte Palette an Rechtsgrundlagen eröffnen, welche die DSGVO bietet. Darunter fällt auch das berechtigte Interesse von Website-Betreibern und Tracking-Firmen. Damit könnte das Speichern und Auslesen von Tracking-Cookies bereits aufgrund unternehmerischer Ziele erfolgen. Die Anwender hätten in diesem Fall nur noch die Möglichkeit eines nachträglichen Widerspruchs (Opt-out), was eine erhebliche Verschiebung der Beweislast und des Schutzniveaus zugunsten von Firmen darstellen würde.
Gleichzeitig will die Kommission der Cookie-Banner-Flut und der damit einhergehenden Zustimmungsmüdigkeit der Nutzer entgegenwirken. Ihr schwebt vor, den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen und deren Berücksichtigung durch Website-Anbieter zu ebnen, sobald entsprechende Standards verfügbar sind. Dies soll technisch über Signale funktionieren, die beispielsweise von Browsern oder Betriebssystemen an die Websites gesendet werden und die individuelle Entscheidung der Nutzer über die Annahme oder Ablehnung von Cookies übermitteln. Seitenbetreiber wären so verpflichtet, Voreinstellungen automatisch zu beachten.
Eine wesentliche Ausnahme von dieser geplanten Anpassung soll für Medienanbieter gelten. Die Kommission beabsichtigt, diese von der automatisierten Berücksichtigung der Nutzereinstellungen auszunehmen „angesichts der Bedeutung des unabhängigen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft und um dessen wirtschaftliche Grundlage nicht zu untergraben“. Dies würde es Nachrichten-Portalen weiterhin ermöglichen, strengere Regeln für die Einwilligung zu verlangen, um Einnahmen durch personalisierte Werbung zu sichern. An einer einschlägigen Lösung arbeitet die EU seit Jahren.
Rühren am AI Act
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Zugleich will die Kommission den Papieren zufolge das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten künftig auf Basis des berechtigten Interesses von Tech-Konzernen ermöglichen. Auch dies würde die derzeit oft nötige Einholung von Einwilligungen der Betroffenen erübrigen und den Datenkonsum für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz erleichtern. Die EU-Datenschutzbeauftragten warnten dagegen voriges Jahr: Das vielbeschworene berechtigte Interesse sei kein Patentrezept.
Die Exekutivinstanz bringt ferner „gezielte Vereinfachungsmaßnahmen“ ins Spiel, die eine zeitnahe, reibungslose und verhältnismäßige Umsetzung der KI-Verordnung gewährleisten sollen. Eine konkrete Maßnahme ist die Bündelung der Aufsicht über KI beim sogenannten AI Office. Das ist eine Behörde, die direkt bei der Kommission angesiedelt ist. Von dieser zentralisierten Kontrollstruktur würden vor allem sehr große Online-Plattformen profitieren, da ihre KI-Systeme aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses nach dem AI Act als besonders kritisch gelten.
Schutz sensibler Daten aufgeweicht
Der Entwurf sieht auch eine signifikante Neudefinition von besonders sensiblen Daten vor, die derzeit mit Artikel 9 der DSGVO einen erhöhten Schutz genießen. Die Kommission argumentiert, dass für die meisten der dort aufgeführten Datenarten keine signifikanten Risiken für die Grundrechte der Betroffenen entstünden, wenn sie nicht direkt sensible Informationen offenbarten. Letzteres gelte etwa, wenn die sexuelle Orientierung oder der Gesundheitszustand einer Person nur durch „einen aufwendigen intellektuellen Prozess“ wie Vergleich, Querverweise oder logische Schlussfolgerungen abgeleitet werden könne.
Auch in Situationen, in denen die sensible Information nicht mit Gewissheit einer spezifischen natürlichen Person zuzuordnen ist, sieht die Kommission keine signifikanten Risiken. Für diese „indirekt sensiblen Daten“ soll daher der allgemeine Schutz der Artikel 5 und 6 der DSGVO ausreichen, ohne dass das grundsätzliche Verarbeitungsverbot des Artikels 9 greifen müsse.
„Vom Datenschutz wird nichts bleiben“
In diesem Sinne soll der Anwendungsbereich von Artikel 9 angepasst werden. Der erhöhte Schutz soll künftig nur noch Daten umfassen, die sich unmittelbar auf eine spezifische betroffene Person beziehen und deren ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, den Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung direkt offenbaren. Der besonders strenge Schutz von genetischen und biometrischen Daten soll aufgrund ihrer einzigartigen und spezifischen Merkmale indes unangetastet bleiben.
Der frühere Kommissionsdirektor und einer der DSGVO-Gründerväter, Paul Nemitz, schlägt angesichts der Initiative Alarm: „Vom Datenschutz wird nichts mehr übrigbleiben.“ Seiner Ansicht nach führt das Vorhaben dazu, dass „das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung“ gemacht würde. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Grundrechte-Charta der EU. Ihren finalen Entwurf will die Kommission Mitte November vorlegen.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Roboterhersteller Kuka verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen
Der Roboterhersteller Kuka will auf betriebsbedingte Kündigungen am Stammsitz in Augsburg verzichten – dafür müssen Mitarbeiter Einschnitte hinnehmen. Darauf einigte sich das Unternehmen nach eigenen Angaben mit dem Betriebsrat.
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„Einzelne tarifliche Gehaltserhöhungen sowie Sonderzahlungen“ sollen verschoben oder ausgesetzt werden, teilte Kuka mit. Dafür soll es bis Juli 2029 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. So sollen dann auch nötige Investitionen möglich werden.
Einschnitte für die Beschäftigten
„Uns ist bewusst, dass die Einschnitte für die Beschäftigten durch die Verschiebung und den Wegfall tariflicher Leistungen spürbar sind“, sagte Carola Leitmeir, die die Verhandlungen für den KUKA Betriebsrat geleitet hat. „Dennoch ist diese Vereinbarung ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Augsburg. Es ist uns damit gelungen, den Personalabbau zu begrenzen.“
Im November hatte das Unternehmen mitgeteilt, mehr Jobs abzubauen als geplant und insgesamt 560 statt 400 Vollzeitstellen streichen zu wollen.
Ein Unternehmenssprecher begründete den Schritt damals mit einer weiterhin verschärften Marktlage im Bereich der Industrieroboter. In diesem Jahr fehlten Kuka neue Aufträge im Wert von mehr als 100 Millionen Euro. Kuka ist zu einem großen Teil von Bestellungen aus der Automobilindustrie abhängig. Insgesamt hat Kuka etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Augsburg.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Garmin Autoland landet King Air erstmals autonom in Notfall
Ein Notfall-Autopilot von Garmin hat am 20. Dezember die Flugsteuerung einer Beechcraft King Air B200 bis zur Landung übernommen. Grund dafür war nach neuen Erkenntnissen ein rapider Druckabfall in der Kabine. Die beiden Piloten setzten daraufhin Sauerstoffmasken auf und entschieden sich, das Autoland‑System eingeschaltet zu lassen. Es ist die erste dokumentierte Notfall-Aktivierung des Systems in einer realen Notfallsituation.
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Das autonome Notlandesystem Garmin Autoland hat damit außerhalb von Tests seine Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt. Wie AVweb berichtet, wurde das System während eines Fluges vom Flughafen Aspen/Pitkin County zum Flughafen Rocky Mountain Metropolitan aktiviert. Das soll das System laut Garmin selbst können, „wenn erkannt wird, dass die Pilotin bzw. der Pilot das Flugzeug nicht mehr fliegen kann“. Dass ein Pilot flugunfähig war, wurde laut AVweb von einer standardisierten Durchsage von Autoland suggeriert.
Automatische Kommunikation mit der Flugsicherung
Aufzeichnungen des Flughafenfunks dokumentieren den Vorfall: Das Flugzeug mit der Kennung N479BR meldete sich selbstständig bei der Flugsicherung und übermittelte automatisierte Durchsagen dazu, eine autonome Notlandung durchzuführen und machte Angaben zur geschätzten Landezeit.
Laut Flugdaten startete die Maschine um 13:43 Uhr Ortszeit am Aspen/Pitkin County Airport und landete um 14:19 Uhr sicher auf der Landebahn 30 des Rocky Mountain Metropolitan Airport in Broomfield, Colorado. Garmin bestätigte gegenüber dem lokalen Sender FOX31 den erfolgreichen Einsatz des Systems.
Wie Autoland funktioniert
Das 2019 erstmals vorgestellte System übernimmt in Notfällen die vollständige Kontrolle über das Flugzeug. Dabei wählt Autoland selbstständig einen geeigneten Flughafen aus und berücksichtigt Faktoren wie Wetterbedingungen, Treibstoffvorrat, Landebahnlänge und Geländehindernisse.
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Das System kann entweder per Knopfdruck von Piloten oder Passagieren aktiviert werden – oder schaltet sich automatisch ein, wenn es erkennt, dass der Pilot nicht mehr handlungsfähig ist. Während des gesamten Vorgangs kommuniziert Autoland eigenständig mit der Flugsicherung und informiert andere Piloten in der Nähe.
Laut Garmin steuert das System nach der Landung das Flugzeug auf der Mittellinie der Landebahn bis zum vollständigen Stillstand und schaltet anschließend automatisch die Triebwerke ab, damit Rettungskräfte sofort Zugang erhalten.
Die erste Installation der Autoland-Technologie in einer King Air B200 erfolgte im Januar 2024. Im August 2025 wurde das System zusätzlich für die größere King Air 350 zertifiziert – damit ist diese das bisher größte Flugzeug mit der potenziell lebensrettenden Technologie. Insgesamt ist Autoland mittlerweile für elf verschiedene Flugzeugmodelle zugelassen.
Update
24.12.2025,
10:17
Uhr
Text aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst. Frühere Meldungen, dass ein Pilot bewusstlos geworden ist, stimmten nicht. Zudem waren zwei Piloten an Board.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Elektroauto Dacia Spring erstarkt und bleibt günstig: Frühjahrsbelebung
Im Dacia Spring, dem mit Abstand günstigsten Elektroauto auf unserem Markt, vollzieht sich eine Frühjahrsbelebung: Elektromaschinen mit 52 kW und 75 kW ersetzen für das Modelljahr 2026 die bisherigen Aggregate mit 33 kW und 48 kW. Mit 12,7 und 12,4 kWh/100 km soll der Verbrauch aber kaum steigen. Beide Aggregate werden erstmals im Spring an eine LFP-Batterie angeschlossen. Sie bietet nur mehr 24,3 kWh Fassungsvermögen, und doch steigt die Reichweite von 220 mit den bisher verfügbaren 26,8 kWh auf bis zu 225 km im kombinierten WLTP-Zyklus.
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(Bild: Pillau )
Besser beschleunigen
Die höhere Leistung soll das Elektroauto bei höherem Tempo deutlich schneller beschleunigen, um im Verkehr besser mithalten zu können. Nachvollziehbar, wenn man sich auf eine belebte Schnellstraße einfädeln möchte. Wir erlebten mit dem Dacia Spring (Test), der als Testwagen mit 33 oder 45 kW unsere Redaktion bereicherte (Test), einige Beschleunigungsspuren als deutlich zu kurz. Für den Kollegen Martin, einen erprobten Trabant-Fahrer und mich als 2CV-Veteranen (beide Autos wiegen rund 600 kg und haben sogar nur 19 kW) ist das Gefühl vertraut, Jüngeren wird dabei aber mulmig. Tests bemängelten daher auch diese vergleichsweise niedrige Leistung.

Dacia
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Der Durchzug von 80 auf 120 km/h verbessert sich laut Dacia mit 75 kW auf 6,9 s und auf 10,3 s mit 53 kW von 14,0 und 26,2 s bei den noch aktuellen Antrieben mit 45 respektive 33 kW. Das sind erhebliche Verbesserungen, wenn auch weiterhin auf vergleichsweise bescheidenem Niveau. Dabei hilft, dass der Spring nicht schwerer wird – es bleibt bei rund einer Tonne.
Schneller Laden ist ausstattungsabhängig
Die Gleichstrom-Ladeleistung beschleunigt Dacia ebenfalls und kann dank der neuen Akku-Technik nun auf eine Ladeleistung von bisher 30 auf 40 kW angehoben werden. Dacia gibt 29 Minuten von 20 (!) auf 80 Prozent im Bestfall an. Leider ist das leistungsfähigere Ladegerät nur als Option für die Ausstattungsvarianten Expression und Extreme erhältlich. Mit dem weiterhin nur sieben kW leistenden, serienmäßigen Wechselstromladegerät beschleunigt sich das Laden an einer 7-kW-Wallbox von 20 (!) auf 100 (!) Prozent auf drei Stunden 20 Minuten. Weiterhin bietet der Spring die Option V2L, Vehicle-to-Load, also die Möglichkeit, Elektrogeräte anzuschließen.
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Dacia
)
Weitere Verbesserungen finden sich oft im technischen Detail. So soll die neue Batterie mit einem „verstärkten Mittelteil“ die Struktur versteifen und die Gewichtsverteilung verbessern. Wahrscheinlich liegt die Einheit nun weiter vorn. Details folgen im kommenden Test. Zudem hat Dacia den Bremskraftverstärker kräftiger ausgelegt. 15-Zoll-Räder sollen ebenfalls zur Verbesserung des Fahrverhaltens beitragen, Verkleidungen an Front, Seiten und Heck, sowie ein neu gestalteter Dachkantenspoiler sollen die Aerodynamik „deutlich“ verbessern und damit den Verbrauch senken helfen.
Der neue 52-kW-Antrieb ist in den Ausstattungsvarianten „Essential“ und „Expression“ erhältlich, den mit 75 kW baut Dacia exklusiv in die Variante „Extreme“ ein. Der Dacia Spring bleibt mit einem unveränderten Einstiegspreis von 16.900 Euro und einer gesamten Modellpalette unter 20.000 Euro das günstigste Elektroauto am Markt, einen Erstverkaufstermin nennt die Marke noch nicht.
Mehr über die Marke
(fpi)
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