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Künstliche Intelligenz

EU will DSGVO schleifen – nicht nur bei Cookie-Bannern


Entwürfe der EU-Kommission für den sogenannten Digital-Omnibus und damit verknüpfte umfangreiche Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nähren die Befürchtungen von Kritikern vor einem „Kahlschlag“ und einem „massiven Stutzen“ von Bürgerrechten. Hauptsächlich verfolgt die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem umfangreichen Gesetzespaket das Ziel, digitale Vorschriften zu vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand sowie Kosten für Unternehmen zu senken. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Allerdings verdichten sich nun die Hinweise, dass dies auf Kosten bestehender Datenschutzstandards geschehen könnte.

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Größter Stein des Anstoßes bei den Verordnungsvorschlägen, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, ist die angestrebte Ausweitung der Anwendung des „berechtigten Interesses“ aus Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die DSGVO erlaubt eine solche nur, wenn eine gesetzliche Basis dafür vorliegt. Das legitime Interesse ist eine solche, erfordert aber eine Abwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen wie eines Unternehmens und den Grundrechten und Grundfreiheiten der Betroffenen.

Der Entwurf umschreibt umfangreiche Veränderungen für das Online-Tracking und die Nutzung von Cookies, die den momentan bereits als unzureichend empfundenen Schutz der Nutzerdaten weiter aufweichen würden. Im Fokus steht dabei die Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen von nicht unbedingt notwendigen Cookies auf den Geräten der Nutzer. Bisher verlangen EU-Gesetze wie die E-Privacy-Richtlinie hierfür die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer per Opt-in.

Der Vorschlag der Kommission würde diese strenge Zustimmungspflicht aufheben und stattdessen die gesamte Palette an Rechtsgrundlagen eröffnen, welche die DSGVO bietet. Darunter fällt auch das berechtigte Interesse von Website-Betreibern und Tracking-Firmen. Damit könnte das Speichern und Auslesen von Tracking-Cookies bereits aufgrund unternehmerischer Ziele erfolgen. Die Anwender hätten in diesem Fall nur noch die Möglichkeit eines nachträglichen Widerspruchs (Opt-out), was eine erhebliche Verschiebung der Beweislast und des Schutzniveaus zugunsten von Firmen darstellen würde.

Gleichzeitig will die Kommission der Cookie-Banner-Flut und der damit einhergehenden Zustimmungsmüdigkeit der Nutzer entgegenwirken. Ihr schwebt vor, den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen und deren Berücksichtigung durch Website-Anbieter zu ebnen, sobald entsprechende Standards verfügbar sind. Dies soll technisch über Signale funktionieren, die beispielsweise von Browsern oder Betriebssystemen an die Websites gesendet werden und die individuelle Entscheidung der Nutzer über die Annahme oder Ablehnung von Cookies übermitteln. Seitenbetreiber wären so verpflichtet, Voreinstellungen automatisch zu beachten.

Eine wesentliche Ausnahme von dieser geplanten Anpassung soll für Medienanbieter gelten. Die Kommission beabsichtigt, diese von der automatisierten Berücksichtigung der Nutzereinstellungen auszunehmen „angesichts der Bedeutung des unabhängigen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft und um dessen wirtschaftliche Grundlage nicht zu untergraben“. Dies würde es Nachrichten-Portalen weiterhin ermöglichen, strengere Regeln für die Einwilligung zu verlangen, um Einnahmen durch personalisierte Werbung zu sichern. An einer einschlägigen Lösung arbeitet die EU seit Jahren.

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Zugleich will die Kommission den Papieren zufolge das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten künftig auf Basis des berechtigten Interesses von Tech-Konzernen ermöglichen. Auch dies würde die derzeit oft nötige Einholung von Einwilligungen der Betroffenen erübrigen und den Datenkonsum für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz erleichtern. Die EU-Datenschutzbeauftragten warnten dagegen voriges Jahr: Das vielbeschworene berechtigte Interesse sei kein Patentrezept.

Die Exekutivinstanz bringt ferner „gezielte Vereinfachungsmaßnahmen“ ins Spiel, die eine zeitnahe, reibungslose und verhältnismäßige Umsetzung der KI-Verordnung gewährleisten sollen. Eine konkrete Maßnahme ist die Bündelung der Aufsicht über KI beim sogenannten AI Office. Das ist eine Behörde, die direkt bei der Kommission angesiedelt ist. Von dieser zentralisierten Kontrollstruktur würden vor allem sehr große Online-Plattformen profitieren, da ihre KI-Systeme aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses nach dem AI Act als besonders kritisch gelten.

Der Entwurf sieht auch eine signifikante Neudefinition von besonders sensiblen Daten vor, die derzeit mit Artikel 9 der DSGVO einen erhöhten Schutz genießen. Die Kommission argumentiert, dass für die meisten der dort aufgeführten Datenarten keine signifikanten Risiken für die Grundrechte der Betroffenen entstünden, wenn sie nicht direkt sensible Informationen offenbarten. Letzteres gelte etwa, wenn die sexuelle Orientierung oder der Gesundheitszustand einer Person nur durch „einen aufwendigen intellektuellen Prozess“ wie Vergleich, Querverweise oder logische Schlussfolgerungen abgeleitet werden könne.

Auch in Situationen, in denen die sensible Information nicht mit Gewissheit einer spezifischen natürlichen Person zuzuordnen ist, sieht die Kommission keine signifikanten Risiken. Für diese „indirekt sensiblen Daten“ soll daher der allgemeine Schutz der Artikel 5 und 6 der DSGVO ausreichen, ohne dass das grundsätzliche Verarbeitungsverbot des Artikels 9 greifen müsse.

In diesem Sinne soll der Anwendungsbereich von Artikel 9 angepasst werden. Der erhöhte Schutz soll künftig nur noch Daten umfassen, die sich unmittelbar auf eine spezifische betroffene Person beziehen und deren ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, den Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung direkt offenbaren. Der besonders strenge Schutz von genetischen und biometrischen Daten soll aufgrund ihrer einzigartigen und spezifischen Merkmale indes unangetastet bleiben.

Der frühere Kommissionsdirektor und einer der DSGVO-Gründerväter, Paul Nemitz, schlägt angesichts der Initiative Alarm: „Vom Datenschutz wird nichts mehr übrigbleiben.“ Seiner Ansicht nach führt das Vorhaben dazu, dass „das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung“ gemacht würde. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Grundrechte-Charta der EU. Ihren finalen Entwurf will die Kommission Mitte November vorlegen.


(nie)



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Mac-Tool macht MagSafe-Kabel zum Sicherheitsschalter


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Ein Mac ist – ähnlich wie ein iPhone – immer dann am besten geschützt, wenn die Maschine vollständig heruntergefahren wurde. Beim Mac bietet zusätzlich die SSD-Verschlüsselung FileVault Schutz – eine Funktion, die das iPhone nicht hat. Wenn ein MacBook gestohlen wird, sollte es sich also am besten in diesem Zustand befinden, damit Diebe auch mit (möglicherweise erst später verfügbar gemachten) Hacking-Werkzeugen nicht an die Daten gelangen. Doch wie stellt man sicher, dass die Maschine auch heruntergefahren wird? Ein Entwickler hat eine Art Sicherheitsschalter oder auch Totmannknopf für macOS entwickelt, der eine clevere Möglichkeit verwendet, sich zu aktivieren: Das MagSafe-Kabel, das zum Aufladen verwendet wird, dient dabei als „Sensor“.

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Die Software namens MagSafe Guard ist quelloffen, unter einer MIT-Lizenz verfügbar und hat ein einfaches Prinzip: „Wenn sie aktiv ist, erkennt sie sofort, sobald Ihr Netzkabel abgezogen wird, und löst Schutzmaßnahmen aus, um Ihre Daten zu schützen“, schreibt Macher Tobias Lekman. Laut Entwickler reagiert MagSafe Guard in Millisekunden, sobald das Abziehen des Kabels detektiert wurde. Es gibt zudem eine „smarte Grace-Periode“, mit der man festlegen kann, dass sich erst nach 10 Sekunden etwas tut, um nicht selbst Aktionen auszulösen. Die Möglichkeiten, die die App bietet, sind groß. So kann man nur den Bildschirm sperren oder die Maschine ganz herunterfahren. Ganz Paranoide könnten sogar den gesamten Mac löschen lassen.

MagSafe Guard basiert auf einem früheren Projekt, das ein spezielles USB-Gerät verwendet hatte und auch mit Linux und Windows kompatibel ist. Lekman passte es für Mac-Hardware an, die auch ohne ein solches Zusatzgerät auskommt. MagSafe Guard läuft nützlicherweise auch nicht nur mit MagSafe – man kann auch andere Ladegeräte via USB-C verwenden. Eine Software Bill of Materials, die alle Bestandteile auflistet, die verwendet wurden, soll beim Code-Auditing helfen.

Ebenfalls praktisch: Lekman hat eine Ortserkennung eingebaut. So kann sich MagSafe Guard nur an unbekannten Orten aktivieren, nicht jedoch an vertrauenswürdigen. Das sei „perfekt für digitale Nomaden, sicherheitsbewusste Fachpersonen und alle, die in öffentlichen Räumen mit sensiblen Daten arbeiten“, schreibt der Entwickler weiter.

Aktuell ist MagSafe Guard nur via GitHub verfügbar, als Download ohne automatische Updates, den man aber noch kompilieren muss. Lekman will aber demnächst eine Mac-App-Store-Variante bereitstellen. Wann das der Fall sein wird, ist noch unklar – Mac & i hat bei ihm nachgefragt. MagSafe Guard ist kostenlos.

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(bsc)



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Indien: Apple bringt Fabrikarbeitern Swift bei


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Apple hat in Indien eine neue Bildungsinitiative gestartet, um unter Mitarbeitern seiner Fertiger womöglich neue Ingenieure und Entwickler zu finden. Der sogenannte Education Hub ist speziell für diese Zielgruppe eingerichtet worden und arbeitet mit der Manipal Academy of Higher Education (MAHE) im Bundesstaat Karnataka zusammen.

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Das Bildungszentrum soll in Bengaluru entstehen und ergänzt bisherige „Skill-Building and Training Programs“, die das Unternehmen aufgesetzt hatte. Ab März soll es diverse neue Kurse geben, die Mitarbeiter von Lieferanten an 25 Standorten auf dem ganzen Subkontinent nutzen dürfen. Erster beteiligter Fertiger ist Tata Electronics, wie Apple mitteilte.

Die dortigen Arbeiter sollen im Rahmen eines neuen Lehrplans unter anderem digitale Kompetenzen, Apples Programmiersprache Swift, Automatisierungstechnologien und Robotertechnik erlernen können, hinzu kommt „Smart Manufacturing“. Apple hat für solche und ähnliche Initiativen bei seinen Fertigern einen 50 Millionen US-Dollar schweren „Supplier Employsee Development Fund“ aufgelegt.

Die für „Supply Chain Innovation“ zuständige Vizepräsidentin Sarah Chandler sagte, man wolle „den gleichen Innovationsgeist, der hinter unseren Produkten steht“, dazu nutzen, die Menschen in der eigenen Lieferkette zu unterstützen. Der Ansatz erinnert an ähnliche Maßnahmen etwa in China, das auch dank Apple in den letzten 25 Jahren zum wichtigsten Elektronikstandort weltweit herangewachsen ist. Der Konzern will nun Ähnliches auch in Indien schaffen.

Schon jetzt sollen 75 verschiedene Kurse in Indien verfügbar sein, die nicht nur Technik abdecken, sondern auch Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheit sowie ein sogenanntes „Rights Awareness Training“. Apple will auch deutlich mehr Geld in ein Robotikbildungsprogramm stecken, das bereits seit 2024 läuft. Auch Kurse und Fortbildungen für Personen mit Behinderung werden angeboten, damit wurden 18.000 Menschen erreicht, so Apple. Wie viele Supply-Chain-Mitarbeiter insgesamt ausgebildet wurden, wurde nicht mitgeteilt.

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(bsc)



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Klimaforschung: Wissenschaftler tracken Eisberg-Lebenszyklus mit KI


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Wissenschaftler des British Antarctic Survey (BAS) haben ein Tool mit Künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt, mit dessen Hilfe sie automatisiert den Lebenszyklus von Eisbergen bei ihrer Reise durch die Weltmeere verfolgen kann. Die Forscher können so überwachen, wohin sie sich bewegen, wie sie abschmelzen, zerbrechen und sich gegebenenfalls auch wieder zusammenfügen. Mit diesen Informationen können detaillierte „Stammbäume“ der Eisberge erstellt werden und Rückschlüsse auf deren Einfluss auf das Ökosystem gezogen werden.

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Das KI-System des BAS wertet Satellitenbilder aus und identifiziert dabei einzelne Eisberge. Ihnen wird dabei durch Analyse der charakteristischen geometrischen Formen der Eisberge eine eindeutige Identität zugeordnet. Danach wertet das System regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum neue Satellitenfotos aus und bestimmt die Veränderungen der Eisformation, die sich etwa durch Abschmelzen und Abbrüche ergeben. Die abgebrochenen Teile werden dann ebenfalls verfolgt und bleiben dem ursprünglichen Eisberg als dessen „Kindern“ zugeordnet.

Die Verfolgung der Eisberge, der Abbrüche und deren Abschmelzen, bei denen größere Mengen Süßwasser in die Ozeane gelangen, ist deshalb von Bedeutung, weil dadurch Meeresströmungen verändert werden können. Das kann großen Einfluss auf die maritimen Ökosysteme und das globale Klima haben.

Bislang konnten die Wissenschaftler nur einige wenige große Eisberge verfolgen. Mit dem KI-System ist eine kontinuierliche Beobachtung möglich. „Das Spannende daran ist, dass wir damit endlich die Beobachtungen erhalten, die uns bisher gefehlt haben. Wir sind davon abgekommen, nur einige wenige berühmte Eisberge zu verfolgen, und erstellen nun vollständige Stammbäume. Zum ersten Mal können wir sehen, woher jedes Fragment stammt, wohin es gelangt und warum dies für das Klima von Bedeutung ist“, sagt Ben Evans, Experte für maschinelles Lernen beim BAS.

Erste Tests der Technik anhand von Beobachtungen arktischer Eisberge, die vom Petermann-Gletscher und anderen Teilen von Nordwestgrönland abgebrochen waren, verliefen vielversprechend. Das System kann so aufzeigen, an welchen Stellen das Schmelzwasser in die Ozeane gelangt. Diese Informationen können dann zur Verbesserung globaler Klima- und Ozeanmodelle, wie etwa das europäische Ozean-Modell Nucleus for European Modeling of the Ocean (NEMO), genutzt werden. Das NEMO-Modell ist Teil des UK Earth System Models (UKESM), einem Erdsystemmodell, mit dem unter anderem Vorhersagen getroffen werden können, wie sich der polare Eisverlust aufgrund der Klimaerwärmung auswirken wird.

Die ermittelten Daten zu den Eisbergen können auch in der Schifffahrt verwendet werden, etwa um in polaren Gewässern Eisbergbewegungen frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.

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(olb)



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