„Fatales Zeichen, wenn Protest verhindert werden soll“
Am kommenden Wochenende hat die AfD-Jugend vor, sich auf dem privaten Messegelände der hessischen Stadt Gießen neu zu gründen. Dazu hat die Nachfolgeorganisation der als rechtsextrem eingestuften „Jungen Alternative“ auch zahlreiche Vertreter aus parteinahen rechtsextremen Netzwerken eingeladen.
Gegen die Gründungsveranstaltung gibt es antifaschistische Proteste, zu denen aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird. Tausende Menschen werden erwartet, breite politische Bündnisse bis ins bürgerliche Lager rufen zum Widerstand auf. Mehr als 200 Busse mit Demonstrierenden sollen aus dem ganzen Land in die hessische Universitätsstadt fahren, auch Blockaden der Anfahrtswege der Rechtsradikalen sind angekündigt.
Faktische Demonstrationsverbotszone geplant
Bislang war geplant, dass die Proteste auf der Westseite der Stadt in der Nähe des Messegeländes stattfinden. Die Versammlungsorte hatte die Stadt Gießen laut einem Bericht der dpa selbst den Anmeldern vorgeschlagen. Laut dem Bericht hat der Deutsche Gewerkschaftsbund dort zwei Kundgebungen und die Partei die Linke eine Kundgebung angemeldet.
Doch die Stadt Gießen hat nun die gesamte Westseite der Stadt zur demonstrationsfreien Zone erklärt – aus angeblichen Sicherheitsgründen. Sie beteuert gleichzeitig, dass es sich nicht um Versammlungsverbote oder eine allgemeine Verfügung handele. Jeder einzelne Anmelder erhalte eine individuelle Bearbeitung und Verfügung, so die Pressesprecherin der Stadt gegenüber netzpolitik.org. Faktisch bedeuten diese Verfügungen aber, dass in der Nähe der rechtsradikalen Veranstaltung keine Gegenproteste stattfinden können.
Sowohl die Linke wie auch der DGB wehren sich vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen die Verlegung der Kundgebungen in weite Ferne der Messehallen. Wann die Eilanträge entschieden werden, ist laut der dpa noch nicht bekannt.
„Fatales Zeichen, wenn der Protest verhindert werden soll“
„Unsere Versammlung wird gezielt weg von der Hessenhalle verlegt – also weg aus Sicht- und Hörweite der AfD-Jugend“, sagt Natalie Maurer, Kreisvorsitzende der Linken in Gießen, gegenüber netzpolitik.org. „Das ist ein schwerer Eingriff in ein zentrales Grundrecht.“ Weil die Stadt keine tragfähige Gefahrenprognose geliefert habe, sowie mit falschen Behauptungen und formellen Fehlern agiere, habe die Linke einen Eilantrag gegen diese Verfügung eingereicht. „Wir als Linke Gießen verteidigen damit nicht nur unsere eigene Versammlung, sondern das Recht aller Menschen, sichtbar und wirksam gegen Faschismus und die extreme Rechte zu demonstrieren“, so Maurer weiter.
Desiree Becker, Landesvorsitzende der Linkspartei in Hessen, hält es für ein fatales Zeichen, wenn jetzt Kundgebungen vor Ort untersagt würden durch unbegründete Eingriffe. Sie fordert: „Die Beschränkungsverfügungen müssen zurückgenommen werden.“
Die Versammlungsfreiheit darf nicht der Polizeitaktik geopfert werden
Ein ominöser Aufruf und Fluchtwege
Die Stadt beruft sich auf eine Gefahrenanalyse der Polizei, wonach durch die Demos in der Nähe der rechtsradikalen Veranstaltung eine „Gefahr für die Unversehrtheit der Teilnehmer“ bestünde. Davor hatte Hessens Innenminister Roman Poseck in Medien auf einen dubiosen anonymen Aufruf auf einer schweizerischen Webseite verwiesen. Darin ist von einem „brennenden Gießen“ die Rede. Laut einem weiteren Medienbericht rechnet die Polizei mit Gewalt am Wochenende, rechtsradikale Accounts in sozialen Medien befeuern ein Gewaltszenario und schüren Angst.
In der 23 Seiten langen Verfügung des Ordnungsamtes, die netzpolitik.org einsehen konnte, erlässt die Behörde Einschränkungen auf Grundlage des § 14 Abs. 1 des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG), also wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
In der Begründung schreibt das Amt sinngemäß, dass es rund um die Veranstaltungshalle nicht genug Platz gäbe und dass Einsatzfahrzeuge behindert werden könnten. „Eine Verlegung der Versammlungsfläche zur Freihaltung dieser Wege ist aus diesem Grund zwingend erforderlich und verhältnismäßig, da sie der Wahrung überragender Schutzgüter, sprich Leben und Gesundheit, dient“, heißt es im Schreiben.
Weitere harte Auflagen
Zudem argumentiert die Stadt mit angeblichen Straftaten anderer in Gießen aufrufender Organisationen und postuliert eine „Durchmischung des erwarteten friedlichen (Massen-) Protestes mit Personen, die dem gewaltbereiten Spektrum zuzuordnen sind“.
Durch die Verlegung der Versammlungsflächen auf die andere Seite der Stadt bleibe die anzustrebende Hör- und Sichtweite in einem angemessenen Umfang weiterhin bestehen, behauptet das Ordnungsamt.
Die Verfügung verlegt nicht nur die Versammlung auf die andere Seite der Stadt, sondern erteilt auch weitere ungewöhnlich harte Auflagen. Unter anderem enthält sie eine Lautstärkebegrenzung auf 65 Dezibel für die Kundgebung, die Auflage pro 25 Demonstrierenden einen Ordner zu stellen sowie zahlreiche weitere Einschränkungen.
Polizeitaktik vs. Versammlungsfreiheit
Für die Polizei bedeutet eine faktische Verbotszone auf der Westseite der Stadt einen taktischen Vorteil. Sie kann durch die natürliche Grenze des Flusses Lahn und mit wenigen kontrollierbaren Brücken die Demonstrierenden davon abhalten, in der Nähe des Messegeländes zu protestieren und so einfacher dafür sorgen, dass das Rechtsradikalen-Treffen ohne Störung stattfindet.
Die durch Gießen fließende Lahn würde genutzt, damit Gegenproteste nicht in Hör- und Sichtweite stattfinden können. – CC-BY-SA 4.0ab2211 / Wikimedia
Gleichzeitig hätte die Polizei im Umgang mit dann unangemeldet demonstrierenden Personen deutlich mehr Befugnisse als wenn diese den Schutz einer Versammlung genießen würden.
Auf einer Informationsseite hat die Stadt verkündet, dass die Brücken gesperrt sind und Anwohner:innen einen Ausweis dabei haben sollen, um zu beweisen, dass sie in der Weststadt wohnen.
Proteste müssen in Hör- und Sichtweite stattfinden können
Dass die Maßnahme dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit widersprechen, sagen nicht nur die Anmelder, sondern auch David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): „Die Versammlungsfreiheit umfasst auch die freie Wahl des Ortes, dem insbesondere bei Gegenprotesten eine besondere Bedeutung zukommt.“
Der kommunikative Zweck würde nur erreicht, wenn die Proteste in Sicht- und Hörweite ihres Gegenstandes – hier die Gründungsversammlung der AfD-Jugend – stattfinden könnten, so Werdermann. „Versammlungsfreie Zonen mögen zwar aus polizeitaktischer Sicht praktisch sein, sind aber unter Berücksichtigung der Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig.“
Auch Muraj Mailitafi vom Bündnis Widersetzen, das zu Blockaden aufruft, kritisiert die Einschränkungen gegenüber dem ND: „Die Stadt Gießen muss sich entscheiden: Ist sie für Demokratie und Weltoffenheit – oder rollt sie dem Faschismus den roten Teppich aus. Beides zusammen geht nicht. Aber wir lassen uns nicht aufhalten: Wir werden uns der Gründung der AfD-Jugend widersetzen“.
Aufhalten lassen hat sich auch nicht das Zentrum für politische Schönheit (ZPS). Die Aktionskünstler haben in der „Verbotszone“ direkt an der Messehalle ein Privatgelände gemietet und dort schon am Montag eine Versammlung angemeldet, die noch bis Sonntag laufen soll. Auf dem Gelände steht seit Montag der bundesweit bekannte Adenauer-Protestbus. Diese Kundgebung ist bislang noch nicht verboten, wie ein Sprecher des ZPS berichtet.
Beim Anblick der die Hollywood-Version von Leonidas und seiner legendären „300“ überkommt mich die Lust nach einem Work-out. Und wenn König Théoden und der Waldläufer Aragorn, beides Charaktere aus „Herr der Ringe“, auf die feindliche Ork-Armee losstürmen, stellen sich Zuschauern die Nackenhaare auf.
Todesverachtenden Heldenmut zeigt auch Achilles in der amerikanischen Adaption der Troja-Sage, als er seinen Myrmidonen vor dem selbstmörderischen Angriff auf die Stadt die „Unsterblichkeit“ verspricht. Etwas feingeistiger, doch nicht weniger archaisch, nimmt Feldherr Julius Cäsar durch seinen viel zitierten Spruch „Ich kam, ich sah, ich siegte“ einen Platz in der Geschichte verwegener Männer ein.
„WARNING: watching this will increase your testosterone level by 300%”, lautet der Top-Kommentar für Leonidas auf YouTube. Auch im Silicon Valley, wo der Bedarf an Testosteron offenbar besonders hoch ist, fallen die Heldenerzählungen auf überaus fruchtbaren Boden. Dort lassen sich Tech-Jünger von ihren Idolen gar zu neuen Unternehmen inspirieren.
Fantasy als Vorbild
Palmer Luckey ist Erfinder der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift. Gemeinsam mit Trae Stephens, ehemals Mitarbeiter beim Überwachungsunternehmen Palantir, hat er 2017 das Verteidungs-Start-up „Anduril“ gegründet. Benannt ist es nach Aragorns Schwert Andúril. Übersetzt aus der fiktiven Quenya-Sprache bedeutet der Name „Flamme des Westens“.
Peter Thiel, Mitgründer von Palantir, dessen Name ebenfalls aus dem Herr-der-Ringe-Kosmos stammt, investiert in Technologie für „Unsterblichkeit“, sich selbst stilisiert er zum furchtlosen Kämpfer gegen den „Antichristen“. Curtis Yarvin, ein im Silicon Valley beliebter Blogger, wünscht sich gar einen „neuen Cäsar“ an der Spitze der USA.
Mark Zuckerberg, Leser und Bewunderer von Yarvin, hat seiner Frau Priscilla „nach römischem Brauch“ eine Statue im hauseigenen Garten gewidmet. Die Namen ihrer Kinder – Maxima, August, Aurelia – sind an römische Kaiser angelehnt.
Schwarz-weiße Welt
Fantasy-Epen wie 300 oder Herr der Ringe zeichnen sich durch eine verlässliche Einteilung der Welt in Gut und Böse aus. „Wir lieben die alten Geschichten wegen ihrer Unveränderlichkeit“, stellte die Fantasy-Autorin Ursula K. Le Guin einst fest. Hier finden Menschen Beständigkeit und alte Weisheiten – seltene Schätze in unserer flüchtigen Gegenwart.
Oft sind es gerade jüngere Menschen, die sich an der Vorstellung von glorreichen Königen oder unbezwingbaren Herrschern – und damit auch an antidemokratischen Erzählungen – ergötzen. Schließlich waren es Cäsar und sein Nachfolger Augustus, die das Ende der Republik besiegelten und den Weg zum römischen Kaiserreich ebneten. Und in Sparta, das im Film 300 als „freies Griechenland“ porträtiert wird, herrschte eine kleine Elite über den Großteil der Bevölkerung. Nachdem der Staat im Peloponnesischen Krieg seinen langjährigen Rivalen Athen besiegt, bricht dort umgehend die Oligarchie an.
Im zahlen- und umsatzgetriebenen Silicon Valley können die Unternehmer so ihre vergleichsweise kurze Kulturgeschichte erweitern und dabei etwaige Komplexe ausgleichen. Womöglich suchen sie auch einen passenden ideologischen Rahmen für ihre aggressiven Geschäftsmodelle – oder streben genau danach, was ihre Idole ihnen vorleben: Ruhm, Oligarchie, Sixpack.
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Die glatte Tech-Welt sehnt sich offenbar nach den rauen Erfahrungen, die das analoge Leben noch bereithielt. Dafür muss sie „Kämpfe“ inszenieren, die eigentlich keine sind. Elon Musk etwa bekämpft die eigenen Komplexe mit Haartransplantationen, Botox und Wangenknochenverstärkung. Derweil hat Zuckerberg sich zum Kampfsportler hochpäppeln zu lassen. Beim Podcaster Joe Rogan spricht er betont „männlich“ über Jagd, Töten und Mixed Martial Arts.
Widersprüche und Allmachtsfantasien
Führen Heldensagen ins nächste Fitnessstudio, ist das erst mal keine schlechte Sache. Die Weltanschauung und das eigene Unternehmen rund um ambivalenzbefreite Allmachtsfantasien aufzubauen, ist hingegen brandgefährlich.
Dabei ist es Zuckerberg selbst, der mit seinen Unternehmen und „sozialen“ Medien unermüdlich das Fundament einer schönen Welt ruiniert und ihre Bewohner in die digitale Entfremdung treibt. Den Erfolg Zuckerbergs garantiert ein werbe- und effizienzorientiertes System, das sich durch die wachsende Unzufriedenheit seiner Mitglieder und den Ruf nach „alter“ Stärke schließlich gewaltsam selbst abschafft.
Und was passiert, wenn eine kleine Gruppe in Widersprüchen gefangener Männer die Macht übernimmt und die Wut der Menschen für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert, zeigt die Geschichte. Dass ebenjene nur als Karikaturen ihrer verherrlichten antiken Ideale dienen, ist ein kleiner, überaus bitterer Witz. Denn das große Leid tragen später wie üblich die Schwächsten einer Gesellschaft und nicht die Profiteure an der Spitze.
Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten
Liebe Leser:innen,
das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.
Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.
Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.
Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.
Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“
Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.
Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.
Habt ein schönes Wochenende!
Daniel
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Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare
Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.
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Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com
Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets
API-Probleme?
Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“
Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.
Vorgestern DNS-Probleme für Telekom-Kunden
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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.
Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.
(Bild: Reddit-User lordgurke)
Update
05.12.2025,
10:16
Uhr
Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.