Künstliche Intelligenz
Ferngelenkte Autos dürfen auf öffentlichen Straßen fahren
Seit dem 1. Dezember muss ein Fahrzeug nicht mehr von einem Menschen auf dem Fahrersitz eines Autos gesteuert werden. Eine neue Verordnung mit dem sperrigen Namen Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge, abgekürzt StVFernLV, erlaubt es, Autos von außen, etwa einem Kontrollzentrum aus, zu steuern.
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Die Bundesregierung hat die StVFernLV im Sommer beschlossen. Am 1. Dezember ist sie in Kraft getreten. „In einer fünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden“, teilte die Bundesregierung mit.
Dabei geht es explizit nicht um autonom und fahrerlos fahrende Fahrzeuge, wie etwa die Robotaxis der Alphabet-Tochter Waymo oder von Pony.ai, die Bolt nach Europa bringen will. Die Verordnung bezieht sich auf Dienste wie Vay oder Elmo, die Fahrzeuge aus einem Kontrollzentrum fernlenken.
Vay testet in Hamburg und Berlin
Das Berliner Unternehmen Vay will einen Carsharing-Dienst aufbauen. Die Kunden müssen aber das Auto nicht am Straßenrand oder einem Parkplatz abholen – Vay liefert es an. Im Kontrollzentrum sitzen die Fernlenker an Steuerständen mit Lenkrad, Pedalen und Monitoren und chauffieren das Auto an den vom Kunden gewünschten Ort. Kontrollzentrum und Fahrzeug müssen sich nicht einmal am gleichen Ort befinden: Vay hat auch schon Autos in Berlin von Barcelona aus ferngelenkt.
Vay testet das seit einigen Jahren ohne Sicherheitspersonal an Bord auf öffentlichen Straßen in Berlin und Hamburg. In Hamburg im Stadtteil Bergedorf darf das Unternehmen seinen Dienst schon mit einer Ausnahmegenehmigung seit Ende 2022 anbieten. In Las Vegas ist Vay seit Anfang 2024 regulär unterwegs.
Mit einem solchen Dienst sollen sich die Sharing-Fahrzeuge besser ausnutzen lassen: Im Idealfall holt der Fernlenker ein Fahrzeug von einem Kunden ab und liefert es gleich an den nächsten, sodass es nicht geparkt werden muss.
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(wpl)