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Folgenschweres Urteil: Werbe-Mails ohne Einwilligung versenden


Unternehmen dürfen Newsletter in der EU auch ohne konkrete Einwilligung verschicken. Das könnte das E-Mail Marketing für viele Shop-Betreiber:innen erleichtern. § 7 Abs. 3 UWG fungiert als Speziallösung neben der DSGVO, doch daran sind auch Hürden gekoppelt.

Für einige Fälle benötigen Unternehmen künftig kein Double Opt-in von Usern mehr, um ihnen relevante Inhalte via Newsletter zu schicken. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-654/23 hervor, welches sich mit dem Versand von Informations-Newslettern ohne ausdrückliche Einwilligung im Rahmen der DSGVO beschäftigte. E-Mail-Werbung darf nur mit Einwilligung versendet werden, aber bei der Bestandskund:innenwerbung gab es bislang zumindest die Option, im Zusammenhang mit Einkäufen passende Newsletter an Personen nachzuschicken. Das ist fortan sogar ohne den konkreten Kaufkontext möglich, sofern Personen ein Konto mit E-Mail-Adresse anlegen und die Unternehmen § 7 Abs. 3 UWG befolgen.


Digital Bash – E-Commerce x t3n


Was sich für das E-Mail Marketing verändert: EuGH-Urteil erleichtert Werbe-Mail-Versand

In Rumänien stand ein Medium vor Gericht, weil es Usern Newsletter ohne deren explizite Zustimmung gesendet hatte, nachdem sich diese mit ihrer E-Mail-Adresse für ein kostenloses Konto registriert hatten. Die örtliche Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, weil die ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der werblichen Informationen ebenso fehlte wie ein vorangegangener Kauf. Daraufhin landete der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof, der zugunsten des Mediums entschied.

Demnach können zum Beispiel Medienhäuser in der EU auch dann Werbe-Newsletter an Personen verschicken, wenn sie deren E-Mail-Adressen über die Registrierung für kostenfreie Dienste erhalten haben. Das ordnete der EuGH als Äquivalent zum Kaufkontext ein. Allerdings müssen die Unternehmen ganz konkrete Vorgaben beachten, die sich aus § 7 Abs. 3 UWG ergeben.

  • Die Zusendung werblicher Newsletter ist nur auf Basis eines Verkaufs im Vorwege oder eben der Anmeldung zu kostenlosen Diensten erlaubt, wenn der User die E-Mail-Adresse angegeben hat.
  • Das Unternehmen darf die Adresse nur zur Information in Bezug auf „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ einsetzen.
  • Die Besendeten dürfen nicht widersprochen haben.
  • Die Besendeten müssen bei der Adresserhebung und in weiteren Verwendungen der Adresse immer deutlich auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

Außerdem ist extrem wichtig zu beachten, dass das Urteil des EuGH zwar richtungsweisend für das Bestandskund:innen-Marketing sein kann, dass aber das betreffende Urteil bei der Betrachtung eines Medienhauses zustande kam. Ob dieselben Rechte ebenso für Online Shops Bestand haben, ist trotz der Rechtsprechung nicht zweifelsfrei gegeben. Darüber hinaus profitieren Seller, die über Marktplätze handeln, nicht. Denn Unternehmen wie eBay und Amazon beispielsweise untersagen derlei Marketing E-Mails an Kund:innen und geben die Kund:innendaten ohnehin gar nicht oder nur teilweise preis.

Diskussion und Daten und Nutzen: Mehr AI-Kommunikation als Lösung?

Auf LinkedIn ist bereits eine Diskussion um die neue Regelung entbrannt. Die einen fürchten noch mehr ungewollte Mails aus User-Sicht, die anderen sehen Potential für relevante Bestandskund:innenwerbung.

Aus dieser Diskussion geht schließlich auch hervor, dass der Aufbau und die Nutzung von eigenen Daten zusehends wichtiger für den Erfolg im Digitalraum wird. Neben der Mail-Kommunikation sollten gerade Unternehmen im E-Commerce vermehrt auf Optionen zum Austausch mit und über KI-Dienste nachdenken. Denn im AI-Zeitalter verlagert sich das Shopping mehr und mehr auch in diese Bereiche.


KI-gestütztes Super Shopping:

Glow-up für Googles AI Mode und Facebook Marketplace

Shopping mit Googles AI Mode
© Google via Canva





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Google macht Schluss mit peinlichen Gmail-Adressen


Cringe Gmail-Adresse? Google ermöglicht Nutzer:innen bald, ihren Mail-Namen zu ändern – ohne Datenverlust – und lockert damit erstmals eine Regel, die digitale Jugendsünden lange zementiert hat.

Google rührt an einer der langlebigsten Regeln des Internets: Die eigene @gmail-Adresse ist künftig nicht mehr zwangsläufig ein lebenslanges Relikt aus der Schulzeit. Wer sich seit Jahren mit Adressen wie darkangel2006@, sweetgirl97@ oder ähnlichen Jugendsünden vor Kolleg:innen, Kund:innen oder Behörden erklären muss, darf jetzt hoffen. Ende des Jahres 2025 sorgte Google auch schon mit einer überraschenden Änderung für Aufsehen.


Google:
Seltene Veränderung der Startseite mit AI-Hintergrund

Google-Startseite mit Christmas Doodle und +-Symbol in der Suchleiste
© Google via Canva

So funktioniert die Gmail-Adressänderung

Laut einer Google-Support-Seite auf Hindi dürfen erste Nutzer:innen ihren Gmail-Nutzer:innennamen ändern, ohne ein neues Konto anlegen zu müssen. Die bisherige Adresse wird dabei nicht gelöscht, sondern als Alias hinterlegt. Bedeutet: Mails kommen weiterhin an, Logins bleiben unverändert, Daten gehen nicht verloren – lediglich der öffentliche Auftritt wird seriöser. Ganz ohne Einschränkungen läuft das Feature allerdings nicht:

  • Änderung nur einmal pro Jahr
  • maximal drei neue Gmail-Adressen pro Konto
  • die neue Adresse ist dauerhaft und kann nicht wieder gelöscht werden
  • die alte Adresse bleibt dauerhaft mit dem Konto verknüpft
  • Anmeldung funktioniert mit alter und neuer Adresse

Inhalte wie E-Mails, Fotos, Drive-Dateien oder die YouTube-Historie bleiben vollständig erhalten. Lediglich in einzelnen älteren Einträgen, etwa Kalenderterminen, kann weiterhin die ursprüngliche Adresse angezeigt werden. Google empfiehlt vorsorglich ein Backup, insbesondere für ChromeOS-Nutzer:innen.

Die Gmail-Adressänderung ist noch nicht live

Der Haken: Offiziell freigeschaltet ist das Feature bislang nicht. Die entsprechende Support-Seite ist aktuell nur auf Hindi verfügbar und wirkt eher wie ein versehentlich veröffentlichter Hinweis auf einen laufenden Roll-out als wie eine angekündigte Feature-Ankündigung. Laut 9to5Google plant Google eine schrittweise Einführung, ein konkreter Zeitplan fehlt jedoch – auch mit Blick auf Deutschland.

Trotz dieser Unklarheit ist der Schritt bemerkenswert. Denn erstmals lockert Google eine Regel, die für viele Nutzer:innen über Jahre unveränderlich war. Für Millionen Gmail-Konten eröffnet sich damit perspektivisch die Möglichkeit, eine digitale Altlast abzulegen – und eine Adresse loszuwerden, die mit 14 vielleicht charmant klang, heute aber eher erklärungsbedürftig ist.


Google Gemini 3 Flash ist da und wird zum Default Model der Suche

dunkler Hintergrund, Gemini-Logo mit buntem Stern, Gemini 3 Flash-Schriftzug
© Google





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Meta übernimmt Manus: KI-Agents der nächsten Generation


Mit Manus holt Meta einen führenden Player für die Entwicklung autonomer KI-Agents ins Team. Die Technologie soll sowohl Meta AI als auch andere Produkte bereichern, während der Manus-Service für bestehende User erhalten bleibt.

Meta hat die Übernahme des KI-Unternehmens Manus angekündigt. Dieses ist auf die Entwicklung sogenannter General AI Agents spezialisiert und steht hinter einem der führenden autonomen KI-Agents, welcher eigenständig komplexe Aufgaben übernehmen kann. Zu den Fähigkeiten gehören unter anderem Marktanalysen, Programmierung sowie Datenanalyse. Künftig wird Meta den Manus-Service über die bestehende App und Website verkaufen und die Technologie parallel in die eigenen Produkte integrieren – auch in Meta AI.

Der universelle AI Agent, welchen Manus vergangenes Jahr vorgestellt hat, soll die User bei Recherchen, der Automatisierung von Aufgaben und komplexen Tasks unterstützen. Sowohl individuelle User als auch Businesses erhalten über Metas Produkte Zugriff auf Manus. Xiao Hong, CEO von Manus, kommentiert die Übernahme:

Der Beitritt zu Meta ermöglicht es uns, auf einer stärkeren, nachhaltigeren Grundlage aufzubauen, ohne zu ändern, wie Manus funktioniert oder wie Entscheidungen getroffen werden. Wir sind gespannt, was die Zukunft mit Meta und Manus gemeinsam bringt, und wir werden weiterhin das Produkt weiterentwickeln und die Nutzer bedienen, die Manus von Anfang an definiert haben.

Meta baut die eigenen Kompetenzen derzeit strategisch aus: Neben der Übernahme von Manus holte das Unternehmen mit Alan Dye, Apples Top-Designer hinter Liquid Glass, kürzlich einen weiteren Schlüsselspieler für Hardware, Software und KI ins Team.


Verantwortlich für Liquid Glass:
Apples Top-Designer kreiert bald für Meta

© Apple





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Payback-Kampagne: Edeka liefert zum Januar mit Palina Rojinski harten Realitätscheck


Silvester ist gefeiert und seit dem 2. Januar sind die Deutschen im normalen Alltag zurück. Und dieser Alltag bedeutet auch 2026 hohe Lebensmittelpreise. Edeka greift das Thema mit der Kampagne „Spar-Januar bei Edeka“ in Partnerschaft mit Payback auf und verlässt dabei seine gewohnten Werbepfade.

Edeka-Werbung setzte in den vergangenen Jahren konsequent auf Wiedererkennbarkeit. Ein zentrales Element dabei war stets, den eigenen Mitarbeitern ein

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