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Freitag: Gericht gegen AGB-Klauseln von 1&1, Foxconn für E-Auto-Werk in Polen


Der Mobilfunk-Provider 1&1 darf Mobilfunk-Verträge nicht automatisch um 1 Jahr verlängern, hat ein Oberlandesgericht jetzt entschieden. Demnach sind gleich sieben AGB-Klauseln unzulässig und unwirksam. Dazu gehört auch das Verbot stationärer Endgeräte fremder Anbieter, die SIM-Karten aufnehmen können. Derweil sucht ElectroMobility Poland nach einem Fehlstart mit eigenen Elektroautos die Kooperation mit Foxconn. Mit Unterstützung des taiwanischen Elektrotechnikkonzerns soll ein gemeinsames Werk für E-Autos in Schlesien entstehen. Bislang ist der Plan für das polnische Werk aber nicht unterschriftsreif. In Kalifornien bestreitet Meta Platforms ein Gerichtsurteil, nach dem der Konzern Online-Dienste grob fahrlässig designt hat, sodass Kinder süchtig und krank wurden. Doch Meta will nicht haften. Der Prozess sei falsch gelaufen, das Urteil aufzuheben. Dabei geht es um die Frage der Auswirkungen von Inhalten oder Plattformdesign – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Verbraucherschützer verbuchen einen Erfolg gegen einseitige Vertragsbedingungen des Mobilfunkers 1&1 Telecom. Das Oberlandesgericht Koblenz hat gleich sieben AGB-Klauseln für unzulässig und unwirksam erklärt. Beispielsweise untersagte 1&1 zu Unrecht die Nutzung stationärer Endgeräte, die kein Produkt von 1&1 sind. Außerdem verlängerte der Anbieter Verträge automatisch um zwölf Monate. Letzteres ist ein klarer Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz, das in Paragraf 56 nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer das jederzeitige Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist vorsieht. Zudem ist eine Klausel intransparent und damit ungültig, dass ins Kundenkonto hochgeladene Rechnungen „mit dem Zugang“ fällig werden, so das Urteil gegen 1&1: Kunden dürfen SIM-Karte in Modem stecken.

Der 2016 von mehreren staatlichen Energieunternehmen Polens gegründete Zusammenschluss „ElectroMobility Poland“ (EMP) strebt eine Partnerschaft mit dem taiwanischen Elektrotechnikkonzern Hon Hai Technology an, im Westen als Foxconn bekannt. Gemeinsam soll ein neues Werk für Elektroautos in Jaworzno gebaut werden, zu dem auch ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum gehört. EMP wollte bereits 2023 eigene Elektroautos unter der Eigenmarke „Izera“ produzieren, doch das Projekt wurde nach massiven Verzögerungen aufgegeben. Nun plant EMP mit Foxconn offenbar einen zweiten Anlauf. Bislang gibt es nur Gespräche auf hoher Ebene, verbindliche Vereinbarungen sollen in der zweiten Hälfte dieses Jahres unterzeichnet werden: Polnische E-Autofirma plant Kooperation mit Foxconn für neues Werk in Südpolen.


Foxtron Model B (Bild: fds)

Meta Platforms bekämpft das Millionenurteil Geschworener, wonach der Datenkonzern seine Online-Dienste grob fahrlässig so gestaltet hat, dass Kinder süchtig und psychisch geschädigt wurden. Schlimmer noch: Meta hat laut Urteil böswillig agiert, sodass der Schadenersatz auf 4,2 Millionen US-Dollar verdoppelt wurde – für eine einzige Klägerin. Meta meint, der Prozess sei falsch gelaufen, weshalb der Richter das Urteil der Geschworenen umkehren oder zumindest annullieren müsse. Der Datenkonzern beruft sich dabei auf eine Norm im US-Bundesrecht, die Immunität für Inhalte verleiht, die von Dritten gepostet werden. Die Klage stützt sich aber auf das von Meta selbst gestaltete Produktdesign wie endlose Webseiten und automatisch ablaufende Videos, was „süchtig macht”: Meta Platforms akzeptiert Urteil nicht.

Die DENIC eG, zuständig für .de-Domains, beginnt mit der Verifizierung von Domainkontaktdaten und verschickt E-Mails mit Handlungsaufforderungen an Domaininhaber. Der Zeitpunkt für die bereits länger geplante Maßnahme ist ungünstig, weil die Verifizierung ausgerechnet unmittelbar nach einem folgenschweren Konfigurationsfehler in DNSSEC-Einträgen beginnt. Mails mit DENIC-Bezug und einer Handlungsaufforderung, jetzt dringlich etwas zu verifizieren, können wie eine geschickte Phishing-Kampage wirken, die ein aktuelles Ereignis als Trittbrettfahrer nutzt. Die DENIC will diese Maßnahme aber nicht verschieben, da die europäische NIS-2-Richtlinie verlangt, Domainkontaktdaten im Zweifel zu verifizieren. Betroffen sei ein einstelliger Prozentsatz: DENIC fordert zur Verifizierung von Domaininhaberdaten auf.

Wer ein technisches Gerät kauft und dafür einen Ratenkredit beim Händler abschließt, schließt rechtlich zwei voneinander unabhängige Verträge: einen Kaufvertrag mit dem Händler und einen Kreditvertrag mit einer Bank. Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, kann diese Konstellation die Rückabwicklung erheblich verkomplizieren. Zudem gilt zu beachten, dass die Filialen großer Handelsketten häufig rechtlich selbstständige Gesellschaften sind. Für die Gewährleistung ist deshalb stets die konkrete Filiale zuständig, in der die Ware gekauft wurde – eventuell schwierig nach einem Umzug. Im c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ erklären wir, welche Rechte Sie haben und wie Sie Fallstricke bei der Abwicklung umgehen: Worauf Käufer bei Reklamationen, Ratenkauf und Gewährleistung achten sollten.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Von NASA-Sonde Lucy besucht: Asteroid Donaldjohanson taumelt um die Sonne


Der erdnussförmige Asteroid Donaldjohanson dreht sich nicht einfach nur um eine Achse, sondern taumelt auf seiner Bahn um die Sonne um eine weitere. Das haben Auswertungen jener Daten ergeben, die die NASA-Sonde Lucy bei ihrem Vorbeiflug im Frühjahr 2025 gesammelt hat. Wie die US-Weltraumagentur jetzt ausführt, dauert eine Umdrehung des Himmelskörpers um sich selbst 10,5 Erdentage, die gleichmäßige Schwankung erfolgt im Rhythmus von 26,5 Erdentagen. Das unerwartete Bewegungsmuster geht demnach wohl auf die unsymmetrische Gestalt des Asteroiden in Verbindung mit dem sogenannten YORP-Effekt zurück: eine Veränderung der Rotation unter dem Einfluss der Sonnenstrahlung. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt war an der Forschung beteiligt.

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Darstellung der Bewegungsachsen


(Quelle: DLR)

Laut den Forschungseinrichtungen wurden auf dem Asteroiden zudem eisenreiche Tonmineralien nachgewiesen, die auf das Vorhandensein von flüssigem Wasser vor langer Zeit hinweisen würden. Das könnte bedeuten, dass Donaldjohanson aus Fragmenten eines größeren, kohlenstoff- und wasserreichen Asteroiden besteht, die vor 155 Millionen Jahren im Asteroidenhauptgürtel weiter zerbrochen sind. Damit wäre er unerwartet jung. Der Kontakt mit dem Wasser müsse aber kurz gewesen sein, weil die Stoffe sonst ersetzt worden wären. Insgesamt erinnere die Zusammensetzung an jene der Asteroiden Bennu und Ryugu, die denselben Ursprung haben – aber später nicht mehr zerbrochen sind.

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Bei der Annäherung an Donaldjohanson aufgenommene Bilder von Lucy


(Quelle: NASA/Goddard/SwRI/Johns Hopkins APL)

Lucy ist am 20. April 2025 an Donaldjohanson vorbeigeflogen. Schon unmittelbar danach hatte Forschungsleiter Hal Levison vom Southwest Research Institute die Form des Himmelskörpers als „seltsam“ und „auffallend kompliziert“ beschrieben. Der Asteroid ist demnach etwa 8 km lang und bis zu 3,5 km breit. Der Vorbeiflug war die Generalprobe für die eigentliche Mission der Sonde. Sie soll ab dem Sommer 2027 gleich mehrere Asteroiden besuchen und erforschen, die dem Jupiter auf der gleichen Umlaufbahn um die Sonne vorauseilen oder nachfolgen – die Jupiter-Trojaner. Die primitiven Himmelskörper gelten als Fossilien der Planetenentstehung. Benannt wurde die Sonde nach einem mehr als drei Millionen Jahre alten Fossil des Menschen-Vorfahren Australopithecus afarensis.


(mho)



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China setzt weitere US-Firmen auf Exportkontrollliste


China hat zehn weitere US-Unternehmen auf seine Exportkontrollliste gesetzt und ergreift damit im Handels- und Technologiestreit mit Washington erneut Gegenmaßnahmen. Exporteure dürfen den Firmen nach Angaben aus Peking keine Güter mehr liefern, die sowohl eine zivile als auch eine militärische Verwendung finden können.

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Vizeministerpräsident Ding Xuexiang kritisierte in einer Rede in Peking, einige Länder setzten die nationale Sicherheit als Vorwand für Handelsbeschränkungen ein. Das könne zu geopolitischen Konflikten und Kriegen führen, Protektionismus nehme zu und es steige das Risiko einer Fragmentierung der Industrie- und Lieferketten. Durch Dialog müsse verhindert werden, dass wirtschafts- und handelspolitische Fragen als Druckmittel eingesetzt würden, forderte er.

Auf Chinas Exportkontrollliste stehen nun unter anderem die Firmen Aveox, Red Cat Holdings, Teal Drones, Oshkosh Defense, L3Harris Maritime Services sowie MP Materials und USA Rare Earth. Mehrere der Unternehmen arbeiten im Rüstungs-, Drohnen- oder Sicherheitsbereich. Andere sollen US-amerikanische Lieferketten für seltene Erden und Magnete aufbauen – einen Bereich, den bislang chinesische Firmen dominieren.

Parallel verbot Chinas Finanzministerium staatlichen Stellen, Produkte zu kaufen, die von 46 US-Unternehmen hergestellt werden. Betroffen sind unter anderem große Rüstungskonzerne und Rüstungssparten großer Unternehmen, darunter Lockheed Martin, Raytheon und Boeing.

Ein Sprecher des Handelsministeriums in Peking stellte die neuen Maßnahmen in Zusammenhang mit einer US-Entscheidung. Das Pentagon hatte am 8. Juni eine aktualisierte Liste von 188 chinesischen Unternehmen und verbundenen Einheiten veröffentlicht, die es als sogenannte chinesische Militärunternehmen einstuft. Darunter sind prominente Namen wie Alibaba, einer der größten chinesischen Internet- und Onlinehandelskonzerne, und BYD, Chinas führender Hersteller von Elektroautos.


(mho)



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Polymarket: Angeblich seit Monaten irreführende Werbung von Influencern


Das Wettportal Polymarket soll Influencer dafür bezahlt haben, gefälschte Videos vom Abschließen und Gewinnen von Internetwetten aufzunehmen und zu verbreiten, um damit zu werben. Das berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf Analysen zahlreicher solcher Kurzfilme und interner Dokumente. Die Videos hätten sich an Menschen in den USA gerichtet, wo Polymarket seit 2022 nicht zugelassen ist und nur per VPN benutzt werden kann. Gefunden hat die US-Zeitung Videos, die seit Juni 2025 verbreitet wurden. Die Werbenden seien angewiesen worden, die Bezahlung nicht öffentlich zu machen, bekommen hätten sie zwischen 2000 und 3000 US-Dollar im Monat. Polymarket hat demnach eine umfassende Untersuchung zugesagt.

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Das Wall Street Journal hat demnach mehr als 1100 Videos von 10 Personen analysiert, die mit Polymarket zusammenarbeiten. 70 Prozent der Clips würden angeblich den Abschluss einer Wette auf Polymarket zeigen. In jedem einzelnen davon gebe es aber Hinweise darauf, dass die Wetten nicht echt sind. So stimmt teilweise die URL nicht, statt „polymarket“ stehe in der Adresszeile beispielsweise „poiymarket“, was bei Großbuchstaben nicht zu unterscheiden sei. In manchen Clips gebe es sogar Hinweise darauf, dass es sich um Testumgebungen für Entwickler von Polymarket handelt. Eingeweihte hätten erzählt, dass aufgenommene Clips an Polymarket geschickt wurden. In manchen Fällen seien die abgelehnt worden und hätten neu aufgenommen werden müssen.

Zu den Diskrepanzen bei den Aufnahmen vom Abschluss einer solchen Wette kommt dem Bericht zufolge hinzu, dass sie in den meisten Fällen auch gar nicht gewonnen worden wären. So zeigt ein Beispiel vorgeblich eine erfolgreiche Wette darauf, dass US-Präsident Donald Trump im Januar öffentlich das Wort „McDonald’s“ sagt. Als er das tut, jubelt der Creator. Dabei sei der Clip da schon zwei Monate alt gewesen, die Wette wäre also verloren gegangen. Insgesamt seien auf 118 der analysierten Videos angebliche Gewinne in einer Gesamthöhe von 900.000 US-Dollar zu sehen gewesen, mit den Wetten hätte man aber insgesamt 166.000 US-Dollar verloren. Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC habe die Recherche nicht kommentieren wollen.

Polymarket gehört zu mehreren Internetplattformen, auf denen Nutzer und Nutzerinnen auf das Eintreten der unterschiedlichsten Ereignisse wetten können. Die Plattformen stehen schon länger unter Beobachtung, unter anderem wegen des Verdachts, dass hier mit Insiderwissen Geld gemacht wird. In Israel sollen Personen mit militärischen Hintergrundinformationen auf Ereignisse gewettet haben, in dem Land wurde im Frühjahr ein Journalist bedroht. Er sollte einen Bericht ändern, der eine millionenschwere Wette aufgelöst hat. In Frankreich gab es im April Hinweise darauf, dass jemand im Zusammenhang mit Onlinewetten Temperaturmessungen der Wetterbehörde manipuliert hat.


(mho)



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