Künstliche Intelligenz

Freitag: Gerichte gegen Metas Datensammlung, Amazon-Rekordinvestitionen in Cloud


Meta Platforms‘ Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps ist unzulässig. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheidet auch das OLG Naumburg auf vierstelligen Schadenersatz. Insgesamt sind in Deutschland rund 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig. Damit steht jetzt erstmals fest, dass Meta Platforms nach deutschem Recht illegal Daten auf fremden Webseiten erntet. Denn die Meta Business Tools erlauben die Bildung von Nutzerprofilen ohne Zustimmung der Betroffenen, selbst von Menschen ohne Meta-Konto. Wir werfen einen Blick auf juristische Eckpunkte. Derweil investiert nach Google auch Amazon Rekordsummen in KI, nachdem Handelsgeschäft und Cloud-Business weiter wachsen. Selbst die Cloud-Nachfrage ohne KI-Bezug wächst schneller als erwartet, aber die Nachfrage nach KI bleibt ebenfalls hoch. Doch der Gewinn pro Aktie ist niedriger als erwartet, sodass die Aktie fällt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Jetzt hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Im Dezember hat das OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs. Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen: Auch Sachsen-Anhalt wechselt bei Metas Datensammlung die Seite.

Hintergrund dieser Klagen und Gerichtsentscheidungen sind die Meta Business Tools, die personenbezogene Daten auf fremden Webseiten und Apps ernten und dann ohne wirksame Zustimmung verarbeiten. Das OLG Dresden hat dabei in vier parallelen Entscheidungen Meta Platforms zum ersten Mal in Deutschland rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt und sogar die Revision zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen, weil die Sache auf Ebene der Obergerichte eindeutig gesehen werde. Dabei verweist es auf das OLG München, das ebenfalls gegen Meta geurteilt hat. Dennoch sind die Sichtweisen der beiden OLG nicht deckungsgleich. Im Zentrum steht der Kontrollverlust, den Betroffene über ihre Daten erleiden: Warum Meta Platforms Datensammlung illegal ist.

An Datenverarbeitung verdient auch Amazon.com kräftig und profitiert neben dem wachsenden Handelsgeschäft weiterhin von der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben: Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt.

Amazon ist einer der Marktplätze, auf denen zum Teil auch mangelhafte Elektronikgeräte angeboten werden, die der Sicherheit und Konformität auf dem deutschen Markt nicht genügen. Dessen Wahrung bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher. 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 5,3 Millionen Geräte. Die bei den Stichproben entdeckten Defizite betreffen sowohl formale Mängel als auch grundlegende technische Mängel mit Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, wie Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr.

Anthropic hat das neue KI-Modell Opus 4.6 vorgestellt, das primär beim Programmieren deutlich besser abschneiden soll als der Vorgänger. Opus 4.6 ist die erste Version der Opus-Klasse mit einem Kontextfenster von einer Million Token – allerdings noch als Beta-Funktion. Weitere Neuerungen: Agentische Coding-Teams sollen komplexe Aufgaben parallel bearbeiten, Claude passt die Nachdenkzeit automatisch der Fragestellung an und die maximale Ausgabelänge verdoppelt sich. Leistungsfähiger wird die neue Opus-Version obendrein. Eine zentrale Neuerung ist die Agent-Teams-Funktion in Claude Code, die sich aktuell in einer Research Preview befindet. Damit lassen sich mehrere Claude-Code-Instanzen parallel ausführen und koordinieren: Anthropic stellt Claude Opus 4.6 mit Agent Teams vor.

Im c’t-Datenschutzpodcast widmen wir uns einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Die Stiftung Datenschutz hat dazu gerade ein Whitepaper mit dem selbstbewussten Titel „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ vorgelegt. Im Podcast vertritt der Vorstand der Stiftung die Position, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Guter Datenschutz würde fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringen und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schaffen: Vertrauen. Dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen, zeigt die Diskussion in der Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?

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Auch noch wichtig:


(fds)



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