Künstliche Intelligenz
Freitag: TikTok bestätigt Investoren-Deal, Tastenverzögerung verrät Nordkoreaner
Um eine Sperre in den USA zu vermeiden, verkauft TikTok einen Großteil der Anteile der US-Tochter an US-amerikanische und internationale Investoren. Das ist nun bestätigt, nachdem die TikTok-Mitarbeiter intern darüber informiert wurden. Demnach übernehmen Oracle und zwei Investmentunternehmen 45 Prozent an einem neuen TikTok-Joint-Venture. Gegen ausländische Einmischung ist auch Amazon.com vorgegangen, denn die Tastenanschläge eines externen Mitarbeiters waren verdächtig verzögert. Amazon.com erkannte ihn als Nordkoreaner, der vorgeblich in Arizona saß, aber seinen Administrator-Job von Asien aus betrieben hatte. Der Mann wurde umgehend ausgesperrt. Derweil steht nach elfjährigem Verfahren fest, dass Meta Platforms‘ personalisierte Werbung unzulässig ist, Datensammlung auf Drittseiten ebenso. Zudem sind Metas Auskünfte viel zu bescheiden. Das hat Österreichs Oberster Gerichtshof jetzt entschieden, nachdem ein bekannter Datenschutzaktivist Meta deswegen verklagt hatte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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TikTok hat die Vereinbarung zum Verkauf des Großteils der Anteile an der US-Tochter offenbar unterzeichnet. Das geht aus einer internen Mitteilung von TikTok-Chef Shou Zi Chew an seine Mitarbeiter hervor. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein letztes Jahr dort verabschiedetes Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok hat das Ziel, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen. TikTok war rechtlich dagegen vorgegangen, blieb aber erfolglos. Jetzt sollen Oracle und zwei Investmentunternehmen dem TikTok-Gesetz Genüge leisten: TikTok unterzeichnet Deal zum Verkauf von Anteilen der US-Tochter an Investoren.
IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falschen Identitäten bei westlichen Unternehmen ein. Durch Heimarbeit verschaffen sie der nordkoreanischen Regierung Einnahmen, bei Gelegenheit sammeln sie auch regimedienliche Daten. Amazon.com hat einen solchen Maulwurf ausgehoben. Verraten hat ihn die um einen Sekundenbruchteil langsameren Tastaturbedienung. Der Datenkonzern hatte den Administrator-Job an einen Personaldienstleister ausgelagert. Dieser meinte, jemanden in Arizona eingestellt zu haben, und Amazon schickte ihm einen Laptop. Darauf installierte Sicherheitssoftware schlug Alarm, denn die Laufzeit der zu Amazons Servern übertragenen Tastaturanschläge lag nicht im Bereich einiger Dutzend Millisekunden, sondern bei 110 Millisekunden: Tastatur-Verzögerung entlarvt nordkoreanischen IT-Maulwurf bei Amazon.com.
Meta Platforms hat sein Geschäftsmodell im Europäischen Wirtschaftsraum illegal betrieben: Es hat zu viele Daten gesammelt, Werbung unzulässig personalisiert und zu wenig Auskunft gegeben. Das hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) nach elf Jahren Verfahrensdauer entschieden. Facebook durfte Werbung nicht auf den Kläger zuschneiden und darf auf Drittseiten keine Daten über ihn ernten. Und entgegen Metas bisheriger Praxis beschränkt sich sein Anspruch auf Auskunft nicht bloß auf eine Kopie aller persönlichen Daten, sondern umfasst auch die Offenlegung der Zwecke der Verarbeitung sowie die Quellen und Empfänger der Daten. Zahlreiche Klagen dürften folgen, und womöglich wird sich auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) an Auslegungen des OGH orientieren: Österreichs Höchstgericht erklärt personalisierte Werbung von Meta Platforms unzulässig.
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Letzte Woche hat die französische Polizei zwei verdächtige Crew-Mitglieder auf einer Personenfähre festgenommen. Die Verdächtigen sollen versucht haben, sich unbefugt Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen des Schiffs zu verschaffen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen Letten und einen Bulgaren. Die französische Spionageabwehrbehörde untersucht den mutmaßlichen Cyberangriff, der auf einer namentlich nicht genannten internationalen Passagierfähre stattfand. Das lettische Besatzungsmitglied ist demnach in Haft und wird beschuldigt, für eine nicht identifizierte ausländische Macht gehandelt zu haben. Dem in Haft genommenen Letten werfen die Behörden kriminelle Verschwörung vor sowie „Hacking“-bezogene Straftaten mit dem Ziel, den Interessen der ausländischen Macht zu dienen. Der Bulgare kam nach der Befragung wieder auf freien Fuß: Frankreich untersucht „ausländische Einmischung“ nach Malware-Fund auf Fähre.
Wer bereits ein Leerrohr für den Glasfaseranschluss im Keller hat, fühlt sich meist auf der sicheren Seite. Jetzt kann es nicht mehr lange dauern, bis die Wohnung an das schnelle Internetkabel angeschlossen ist. Doch manchmal trügt der Schein, etwa weil die Arbeiten in der Siedlung nicht so gut laufen wie gedacht, das Bauunternehmen schlecht geplant hat oder es womöglich zwischenzeitlich bankrottgegangen ist. Um solchen Problemen vorzubeugen, sollten Kunden mit dem Anbieter einen konkreten Fertigstellungszeitraum verabreden. Diese zeitlichen Zusagen sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen. Mehr zu den rechtlichen und technischen Fakten rund um den Glasfaseranschluss klären wir im c’t-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Glasfaseranschluss verzögert sich.
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(fds)