Datenschutz & Sicherheit

Freiwillige Chatkontrolle: EU-Parlament plant nächste Frist-Verlängerung


Das verdachtsunabhängige Scannen privater Online-Kommunikation war ursprünglich als einmalige Sonderregelung gedacht. Nun soll die entsprechende freiwillige Chatkontrolle schon zum zweiten Mal verlängert werden – trotz heftiger Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Damit zeichnet sich ab, dass das Provisorium zum Dauerzustand werden dürfte: Die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und Verhandlungsführer des Parlaments drängen auf eine erneute Fortschreibung der Vorgabe im Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

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Die Kommission und der Ministerrat wollen die Frist für die Befugnis pauschal um rund zwei Jahre verlängern – bis zum 3. April 2028. Federführende EU-Abgeordnete versuchen nun zumindest, die Frist auf ein Jahr zu begrenzen und die Scans auf bereits bekanntes Missbrauchsmaterial zu beschränken. Generell steht damit das digitale Briefgeheimnis in Europa erneut am Scheideweg, während die Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung im Rahmen der seit Jahren umkämpften Verordnung zum Einschränken von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern feststecken.

Die Vertraulichkeit digitaler Nachrichten ist in der EU eigentlich rechtlich fest verankert. Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 schützt die Privatsphäre der Bürger und untersagt das Überwachen von Inhalten ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Doch seit 2021 hebelt eine „vorübergehende Ausnahme“ diesen Schutz aus. Sie erlaubt es Internet-Dienstleistern wie Meta, Google, Microsoft oder Snapchat, die privaten Chats, Bilder und Metadaten ihrer Nutzer automatisiert zu durchleuchten, um Missbrauchsmaterial zu finden. Diese Übergangsbestimmung war ursprünglich auf drei Jahre befristet, wurde aber bereits im April 2024 einmal verlängert. Nun steht die zweite Runde an.

Die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Birgit Sippel, hat ihrem Entwurf eine ungewöhnlich kritische Stellungnahme beigefügt. Die SPD-Politikerin bemängelt darin deutlich, dass die eigentlich außergewöhnliche Maßnahme zur Routine wird, nur weil die Verhandlungen zur sogenannten CSA-Verordnung seit 2022 nicht vorankommen. Sippel schlägt daher vor, zumindest auf die fehleranfälligsten Technologien zu verzichten.

In ihrem Papier fordert die Sozialdemokratin, das Scannen von Textnachrichten sowie die automatisierte Bewertung von bisher unbekanntem Bildmaterial künftig zu unterlassen. Stattdessen sollen Anbieter nur noch nach bereits bekannten Inhalten suchen dürfen, die über eindeutige digitale Fingerabdrücke, sogenannte Hash-Werte, identifiziert werden können.

Auch der EU-Datenschutzbeauftragte kritisiert seit Jahren, hier werde in ein Grundrecht eingegriffen, ohne dass die Notwendigkeit belegt sei. Dennoch soll die Abstimmung im Parlament bereits im März erfolgen, da die Befürworter eine „Schutzlücke“ befürchten, sollte die bisherige Erlaubnis im April 2026 einfach auslaufen.

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In der Praxis zeigt sich ein problematisches Bild, das die Argumente der Befürworter konterkariert. Laut Zahlen des Bundeskriminalamts war 2024 fast die Hälfte der gemeldeten Inhalte – rund 100.000 Chats – strafrechtlich völlig irrelevant. Oft handelte es sich um harmlose Strandfotos oder jugendtypisches „Sexting“ unter Minderjährigen. Statt organisierte Täterringe zu sprengen, dürfte das automatisierte Verfahren so dazu beitragen, dass die Ermittlungsbehörden in einer Flut von Datenmüll ertrinken.

Etwa 40 Prozent der Verfahren richten sich mittlerweile gegen Jugendliche, nicht gegen kriminelle Netzwerke. Diese Ressourcen fehlen den Ermittlern an anderer Stelle, etwa bei der proaktiven Suche im Darknet oder bei gezielten Ermittlungen gegen bekannte Verdächtige.

Bürgerrechtler wie der frühere EU-Abgeordnete Patrick Breyer warnen vor einem „Ende des digitalen Briefgeheimnisses auf Raten“. Solange die freiwillige Chatkontrolle immer wieder verlängert werde, so Breyer, fehle der Druck auf die EU-Staaten, sich auf moderne Sicherheitsstandards wie „Security by Design“ einzulassen. Dabei könnten Apps so voreingestellt werden, dass eine Kontaktaufnahme durch Fremde („Grooming“) erschwert wird, ohne die private Kommunikation aller Bürger pauschal zu überwachen.

Im EU-Parlament besteht jetzt noch Gelegenheit, durch Änderungsanträge am Sippel-Entwurf zumindest die gröbsten Auswüchse der Massenüberwachung zu verhindern. Bündnisse wie „Chatkontrolle stoppen“ rufen dazu auf, die Volksvertreter direkt zu kontaktieren, bevor im März die Würfel fallen.


(jo)



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