Künstliche Intelligenz

Für KI-Training: US-App zahlt Geld für abgehörte Telefonate


„Neon – Money Talks“ ist auf iPhones in den USA derzeit die viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und Whatsapp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten.

Um rechtliche Abhörverbote nicht zu verletzen, wird laut den Angaben nur der lokale Ton vom Handy selbst aufgenommen, nicht der Ton des Gesprächspartners am anderen Ende der Leitung. Nur wenn beide Gesprächspartner Neon-Teilnehmer sind, nimmt die dahinter stehende Firma Neon Mobile, Inc. demnach das volle Telefonat auf. Weil das natürlich deutlich aussagekräftiger ist, zahlt Neon dann auch jedem der Teilnehmer 30 Cent pro Minute.

Die App ist in den US-App-Stores sowohl Apples als auch Googles gelistet. In den Nutzungsbedingungen Neons sind eine Schiedsgerichtsklausel sowie ein Sammelklageverbot enthalten. Die Schiedsgerichtsklausel lässt sich ausschließen, indem man binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss (durch Installation der App) einen Brief an eine bestimmte Adresse in New York schickt.

„Keine Sorge, unsere Technik filtert automatisch Namen, Nummer und andere persönliche Details heraus“, verspricht Neon. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden.

Im Gegenteil, die Vertragsklauseln Neons sind ein juristisches Minenfeld für Teilnehmer. Neon Mobile, Inc., sichert sich unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und sublizenzierbare Lizenzen. Sie erlauben unter anderem, die Aufnahmen teilweise oder zur Gänze zu verkaufen, zu verwenden, zu kopieren, öffentlich aufzuführen, zum öffentlichen Abruf bereitzustellen und abgeleitete Werke zu erstellen, egal in welcher Form oder welchem Medium.

Noch dazu ist die Lizenz exklusiv. Das bedeutet, dass Teilnehmer etwaig selbst angefertigte Aufnahmen ihrer eigenen Telefongespräche nicht an Dritte verkaufen oder sonst lizenzieren können. Wer das schon getan haben sollte, haftet gegenüber Neos dafür. Auf Ansprüche bezüglich dessen, was Neon oder Neons Kunden aus den Aufnahmen generieren, verzichten Teilnehmer sowieso.

Selbstredend haften Teilnehmer auch, wenn sie bei ihren Unterhaltungen Rechte Dritter verletzen, also etwa, wenn sie bei einem Telefon einen Copyright-geschützten Text aussprechen oder eine Melodie summen. Das landet dann womöglich in LLMs, was teuer kommen kann. Und sollte der Einsatz der App irgendwo verboten sein und dennoch dort erfolgen, haften die Teilnehmer gegenüber Neon auch dafür. Selbst verbittet sich Neon betrügerische Nutzung zur unredlichen Lukrierung von Ausschüttungen, etwa durch ausführliches Schweigen, das Vorspielen von Aufnahmen oder einseitige Monologe.


(ds)



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