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Gebäudemodernisierungsgesetz mit „Bio-Treppe“ passiert Bundesrat
Das viel diskutierte Gebäudeenergie- alias Heizungsgesetz ist Geschichte. Am Freitag machte nach dem Beschluss im Bundestag auch der Bundesrat im Eilverfahren den Weg für seinen Nachfolger frei. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) passierte die Länderkammer, nachdem ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz größtenteils bereits am heutigen Samstag in Kraft.
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Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Akzeptanz und Flexibilität für Eigentümer. Energieverbände begrüßen die schnelle Verabschiedung, doch die Reform bleibt politisch und fachlich umkämpft.
Kern der Initiative ist die Abkehr von bisherigen Vorgaben. Die seit 2023 geltende Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt ebenso wie pauschale Betriebsverbote. Eigentümer erhalten die freie Wahl zwischen Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse-, Gas- oder Ölheizungen. Die Klimaziele sollen künftig vor allem über den Brennstoffmarkt erreicht werden. Ob dieses Konzept funktioniert, soll erst 2030 eine Evaluation zeigen.
Die umstrittene „Bio-Treppe“
Ein wichtiges neues Instrument ist die sogenannte Bio-Treppe. Wer ab 2029 eine Gas- oder Ölheizung nutzt, muss schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen: zehn Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Bis 2045 soll die Quote auf 100 Prozent steigen und den Weiterbetrieb fossiler Heizungen rechnerisch klimaneutral machen.
Dieser von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorangetriebene Ansatz hat wenig Freunde. Die Denkfabrik Agora Energiewende spricht von einem klima- und energiepolitischen Eigentor. Das Gesetz erschwere die Planbarkeit für Haushalte, Kommunen und Unternehmen, gefährde die Klimaziele und verlängere die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern: Erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen arbeiteten sofort weitgehend klimaneutral, was für Gas- und Ölkessel nicht gelte. Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit grüner Gase seien zudem ungewiss, was insbesondere Mieter belasten könnte.
Laut einer Fraunhofer-Studie für das Umweltinstitut München führt die Treppe ins Nichts. Die Beimischung von teurem und knappem Biogas könne das Auslaufmodell Gasheizung nicht retten, sondern sorge für zusätzliche finanzielle Belastungen.
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Neu geregelt wird auch die Kostensplittung in Mietverhältnissen. Beim Einbau neuer Gasheizungen ab 2028 werden Netzentgelte und CO2-Kosten je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Ab 2029 gilt dies auch für die Ausgaben für biogene Brennstoffe, allerdings nur bis zur dritten Stufe der Bio-Treppe. Für kleinere Vermieter mit bis zu sechs Wohnungen in nicht angespannten Wohnungsmärkten gelten Härtefallregelungen.
Der Branchenverband BDEW bewertet den schnellen Abschluss des Verfahrens positiv, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Er drängt auf eine praxistaugliche Umsetzung der Bio-Treppe, klare Nachhaltigkeitsstandards sowie verlässliche Förderbedingungen. Nötig sei ferner eine realistische Biomasse- und Biomethanstrategie, um Versorgungssicherheit und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Drohende Verfassungsbeschwerde
Grüne und Umweltverbände werfen der Bundesregierung vor, den Klimaschutz im Gebäudesektor deutlich zu schwächen. Sie monieren vor allem, dass fossile Heizungen langfristig möglich bleiben und die Bio-Treppe bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent erneuerbarer Energien vorsieht. Zugleich sei unklar, ob ausreichend grüne Gase überhaupt verfügbar sein werden.
Juristischer Widerstand zeichnet sich ab. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Sie wirft dem Gesetzgeber vor, fossile Gasinfrastrukturen künstlich zu verlängern und damit den Klimazielen zu widersprechen.
Agora Energiewende warnt auch vor Investitionshemmnissen für Stadtwerke sowie Nachteilen für die deutsche Heizungsbranche. Der Thinktank stellt auch die Vereinbarkeit mit der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) infrage. Es fehlten die vorgesehenen zentralen Beratungsstellen (One-Stop-Shops) für Eigentümer. Ohne diese Unterstützung drohe die Sanierungsrate hinter den Erfordernissen zurückzubleiben.
Auch der BDEW verlangt eine enge Verzahnung des Gesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation. Die größere Wahlfreiheit dürfe nicht dazu führen, dass lokal parallele und teure Infrastrukturen entstünden. Die Regierung schwört insgesamt auf „Technologieoffenheit“. Doch Gegner sehen im GModG einen Rückschritt, der zentrale Fragen zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Infrastruktur offenlässt.
(nie)