Künstliche Intelligenz
Gemini for Home: Neue Nest-Kameras und Home-Speaker für das neue Smart-Home
Fast alles neu im Google Home: Der Konzern baut Gemini in seine Smart-Home-Plattform ein und bietet Support für viele Bestandsgeräte an. Aber auch neue Hardware-Produkte hat Google für das aktualisierte Home-System, wobei nur die Kameras jetzt erscheinen, während der schon auf dem Pixel-Event angeteaserte Smart-Speaker mit 360-Grad-Sound erst im nächsten Jahr auf den Markt kommen wird.
Smarte Nest-Kameras für innen und außen
Ab sofort bietet Google zwei neue, kabelgebundene Nest-Kameras an. Sie liefern mit 2K (2560 × 1440 Pixel) und HDR-Support mit 30 fps die bisher höchste Auflösung der Nest-Kamera-Serie und sollen bei widrigen Lichtverhältnissen eine bessere Qualität als die Vorgänger liefern. Zudem sei der Bildwinkel mit 152 Grad größer als bei den älteren Kameramodellen, ferner spricht Google von sechs Stunden Videoaufnahmen mit zehn Sekunden langen Clips bei Ereignissen.

Die neuen Nest-Cams für innen und außen.
(Bild: Google)
Ereignisse können auf sämtlichen Geräten des Google-Home-Ökosystems angesehen werden. Neben der Google-Home-Webansicht, Smartphones und Tablets unterstützt der Konzern auch Einblicke über die WearOS-Home-App auf Smartwatches an.
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Weiter liefert die neue KI-basierte Plattform detaillierte Warnungen mit KI-Beschreibungen (im Abo) und „intelligente Warnungen“, dabei könne zwischen Personen, Tieren, Fahrzeugen und Paketlieferungen unterschieden werden, so der Konzern. Gegen eine monatliche Gebühr seien die neuen Kameras auch dazu in der Lage, zwischen bekannten Gesichtern zu unterscheiden sowie zu erkennen, ob die Garage offen steht und als Rauch- beziehungsweise CO2-Melder zu fungieren.

Übersicht der neuen Kamera-Features – einige erfordern ein Abo.
(Bild: Google)
Die Nest-Outdoor-Kamera (kabelgebunden, 2nd Gen) schlägt mit 150 Euro zu Buche, für die Indoor-Kamera (kabelgebunden, 3rd Gen.) verlangt Google knapp 100 Euro.
Neuer Google-Home-Speaker kommt erst 2026
Erst im nächsten Frühjahr will Google die nächste Generation seines Home-Speakers auf den Markt bringen. Der kugelrunde Lautsprecher wurde beiläufig schon unkommentiert im Zuge des Pixel-10-Events gezeigt, er ist laut Google für den neuen KI-Assistenten Gemini konzipiert und wird den in vier verschiedenen Farben „Jade“, „Berry“,“Hazel“ und „Porcelain“ angeboten.

Der neue Google-Home-Speaker wird in vier verschiedenen, teils knalligen Farben angeboten.
(Bild: Google)
Google zufolge soll er 360-Grad-Sound ausstrahlen und im Doppelpack als Stereolautsprecher fungieren können. Zudem könne der Lautsprecher ins Heimkino-Setup eingebunden werden. Ein Leuchtring zeigt an, wenn Gemini aktiv ist.
Laut Google soll der neue Homespeaker knapp 100 Euro kosten; genauso viel wie der Nest-Audio-Speaker aus dem Jahr 2020.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test
Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.
Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.
Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
Künstliche Intelligenz
EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben
Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.
Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.
Lebenslange Speicherung ist problematisch
Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.
Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.
Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.
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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.
Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.
(wpl)
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