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Künstliche Intelligenz

Gericht: Nutzer sind für DSA-Meldungen nicht an offizielle Formulare gebunden


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Das Kammergericht Berlin hat am 25. August einen wichtigen Beschluss zum Digital Services Acts (DSA) und der Art und Weise gefasst, wie Nutzer Rechtsverletzungen bei Online-Plattformen melden können. Der 10. Zivilsenat, der für Streitigkeiten über Ansprüche aus medialen Veröffentlichungen zuständig ist, stellt damit klar: User müssen nicht ein elektronisches Meldeformular nutzen, das ein unter den DSA fallender Anbieter eingerichtet hat. Sie können auch andere Kommunikationswege verwenden, um den Betreiber über eine potenzielle Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen (Az.: 10 W 70/25).

In dem Fall sah sich eine Frau durch Inhalte auf einer Online-Plattform in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie forderte die Entfernung der Inhalte. Dafür nutzte sie aber nicht das Meldeverfahren des Portals, sondern schickte ein anwaltliches Schreiben. Das Landgericht Berlin II wies ihren Antrag zunächst ab. Es vertrat die Ansicht, die Plattform könne nur durch die Nutzung des offiziellen Formulars in zumutbarer Weise Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen.

Das Kammergericht widersprach nun der niederen Instanz und hob deren Beschluss auf. Es arbeitete heraus, dass der DSA keine Pflicht für Nutzer vorsieht, einen vorgegebenen Meldepfad zu verwenden. Entscheidend sei der Inhalt einer Eingabe, nicht der Übermittlungsweg. Artikel 16 DSA verpflichte Plattformbetreiber zwar, ein Meldeverfahren einzurichten. Daraus folge aber kein Ausschluss anderer Kommunikationsmöglichkeiten. Eine Meldung sei auch außerhalb des eingerichteten Formulars wirksam, solange sie präzise und hinreichend begründet werde. Erforderlich seien etwa die Angabe von Kontaktdaten, der Fundstelle und eine gute Begründung.

Vorgegebenes Formular ist Nummer sicher

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht mit der Ansage den Rechtsschutz von Betroffenen gestärkt. Nutzer könnten weiterhin auch per E-Mail oder über einen rechtlichen Vertreter auf potenziell rechtswidrige Inhalte hinweisen, solange die Grundanforderungen von Artikel 16 DSA erfüllt seien. Plattformbetreiber müssten auch auf außerhalb des offiziellen Formulars eingehende Meldungen reagieren, sofern diese die notwendigen Informationen enthalten. Das elektronische Verfahren bleibe dennoch wichtig, da nur dort die gesetzliche Vermutung der Kenntnis nach der einschlägigen Rechtsnorm greife. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte daher das Formular nutzen.

Das Verfahren hat der Senat an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun inhaltlich prüfen, ob die angegriffenen Inhalte tatsächlich rechtswidrig waren. Erst unlängst hatte das Landgericht II auch in einem anderen Fall einer Gastronomin über eine schlechte Online-Bewertung und einer daraus eventuell hervorgehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung moniert, dass die Klägerin den Meldeweg nach dem DSA nicht eingehalten habe. Hier urteilten die Richter aber zudem in der Sache, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten. Das erfolgte Abservieren müsse die Klägerin daher dulden.


(mack)



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Solar-Batteriespeicher soll Dieselgeneratoren auf Baustellen weitgehend ersetzen


Das britische Technikunternehmen Proelectric hat das dreiphasige Battery Energy Storgage System (BESS) ProCharge entwickelt, das mithilfe von zwölf Hochleistungs-Solarpanels eine 120 kWh-Litium-Ionen-Batterie laden soll, um damit den Energiebedarf auf Baustellen zu decken. Das BESS könnte dort die häufig im Einsatz befindlichen Dieselgeneratoren teilweise ersetzen und Baustellen umweltfreundlicher werden lassen.

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Das System besteht aus Solarpanels, die jeweils 440 W leisten. Die Gesamtleistung der Panels beträgt 5280 W. Die Energie wird in einer 120-kWh-Lithium-Ionen-Batterie gespeichert. Die ausgehende Leistung des Systems gibt Proelectric mit 45 kVA an. Die Wirkleistung in Watt – also ohne Blindleistung – verrät das Unternehmen nicht.

Ganz ersetzen können ProCharge-BESS die auf Baustellen verwendeten Dieselgeneratoren allerdings nicht. Dazu ist die Leistung wohl zu gering. ProCharge-BESS werden deshalb im Verbund mit Dieselgeneratoren eingesetzt. Änderungen an der technischen Infrastruktur auf einer Baustelle seien dafür nicht nötig. Die Dieselgeneratoren sollen nur dann anspringen, wenn das solarbetriebene BESS keinen Strom liefern kann – etwa wenn die Batterie weitgehend leer ist und das Batteriesystem nicht schnell genug nachgeladen werden kann. Die Laufzeit der Dieselgeneratoren soll allerdings im täglichen Einsatz stark reduziert sein, verspricht Proelectric.

Einsparungen von Diesel und damit die Verringerung von CO₂-Emissionen sollen bis zu 75 Prozent betragen, ohne dass die Versorgungssicherheit gefährdet sei, schreibt Proelectric auf seiner Webseite. Das wirke sich auch auf die Betriebskosten aus. In einem Pilotprojekt mit dem Bauunternehmen Kier an der A417 in Großbritannien sei das System bereits eingesetzt worden – allerdings in einer kleineren Variante mit nur acht Solarpanels. Über einen Zeitraum von fünf Monaten habe man damit Einsparungen beim Diesel in Höhe von 32.500 britische Pfund erzielen können. Pro Jahr ließen sich auf ähnlichen Baustellen rund 69.000 Pfund einsparen, rechnet Proelectric vor.

Den Anschaffungspreis für ProCharge verrät Proelectric jedoch nicht. Er dürfte aber deutlich über dem eines vergleichbaren Dieselgenerators liegen. Ab wann sich die Kosten für Straßenbauunternehmen also tatsächlich rechnen, bleibt vorerst unklar.


(olb)



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KI nicht nur von OpenAI: Dritte iOS-26.1-Beta zeigt in diese Richtung


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In der dritten Betaversion von iOS 26.1, die in der vergangenen Woche an an die Öffentlichkeit verteilt worden ist, finden sich Hinweise auf Änderungen bei der Unterstützung für Künstliche Intelligenz in Apples iPhone-Betriebssystem. Codeleaks deuten darauf hin, dass künftig nicht nur ChatGPT als Alternative zu Apples eigenen Apple-Intelligence-Modellen dienen kann, sondern KI-Technik von Drittanbietern. Vom wem diese stammen werden, ist allerdings noch unklar.

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Zuvor hatte es Informationen gegeben, laut denen sich mindestens Google mit Gemini und Claude von Anthropic in einer engeren Auswahl befinden. Mit einer direkten Integration ist allerdings erst in den kommenden Monaten zu rechnen, iOS 26.1, das noch diesen Monat erwartet wird, dürfte hier nur Vorarbeiten leisten. Apple selbst hatte stets betont, dass man offen für Third-Party-Modelle ist – wohl auch, um regulatorischem Einschreiten oder gar Wettbewerbsverfahren entgegenwirken zu können.

Die Beta-Info stammt vom Codeleak-Experten Aaron Perris. Dieser vergleicht gerne bekannte Strings mit jenen der Vorversion. Enthält iOS 26.0(.1) noch den Satz, man könne bei Apple Probleme im Zusammenhang mit ChatGPT von OpenAI an den Konzern mitteilen („Reporting a Concern Related to ChatGPT“), steht dort nun „im Zusammenhang mit einem Drittanbieter“ („Reporting a Concern Related to a Third Party“). Dieser „Drittanbieter“ könnte dann Google oder Anthropic sein, sollten die KI-Systeme für iOS freigegeben werden.

Beobachter schätzen, dass mehr KI-Systeme frühestens ab iOS 26.2, das vermutlich Anfang Dezember erscheinen wird, implementiert werden. Denkbar ist aber auch, dass Apple abwartet, bis die neue, kontextsensitive Siri endlich fertig ist. Diese wird mit iOS 26.4 im Frühjahr (März oder April) erwartet, allerdings gibt es dazu offenbar interne Bedenken.

Apples KI-Abteilung bleibt derweil im Chaos: Immer wieder verlassen bekannte Forscher oder Manager Apple Intelligence, zuletzt der erst frisch gekürte Boss der geplanten neuen KI-Suchmaschine. Die Unruhe dürfte sich erst legen, wenn der Konzern mit gut funktionierenden eigenen KI-Produkten auf den Markt kommt – ob dies mit aktuellem Stand überhaupt möglich ist, bleibt abzuwarten. Auch deshalb setzt Apple auf Drittanbieter.

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(bsc)



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Zyklus mit Bling-Bling: Vier Tracker mit und ohne App im Test


Aufwachen, die Temperatur messen und in Verbindung mit anderen Werten direkt erfahren, ob ein fruchtbarer Tag ist: Das geht mithilfe von Zyklustrackern. Außer geräteunabhängigen Apps, wie wir sie bereits 2020 getestet haben, gibt es Geräte, die die Messung übernehmen und mitunter auch gleich das Ergebnis verkünden. Wir haben vier Exemplare getestet.

Die meisten dieser Geräte und Apps arbeiten nach einer symptothermalen Methode (STM). Sie werten die Körpertemperatur nach dem Aufwachen (Basaltemperatur) und Angaben zur Beschaffenheit des Zervixschleims oder des Gebärmutterhalses aus, um die fruchtbaren Tage zu bestimmen. So können Frauen gezielt und hormonfrei verhüten oder schwanger werden. Bei korrekter Anwendung ist eine STM wie zum Beispiel das wissenschaftlich gut dokumentierte Verfahren Sensiplan ähnlich sicher wie die Pille. Vor Geschlechtskrankheiten schützt die Methode nicht.

  • Zyklustracker können bei der hormonfreien Verhütung und der Familienplanung helfen, aber auch das Verständnis für den eigenen Körper fördern.
  • Außer diversen unabhängigen Apps gibt es Geräte, die die Temperatur messen und zusammen mit anderen Angaben auswerten: Vier davon haben wir getestet.
  • Viele Tracker nutzen eine symptothermale Methode (STM). Diese Methoden gelten grundsätzlich als sehr sicher, wenn man sie richtig anwendet.

Ziel unseres Tests war es, möglichst unterschiedliche Systeme auszuprobieren. Wir entschieden uns für vier Kandidaten aus Deutschland und der Schweiz: den Vaginalsensor Trackle und den Zykluscomputer MyWay, die beide im Vergleich zu ähnlichen Geräten günstiger und vor allem für die Verhütung zugelassen sind. Dazu gesellt sich der Fruchtbarkeitstracker Daysy mit seiner besonderen Fruchtbarkeitsanzeige und das einfache Basalthermometer Ovy OT20 des Herstellers Ovy. Darüber hinaus geben wir einen Überblick über ähnliche und andere Systeme auf dem Markt und klären, ob eine STM überhaupt zuverlässig ist oder nur klerikaler Hokuspokus.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Zyklus mit Bling-Bling: Vier Tracker mit und ohne App im Test“.
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