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Gericht: Nutzer sind für DSA-Meldungen nicht an offizielle Formulare gebunden


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Kammergericht Berlin hat am 25. August einen wichtigen Beschluss zum Digital Services Acts (DSA) und der Art und Weise gefasst, wie Nutzer Rechtsverletzungen bei Online-Plattformen melden können. Der 10. Zivilsenat, der für Streitigkeiten über Ansprüche aus medialen Veröffentlichungen zuständig ist, stellt damit klar: User müssen nicht ein elektronisches Meldeformular nutzen, das ein unter den DSA fallender Anbieter eingerichtet hat. Sie können auch andere Kommunikationswege verwenden, um den Betreiber über eine potenzielle Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen (Az.: 10 W 70/25).

In dem Fall sah sich eine Frau durch Inhalte auf einer Online-Plattform in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie forderte die Entfernung der Inhalte. Dafür nutzte sie aber nicht das Meldeverfahren des Portals, sondern schickte ein anwaltliches Schreiben. Das Landgericht Berlin II wies ihren Antrag zunächst ab. Es vertrat die Ansicht, die Plattform könne nur durch die Nutzung des offiziellen Formulars in zumutbarer Weise Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen.

Das Kammergericht widersprach nun der niederen Instanz und hob deren Beschluss auf. Es arbeitete heraus, dass der DSA keine Pflicht für Nutzer vorsieht, einen vorgegebenen Meldepfad zu verwenden. Entscheidend sei der Inhalt einer Eingabe, nicht der Übermittlungsweg. Artikel 16 DSA verpflichte Plattformbetreiber zwar, ein Meldeverfahren einzurichten. Daraus folge aber kein Ausschluss anderer Kommunikationsmöglichkeiten. Eine Meldung sei auch außerhalb des eingerichteten Formulars wirksam, solange sie präzise und hinreichend begründet werde. Erforderlich seien etwa die Angabe von Kontaktdaten, der Fundstelle und eine gute Begründung.

Vorgegebenes Formular ist Nummer sicher

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht mit der Ansage den Rechtsschutz von Betroffenen gestärkt. Nutzer könnten weiterhin auch per E-Mail oder über einen rechtlichen Vertreter auf potenziell rechtswidrige Inhalte hinweisen, solange die Grundanforderungen von Artikel 16 DSA erfüllt seien. Plattformbetreiber müssten auch auf außerhalb des offiziellen Formulars eingehende Meldungen reagieren, sofern diese die notwendigen Informationen enthalten. Das elektronische Verfahren bleibe dennoch wichtig, da nur dort die gesetzliche Vermutung der Kenntnis nach der einschlägigen Rechtsnorm greife. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte daher das Formular nutzen.

Das Verfahren hat der Senat an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun inhaltlich prüfen, ob die angegriffenen Inhalte tatsächlich rechtswidrig waren. Erst unlängst hatte das Landgericht II auch in einem anderen Fall einer Gastronomin über eine schlechte Online-Bewertung und einer daraus eventuell hervorgehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung moniert, dass die Klägerin den Meldeweg nach dem DSA nicht eingehalten habe. Hier urteilten die Richter aber zudem in der Sache, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten. Das erfolgte Abservieren müsse die Klägerin daher dulden.


(mack)



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Atari statt Mattel: Neue Version des Intellivision angekündigt


Anfang Dezember 2025 bringt Atari mit der „Intellivision Sprint“ eine weitere Retro-Konsole auf den Markt. Für 140 Euro lässt sich die Konsole vorbestellen, die sich optisch stark am Original orientiert. Die „Intellivision“ vom damaligen Spielzeugriesen Mattel kam in den USA Ende 1979 auf den Markt und sollte dem Atari Video Computer System (VCS) alias 2600 Konkurrenz machen. Im Heimatmarkt gelang das auch eine Zeit lang, langfristig setzte sich das VCS dennoch durch. 2024 hatte Atari die Marke seines früheren Konkurrenten übernommen.

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Für das Intellivision sprachen damals vor allem etwas bessere Grafik- und Soundfähigkeiten als die des VCS. Dazu kamen auch noch ab Werk zwei Controller, die auf der Konsole verstaut werden konnten und eine Besonderheit aufwiesen: Die Zehnertastatur konnte über Einsteckkarten, welche mit den Spielen geliefert wurden, gleich die Tastenbelegung anzeigen. Statt des einzelnen Feuerknopfes der Atari-Joysticks waren so viel umfangreichere Steuerungen möglich, aber es gab nicht, wie in der Spielhalle, einen echten Joystick.

Das behält Atari bei seiner Neuauflage auch bei. Die „Overlays“ genannten Karten sind doppelseitig, bei 45 mitgelieferten Spielen dürften es also 23 Karten sein. Im Gegensatz zum Original sind die Controller drahtlos angebunden, was wir bei der 2023 erschienenen Neuauflage des Atari 2600 mit seinem Kabel-Joystick noch vermisst hatten. 2024 erschien auch ein neues Atari 7800, das Intellivision Sprint ist also die dritte Retro-Konsole von Atari. Sie wird zusammen mit Plaion unterstützt, dem Publisher, der früher als Koch Media bekannt war.

Von Plaion dürften auch die 45 Spiele zusammengetragen worden sein, die auf dem Sprint vorinstalliert sind. Drei der beliebtesten Titel der früheren Mattel-Konsole zeigt Atari in seinem Ankündigungsvideo nur drei Titel in Bewegung: „Astromash“, „Boulder Dash“ und „Shark! Shark!“. Weitere Intellivision Klassiker wie die gute Arcarde-Umsetzung von „Burger Time“ oder der weniger gelungene Port von „Zaxxon“ fehlen, die Eigenentwicklung „Vectron“ ist jedoch dabei. Über einen USB-A-Port sollen später weitere Spiele nachgerüstet werden können. An diesen findet über einen ebenfalls nur angekündigten Adapter auch ein originaler Intellivision-Controller Platz.

Zur Technik des Sprint macht Atari bisher keine Angaben. Beim neuen Atari 2600 kam ein Rockchip-3128-SoC mit 256 Megabyte DDR3-RAM und 256 Megabyte eMMC-Flash zum Einsatz. Als Emulationslayer diente das Framework Stella. Diese Kombination ermöglichte im Gegensatz zu manchen, vor einigen Jahren erschienen, Retro-Konsolen flüssiges Spielen ohne große Bugs. Abstriche musste man gegenüber anderen Emulationssystemen jedoch bei der Bildausgabe per HDMI machen, der die Simulation von Röhrenmonitoren fehlte. Im Gegensatz zum neuen Intellivision kann das neue VCS jedoch Originalmodule nutzen, diese Funktion fehlt dem Sprint.

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(nie)



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Kaufberatung: GPS-Tracker für Fahrzeuge und Tiere


Jegliches Hab und Gut kann für Diebe zum Objekt der Begierde werden: Im Hafen vertäute Segelboote, in Scheunen überwinternde Oldtimer und Motorräder oder Baumaschinen, die auf besseres Wetter warten. Bringt man daran einen Tracker an, zeigt ein Blick auf die Smartphone-App, ob sie noch an Ort und Stelle sind. Und falls der Tracker alarmiert, weil er einen bestimmten Koordinatenbereich verlassen hat, kann man die Bewegung verfolgen und die Polizei zur Hilfe rufen.

Ähnliches gilt für Bello und Mauzi, nur in verschärfter Form: Entlaufene Vierbeiner können sich verirren und unter Stress den Rückweg aus den Augen verlieren oder in Bedrängnis geraten. Mit einem Blick aufs Smartphone wissen Sie als Helikopterherrchen, wo Sie gebraucht werden.

Wir haben uns exemplarisch drei Tracker für Fahrzeuge ohne Bordstrom und einen Tier-Tracker angesehen: Winnes TK918 und TK913 von Shenzhen Juneo Technology (auch als TKStar bekannt), EverFind von Trackilive und Dog 6 von Tractive. Alle Literaturquellen und Bezugsquellen zu diesem Artikel finden Sie über ct.de/@@@@.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kaufberatung: GPS-Tracker für Fahrzeuge und Tiere“.
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Deutschlands größter Batteriespeicher entsteht in Sachsen-Anhalt


In Förderstedt in Sachsen-Anhalt beginnt am 4. November 2025 der Bau des bislang größten Batteriespeichers Deutschlands. Die Anlage soll nach Angaben der Betreiberfirma Eco Stor eine Leistung von 300 Megawatt und eine Kapazität von 716 Megawattstunden haben. Damit könnte die Anlage rechnerisch rund 500.000 Haushalte für zwei Stunden mit Strom versorgen. Der Speicher in Sachsen-Anhalt soll im zweiten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.

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Das deutsch-norwegische Unternehmen mit Sitz in Bayern investiert nach eigenen Angaben rund 250 Millionen Euro in den Standort. Fördermittel gibt es demnach keine. Eco Stor verdient sein Geld damit, Strom günstig einzukaufen und zu speichern, um ihn bei höheren Preisen wieder zu verkaufen. Günstige Preise am Strommarkt entstehen dann, wenn ein Überschuss an Strom, meist aus erneuerbaren Quellen, vorliegt. Teure Preise gibt es zum Beispiel im Falle einer Sonnen- und Windflaute. Eco Stor hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 insgesamt 30 Standorte in Deutschland mit einer Kapazität von insgesamt 10 GWh zu betreiben. Bereits im Juni ging der bislang größte Batteriespeicher Deutschlands in Bollingstedt mit 103,5 MW Leistung und 238 MWh Speicherkapazität in Betrieb.

Bildlich kann man sich den geplanten Speicher als eine Art Containerstadt vorstellen. Eco Stor plant 192 Batteriestationen mit 1536 Batterieschränken und 638.976 Batteriezellen. Förderstedt hat der Betreiber wegen eines vorhandenen Umspannwerks mit 110-kV-Netzanschluss ausgewählt. Zudem spielte auch die Besiedelungsdichte eine Rolle. Die Anlage soll ausreichend Abstand zu Wohngebieten lassen, um die Lärmbelästigung möglichst gering zu halten.

Neben Eco Stor planen noch etliche weitere Unternehmen den Bau von Batteriespeichern in Deutschland. Der Titel des größten Speichers dürfte damit nicht lange bei Eco Stor bleiben. Ende 2027 will die EnBW in Philippsburg auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks einen Batteriegroßspeicher mit 400 MW Leistung und 800 MWh Kapazität errichten. In Waltrop in Nordrhein-Westfalen ist von der BKW und Luxcara für das erste Quartal 2028 ein Batteriespeicher mit 900 MW Leistung und 1800 MWh Kapazität vorgesehen. Hinter der Planung eines Gigaspeichers der LEAG in Boxberg in Sachsen mit mehr als 1000 MWh Speicherkapazität steht indessen ein Fragezeichen, nachdem der Betreiber die Planung laut Medienberichten bis auf Weiteres ausgesetzt hat.

International gibt es noch weit größere Speicher: Die Waratah Super Battery in Australien ging im August 2025 mit 350 MW Leistung und 750 MWh Kapazität teilweise in Betrieb und wird auf 850 MW und 1680 MWh ausgebaut. Die Moss Landing Energy Storage Facility in den USA mit 750 MW und 3000 MWh galt als eines der weltgrößten Systeme, wurde jedoch bei einem Brand am 16. Januar 2025 teilweise zerstört. Das Feuer beschädigte die 300-MW-Phase-I-Anlage schwer, während die übrigen 450 MW intakt blieben.

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Die Anbieter werben für ihre Vorhaben unter anderem damit, dass sie die Stromnetze mit den Speichern stabilisieren. Die Speicher seien „schwarzstartfähig“ und könnten im Falle eines Zusammenbruchs des Netzes auch zur Wiederherstellung beitragen. Zudem würden die Anlagen helfen, die Strompreise zu stabilisieren, und erlaubten einen stärkeren Eintrag von erneuerbaren Energien ins Netz, da sie Flauten ausgleichen können.


(mki)



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