Künstliche Intelligenz
Gericht streicht Honorar: KI-Einsatz führt zu Unverwertbarkeit eines Gutachtens
In der juristischen Welt galt die Beauftragung eines Sachverständigen bisher in der Regel als Garant für fachliche Tiefe und menschliche Expertise. Doch der zunehmende Einzug der Künstlichen Intelligenz (KI) in die Justiz sorgt nun auch für unerwünschte Folgen im Gerichtssaal. Das Landgericht Darmstadt hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 10. November ein Signal gegen die intransparente Nutzung von KI-Systemen in gerichtlichen Gutachten gesetzt (Az.: 19 O 527/16). In dem Fall strich es die Vergütung eines Facharztes für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie auf genau null Euro zusammen.
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Der Sachverständige hatte dem Gericht laut der Entscheidung eine Rechnung über 2374,50 Euro präsentiert. Die zuständige Zivilkammer verweigerte die Zahlung aber komplett, da sie das eingereichte, überaus übersichtliche Werk als rechtlich unverwertbar einstufte.
Die Begründung des Gerichts liest sich wie eine Analyse der Besonderheiten aktueller großer Sprachmodelle wie GPT, Claude oder Gemini. Die Richter sind überzeugt, dass das von ihnen nur in Anführungsstrichen gesetzte „Gutachten“ in wesentlichen Teilen unter Einsatz einer KI zustande gekommen sei. Dies habe der beauftragte Professor ihnen gegenüber aber nicht angezeigt.
Die Maschine hinterlässt Spuren
Den Ausschlag gaben mehrere Faktoren, die für KI-generierte Texte typisch sind. So fielen den Juristen bizarre Formulierungen auf, in denen der Sachverständige sich selbst inklusive vollständiger Anschrift als Adressaten des Beweisbeschlusses benannte. Auch die monotone Struktur des Textes, die „insgesamt fast ausschließlich aus Hauptsätzen“ mit identischen Satzanfängen bestanden hat, sowie untypische Wiederholungen von Aktenzeichen und Datumsangaben werteten die Richter als Indizien für ein maschinelles Muster.
Pikant an dem Fall ist die offensichtliche Nachlässigkeit des Sachverständigen bei der Überprüfung der KI-Ergebnisse. Das Gericht verweist auf Fragmente im Text, die sich am ehesten durch eine unzureichende Korrektur der Prompts erklären ließen. So habe sich in der „Abfassung“ ein verräterischer Halbsatz gefunden. Darin werde im Sinne des ursprünglichen Auftrags bestätigt, dass eine Vorarbeit eines bestimmten Diplom-Ingenieurs berücksichtigt werde. Die Kammer sieht darin einen Hinweis auf ein „Nachschärfen“ der Eingabebefehle an den Chatbot.
Die Ausführungen wirkten insgesamt wie eine generische Zusammenfassung der Akten, heißt es weiter. Diese hätten zudem gravierende inhaltliche Mängel aufgewiesen. So habe der Sachverständige die Klägerin offenbar nicht einmal selbst untersucht und sich nur auf ein Unfallgeschehen bezogen, das so gar nicht stattgefunden habe.
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Honoraranspruch geht flöten
Rechtlich stützte das Landgericht seine Entscheidung auf mehrere Paragrafen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes sowie der Zivilprozessordnung. Ein Kernpunkt war der Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Leistungserfüllung. Wenn ein Gutachten in erheblichem Umfang von einer Maschine oder Dritten erstellt wird, ohne dass der beauftragte Experte dies offenlegt und die Verantwortung übernimmt, geht demnach der Anspruch auf Honorar verloren.
Der Sachverständige hatte laut dem Beschluss auf Nachfrage nur vage angegeben, die Gesamtverantwortung verbleibe bei ihm. Er habe aber die Zweifel an seiner Urheberschaft nicht ausräumen können.
Zusätzlich zur KI-Problematik kritisiert die Kammer das Missverhältnis zwischen dem abgerechneten Zeitaufwand und dem tatsächlichen Ertrag. Selbst wenn der vermutete KI-Einsatz unberücksichtigt bliebe, wären für die lediglich anderthalb Seiten an inhaltlichen Ausführungen allenfalls vier Arbeitsstunden angemessen gewesen. Die Vergütung dafür hätte deutlich unter der in Rechnung gestellten Summe bleiben müssen.
Die Kammer unterstreicht so, dass Sachverständige in der Justiz zwar prinzipiell digitale Hilfsmittel nutzen dürfen. Sie müssen diese aber zumindest zwingend deklarieren und ihrem Auftrag gerecht werden. Eine Verschleierung von KI-generierten Inhalten führt dem Beschluss zufolge nicht nur zur Unbrauchbarkeit des angeforderten Beweismittels für den Prozess, sondern lässt den Experten am Ende auch ohne Bezahlung zurück.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 9. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in letzter Zeit frage ich mich häufig, ob und wie problematisch ich es finde, dass KI mit an vielen Stellen das Denken abnimmt. Beim Navi habe ich mir diese Gedanken nie gemacht, stelle aber fest, dass ich mich zwar orientieren kann, aber kaum noch Straßennamen kenne – die Bequemlichkeit hat halt ihren Preis. Tatsächlich zeigen Studien, dass unsere kognitiven Fähigkeiten verkümmern können, wenn wir sie nicht mehr fordern. Das bedeutet aber nicht, dass wir auf die Helfer verzichten müssen. Es kommt vielmehr darauf an, wie wir sie nutzen. In einem unserer Hintergrundartikel gehen wir genau dieser Frage nach und zeigen auf, wie wir verhindern, dass KI unser Denken verkümmern lässt und sie stattdessen als intelligentes Werkzeug einsetzen.
Dass smarte Technik auf kreative und spielerische Weise begeistern kann, will Lego mit seinem neuen Smart-Play-System beweisen. Die dänischen Klötzchenbauer versprechen nicht weniger als die größte Innovation seit der Minifigur. Ich wollte es genau wissen und habe mich durch Patentanträge und technische Dokumente gewühlt, um herauszufinden, was wirklich hinter Legos neuer Smart-Play-Technik steckt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 9. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Künstliche Intelligenz
Wenn Polizei und Ermittlungsbehörden die Inhalte von Smartphones sehen wollen
Wenn eine Straftat mit Internetbezug im Raum steht, kann es zu Hausdurchsuchungen kommen. Das gilt nicht bloß bei schwersten Delikten. Schon eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung kann genügen, damit die Polizei eine Wohnung durchsucht und Smartphone, PC, Festplatten und Speicherkarten beschlagnahmt. Sogar Ordnungswidrigkeiten können eine Durchsuchung auslösen, etwa wenn Straftatbezüge naheliegen – beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen.
Anders als eine Personenkontrolle auf der Straße ist die Durchsuchung einer Wohnung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Nach § 105 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) muss normalerweise ein Richter die Maßnahme angeordnet haben. Eine Ausnahme gilt, wenn Gefahr im Verzug ist – dann können die Strafverfolger die richterliche Entscheidung nachreichen.
- Damit die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht und beispielsweise Smartphones beschlagnahmt, muss es um Beweise für die Begehung einer Straftat gehen, selten auch einer Ordnungswidrigkeit.
- Eine Durchsuchungsanordnung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren; immerhin geht es um einen empfindlichen Grundrechtseingriff.
- Gegen vermeintlich unverhältnismäßige Maßnahmen zur Beweissicherung sind Rechtsmittel möglich, die sich allerdings erst im Nachhinein auswirken können.
Für eine Durchsuchung nach § 102 StPO muss ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegen: Ein Beschuldigter muss also im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens verdächtig sein, eine Straftat begangen zu haben. Außerdem muss zu vermuten sein, dass die Beamten bei ihm Beweismittel vorfinden. An den Anfangsverdacht sind keine hohen Anforderungen zu stellen, aber bloße Vermutungen genügen nicht. § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erlaubt es, die Vorschriften aus der StPO sinngemäß auch unterhalb der Straftatenschwelle anzuwenden. Daher können in seltenen Fällen bereits Ordnungswidrigkeiten zu einer Durchsuchung führen.
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Künstliche Intelligenz
Von München bis Sevilla: Internationaler Schlag gegen Cyber-Mafia „Black Axe“
Sie agieren mit perfiden Online-Betrugsmaschen wie dem „Love Scam“ und waschen die Millionengewinne weltweit. Nun ist Ermittlern in Spanien ein empfindlicher Schlag gegen die als „Black Axe“ bekannte nigerianische Cyber-Mafia gelungen. An der Operation, die sich gezielt gegen die Infrastruktur des Netzwerks richtete, waren auch Ermittler aus Bayern beteiligt.
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12 mutmaßliche Mitglieder in München vor Gericht
Bei einem Großeinsatz in Spanien wurden insgesamt 34 mutmaßliche Mitglieder der international agierenden kriminellen Organisation verhaftet. Die von der spanischen Polizei geführte Operation fand in enger Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landeskriminalamt und mit maßgeblicher Unterstützung von Europol statt. Europol half, die Strukturen der Gruppe über Ländergrenzen hinweg zu kartieren, bündelte Informationen und stellte Analysen sowie Experten vor Ort in Madrid bereit. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit umfasste auch den Einsatz von zwei deutschen Beamten am Einsatztag in Spanien. Wie Europol mitteilte, fanden die meisten Festnahmen in Sevilla (28) statt. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, allein für einen Betrugsschaden von über 5,93 Millionen Euro verantwortlich zu sein.
Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten Bargeld in Höhe von 66.403 Euro sicher und froren Bankkonten mit Einlagen von 119.352 Euro ein. Derzeit stehen in München zwölf mutmaßliche Mitglieder vor Gericht. Die Anklage wirft den Männern unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und in Dutzenden Fällen Betrug vor. Die von Europol koordinierte Aktion zielte auf den Kern des organisierten Verbrechensnetzwerks ab, das gezielt „Money Mules“ (Finanzagenten) in verarmten Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit rekrutiert, um die durch Cyberkriminalität erbeuteten Gelder zu waschen.
Nicht mehr nur nigerianische Prinzen
„Black Axe“, auch bekannt als „Neo-Black Movement of Africa“, ist eine hierarchisch strukturierte kriminelle Organisation mit nigerianischen Wurzeln. Ursprünglich nach Informationen von n-tv in den 1970er Jahren als Studentenbewegung mit dem Ziel gegründet, gegen Kolonialismus und Unterdrückung zu kämpfen, wandelte sich die Gruppe laut Interpol über die Jahre in ein weltweit agierendes Verbrechersyndikat. Das Symbol der Organisation, eine Axt, die die Ketten des Kolonialismus zerschlägt, stammt noch aus dieser Gründungszeit.
Interpol geht davon aus, dass „Black Axe“ heute einer der führenden Akteure im weltweiten Cyber-Finanzbetrug ist. Aus dem altbekannten Geschäftsmodell der Spam-Mails, bei denen ein fiktiver nigerianischer Prinz Geld für den Zugriff auf sein angebliches Erbe benötigt, entwickelte sich seit den 1990er Jahren ein globales Betrugs- und Geldwäschenetzwerk. Heute umfassen die kriminellen Aktivitäten ein breites Spektrum, darunter Identitätsdiebstahl, Drogen- und Menschenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung und bewaffnete Raubüberfälle. Europol schätzt die Zahl der weltweiten Mitglieder auf mindestens 30.000.
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Neue Mitglieder werden dem n-tv-Bericht zufolge durch brutale und ritualisierte Initiationsriten, die oft körperliche Misshandlung und Demütigung beinhalten, zur Loyalität verpflichtet. Oftmals agiert die Organisation unter dem Deckmantel gemeinnütziger Vereine, um ihre kriminellen Machenschaften zu verschleiern. In Deutschland nutzte „Black Axe“ unter anderem den eingetragenen Verein „Neo Black Movement of Africa“, der vordergründig karitative Zwecke verfolgte.
Aktivitäten und Ermittlungen in Deutschland
Im April 2024 gelang den deutschen Behörden ein Schlag gegen das Netzwerk, als bei Razzien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg elf ranghohe Mitglieder festgenommen wurden. In Deutschland sind die Sicherheitsbehörden seit Längerem alarmiert. Der Bundesnachrichtendienst (BND) warnte laut Behördenspiegel bereits 2019 vor der zunehmenden Ausbreitung der nigerianischen Mafia.
Ein Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten hierzulande ist der sogenannte „Love Scam“ oder „Romance Scam“. Dabei täuschen die Täter online eine Liebesbeziehung vor, um ihren Opfern unter falschen Vorwänden hohe Geldsummen zu entlocken. Allein in Bayern wurden nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums im Jahr 2023 mehr als 450 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund 5,3 Millionen Euro registriert. Zu solchen und ähnlichen Aktivitäten der Gruppierung gab es bereits 2021 Berichte.
(mack)
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