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Gerichtsurteil: AfD muss Daten zu Facebook-Werbung offenlegen
Für die AfD haben die Social-Media-Werbemaßnahmen der Partei im Bundestagswahlkampf 2021 jetzt ein gerichtliches Nachspiel
Nach einer Beschwerde über gezielte Werbung in sozialen Medien verlangte die Berliner Datenschutzbeauftragte von der AfD etliche Angaben. Die sprach von „Ausforschung“, zog vor Gericht – und verlor.
Die AfD muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über ihre Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden und eine Klage der Partei abgewiesen.
Beschwerde über Ausspielung der Werbung
Auslöser für den Streit war ein Spot der AfD zur Bundestagswahl auf der Plattform Facebook. Ein Mensch, dem diese Werbung angezeigt wurde, beschwerte sich bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er kritisierte, die AfD habe für die Verbreitung der Werbung unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen. Die Werbung hätten nur Männer im Alter von 11 bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP erhalten.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter verwiesen darauf, dass die Datenschutzbeauftragte damals von allen Parteien mit Sitz in Berlin diese Informationen angefordert habe.