Geschichten aus dem DSC-Beirat: Die Krux der Perspektive
Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.
Eigentlich sollte die Sitzung im Juli die letzte für die bisherige Besetzung des DSC-Beirats gewesen sein. Denn es stand eine Neubesetzung an, für die der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung im Bundestag zuständig ist. Doch die verzögert sich voraussichtlich auf den 16. Oktober. Dann steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind bislang unbekannt, es bleibt also spannend.
Das alles führt dazu, dass ich ein weiteres Mal Einblicke aus der sechsten Beiratssitzung teilen kann. Sie hat wie wenig andere Sitzungen die Potenziale des DSC-Beirats gezeigt, aber auch die Krux der Durchsetzung des Digital Services Act (DSA).
Seltene Transparenz
Der wohl interessanteste Tagungspunkt der Sitzung war ein ausführlicher Austausch mit Prabhat Argawal. Argawal ist zuständiger Abteilungsleiter in der DG Connect, also der Generaldirektion der EU, die für die Durchsetzung des DSA gegenüber den allergrößten Plattformen verantwortlich ist. Der Austausch mit Argawal fand öffentlich statt und bot auch Menschen und Organisationen außerhalb des Beirats seltene Einblicke in den Brüsseler Maschinenraum.
Diese Offenheit war nicht immer selbstverständlich, ist inzwischen aber insbesondere dank des Engagements der zivilgesellschaftlichen Mitglieder so etwas wie eine etablierte Praxis. Man kann nur hoffen, dass der Beirat auch in seiner neuen Konstellation an dieser Praxis festhalten wird – gerade in Zeiten abnehmender Transparenz wie beim Digitalausschuss, der mittlerweile noch weniger öffentlich tagt als früher.
Prabhat Argawal gab ein Update zur internen Organisation seiner Abteilung, die zur Durchsetzung des DSA einige Referate dazugewonnen hat – unter anderem ein Referat, das sich ausschließlich auf Online-Marktplätze fokussiert. Ebenfalls noch recht jung ist ein eigenes Referat, das sich mit dem Schutz von Minderjährigen im Kontext des DSA auseinandersetzt.
Im Dickicht des Jugendschutzes
Zur Erinnerung: Der DSA regelt Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Artikel 28. Dieser Artikel enthält, gelinde gesagt, einige Spannungen: So dürfen Diensteanbieter Minderjährigen keine personalisierte Werbung ausspielen. Sie sollen aber auch keine zusätzlichen Daten erheben, um herauszufinden, welche ihrer Nutzenden denn nun minderjährig sind. Verwirrendes Kernstück des Artikels ist die Verpflichtung, dass Diensteanbieter “geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen” ergreifen sollen, um für ein “hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen” auf ihren Diensten zu sorgen.
Wer sich fragt, was das genau heißen soll, kann seit Juli die Leitlinien zu Artikel 28 konsultieren, in der die EU-Kommission ihre Vorstellungen einer gelungenen Umsetzung aufschreibt. Dazu gehören eine ganze Reihe sinnvoller Vorschläge, darunter: bessere Defaulteinstellungen, um die Privatsphäre zu schützen; das Abstellen von Designfeatures wie nie endenden Feeds, die süchtigmachende Effekte haben können; Maßnahmen, um Minderjährige von Lootboxen fernzuhalten.
Prabhat Argawal hat die Umsetzung genau jener Leitlinien als bisher enttäuschend eingestuft. Die Kommission prüfe noch, welche Änderungen Plattformen vorgenommen hätten, aber „in der Realität“ scheinen die Leitlinien bislang nicht angekommen zu sein.
Das mag auch mit der ungelösten Frage von Altersüberprüfungen zu tun haben. Inmitten lauter werdender Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Teenager sollte den Leitlinien eigentlich eine wichtige Rolle dabei zukommen, zu beantworten, wie sich Europa denn nun die Zukunft des Internets vorstellt.
Die Leitlinien zeichnen ein dementsprechend deutliches Bild: Altersüberprüfungen werden als Voraussetzung für erfolgreichen Kinder- und Jugendschutz gesehen und als geeignet und verhältnismäßig eingestuft. Das wirft Fragen auf: Altersbestimmungstechnologien können grundsätzlich umgangen werden, meist reicht dafür ein simples VPN. Ob sie also wirklich geeignete Instrumente sind, kann dahingestellt werden.
Schwerer wiegt aber ein Blick auf die Verhältnismäßigkeit ihres Einsatzes. Alle bekannten Altersbestimmungstechnologien basieren entweder auf öffentlichen Dokumenten wie Personalausweisen oder e-IDs oder der Verarbeitung anderer Daten der Nutzenden. Etwa indem ihr Nutzungsverhalten analysiert oder ihre biometrischen Daten verarbeitet werden, um ihr Alter zu schätzen. Beide Varianten bringen signifikante Datenschutzrisiken mit sich. Dazu kommt, dass nicht alle Menschen Zugang zu Ausweisdokumenten haben (eine nennenswerte Gruppe wären Kinder und Jugendliche unter 16). Sie könnten so massenhaft Zugang zu Informationen und Inhalten verlieren.
Studien zeigen zudem, dass KI-basierte Systeme, die das Alter von Nutzenden schätzen sollen, regelmäßig höhere Fehlerraten für Frauen und Menschen mit dunkleren Hauttönen haben.
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Unbeachtet dieser negativen Implikationen von Altersbestimmungstechnologien stellen sie aber einen zentralen Aspekt der Leitlinien dar. Dazu kommt, dass die Leitlinien Mitgliedstaaten dazu ermächtigen, selber zu entscheiden, ob sie Zugangsverbote für bestimmte Dienste und Alterskohorten festlegen möchten. Mit Blick auf jüngste Äußerungen dänischer, französischer oder griechischer Regierungschef:innen, die sich ausnahmslos für Social-Media-Zugangsbeschränkungen für unter 15- beziehungsweise 16-Jährige einsetzen, scheint es also nur eine Frage der Zeit, bis Social-Media-Verbote zumindest in einigen EU-Ländern Alltag werden.
Je nach Sichtweise gibt es also noch jede Menge unbeantwortete Fragen dazu, was Plattformen genau tun sollen, um Kinder und Jugendliche auf ihren Diensten zu schützen.
Wirkt der DSA?
Trotz der Enttäuschungen beim Kinder- und Jugendschutz hebt Prabhat Agarwal aber die Wirksamkeit des DSA hervor. Er berichtet, dass die Plattformen bereits viel geändert, manche ihre Systeme sogar “komplett neu aufgestellt” haben, auch wenn es von außen nicht immer sichtbar sei. Die Zusammenarbeit mit der Kommission laufe gut: Von hunderten versandten Auskunftsersuchen habe bis jetzt kein Anbieter die Antwortfrist versäumt. Es ist erfreulich zu hören, dass Kommission und Plattformen einen Modus Operandi gefunden haben. Knapp drei Jahre nach seinem Inkrafttreten scheint die Frage, ob die Durchsetzung des DSA funktioniert, aber immer mehr zu einer Frage der Perspektive zu werden.
Eine aktuelle Studie von Das NETTZ kommt zu dem Schluss, dass die Meldewege auf großen Onlineplattformen selten genutzt werden – Nutzer:innen möchten zwar problematische Inhalte melden, fühlen sich aber von unbekannten rechtlichen Kategorien, mangelndem Feedback und komplexen Verfahren abgeschreckt: Jede vierte DSA-Meldung werde demnach abgebrochen.
In Amsterdam urteilte ein Gericht kürzlich, dass Meta gegen den DSA verstößt: Der Konzern hat die Auflage, chronologische Feeds anzubieten, die nicht auf Profiling basieren, nicht richtig umgesetzt. Das sind nur zwei Beispiele für absolute DSA-Grundlagen, bei denen es auch nach drei Jahren selbst bei den größten Plattformen noch hapert. Das ist insofern erstaunlich, als dass die Kommission eine ganze Abteilung und ein Budget von über 50 Millionen Euro zur Beaufsichtigung von sehr großen Online-Plattformen zur Verfügung hat. Auf den Abschluss eines Verfahrens durch die Kommission wartet man währenddessen nach wie vor.
Auch der Forschungsdatenzugang existiert aktuell nur in der Theorie. Er ist ein Kernstück des DSA und soll es unabhängigen Forschenden ermöglichen, systemische Risiken mit Plattformdaten zu erforschen.
All diese Themen sind sehr komplex: Es ist kein Leichtes, den DSA mit Leben zu füllen. Doch angesichts der immer stärker werdenden Kritik an europäischen Ansätzen der Plattformregulierung müssen Aufsichtsbehörden entweder schlagkräftiger auftreten – oder an der Kommunikation ihrer Erfolge arbeiten.
Beim Anblick der die Hollywood-Version von Leonidas und seiner legendären „300“ überkommt mich die Lust nach einem Work-out. Und wenn König Théoden und der Waldläufer Aragorn, beides Charaktere aus „Herr der Ringe“, auf die feindliche Ork-Armee losstürmen, stellen sich Zuschauern die Nackenhaare auf.
Todesverachtenden Heldenmut zeigt auch Achilles in der amerikanischen Adaption der Troja-Sage, als er seinen Myrmidonen vor dem selbstmörderischen Angriff auf die Stadt die „Unsterblichkeit“ verspricht. Etwas feingeistiger, doch nicht weniger archaisch, nimmt Feldherr Julius Cäsar durch seinen viel zitierten Spruch „Ich kam, ich sah, ich siegte“ einen Platz in der Geschichte verwegener Männer ein.
„WARNING: watching this will increase your testosterone level by 300%”, lautet der Top-Kommentar für Leonidas auf YouTube. Auch im Silicon Valley, wo der Bedarf an Testosteron offenbar besonders hoch ist, fallen die Heldenerzählungen auf überaus fruchtbaren Boden. Dort lassen sich Tech-Jünger von ihren Idolen gar zu neuen Unternehmen inspirieren.
Fantasy als Vorbild
Palmer Luckey ist Erfinder der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift. Gemeinsam mit Trae Stephens, ehemals Mitarbeiter beim Überwachungsunternehmen Palantir, hat er 2017 das Verteidungs-Start-up „Anduril“ gegründet. Benannt ist es nach Aragorns Schwert Andúril. Übersetzt aus der fiktiven Quenya-Sprache bedeutet der Name „Flamme des Westens“.
Peter Thiel, Mitgründer von Palantir, dessen Name ebenfalls aus dem Herr-der-Ringe-Kosmos stammt, investiert in Technologie für „Unsterblichkeit“, sich selbst stilisiert er zum furchtlosen Kämpfer gegen den „Antichristen“. Curtis Yarvin, ein im Silicon Valley beliebter Blogger, wünscht sich gar einen „neuen Cäsar“ an der Spitze der USA.
Mark Zuckerberg, Leser und Bewunderer von Yarvin, hat seiner Frau Priscilla „nach römischem Brauch“ eine Statue im hauseigenen Garten gewidmet. Die Namen ihrer Kinder – Maxima, August, Aurelia – sind an römische Kaiser angelehnt.
Schwarz-weiße Welt
Fantasy-Epen wie 300 oder Herr der Ringe zeichnen sich durch eine verlässliche Einteilung der Welt in Gut und Böse aus. „Wir lieben die alten Geschichten wegen ihrer Unveränderlichkeit“, stellte die Fantasy-Autorin Ursula K. Le Guin einst fest. Hier finden Menschen Beständigkeit und alte Weisheiten – seltene Schätze in unserer flüchtigen Gegenwart.
Oft sind es gerade jüngere Menschen, die sich an der Vorstellung von glorreichen Königen oder unbezwingbaren Herrschern – und damit auch an antidemokratischen Erzählungen – ergötzen. Schließlich waren es Cäsar und sein Nachfolger Augustus, die das Ende der Republik besiegelten und den Weg zum römischen Kaiserreich ebneten. Und in Sparta, das im Film 300 als „freies Griechenland“ porträtiert wird, herrschte eine kleine Elite über den Großteil der Bevölkerung. Nachdem der Staat im Peloponnesischen Krieg seinen langjährigen Rivalen Athen besiegt, bricht dort umgehend die Oligarchie an.
Im zahlen- und umsatzgetriebenen Silicon Valley können die Unternehmer so ihre vergleichsweise kurze Kulturgeschichte erweitern und dabei etwaige Komplexe ausgleichen. Womöglich suchen sie auch einen passenden ideologischen Rahmen für ihre aggressiven Geschäftsmodelle – oder streben genau danach, was ihre Idole ihnen vorleben: Ruhm, Oligarchie, Sixpack.
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Die glatte Tech-Welt sehnt sich offenbar nach den rauen Erfahrungen, die das analoge Leben noch bereithielt. Dafür muss sie „Kämpfe“ inszenieren, die eigentlich keine sind. Elon Musk etwa bekämpft die eigenen Komplexe mit Haartransplantationen, Botox und Wangenknochenverstärkung. Derweil hat Zuckerberg sich zum Kampfsportler hochpäppeln zu lassen. Beim Podcaster Joe Rogan spricht er betont „männlich“ über Jagd, Töten und Mixed Martial Arts.
Widersprüche und Allmachtsfantasien
Führen Heldensagen ins nächste Fitnessstudio, ist das erst mal keine schlechte Sache. Die Weltanschauung und das eigene Unternehmen rund um ambivalenzbefreite Allmachtsfantasien aufzubauen, ist hingegen brandgefährlich.
Dabei ist es Zuckerberg selbst, der mit seinen Unternehmen und „sozialen“ Medien unermüdlich das Fundament einer schönen Welt ruiniert und ihre Bewohner in die digitale Entfremdung treibt. Den Erfolg Zuckerbergs garantiert ein werbe- und effizienzorientiertes System, das sich durch die wachsende Unzufriedenheit seiner Mitglieder und den Ruf nach „alter“ Stärke schließlich gewaltsam selbst abschafft.
Und was passiert, wenn eine kleine Gruppe in Widersprüchen gefangener Männer die Macht übernimmt und die Wut der Menschen für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert, zeigt die Geschichte. Dass ebenjene nur als Karikaturen ihrer verherrlichten antiken Ideale dienen, ist ein kleiner, überaus bitterer Witz. Denn das große Leid tragen später wie üblich die Schwächsten einer Gesellschaft und nicht die Profiteure an der Spitze.
Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten
Liebe Leser:innen,
das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.
Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.
Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.
Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.
Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“
Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.
Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.
Habt ein schönes Wochenende!
Daniel
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Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare
Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.
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Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com
Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets
API-Probleme?
Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“
Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.
Vorgestern DNS-Probleme für Telekom-Kunden
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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.
Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.
(Bild: Reddit-User lordgurke)
Update
05.12.2025,
10:16
Uhr
Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.