Künstliche Intelligenz
Glasfaser: Digitalminister bringt alle an einen Tisch
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) erklärt den Netzausbau zur „Chefsache“ und will ihn in Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen beschleunigen. Vertreter von Unternehmen, Bundesländern und Kommunen sowie der Bundesnetzagentur verständigten sich bei einem Treffen mit dem Minister am Dienstag auf einen Fahrplan, der im ersten Quartal 2026 in eine gemeinsame Absichtsklärung für den Infrastrukturausbau münden soll.
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„Wir haben bereits mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes und gezielten Förderprogrammen den Netzausbau deutlich beschleunigt. Und wir wollen jetzt noch einmal richtig zulegen“, erklärt Wildberger. „Dafür bringen wir alle Akteure an einen Tisch und starten einen kontinuierlichen Austausch mit verbindlichen Zielen. Ich werde persönlich dafür sorgen, dass der Ausbau Chefsache bleibt und wir gemeinsam große Sprünge nach vorn machen.“
Regelmäßige Treffen
Die Treffen mit allen Beteiligten sollen nun regelmäßig stattfinden und in eine gemeinsame Absichtserklärung münden, die laut BMDS „konkret messbare Ziele“ für den Infrastrukturausbau setzt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht allerdings keinen dringenden Bedarf für ein „zusätzliches, aufwändiges Monitoring des Ausbaufortschritts“ und verweist auf seine jährliche Marktanalyse, die „bereits belastbare Zahlen für den Glasfaserausbau“ liefere.
Bei dem Treffen am Dienstag im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ging es den Angaben zufolge unter anderem um das derzeit strittigste Thema der Branche: die Migration der Kupferanschlussnetze auf Glasfaser. Die geplante Absichtserklärung sollte sich daher auch „in erster Linie mit dem geregelten Übergang von DSL- auf Glasfasernetze beschäftigen“, fordert Breko-Vizepräsident Karsten Kluge.
Auch für den Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist die Kupfer-Glas-Migration der „Lackmustest“ für das neue Digitalministerium und die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur. Der VATM fordert ein klares Bekenntnis zum Wettbewerb. „Mehr Leistung, mehr Produkte und mehr Anbieter, die im Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden stehen“, gibt VATM-Vize Wolfram Rinner als Losung aus. „Das Ministerium hat sich erfreulicherweise sehr intensiv mit der Bedeutung des Wettbewerbs und einer diskriminierungsfreien Kupfer-Glas-Migration beschäftigt. Das gilt es, effektiv zu nutzen.“
„Wichtiger Schritt“
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Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter Wildbergers Vorstoß. Das sei „ein wichtiger Schritt, um Staat, Wirtschaft und Kommunen zu vereinen“, sagt Frank Rosenberger, CEO von 1&1 Versatel. Hemmnisse für Ausbau und Wettbewerb müssten konsequent beseitigt werden. „Die Bundesnetzagentur muss den Wettbewerb aktiv schützen, damit Deutschland ein wirklich zukunftsfähiges Glasfasernetz bekommt, denn das ist die Grundlage für Sicherheit und Digitalisierung in allen wirtschaftlichen und privaten Bereichen.“
Breko-Vize Kluge lobt den Tatendrang des Ministers. „Dass er alle am Glasfaser- und Mobilfunkausbau beteiligten Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Regulierung und Wirtschaft an einen Tisch bringt, um sich gemeinsam auf gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Netzausbaus zu verständigen, zeigt, dass er die Dringlichkeit der Situation erkannt hat.“
Der VATM sieht in dem Vorstoß eine Chance, verlorenes Terrain gutzumachen. „Wir haben beim Glasfaserausbau wichtige Jahre durch eine dysfunktionale Breitbandförderung, unzureichende Regulierung und Reibungsverluste auf den föderalen Ebenen verloren“, sagt Rinner. „Nun müssen endlich alle Akteure an einem Strang ziehen, um den Rückstand bei der Digitalisierung aufzuholen.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Constanze Kurz vom CCC: Mehrheit weiß nichts von Weitergabe von Gesundheitsdaten
Die Informatikerin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs, Constanze Kurz, warnte zum Auftakt der Anosidat-Konferenz am Dienstag in Berlin vor einem schleichenden Abbau des Gesundheitsdatenschutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen. Auf der Konferenz diskutieren Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft über den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Kurz verwies unter anderem auf eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Weitergabe und Speicherung von pseudonymisierten Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), an das Forscher seit kurzem Anträge auf Datenzugang stellen können.
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Die meisten Menschen wüssten nicht, dass seit 2022 die Abrechnungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit übermittelt werden und künftig auch in einem sich ebenfalls im Aufbau befindenden Europäischen Gesundheitsdatenraum zugänglich sind, betonte Kurz. Sie wünsche sich ein tieferes technisches Verständnis und Klarheit darüber, wie viele Daten tatsächlich erforderlich sind, um Forschung und Innovation zu ermöglichen – ohne Privatsphäre und Grundrechte zu gefährden.
Während die Daten aller gesetzlich Versicherten bereitstehen sollen, seien andere Gruppen, etwa Privatversicherte und die Bundeswehr, von der Datenausleitung ausgenommen, kritisierte Kurz. Die CCC-Sprecherin wunderte sich, dass bisher nur ein geringer Teil der gesetzlich Versicherten der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte widersprochen hat.
Besonders bei der Nutzung von Gesundheitsdaten seien die Risiken durch unzureichende Anonymisierung gravierend, warnte Kurz. Datenschutz sei kein Hindernis für Forschung, sondern eine Voraussetzung für Vertrauen. Prof. Mohammadi, Leiter der Arbeitsgruppe Privacy and Security von der Universität Lübeck, betonte ebenfalls, dass IT-Sicherheit und Datenschutz keine Gegensätze seien: „IT-Sicherheit bedeutet, dass Systeme sich so verhalten, wie es erwartet wird und nicht anderes tun, selbst wenn bösartige Akteure involviert sind. Sichere Datennutzung heißt, dass Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gedacht sind – auch wenn jemand versucht, das zu unterlaufen.“ Er plädierte für dezentrale Lösungen und internationale Kooperationen statt zentraler Datenspeicher. Große Datensätze seien nötig, um Analysequalität und Schutz gleichermaßen gewährleisten zu können.
Datenschutz als Ausrede
Selbst wenn man den Datenschutz völlig aufgäbe, würde Deutschland nicht automatisch zu einem führenden Standort für künstliche Intelligenz, gab Thomas Köllmer vom Fraunhofer-Institut für digitale Medientechnologie (IDMT) zu bedenken. Kurz betonte, dass Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung europaweit stärker geschützt werden müssten und Teil der europäischen Werte seien. Für Köllmer sind Datenschutz und Innovation keine Gegensätze. Vielmehr müsse Datenschutz von Beginn an in Projekte integriert und ausreichend finanziert werden. Gleichzeitig verwies er auf die praktischen Hürden im Forschungsalltag, etwa den langwierigen Zugang zu Daten.
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Viele Vorschriften würden übervorsichtig ausgelegt, obwohl die Datenschutzgrundverordnung explizit Abwägungen erlaubt, sagte Mohammadi. Behrendt stellte klar, dass Datenzugriff und wirtschaftliche Nutzung nicht allein nach ökonomischen Maßstäben erfolgen dürften. Priorität habe eine wertorientierte Datenökonomie, in der Datennutzung durch technische und organisatorische Kontrolle flankiert werde.
Auf die Frage, ob man sich nicht besser erst einmal um die Forschungsfrage kümmern sollte, antworte Köllmer, dass das Sammeln der vielen Daten zu dem LLM-Datenhunger passe. Man werfe erst einmal alles rein und finde dann später die passenden Fragen. Mit Blick auf starke Investitionen in LLMs und den derzeitigen KI-Hype verwies Mohammadi auf eine MIT-Studie (PDF), laut der 95 Prozent der Unternehmen noch keinen Vorteil vom Einsatz von KI-Systemen hatten. Er warnte zudem vor uninformierten Debatten über KI-Systeme, die auch erhebliche Risiken bergen, und forderte eine breitere gesellschaftliche Diskussion über die Risiken von LLMs.
Dem Digital Markets Act und anderen EU-Regeln konnte CCC-Sprecherin Kurz durchaus Positives abgewinnen. Durch diese Regularien würden sich die Anbieter auf dem europäischen Markt anders verhalten. „Sogar die Zivilgesellschaft wurde involviert“, sagte Kurz. Datenschutz sei Grundvoraussetzung für das europäische Wertekonzept. Sie sieht in strengen Regeln einen potenziellen Standortvorteil, da Unternehmen dann sichere und vertrauenswürdige Systeme entwickeln. Viele Möglichkeiten für einen besseren Datenschutz seien bereits da, doch oft würden sich die Verantwortlichen laut Forschern nicht dafür interessieren. Auf die Frage, welches Wunder alle Probleme lösen würde, waren die Diskussionsteilnehmer etwas überfragt. Behrendt meinte, es wäre schon ein Wunder, wenn er morgens hinausginge und niemand mehr Interesse an Datenmissbrauch hätte.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Hinweise auf iPad-Versionen von Pixelmator Pro, Motion und MainStage
Apple arbeitet offenbar an iPad-Versionen weiterer Pro-Apps. Der Entwickler Aaron Perris hat im App Store vier bislang ungenutzte App-IDs entdeckt, die auf kommende iPad-Versionen von Pixelmator Pro, Compressor, Motion und MainStage hindeuten. Dies gab er auf auf X (ehemals Twitter) bekannt.
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Die entdeckten IDs sind eindeutige Identifikationsnummern, die Apple für jede App im App Store vergibt. Entwickler können diese IDs bereits vor der Veröffentlichung einer App registrieren. Die gefundenen IDs sind bislang keinen veröffentlichten Apps zugeordnet, tragen aber Bezeichnungen, die auf die genannten Anwendungen hindeuten.
Bei den Anwendungen, die Perris entdeckt haben könnte, handelt es sich um Kreativ-Tools: Pixelmator Pro ist eine Bildbearbeitungssoftware, die Apple im vergangenen Jahr übernommen hat. Motion dient der Erstellung von Animationen und Effekten für Final Cut Pro. Compressor ist Apples Werkzeug für die Video-Transkodierung. Und MainStage richtet sich an Live-Musiker und ermöglicht den Einsatz virtueller Instrumente auf der Bühne.
Timing passt zu M5-iPads und iPadOS 26.1
Der Zeitpunkt der Entdeckung scheint kein Zufall zu sein: Apple hat erst vor wenigen Tagen die neuen iPad Pro Modelle mit M5-Chip vorgestellt. Die gestiegene Rechenleistung der M5-Generation könnte die technische Grundlage für Desktop-Anwendungen auf dem Tablet schaffen. Zudem steht mit iPadOS 26.1 in Kürze ein größeres System-Update an, das neue Funktionen und Verbesserungen bringen soll.
Pixelmator Pro als besonderer Fall
Besonders interessant ist die mögliche iPad-Version von Pixelmator Pro. Für das iPad existieren bereits die Apps Pixelmator und Photomator, die allerdings einen anderen Funktionsumfang als die Mac-Version Pixelmator Pro bieten. Die Desktop-Variante richtet sich stärker an professionelle Anwender und bietet erweiterte Werkzeuge für Bildbearbeitung und Compositing.
Nach der Übernahme von Pixelmator durch Apple im vergangenen Jahr wurde bereits spekuliert, dass die Software enger in Apples Ökosystem integriert werden könnte.
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Motion könnte Final Cut Pro ergänzen
Auch Motion wäre eine logische Ergänzung für das iPad: Apple hat bereits Final Cut Pro für das iPad veröffentlicht. Motion ist eng mit Final Cut Pro verzahnt und wird auf dem Mac zum Erstellen von Titeln, Übergängen und Effekten verwendet. Eine iPad-Version würde die Videoproduktion auf dem Tablet komplettieren.
Die technischen Voraussetzungen für solche Desktop-Apps sind mit den M5-iPads gegeben. Die neuen Modelle verfügen über bis zu 16 GByte Arbeitsspeicher und bieten damit genug Ressourcen für anspruchsvolle Anwendungen. Ob und wann Apple die Apps tatsächlich veröffentlicht, ist allerdings noch unklar. Die bloße Existenz von App-IDs ist kein Beweis für eine baldige Veröffentlichung, deutet aber auf Entwicklungsarbeit hin.
(mki)
Künstliche Intelligenz
EU-Deadline naht: Wie iPhones kompatibler werden müssen
Bis zum Jahresende muss Apple die Grundlagen für ein kompatibleres iPhone schaffen. Dem Hersteller bleiben noch gut zwei Monate Zeit, um erste Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission in iOS umzusetzen. Das Betriebssystem fällt als sogenannter „Core Platform Service“ eines als Gatekeeper eingestuften Unternehmens unter die schärferen Wettbewerbsregeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA). Hier sind die Regulierer zudem in der Lage, haarklein zu definieren, welche Schritte erforderlich sind.
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Konkret geht es um die Öffnung der bislang stark eingeschränkten iPhone-Kommunikation mit Geräten anderer Hersteller wie Smartwatches und Kopfhörer. Letztere sollen künftig funktional zu Apples Hardware wie Apple Watch und AirPods aufschließen können.
Was Apple bis Ende 2025 umsetzen muss
Bis Ende 2025 muss Apple deshalb gleich in mehreren Bereichen für bessere Kompatibilität sorgen, wie die EU-Kommission in dem Zeitplan ihrer ursprünglichen Entscheidung vorgibt. Dazu gehören die bislang auf Apple-Hardware begrenzten iOS-Mitteilungen, die Bereitstellung von WLAN-Zugangsdaten, die Hintergrundfähigkeiten von Apps und ein bequemeres Pairing von Accessoires. Obendrein muss Apple es noch im laufenden Jahr erlauben, Zahlungsinformationen über den NFC-Controller auf andere Hardware zu übertragen, um zum Beispiel anschließend mit einer Smartwatch kontaktlos bezahlen zu können.
Der weitreichende Zugriff auf iOS-Mitteilungen ist bislang der Apple Watch vorbehalten. Dritt-Hersteller bleiben hier ausgesperrt. Bis Ende 2025 muss Apple nun eine erste Beta liefern, mit der die Mitteilungen – nach Einwilligung des Nutzers – auch auf einer Smartwatch einer anderen Marke landen können und sich dort auch beantworten lassen.
Hersteller wie Garmin, Pebble & Co. sind dann in der Lage, eine solche erweiterte Funktionalität in ihre Begleit-Apps zu integrieren. Solche Apps müssen künftig außerdem im Hintergrund zuverlässig ihren Dienst verrichten können, um etwa Daten mit der Smartwatch auszutauschen – etwa nach einer App-Zwangsbeendingung oder der temporären Deaktivierung von Bluetooth im Kontrollzentrum.
Zugang zu WLAN-Daten und bequemes Pairing
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Zum Jahresende sollen Dritt-Geräte obendrein Zugriff auf die in iOS gespeicherten WLAN-Zugangsdaten erhalten, um sich damit selbst bequem anmelden zu können – ganz so wie es die Apple Watch längst macht.
Auch den von AirPods bekannten, simplen Pairingprozess allein durch Annäherung der In-Ears an ein iPhone muss Apple als Beta bis Ende 2025 für Dritte öffnen. Eine der Interoperabilitätsvorgaben hat Apple bereits umgesetzt, nämlich den Support für WLAN-Direktverbindungen über den Standard Wi-Fi Aware. Im Unterschied zu anderen Öffnungsschritten, die Apple bewusst auf die EU begrenzt, ist Wi-Fi Aware global verfügbar. Das soll plattformübergreifende Alternativen zu AirDrop erlauben. Die tiefe Systemintegration für solche Dateiübertragung muss Apple aber erst bis Mitte 2026 bereitstellen – und limitiert diese per Geosperre möglicherweise wieder auf EU-Mitgliedsstaaten.
Diese Neuerungen müssten demnach bereits in iOS 26.1 – derzeit noch in der Testphase – und die kommende Beta von iOS 26.2 einfließen. Erste Spuren etwa für eine Erweiterung der Mitteilungsfunktion wurden im Code des Systems bereits gesichtet, eine richtige Dokumentation steht aber noch aus.
Apple läuft gegen die Änderungen seit längerem Sturm – insbesondere die Öffnung von Mitteilungen sowie die Freigabe von WLAN-Zugangsdaten. Damit ist der Konzern bislang allerdings nicht weitergekommen: Das Berufungsverfahren beim Gericht der Europäischen Union (EuG) läuft noch, die von Apple außerdem geforderten Ausnahmeregelungen wies die Kommission im August zurück. Der Konzern ging daraufhin dazu über, das Wettbewerbsgesetz direkt anzugreifen, der DMA müsse gekippt oder zumindest weitreichend überarbeitet werden. Apple setzt außerdem verstärkt darauf, die Einführung neuer iOS-Funktionen in der EU aufzuschieben.
(lbe)
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