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Glasfaser: Digitalminister bringt alle an einen Tisch


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) erklärt den Netzausbau zur „Chefsache“ und will ihn in Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen beschleunigen. Vertreter von Unternehmen, Bundesländern und Kommunen sowie der Bundesnetzagentur verständigten sich bei einem Treffen mit dem Minister am Dienstag auf einen Fahrplan, der im ersten Quartal 2026 in eine gemeinsame Absichtsklärung für den Infrastrukturausbau münden soll.

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„Wir haben bereits mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes und gezielten Förderprogrammen den Netzausbau deutlich beschleunigt. Und wir wollen jetzt noch einmal richtig zulegen“, erklärt Wildberger. „Dafür bringen wir alle Akteure an einen Tisch und starten einen kontinuierlichen Austausch mit verbindlichen Zielen. Ich werde persönlich dafür sorgen, dass der Ausbau Chefsache bleibt und wir gemeinsam große Sprünge nach vorn machen.“

Die Treffen mit allen Beteiligten sollen nun regelmäßig stattfinden und in eine gemeinsame Absichtserklärung münden, die laut BMDS „konkret messbare Ziele“ für den Infrastrukturausbau setzt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht allerdings keinen dringenden Bedarf für ein „zusätzliches, aufwändiges Monitoring des Ausbaufortschritts“ und verweist auf seine jährliche Marktanalyse, die „bereits belastbare Zahlen für den Glasfaserausbau“ liefere.

Bei dem Treffen am Dienstag im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ging es den Angaben zufolge unter anderem um das derzeit strittigste Thema der Branche: die Migration der Kupferanschlussnetze auf Glasfaser. Die geplante Absichtserklärung sollte sich daher auch „in erster Linie mit dem geregelten Übergang von DSL- auf Glasfasernetze beschäftigen“, fordert Breko-Vizepräsident Karsten Kluge.

Auch für den Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist die Kupfer-Glas-Migration der „Lackmustest“ für das neue Digitalministerium und die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur. Der VATM fordert ein klares Bekenntnis zum Wettbewerb. „Mehr Leistung, mehr Produkte und mehr Anbieter, die im Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden stehen“, gibt VATM-Vize Wolfram Rinner als Losung aus. „Das Ministerium hat sich erfreulicherweise sehr intensiv mit der Bedeutung des Wettbewerbs und einer diskriminierungsfreien Kupfer-Glas-Migration beschäftigt. Das gilt es, effektiv zu nutzen.“

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Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter Wildbergers Vorstoß. Das sei „ein wichtiger Schritt, um Staat, Wirtschaft und Kommunen zu vereinen“, sagt Frank Rosenberger, CEO von 1&1 Versatel. Hemmnisse für Ausbau und Wettbewerb müssten konsequent beseitigt werden. „Die Bundesnetzagentur muss den Wettbewerb aktiv schützen, damit Deutschland ein wirklich zukunftsfähiges Glasfasernetz bekommt, denn das ist die Grundlage für Sicherheit und Digitalisierung in allen wirtschaftlichen und privaten Bereichen.“

Breko-Vize Kluge lobt den Tatendrang des Ministers. „Dass er alle am Glasfaser- und Mobilfunkausbau beteiligten Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Regulierung und Wirtschaft an einen Tisch bringt, um sich gemeinsam auf gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Netzausbaus zu verständigen, zeigt, dass er die Dringlichkeit der Situation erkannt hat.“

Der VATM sieht in dem Vorstoß eine Chance, verlorenes Terrain gutzumachen. „Wir haben beim Glasfaserausbau wichtige Jahre durch eine dysfunktionale Breitbandförderung, unzureichende Regulierung und Reibungsverluste auf den föderalen Ebenen verloren“, sagt Rinner. „Nun müssen endlich alle Akteure an einem Strang ziehen, um den Rückstand bei der Digitalisierung aufzuholen.“


(vbr)



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Visuelles Feuerwerk mit dünner Story: „Avatar: Fire and Ash“


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In „Avatar: Fire and Ash“ muss sich der ehemalige Marinesoldat Jake Sully (Sam Worthington), mittlerweile Clanmitglied der Na’vi, zusammen mit seiner Frau Neytiri (Zoe Saldaña) und ihren Kindern in der fantastischen Welt von Pandora ein weiteres Mal gegen den bösartigen Colonel Quaritch (Stephen Lang) behaupten.

Es ist nach „Avatar – Aufbruch nach Pandora“ aus dem Jahr 2009 und der Fortsetzung „Avatar: The Way of Water“ von 2022 mittlerweile der dritte Film der Science-Fiction-Reihe von Regisseur James Cameron. Der Debütfilm führt die Liste der erfolgreichsten Filme aller Zeiten auf Platz 1 ein. Er spielte inflationsbereinigt 4,2 Mrd. US-Dollar an. Das Sequel von 2022 folgt auf Platz 3 mit 2,4 Mrd. US-Dollar. Dementsprechend dürfte sich auch der dritte Film in die Erfolgsgeschichte einreihen.

Zu Beginn von „Avatar: Fire and Ash“ begibt sich Familie Sully auf die Reise mit den Luftschiffen der Windhändler, um den Menschenjungen Spider (Jack Champion) ins Exil zu begleiten: Er sei weder Teil der Familie noch Teil des Clans. Spider kämpft konstant mit seiner Atemmaske, bis er in der Not von der Naturgöttin Eywa mit der Fähigkeit ausgestattet wird, ohne Maske auf Pandora zu atmen. Colonel Quaritch nimmt den Jungen alsbald gefangen und lässt ihn in der Minenkolonie des Bergbaukonzerns RDA untersuchen.

Quaritch tut sich mit dem bisher nie gesehenen Mangkwan-Clan zusammen, beginnt mit der verschlagenen Anführerin Varang (Oona Chaplin) eine Liebesaffäre und versorgt die „Ascheleute“ mit Feuerwaffen. So ausgerüstet konfrontiert er Familie Sully, die wieder zurück beim Metkayina-Clan am Riff ist. Unter Einsatz seines Flammenwerfers sperrt er den sich opfernden Jake Sully ein. Neben Spider sitzt der nun auch in der Kolonie ein.

Ständig werden Figuren gefangen genommen und wieder befreit, gehen auf Reisen und kehren zurück – man kann kaum folgen. Viele Elemente wirken wie aus den vorigen Filmen kopiert: der strenge, sich sorgende Vater Sully, der ungehorsame, aber mutige Sohn, das von Quaritch entführte Nesthäkchen und die in auswegloser Lage rettende Eywa als Deus ex Machina.

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Quaritch nimmt Kontakt zum Mangkwan-Clan auf. Deren Heimat gibt sich aschgrau.

(Bild: © 2024 20th Century Studios. All Rights Reserved.)

Da sich vermutlich nur wenige an die Handlung der erfolgreichsten Filme aller Zeiten erinnern, hier eine Zusammenfassung beider bisher erschienenen Avatar-Filme.

Avatar – Aufbruch nach Pandora

In Avatar von 2009 unterhält der Bergbaukonzern RDA Minen in inudstriellem Ausmaß, um Unobtainium abzubauen, ein Raumtemperatur-Supraleiter, der wichtig für die Überlicht-Kommunikation ist – und wie der Name sagt: sehr schwer zu erlangen. Unobtainium wird nie wieder erwähnt.

Marinesoldat im Ruhestand Jake Sully übernimmt einen Avatar-Körper, um den Planeten zu erkunden und die Interessen der RDA gegenüber den Ureinwohnern Na’vi durchzusetzen – sie gelten als recht naiv. Jake schließt sich ihnen an, lernt Häuptlingstochter Neytiri kennen und lernt deren Kultur kennen und schätzen. Zunehmend wendet sich gegen die zerstörerische Ausbeutung durch die Menschen.

Die RDA, nun eine Militärorganisation, bereitet unter Führung von Colonel Miles Quaritch einen groß angelegten Angriff auf den Hometree der Na’vi vor. Jake wird nach Zähmung eines Drachen als Toruk Makto anerkannt und führt die Na’vi in den entscheidenden Kampf. Die Na’vi gewinnen die Schlacht und Jake tötet den Antagonisten Quaritch. Das Minenunternehmen wird zurückgedrängt und die Menschen verlassen den Planeten. Jake bleibt im Avatar und bei den Na‘vi.

Avatar: The Way of Water

Jake Sully und Neytiri leben mit ihren Kindern auf Pandora ein beschauliches Familienleben. Doch die RDA kehrt zurück und mit ihr Colonel Quaritch, der als Na’vi-Replikant irgendwie wieder aufersteht. Der Heerführer vom anderen Ende der Galaxis sinnt auf Rache am einfachen Soldaten Sully.

Die Sully-Familie flieht zu den Meerbewohnern namens Metkayina und lernt deren Kultur kennen und schätzen. Die RDA bereitet unter Führung von Colonel Miles Quaritch einen groß angelegten Angriff übers Meer vor. Es kommt in der Folge zum Kampf und die Sully-Familie erwirbt sich den Respekt der Metkayina.



Neuer Charakter: Oona Chaplin verkörpert Varang, die Anführerin des Mangkwan-Clans.

(Bild: © 2024 20th Century Studios. All Rights Reserved.)

Eine Story wie eine Wanderdüne

Spiders medizinischem Geheimnis auf die Spur zu kommen, würde einer großangelegten Kolonisation von Pandora Tür und Tor öffnen. Und genau das wäre ein guter roter Faden für eine stringent erzählte Story in normaler Spielfilmlänge gewesen. Der über 3:20 Stunden dahinmäandernde Film hangelt sich stattdessen mit Flucht, Kidnapping, Befreiung und Kampf von Actionszene zu Actionszene.

Szenen wirken aneinandergereiht, als betrachte man Missionen eines Videospiels. Der Film hat Schnittpotenzial: Viele Sequenzen nehmen Tempo aus dem Film, ohne die Geschichte voranzubringen. Die Vorbereitung zur Endschlacht handelt der Film wiederum als Montage mit Erzähler aus dem Off ab. Es wäre ohnehin dasselbe wie in Avatar 1 und 2 gewesen.

Spannung kommt auch deshalb nicht auf, weil die Figuren unsterblich scheinen, zumindest alle vor der Dreistundenmarke und insbesondere jene mit Nachnamen Sully. Seit der Wiederauferstehung von Quaritch ist schließlich selbst der Tod reversibel.



Die Flugdrachen des bisher nie gesehenen Mangkwan-Clan gehören zu den visuellen Neuzugängen von „Avatar: Fire and Ash“.

(Bild: © 2024 20th Century Studios. All Rights Reserved.)

Die visuellen Effekte sind spektakulär. 3132 von 3382 Einstellungen stammen vom neuseeländischen Studio Wētā FX. Nur 11 Sekunden zeigen reinen Realfilm. Anders als der zweite Teil fügt der dritte aber kaum etwas Neues hinzu. Ein Drittel der Effektszenen hat Feuer als wichtiges Element. Wenn der Mangkwan-Clan den Ton angibt, ändert sich die Farbpalette ins Rötliche, das sich vor einem im Übrigen aschfahlen Grundton abhebt. Auch deren eindrucksvolle Flugdrachen waren bisher nicht gesehen.

Ein weitgehend aus dem zweiten Teil übernommener Subplot rollt indes die komplette Walfangstory wieder auf. Zweidrittel der Effektszenen spielen im Meer mit den bekannten Tieren und Vehikeln über und unter Wasser.

Man merkt dem Film an, dass Wētā FX lediglich Wochen nach Fertigstellung des zweiten Teils mit der Arbeit am dritten begann. Die Szenen in der Luft samt gelbrotem Flugdrachen stammen wiederum aus dem ersten Teil. So fühlt sich „Avatar: Fire and Ash“ streckenweise nicht wie eine Fortsetzung an, sondern eher wie ein Remake.



Weite Teile des Films kopieren Einstellungen und Handlung des zweiten Teils „Avatar: The Way of Water“.

(Bild: © 2024 20th Century Studios. All Rights Reserved.)

Man sollte meinen, dass eine finanziell derart durch die Decke gehende Reihe die Popkultur beherrscht wie einst der Krieg der Sterne: mit Filmplakaten und Spielzeug in jedem Kinderzimmer, Parodien und Verweisen in Comedysendungen, mit Comics, Romanen, Fan-Fiction und wilden Spekulationen auf Reddit und dem Schulhof über die weniger hell beleuchteten Ecken des Avatar-Universums. Aber nichts dergleichen.

Absolut jeder kennt Darth Vader. Selbst eingefleischte Kinogänger können aber vermutlich nicht die Avatar-Protagonisten auf Anhieb mit Namen nennen, geschweige denn deren Kinder, den bösen Colonel und seine Schergen. Welche Rolle die von Sigourney Weaver verkörperte Figur spielt, muss „Fire And Ash“ noch einmal aus einem früheren Film kopieren.

Das hat Gründe. Die Handlung der Filme dient lediglich dazu, die effektgeladenen Actionsequenzen lose zu verbinden. Die Charaktere sind so schablonenhaft wie möglich und haben nicht mehr Tiefe als eine Regenpfütze. Das Publikum passt sich an, genießt die Bilder und rollt bei den Dialogen gelegentlich mit den Augen. Avatar ist in der Konsequenz kulturell wenig.



Die Wale habens satt und halten Kriegsrat mit den Metkayina.

(Bild: © 2024 20th Century Studios. All Rights Reserved.)

Der erste Avatar-Film setzt mit virtueller Produktion, dem Verbinden von Realfilm und digitalen Effekten live am Set, Maßstäbe für kommende Blockbuster. Mehr Rechenleistung als je zuvor und nicht zuletzt die künstlerische Virtuosität der Effektspezialisten brachten im Jahr 2009 eine fremde Welt Pandora auf die Leinwand, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellte. In den Star-Wars-Prequels waren digitaler Hintergrund und reale Schauspieler noch seltsam getrennt voneinander. Technisch war Avatar ein Meilenstein.

Die vollständig digitale Fortsetzung fügt dem wenig Neues hinzu. Das Publikum hat sich an das 3D-Spektakel gewöhnt. Zwar machen alle Oh und Ah, als hätte man einen Aquarienbildschirmschoner vom Grabbeltisch des Warenhauses mitgebracht, und die Familie sieht erstmals hübsche Fische statt „3D Pipes“.

Wie der blaue Fisch heißt, was er vom Leben will, worum er sich sorgt und wieso er traurig ist, interessiert kaum. Er berührt das Publikum nicht und regt seine Fantasie nicht an. Das Spektakel steht für sich. So rauscht es vorbei und ist bald vergessen. Nur die hübschen Bilder bleiben.


(akr)



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Warum Zahlen zum Wasserverbrauch von Rechenzentren oft irreführend sind


KI steht zunehmend in der Kritik – auch wegen möglicher Umweltfolgen. Insbesondere der Wasserverbrauch von Rechenzentren wirft viele Fragen auf. Wie Wired berichtet, tragen einerseits überzogene Angaben zur öffentlichen Aufregung bei. Andererseits ist es äußerst schwierig, den tatsächlichen Wasserbedarf von Rechenzentren zu beziffern, da dieser stark vom jeweiligen Standort abhängt.

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Es besteht noch immer ein verworrenes Bild davon, wie Rechenzentren tatsächlich Wasser verbrauchen. So schrieb die Journalistin Karen Hao in ihrem Bestseller Empire of AI, ein geplantes Google-Rechenzentrum nahe Santiago de Chile könne „mehr als das Tausendfache des Wasserverbrauchs der gesamten Bevölkerung” benötigen. Inzwischen hat sie sich auf X entschuldigt: Aufgrund eines Missverständnisses bei der verwendeten Einheit sei ihr ein gravierender Fehler unterlaufen.

Parallel dazu kursieren zahlreiche Schätzungen zum Ressourcenverbrauch einzelner KI-Anfragen. Teilweise ist sogar von einer ganzen Flasche Wasser pro KI-generierter E-Mail die Rede. Die Berechnung sei aber deutlich komplexer, als eine einzelne Kennzahl auf eine durchschnittliche Anfrage anzuwenden. Vor Ort wird Wasser vor allem zur Kühlung eingesetzt. Durch einen höheren Wassereinsatz können Rechenzentren den Betrieb stromintensiver Kühlsysteme reduzieren. Oft wird dafür Trinkwasser verwendet, da es die Technik am wenigsten angreift. Einige große Konzerne wie Amazon, Meta und Apple setzen inzwischen aber verstärkt auf aufbereitetes Abwasser.

Hinzu kommen deutliche regionale Unterschiede, denn der Kühlbedarf fällt sehr unterschiedlich aus. „Wie viel Wasser Sie für die gleiche Menge an KI benötigen, hängt vom Klima, von der verwendeten Technologie und vom [Energie-]Mix ab“, sagt Fengqi You, Professor für Energiesystemtechnik an der Cornell University. In manchen Berechnungen wird auch der indirekte Wasserverbrauch einbezogen, der zum Beispiel bei der Stromerzeugung für Rechenzentren entsteht. Der Computerforscher Jonathan Koomey, der an einer Studie zu diesem Thema beteiligt war, hält diesen Ansatz für problematisch. Seiner Meinung nach sollte der Wasserverbrauch außerhalb des Standorts nicht in den Wasser-Fußabdruck von Rechenzentren einfließen, da das auch in anderen Branchen nicht üblich sei.

Aufgrund der hohen Komplexität ist es nahezu unmöglich, den Wasserverbrauch auf einzelne Nutzer oder KI-Anfragen herunterzubrechen. Aussagen über den ökologischen Fußabdruck verschiedener Sprachmodelle basieren fast ausschließlich auf den Nachhaltigkeitsangaben der großen Tech-Konzerne. Zwar sind einige Unternehmen transparenter geworden, aber viele Fragen bleiben offen. So erklärte etwa OpenAI-Chef Sam Altman, eine durchschnittliche ChatGPT-Abfrage verbrauche „etwa ein Fünfzehntel eines Teelöffels“ Wasser, ging dabei allerdings nicht auf zentrale Details ein.

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Viele Experten warnen davor, die Sorgen rund um den Wasserverbrauch von Rechenzentren pauschal abzutun. „Kurzfristig ist das kein Problem und es handelt sich nicht um eine landesweite Krise“, sagt You. „Aber es hängt vom Standort ab. An Orten, an denen bereits Wasserknappheit herrscht, wird der Bau dieser KI-Rechenzentren ein großes Problem darstellen.“ Das gilt besonders für US-Bundesstaaten wie Arizona, in denen der Ausbau der KI-Infrastruktur rasant voranschreitet.

Auch Koomey mahnt zur Differenzierung. Zwar neigten viele Menschen dazu, die Umweltauswirkungen von Technologie zu überschätzen, dennoch gelte: „Man kann nicht einfach von vornherein sagen, dass es nie ein Problem sein wird.“ Der flächendeckende Einsatz von KI gilt als unvermeidlich. Daher ist es wichtig, auch die ökologischen Kompromisse zu hinterfragen und von den Unternehmen dahinter mehr Transparenz über ihre Umweltauswirkungen einzufordern.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Glasfaser: Von Laufzeitfallen und untergeschobenen Verträgen


Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschließen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau prüfen. Denn manche Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen zweijährigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der Freischaltung des Glasfaseranschlusses.

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Das bedeutet im ungünstigsten Fall: Der Vertrag kann sich um Monate oder gar Jahre verlängern, wenn sich der Ausbau verzögert oder womöglich noch gar nicht begonnen hat, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

In diesem Zusammenhang gelten folgende gesetzliche Regelungen:

  • Die Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten.
  • Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.
  • Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden.

Wer einen Vertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten dort angegeben sind, rät Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung stehen, wann die Vertragslaufzeit begonnen hat, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.

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„Viele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kundinnen und Kunden aus“, sagt Michael Gundall.

Sollte ein falsches Datum hinterlegt sein, sollten Kunden den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website einen Musterbrief zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Sollte sich ein Anbieter trotz Aufforderung weigern, die Daten zu korrigieren, können sich Betroffene per E-Mail (glasfaser@vz-rlp.de) an die Verbraucherschützer in Mainz wenden.

„In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung“, erklärt Verbraucherschützer Gundall. Dies sehe auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil so (Az.: 10 UKL 1/24).

In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen ein Glasfaserunternehmen geklagt, das den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ab Freischaltung des Anschlusses in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben hatte. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wer erst kürzlich einen Vertrag mit nicht korrektem Beginn der Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hat, kann diesen auch binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen, wenn dieser am Telefon, übers Internet oder an der Haustür abgeschlossen worden ist.

Ein sofortiger Widerruf ist auch dann sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, im Vertrag falsche oder widersprüchlichen Informationen und Leistungen entdeckt werden oder der Vertrag schlichtweg untergeschoben worden ist.

In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch vor dem Unterschreiben sogenannter Beratungsprotokolle für Glasfaseranschlüsse, die Vertreter von Anbietern an der Haustür präsentieren. Um sich im Zweifel Aufwand und Ärger zu sparen, sollte man an der Haustür nichts ad hoc unterschreiben und Unterlagen erst einmal in Ruhe prüfen.

Den Verbraucherschützern ist ein Fall bekannt, in dem eine Frau ein solches Protokoll unterzeichnet hatte. In dem Schriftstück seien zwar nur angebotene Leistungen und Konditionen eines Glasfaservertrags aufgeführt gewesen – und sogar der ausdrückliche Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handele. Trotzdem habe die Frau kurz darauf eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss erhalten.

„Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen“, stellt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen klar. In dem Fall habe der Anbieter sogar zusätzlich seine Transparenzpflichten missachtet, die das Telekommunikationsgesetz zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen vorschreibt.

Demnach sind Anbieter verpflichtet, Verbrauchern „vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags“ auszuhändigen, so von Bibra. Geschehe das nicht unmittelbar im Gespräch, müssten Verbraucher die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen. Die Frau habe also definitiv keinen Vertrag geschlossen.

Betroffene sollten in so einer Situation – also auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen – schnell und unverzüglich handeln, um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden. „Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt von Bibra. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag fristgerecht schriftlich widerrufen werden.


(afl)



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