Künstliche Intelligenz
Goldene Momente, klare Formen und stille Geschichten: Die Bilder der Woche 41
Ein gutes Foto ist selten zufällig entstanden. Es entsteht im Zusammenspiel aus Geduld, Beobachtung und einem feinen Gespür für Licht und Stimmung. In dieser Woche haben die Fotografinnen und Fotografen unserer c’t-Fotogalerie eine beeindruckende Vielfalt fotografischer Sichtweisen eingefangen. Natur in herbstlicher Ruhe, urbane Formspiele und stille Begegnungen, voller Ausdruck. Jede Aufnahme zeugt von einer individuellen Handschrift – technisch präzise und dabei emotional offen für Interpretation.
Herbstzeit – Kürbiszeit

Herbstzeit – Kürbiszeit
(Bild: MR1701)
Wenn das Herbstlicht über einem Feld voller Kürbisse liegt, dann verbindet sich Farbe mit Stimmung. Die Früchte leuchten in sattem Orange bis zum Waldrand, während der Hintergrund sanft in dunkleren Tönen versinkt. Die kräftigen Farben und das Spiel von Schärfe und Unschärfe erzeugen eine Tiefe, die den Blick fast in Bewegung versetzt. Galeriefotograf MR1701 zeigt, wie detailreich und klar eine Szenerie wirken kann, wenn Licht und Perspektive präzise eingesetzt werden. Das klassische Herbstmotiv fängt Wärme und Vergänglichkeit ein.
Heart of Gold

Heart of Gold
(Bild: Zika)
Im goldenen Gegenlicht des Morgens begegnen sich zwei Haubentaucher – zart, fast silhouettenhaft. Die spiegelnde Wasserfläche glüht in Gelb- und Bernsteintönen, das Licht lässt die Szenerie wie eine poetische Miniatur erscheinen. Hier verschmelzen Naturbeobachtung und Emotion zu einer stimmungsvollen Einheit. Fotograf Zika ist hier eine Aufnahme gelungen, die durch präzise Belichtung und gezielte Reduktion überzeugt: Licht wird zur Sprache, Stille zur Aussage.
Blowing in the Wind

Blowing in the Wind
(Bild: Fotopublikation)
Ein starker Windstoß verwandelt das Porträt einer jungen Frau in Moers in ein energiegeladenes Streetfoto. Das Haar wirbelt durchs Bild, verdeckt das Gesicht und bricht damit das klassische Verständnis von Kontrolle und Pose. Der Schwarz-Weiß-Look verstärkt die grafische Wirkung – Linien, Kontraste und Texturen treten in den Vordergrund. Durch die Hände in den Taschen wirkt die Aufnahme beiläufig und betont die Natürlichkeit des Moments.
Vicia faba auf Grün

Vicia faba auf Grün
(Bild: vicia-faba)
Grün in all seinen Schattierungen – hier wird das Auge buchstäblich in Farbe getaucht. Bohnen, Blätter und Kräuter bilden ein fein komponiertes Arrangement, das an ein Stillleben erinnert. Die harmonische Farbpalette sorgt für Ruhe, während die unterschiedlichen Formen und Texturen für visuelle Spannung sorgen. Ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie gekonnte Komposition und Lichtwahl selbst alltägliche Elemente zu Kunst erheben können.
Licht trifft Form

Licht trifft Form
(Bild: Karsten Gieselmann)
Aus der Untersicht betrachtet wird eine Wendeltreppe zum grafischen Kunstwerk: Sie windet sich elegant empor, ihre Linien schlagen weiche Bögen, bis sie im hellen Zentrum verschwinden. Das starke Schwarz-Weiß betont die Geometrie und die Kurven fließen in rhythmischer Wiederholung. Das Auge wird magisch in den hellen Kreis geführt – ein klassisches Beispiel für Architektur als abstrakte Form. Technisch präzise, kompositorisch stark – ein Paradebeispiel für modernes Architekturfotodesign.
Erstarrt

Erstarrt
(Bild: aaliyah_NaturPix)
So nah, dass man die Struktur beinah spüren kann. Das Auge eines Reptils erscheint wie ein geheimnisvolles Universum aus Farbe und Form. Intensive Kontraste aus Gelb und Schwarz, feine Linien, die die Haut durchziehen, und jede einzelne Schuppe, die wie ein individuell gezeichnetes Muster wirkt, ergeben ein faszinierendes Gesamtbild. Der extreme Ausschnitt erzeugt eine beinah beklemmende Nähe und zeigt, wie aus einem Tierporträt ein eindrückliches Studienobjekt wird.
Galeriefotografin Aaliyah Schenk berichtet zu der Aufnahme: „Dieses Bild schoss ich im Eifalia-Schmetterlingsgarten. Durch die Zweige, auf der Suche nach einem Motiv, starrte mich das Auge einer Schildkröte an. Die Farben der Iris faszinierten mich. Ich bewegte mich langsam und vorsichtig auf die Schildkröte zu, um sie nicht zu erschrecken. Dann schoss ich das Bild aus nächster Nähe.“
GI – Turm

GI – Turm
(Bild: JensLe)
Die beiden Leuchttürme von Gatteville le Phare in der Normandie sind wie ungleiche Zwillinge in der Küstenlandschaft. Im warmen Licht der untergehenden Sonne stehen sie wie Zeugen maritimer Geschichte. Der vordere, gedrungene Turm vermittelt Ruhe und Halt, während der hohe, schlanke Nachbarturm in die Höhe strebt. Das Meer glüht sanft, spiegelt Himmel und Horizont und verbindet so Architektur und Natur in einer einzigen, ruhigen Geste. Ein stimmungsvolles Beispiel für Landschaftsfotografie, das mit feinem Gespür für Lichtbalance und Farbverlauf beeindruckt.
Die Bilder der Woche im Überblick:

MR1701
)
(vat)
Künstliche Intelligenz
Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
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Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
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Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
(wpl)
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Autonomer ID. Buzz wird Robotaxi in Oslo
Oslo bekommt einen Dienst mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Diese stammen von der Volkswagen-Tochter Moia.
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Den Dienst wird die Verkehrsgesellschaft Ruter zusammen mit Holo anbieten, einem auf den Betrieb autonomer Fahrzeuge spezialisierten Unternehmen. Er soll im kommenden Frühjahr starten, wie Ruter mitteilte. Holo wird demnach seine Erfahrungen aus dem Betrieb autonomer Mobilitätsdienste in den nordischen Ländern einbringen.
Der ID. Buzz AD kommt nach Oslo
Als Fahrzeug kommt der ID. Buzz AD zum Einsatz, dem Robotaxi auf der Basis des elektrischen VW-Bus. Diese sollen zunächst in Groruddalen unterwegs sein, einem Vorort der norwegischen Hauptstadt. Dort sollen die Fahrzeuge zunächst auch unter anspruchsvollen Wetterbedingungen wie Schnee erprobt werden. Ruter will bis zu 30.000 autonome Ride-Sharing-Fahrzeuge in das öffentliche Verkehrsnetz Oslos integrieren. Das soll Staus und Emissionen reduzieren.
Für Moia sei „das Projekt ein weiterer Schritt bei Ausbau und Kommerzialisierung autonomer Mobilität in Europa“, teilte das Unternehmen mit. Bisher bietet die VW-Tochter selbst Ride-Sharing-Dienste an, bis vor kurzem in Hannover sowie in Hamburg, in Hamburg und Berlin künftig auch autonomes Ridesharing.
Im nächsten Schritt will Moia auch ein „Gesamtpaket“ aus autonomen Fahrzeugen, Software und Betriebsdienstleistungen anbieten, „das Verkehrsbetreibern ermöglicht, autonome Mobilität zu implementieren.“ Moia plant, bis 2027 eine Typgenehmigung für den ID. Buzz AD in der Europäischen Union zu erhalten.
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(wpl)
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