Künstliche Intelligenz
Google: Digital Markets Act richtet erheblichen Kollateralschaden an
Nach Apple erneuert auch Google seine Kritik am Digital Markets Acts (DMA) der EU. Oliver Bethell, der bei dem Suchmaschinenriesen für Kartellrechtsfragen zuständig ist, schlägt Alarm: Der DMA, der eigentlich für fairen Wettbewerb sorgen sollte, richtet ihm zufolge derzeit erheblichen und unbeabsichtigten Schaden bei europäischen Nutzern und kleinen Unternehmen an. Entsprechende Auswirkungen hat Google in einer aktuellen Stellungnahme zur laufenden Konsultation der EU-Kommission zu den noch recht neuen Wettbewerbsregeln dargelegt und Verbesserungsvorschläge dazu gepackt.
Ein deutliches Beispiel für die These ist der Eingabe zufolge der europäische Tourismussektor: Der DMA zwinge Google, in seiner Suche nützliche Reiseresultate zu entfernen, die direkt zu Webseiten von Hotels und Fluglinien führten. Stattdessen müssten Links zu Zwischenhändlern angezeigt werden, die Gebühren für ihre Listung verlangen. Dies erhöhe die Preise für Verbraucher, reduziere den Traffic zu den eigentlichen Anbietern und erschwere die schnelle Suche nach zuverlässigen, direkten Buchungsinformationen.
Direkter Verkehr von Google Search sei in Schlüsselbereichen der europäischen Tourismusbranche bereits um bis zu 30 Prozent eingebrochen, führt Bethell in einem Blogeintrag aus. Er verweist auf eine Studie des Digital Markets Competition Forum (DMC), wonach europäischen Unternehmen aller Sektoren durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des DMA Umsatzeinbußen von bis zu 114 Milliarden Euro drohen könnten. Das DMC ist zwar akademisch verankert. Seine Finanzierung durch große Tech-Konzerne wie Meta lässt aber Bedenken wegen potenzieller Einflussnahme aufkommen.
Innovationen abgewürgt?
Über die Suche hinaus erschwere das Gesetz für digitale Märkte auch den Nutzerschutz auf Android, moniert Google: Durch die erzwungene Entfernung legitimer Sicherheitsvorkehrungen erleichterten die Vorgaben Betrug und schädliche Links. Die Offenheit des mobilen Betriebssystems, die Innovation und Auswahl etwa durch „Sideloading“ und vorinstallierte App-Stores in Europa gefördert habe, sei dadurch gefährdet.
Die größte Herausforderung des DMA bleibt laut Bethell die Frage, wie die EU Innovationen fördern und hochmoderne Produkte bereitstellen könne, während Entwickler sich durch komplexe und unerprobte neue Vorschriften navigieren müssten. Derlei Belastungen und Unsicherheiten verzögerten die Einführung von Produkten wie den neuesten KI-Funktionen von Google in den Mitgliedsstaaten um bis zu einem Jahr. Dies schade europäischen Verbrauchern und Firmen.
Zeit für einen Reset
Google habe proaktiv viele Änderungen vorgenommen, um den DMA zu erfüllen, verweist der Wettbewerbsexperte etwa auf Instrumente zur Datenportabilität. Doch auch überlappende Vorschriften nationaler Regulierungsbehörden und Gerichtsverfahren untergrüben das DMA-Ziel, harmonisierte und konsistente EU-Vorgaben zu schaffen. Der US-Konzern fordert die Kommission daher auf, künftige Durchsetzungsmaßnahmen nutzerorientiert, faktenbasiert, konsistent und klar zu gestalten. Es sei Zeit für einen Neuanfang.
Die EU-Kartellbehörde verhängte Anfang September eine Strafe in Höhe von 2,95 Milliarden Euro gegen Google. Der Vorwurf lautet auf „missbräuchliche Praktiken“ im Online-Werbemarkt. Google muss der Kommission ein überzeugendes Konzept vorlegen, um sein Monopol aufzulösen.
Gerade argumentierte schon Apple, der DMA sollte zurückgezogen oder zumindest massiv überarbeitet werden. Zusammen mit Meta drängen die drei Big-Tech-Konzerne US-Präsident Donald Trump seit Monaten, gegen „übereifrige“ EU-Regulierung im Digitalsektor vorzugehen. Der Republikaner droht der EU seitdem immer wieder scharf.
Rückendeckung für den DMA
Doch es gibt auch Unterstützung für die Kommission. Der EU-Verbraucherschutz-Dachverband Beuc etwa wirft insbesondere Apple vor, die Folgen des demokratisch beschlossenen DMA falsch darzustellen. Die Verordnung sei ein grundlegendes Werkzeug, „um Marktasymmetrien auszugleichen und Regulierungsbehörden und Zivilgesellschaft zu stärken“.
Obwohl der DMA erst seit einem guten Jahr in Kraft sei, habe er für europäische Verbraucher bereits „bedeutende Veränderungen“ mit sich gebracht, lobt Beuc. Dazu gehörten eine größere Auswahl bei der Einstellung des Standardbrowsers, die Aufhebung der Verpflichtung, Gmail mit einem Google-Konto zu nutzen, neue Zahlungsoptionen und der Verzicht auf die Nutzung von Apple Pay. Der Verband appelliert an die Kommission, den DMA weiter durchzusetzen und die Gatekeeper zu dessen vollständigen Einhaltung zu drängen. Im DMA ist das Verbandsklagerecht für Organisationen wie Verbraucherschutzverbände festgeschrieben.
Der europäische Cloudanbieter-Verband Cispe rät der Brüsseler Regierungsinstitution sogar, den DMA zu erweitern und mehr Plattformen als Torwächter mit besonderen Pflichten einzustufen. Der Zusammenschluss beklagt: Obwohl Cloud-Dienste im Gesetzestext als zentrale Plattformdienste erwähnt würden, sei noch kein Hyperscaler aus den USA oder China als Gatekeeper benannt worden. Der DMA habe so bislang „keinen Einfluss auf das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs in diesem grundlegenden Aspekt des digitalen Marktes nehmen“ können.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur
Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.
Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.
Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Künstliche Intelligenz
Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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