Künstliche Intelligenz
Google-DNS-Sperren: Pariser Gericht stärkt Rechteinhaber gegen Streaming-Piraten
Das Pariser Justizgericht hat kurz vor dem Jahreswechsel im Bereich des Urheberrechtsschutzes im Internet erneut Nägel mit Köpfen gemacht. Auf Antrag der Mediengruppe Canal+ und ihrer Tochtergesellschaften verdonnerte das Tribunal judiciaire de Paris Google dazu, den Zugang zu insgesamt 19 Domains und deren Unterseiten über den hauseigenen DNS-Auflösungsdienst (Resolver) zu unterbinden. Das soll helfen, die illegale Verbreitung von Live-Übertragungen der UEFA Champions League für die laufende Saison 2025/2026 einzuschränken. Die Sperre gilt für das französische Staatsgebiet inklusive der meisten Überseegebiete. Sie bleibt zunächst bis zum Ende des Fußballwettbewerbs am 30. Mai in Kraft.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Kläger konnten das Gericht laut dem jetzt von TorrentFreak veröffentlichten Urteil überzeugen, dass über die genannten Webseiten wie daddylive3.com oder vavoo.to regelmäßig exklusive Sportinhalte ohne Genehmigung gestreamt wurden. Die Richter folgten der Argumentation, dass es sich dabei um „schwere und wiederholte Verstöße“ gegen das Senderecht handele. Diese müssten nach dem französischen Sportgesetzbuch (Code du sport) unterbunden werden.
Bemerkenswert ist die Rolle von Google als DNS-Anbieter. Zugangsprovider in Frankreich müssen schon länger solche Seiten blockieren. Doch viele Anwender nutzen alternative DNS-Resolver wie die von Google, um diese Websperren zu umgehen. In seiner Verteidigung versuchte der US-Konzern, die Verantwortung auf andere Akteure in der Infrastruktur-Kette zu schieben. Er verwies etwa auf das Subsidiaritätsprinzip: Demnach sollten Rechteinhaber zunächst gegen jene Dienstleister vorgehen, die näher am eigentlichen Inhalt sitzen. Im konkreten Fall sei das etwa das Content Delivery Network (CDN) von Cloudflare, über das viele der Piraterie-Seiten ausgeliefert würden.
Verweis auf Cloudflare zieht nicht
Eine Sperrung auf CDN-Ebene sei effektiver und zielgenauer, gaben die Rechtsvertreter von Google zu bedenken. Zudem bezeichneten sie die geforderten DNS-Sperren als unverhältnismäßig: Diese seien technisch komplex und könnten leicht durch VPN-Dienste umgangen werden. Zudem bestünde die Gefahr, legitime Inhalte versehentlich mitzublockieren.
Das Gericht ließ die Einwände nicht gelten. Es arbeitete heraus, dass das Gesetz keine feste Reihenfolge vorschreibe, gegen welche technische Vermittler Rechteinhaber zuerst vorgehen müssten. Es sei nicht die Aufgabe eines DNS-Anbieters, geschädigten Unternehmen eine Durchsetzungsstrategie zu diktieren oder Vorleistungen gegenüber anderen Dienstleistern wie Cloudflare einzufordern. Angesichts der Tatsache, dass Live-Sportübertragungen nach ihrer Ausstrahlung massiv an Wert verlieren, sei die Unmittelbarkeit der Maßnahme entscheidend.
Dem Google-Konzern räumten die Richter nur eine Frist von drei Tagen ein, um die Sperren nach Zustellung des Urteils zu implementieren. Die Liste der zu blockierenden Domains können Rechtehalter während der laufenden Saison durch Meldungen an die französische Medienaufsichtsbehörde Arcom erweitern. Sobald letztere neue Spiegel-Domains oder alternative Adressen der Piraten-Dienste verifiziert, muss Google diese ebenfalls in seinem DNS-Resolver abriegeln. Parallel hat die italienische Kommunikationsbehörde Agcom Cloudflare eine Millionenstrafe aufgebrummt, da der Infrastrukturriese Sperrauflagen ignoriert habe.
Weiterlesen nach der Anzeige
(akn)