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Google droht doch noch Zerschlagung – Werbegeschäft vor Gericht
Alphabet ist nach dem vergangenen Urteil im Monopolprozess und den damit einhergehenden Auflagen mit einem blauen Auge davongekommen, das Browsergeschäft muss nicht abgespaltet werden. Doch es gibt ein weiteres Abhilfeverfahren. Dabei geht es um das Werbegeschäft der Konzernmutter Alphabet Inc. Auch dieses ist Teil von Googles Monopolstellung und auch hier könnte es die Auflage geben, das Geschäft verkaufen zu müssen. Google verdient das meiste Geld mit seinem Werbegeschäft. Die Abspaltung könnte für Google entsprechend unangenehm werden.
Zuständig für das Verfahren ist Richterin Leonie Brinkema aus Virginia. Sie wird sich in den kommenden zwei Wochen Aussagen anhören – von Verlagen, Technikexperten, aus dem Werbeumfeld und von Googles Mitarbeitern selbst. Daraufhin entscheidet Brinkema, was Google tun muss.
Das US-amerikanische Justizministerium sowie einzelne Bundesstaaten haben bereits gesagt, dass sie für den Verkauf des Werbemarktplatzes wären. Sie sehen sowohl Werbetreibende als auch Webseitenbetreiber benachteiligt. Nur durch die Abspaltung könne man wieder fairen Wettbewerb herstellen, heißt es von dort. Google hingegen sagt, das sei nicht nötig. Sie wollen stattdessen die Plattform weiter für Konkurrenten öffnen. Außerdem meint Google, Verlage und Webseitenbetreiber nutzten Googles Systeme, weil sie „einfach, leistbar und effektiv“ seien, schrieb Lee-Anne Mulholland, Vice-President bei Google für regulatorische Angelegenheiten.
Google betreibt Marktplatz und Plattform zugleich
Google Ad Exchange (AdX) ist eine Art Marktplatz, auf dem Publisher ihre Anzeigenflächen an Werbetreibende verkaufen können. Die Werbetreibenden geben in Echtzeit Gebote dafür ab – eine Auktion, genannt Real-Time-Bidding (RTB). Das passiert in allerkürzester Zeit, nämlich jedes Mal, wenn ein Besucher eine Webseite aufruft. Erst dann existiert die Anzeigenfläche auch tatsächlich. Der Gewinner der Auktion spielt seine Werbung auf der Fläche aus. Dafür bezahlt er sowohl dem Webseitenbetreiber als auch Google Geld. Aber auch der Webseitenbetreiber muss an Google eine Gebühr zahlen.
Die Werbetreibenden sind dabei nicht Marken selbst, sondern größere Unternehmen, die das übernehmen. Werbetreibende können auch personalisierte Werbung basierend auf Nutzerprofilen, Tracking und Cookies gezielt an die Menschen ausspielen. Auch das läuft in Echtzeit mit.
Google betreibt jedoch nicht nur diesen Marktplatz samt den Auktionen. Auch in der Suche oder auf Youtube gibt es reichlich Platz für Werbung, die ebenfalls über den Marktplatz verkauft wird. Nicht zuletzt dadurch tanzt Google quasi gleichzeitig auf mehreren Hochzeiten. Und das sehr dominant. 90 Prozent der Adserver, über die Werbung in Echtzeit läuft, sind laut US-Justizministerium in der Hand von Google.
Zu den Vorwürfen gehört auch, dass Google sich innerhalb dieses Systems selbst bevorzugt haben soll. Außerdem wird es darum gehen, wie Google in früheren Zeiten konkurrierende Werbefirmen übernommen hat. Neben dem Ergebnis, also den Auflagen, die Google gemacht werden, wird auch erwartet, dass aufschlussreiche Fakten über die Funktionsweise des Werbegeschäfts herauskommen.
Die Marktaufsicht in Großbritannien hat zudem bereits angekündigt, ebenfalls eine Untersuchung beginnen zu wollen. In der steht bereits eine Strafe in Höhe von 4,12 Milliarden Euro im Raum, weil Google seine Marktmacht bei Android genutzt hat, um sein Werbegeschäft zu fördern. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs unterstützt das dazugehörige Urteil des EU-Gerichts. Nun obliegt die Entscheidung dem EuGH. Es gibt aber auch aus der EU-Kommission bereits Stimmen, die eine Zerschlagung des Konzerns fordern.
(emw)
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CEO von Telefónica Deutschland: Hesse folgt auf Haas
Telefónica hat einen neuen Chef für seine Deutschlandtochter gefunden. Zum Jahreswechsel werde Santiago Argelich Hesse neuer CEO des Unternehmens, teilte der Aufsichtsrat nach seiner Sitzung am Freitagnachmittag in München mit. Hesse kommt vom spanischen Funkturmbetreiber Cellnex, bei dem er zuletzt die Geschäfte der polnischen Tochtergesellschaft geleitet hat.
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„Santiago Argelich Hesse besitzt reichhaltige Expertise in der Telekommunikations- und Digitalbranche sowie in der Führung von Unternehmen in Veränderungsprozessen“, erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Peter Löscher. „Diese Expertise ist wesentlich für die weitere Transformation und Wachstumsstrategie von Telefónica Deutschland.“
Neuer Konzernchef plant ohne Haas
Hesse folgt auf Markus Haas, der nach fast dreißig Jahren im Unternehmen zum Jahresende seinen Hut nehmen muss. Die überraschende Demission von Haas wird dem neuen CEO der spanischen Konzernmutter zugeschrieben. Marc Murta hatte den Chefposten bei Telefónica im Januar übernommen, nachdem die spanische Regierung eingestiegen war. Murta hat eigene Pläne für das Unternehmen, in denen Haas offenbar keine Rolle mehr spielt.
„Mit dem laufenden strategischen Plan 2025 ist es für mich Ende Dezember an der Zeit, eine neue Herausforderung anzunehmen und das Unternehmen nach nahezu 30 Jahren zu verlassen“, sagt Haas. „Ich danke dem Aufsichtsrat, den Anteilseignern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Kunden für das in mich gesetzte Vertrauen.“
Haas verlasse Telefónica Deutschland „im besten beiderseitigen Einvernehmen“, betont das Unternehmen. „Markus Haas möchte ich danken für seinen außerordentlichen Einsatz im Sinne von Telefónica Deutschland“, sagt Löscher. „In seinen neun Jahren als CEO hat er das Unternehmen zu einem der größten der Branche entwickelt und Netzqualität sowie Kundenzufriedenheit wesentlich gesteigert.“
Hesse ist Branchenveteran
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Der 55-jährige Hesse ist ein Branchenveteran und hat deutsch-spanische Wurzeln. Der ausgebildete Ingenieur hält Abschlüsse der Universitat Politècnica de Catalunya und der London School of Economics and Political Science. Bei Cellnex war Hesse seit 2018 beschäftigt, zuletzt als CEO von Cellnex Polen. Den Chefposten bei der polnischen Tochtergesellschaft hat er im Sommer abgegeben.
„Es ist mir eine Ehre, Telefónica Deutschland als CEO in die Zukunft zu führen. Das Team von Telefónica Deutschland hat in den vergangenen Jahren Großes geleistet“, sagt Hesse. „Das ist eine exzellente Grundlage, um mit dem Team die nächsten Schritte von Wachstum und Transformation zu gehen sowie Kundenzufriedenheit und Wettbewerbsfähigkeit weiterzuentwickeln.“
Cellnex ist ein Betreiber von Mobilfunkinfrastruktur. Das börsennotierte Unternehmen unterhält rund 130.000 Funkturmstandorte und deren Anbindung in zehn europäischen Ländern mit dem Schwerpunkt in Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Großbritannien.
(vbr)
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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
Das seit Langem umstrittene Unternehmen 1N Telecom sorgt weiter für Ärger. Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsfirma unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Praxis ermögliche es den Kunden nicht, die Vertragsbedingungen klar und eindeutig zur Kenntnis zu nehmen, betonte der BGH. Verbraucherschützer werfen dem DSL-Anbieter nun vor: Trotz der klaren Ansage versuche 1N Telecom weiterhin, mit alten und neuen Tricks Geld einzutreiben.
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Verbraucherzentralen erhalten seit Jahren Beschwerden besorgter Bürger, die Zahlungsaufforderungen für angebliche Verträge mit der Düsseldorfer Firma erhalten haben. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen dazu verleitet, vermeintlich den Anbieter zu wechseln. In der Folge zahlen sie jetzt für einen Anschluss, den sie tatsächlich gar nicht nutzen.
Oftmals unterzeichneten Kunden im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und stattdessen ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen auf Forderungen von bis zu 500 Euro.
„Vergleichsangebot“ für 200 Euro
Obwohl das BGH-Urteil dieser Vorgehensweise Einhalt geboten hat, versuchen die Düsseldorfer jetzt, über Umwege ihre Ansprüche durchzusetzen. „Teilweise mit Erfolg“, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihren Angaben hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen inzwischen an das neu gegründete Essener Unternehmen TPI Investment verkauft. Dieses fordert mittlerweile von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge.
Aktuell unterbreitet TPI Betroffenen den sächsischen Verbraucherschützern zufolge Angebote für angebliche außergerichtliche Vergleiche. Darin würden sie aufgefordert, 200 Euro zu zahlen. Andernfalls drohe die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“. In die Schreiben sollen angstmachende Begriffe wie Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten eingeflochten sein.
Verbraucherschützer: Dreister Versuch
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel. Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach, erläutert: „Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.“ Die Expertin rät allen Betroffenen dringend, diesen Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst Zahlungen zu leisten. Wer Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs benötige, könne sich unabhängig und individuell bei der Institution beraten lassen.
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Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Betroffenen sei „offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin“ zur Telekom ein „unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben“ worden. Der Düsseldorfer Anbieter mit dem ähnlich klingenden Namen irritiert Verbraucher seit vielen Monaten mit nicht bestellter Werbepost und angeblichen Gewinnspielen.
(nen)
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Erste Beta-Nutzer können Drittanbieter-Chats in WhatsApp testen
Der Digital Markets Act (DMA) verlangt von Meta, dass WhatsApp sich für andere Messenger öffnen muss. An dieser Funktion arbeitet das Unternehmen seit einigen Jahren und nun hat WhatsApp für erste Nutzer der Betaversion 2.25.33.8 für Android und Version 25.32.10.72 für iOS im Testflight eine entsprechende Funktion namens „Drittanbieter-Chats“ zum Ausprobieren integriert.
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Drittanbieter-Chat-Integration kommt näher
Die Funktion wird laut WABetaInfo nicht allen Nutzern der Android- und iOS-Beta von WhatsApp angeboten, es erhalten jedoch nur wenige ausgewählte einen ersten Blick darauf. Das Feature soll es Nutzerinnen und Nutzern verschiedener Plattformen ermöglichen, an Unterhaltungen auf WhatsApp teilzunehmen, sodass alle Teilnehmer mitchatten können, ohne zwischen Apps wechseln zu müssen.
Außerdem, so heißt es, soll mit der WhatsApp-Funktion die seitens der EU vorgeschriebene Interoperabilität über einzelne Chats hinweg erweitert und ein „einheitliches Chat-Erlebnis über verschiedene Messaging-Dienste“ ermöglicht werden. Die Meta-Tochter muss bei der Entwicklung der Funktion die europäischen Interoperabilitätsvorschriften sowie strenge Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten.
Wie WABetaInfo weiter schreibt, wird die Drittanbieter-Chat-Funktion, sobald verfügbar, direkt in den App-Einstellungen in einem Banner angezeigt, das dazu auffordert, die Funktion zu aktivieren. Die Funktion wird zudem in den Einstellungen unter Konto > Drittanbieter-Chats ein- und ausgestellt werden können.
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Zu Beginn soll die Funktion nur Einzelchats unterstützen, wie Meta schon im vergangenen Jahr angekündigt hat. Der interoperable Chat soll zuerst nur den Austausch von Textnachrichten, Bildern, Sprachnachrichten, Videos und Dateien zwischen zwei Personen ermöglichen. Bestimmte native Funktionen wie Statusaktualisierungen, Sticker und verschwindende Nachrichten sind nicht für den plattformübergreifenden Chat vorgesehen. Anrufe und Gruppenchats sollen erst in den kommenden Jahren einziehen. Zudem sollen die Drittanbieter-Chats, wie WABeta in einer Abbildung zeigt, entweder in einem separaten Posteingang einlaufen oder, wenn gewünscht, in einer kombinierten Inbox.
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Austausch mit BirdyChat
Den ersten Testern steht noch kein umfangreiches Angebot an Drittanbieter-Messengern zur Verfügung. Stattdessen bietet WhatsApp nur den Austausch mit der eher unbekannten App BirdyChat an. Interessierte Anbieter von Messaging-Apps, die eine WhatsApp-Integration wollen, müssen mit Meta eine Vereinbarung unterzeichnen und bestimmte Bedingungen einhalten, die von WhatsApp festgelegt werden. Mitbewerber wie Signal und Threema haben eine Zusammenarbeit bereits ausgeschlossen. Beide Unternehmen wollen unter anderem aus Datenschutzgründen nicht mitspielen.
Die Daten, die WhatsApp über Nutzer einer Drittanbieter-App sammelt, sind recht umfangreich. Zwar sollen Chatinhalte nicht eingesehen werden können, allerdings kann der Konzern eigenen Angaben zufolge allgemeine Standortinformationen über die IP-Adresse beziehen, wann man zuletzt online war, wie lange man den Dienst genutzt hat und weitere Metadaten.
Wann Meta die Funktion für alle Nutzer öffnet und welche Messaging-Mitbewerber überhaupt mitspielen werden, hat der Konzern noch nicht mitgeteilt.
(afl)
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