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Künstliche Intelligenz

Google droht doch noch Zerschlagung – Werbegeschäft vor Gericht


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Alphabet ist nach dem vergangenen Urteil im Monopolprozess und den damit einhergehenden Auflagen mit einem blauen Auge davongekommen, das Browsergeschäft muss nicht abgespaltet werden. Doch es gibt ein weiteres Abhilfeverfahren. Dabei geht es um das Werbegeschäft der Konzernmutter Alphabet Inc. Auch dieses ist Teil von Googles Monopolstellung und auch hier könnte es die Auflage geben, das Geschäft verkaufen zu müssen. Google verdient das meiste Geld mit seinem Werbegeschäft. Die Abspaltung könnte für Google entsprechend unangenehm werden.

Zuständig für das Verfahren ist Richterin Leonie Brinkema aus Virginia. Sie wird sich in den kommenden zwei Wochen Aussagen anhören – von Verlagen, Technikexperten, aus dem Werbeumfeld und von Googles Mitarbeitern selbst. Daraufhin entscheidet Brinkema, was Google tun muss.

Das US-amerikanische Justizministerium sowie einzelne Bundesstaaten haben bereits gesagt, dass sie für den Verkauf des Werbemarktplatzes wären. Sie sehen sowohl Werbetreibende als auch Webseitenbetreiber benachteiligt. Nur durch die Abspaltung könne man wieder fairen Wettbewerb herstellen, heißt es von dort. Google hingegen sagt, das sei nicht nötig. Sie wollen stattdessen die Plattform weiter für Konkurrenten öffnen. Außerdem meint Google, Verlage und Webseitenbetreiber nutzten Googles Systeme, weil sie „einfach, leistbar und effektiv“ seien, schrieb Lee-Anne Mulholland, Vice-President bei Google für regulatorische Angelegenheiten.

Google Ad Exchange (AdX) ist eine Art Marktplatz, auf dem Publisher ihre Anzeigenflächen an Werbetreibende verkaufen können. Die Werbetreibenden geben in Echtzeit Gebote dafür ab – eine Auktion, genannt Real-Time-Bidding (RTB). Das passiert in allerkürzester Zeit, nämlich jedes Mal, wenn ein Besucher eine Webseite aufruft. Erst dann existiert die Anzeigenfläche auch tatsächlich. Der Gewinner der Auktion spielt seine Werbung auf der Fläche aus. Dafür bezahlt er sowohl dem Webseitenbetreiber als auch Google Geld. Aber auch der Webseitenbetreiber muss an Google eine Gebühr zahlen.

Die Werbetreibenden sind dabei nicht Marken selbst, sondern größere Unternehmen, die das übernehmen. Werbetreibende können auch personalisierte Werbung basierend auf Nutzerprofilen, Tracking und Cookies gezielt an die Menschen ausspielen. Auch das läuft in Echtzeit mit.

Google betreibt jedoch nicht nur diesen Marktplatz samt den Auktionen. Auch in der Suche oder auf Youtube gibt es reichlich Platz für Werbung, die ebenfalls über den Marktplatz verkauft wird. Nicht zuletzt dadurch tanzt Google quasi gleichzeitig auf mehreren Hochzeiten. Und das sehr dominant. 90 Prozent der Adserver, über die Werbung in Echtzeit läuft, sind laut US-Justizministerium in der Hand von Google.

Zu den Vorwürfen gehört auch, dass Google sich innerhalb dieses Systems selbst bevorzugt haben soll. Außerdem wird es darum gehen, wie Google in früheren Zeiten konkurrierende Werbefirmen übernommen hat. Neben dem Ergebnis, also den Auflagen, die Google gemacht werden, wird auch erwartet, dass aufschlussreiche Fakten über die Funktionsweise des Werbegeschäfts herauskommen.

Die Marktaufsicht in Großbritannien hat zudem bereits angekündigt, ebenfalls eine Untersuchung beginnen zu wollen. In der steht bereits eine Strafe in Höhe von 4,12 Milliarden Euro im Raum, weil Google seine Marktmacht bei Android genutzt hat, um sein Werbegeschäft zu fördern. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs unterstützt das dazugehörige Urteil des EU-Gerichts. Nun obliegt die Entscheidung dem EuGH. Es gibt aber auch aus der EU-Kommission bereits Stimmen, die eine Zerschlagung des Konzerns fordern.


(emw)



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Dienstag: H200-Chips für China, Justiministerium mit Vorstoß zur IP-Speicherung


Um die Liefergenehmigungen für Nvidias zweitstärksten KI-Chip nach China gibt es seit geraumer Zeit politisches Tauziehen zwischen Washington und Peking. Die Trump-Regierung hat zuletzt grünes Licht signalisiert, und der US-Chipkonzern könnte binnen zweier Monate liefern. Die Entscheidung liegt nun in Peking. Das Bundesjustizministerium hat seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Geplante neue Instrumente könnten umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen. Und Europa droht beim Wettlauf um Quantencomputer den Anschluss zu verlieren – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick. Übrigens: Dieser Newsletter pausiert über Weihnachten und Neujahr. Ab 7. Januar geht es in alter Frische weiter.

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Bereits unter Präsident Joe Biden hat die US-Regierung weitreichende Exportbeschränkungen für besonders schnelle KI-Chips von US-Chipherstellern nach China erlassen. Im Sommer erteilte die Trump-Administration erste Genehmigungen für den Export von Nvidias H20-Beschleunigern nach China – im Gegenzug gibt es eine Gewinnbeteiligung für die US-Regierung. Anfang Dezember kündigte US-Präsident Donald Trump die ersten Lieferungen des sechsmal so schnellen H200-Chips nach China an. Nvidia könnte innerhalb von zwei Monaten mit den Lieferungen beginnen. Der Ball liegt jetzt bei Peking. H200-Chips: Nvidia will Mitte Februar mit Lieferungen nach China beginnen

Einen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung – das verspricht das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit seinem am Montag veröffentlichten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ vulgo Vorratsdatenspeicherung. Bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) versucht, flächendeckende Speicherpflicht durch einen juristischen Kniff an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Dieser hat allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten wiederholt untersagt. Andere Punkte des Entwurfs könnten eine umfassende Online-Beschattung ermöglichen. Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung

Quantentechnik verspricht eine Revolution von der Medizin bis zur Kryptografie. Die Patentzahlen steigen, doch Europa hinkt bei der Kommerzialisierung hinterher. Das Europäische Patentamt (EPA) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben in Paris eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt. Diese offenbart Licht und Schatten für den europäischen Innovationsstandort. Wettlauf um Quantencomputer: Europa droht den Anschluss zu verlieren

Seit beinahe zehn Jahren steht der deutsche Autobauer Daimler wegen angeblich frisierter Messwerte zum Ausstoß des Schadstoffs Stickoxid im Visier der US-Justiz. Gezielte Manipulationen der Abgastechnik mit einer Schummelsoftware, wie sie jahrelang bei Volkswagen (VW) zum Einsatz kam, hat der Konzern jedoch stets zurückgewiesen. Anders als VW gab Mercedes-Benz im Rahmen der bisherigen Vergleiche kein Schuldeingeständnis ab. Nun will Daimler den Streit um zu hohe Abgaswerte bei Dieselautos endgültig beilegen. Mercedes-Benz strebt Millionen-Vergleich im Diesel-Streit in den USA an

Nach der Rolle rückwärts vom kompletten Verbrenner-Aus in der Europäischen Union (EU) haben bereits Wirtschaftswissenschaftler und Experten vor kurzfristigen Signalen an die Autohersteller gewarnt und von einer Symboldebatte gesprochen. Jetzt sieht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Brüsseler Vorschlag zwar als tragfähigen Kompromiss, er warnt aber die deutsche Autoindustrie vor einem Festhalten am Verbrennungsmotor. Er verweist auf internationale Konkurrenz, vor allem aus China. Klingbeil mahnt Autoindustrie, ihre elektrische Zukunft nicht zu vergessen

Auch noch wichtig:

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  • Eine auf Github veröffentlichte Sicherheitsanalyse zeigt schwerwiegende Mängel bei Karvi Solutions. Davon sind zehntausende Restaurant-Kunden betroffen. Lieferdienst-Service: „Es gibt ein Datenleck bei Karvi Solutions“ [Link auf Beitrag 5000286 (MS-ID 52672)]


(akn)



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Hitparade: Youtube liefert Billboard keine Streaming-Statistik mehr


Plötzlich war er da, von Null auf Nummer 1 der Billboard Hot 100: der bis kurz davor unbekannte Baauer mit „Harlem Shake“. Das war vor fast 13 Jahren, im Februar 2013. Als Allererster ohne frühere Top-100-Platzierung noch wochenlange TV-Präsenz in „American Idol” schaffte Baauer es ganz an die Spitze. Denn damals flossen zum allerersten Mal Youtube-Abrufe von Musikstücken in die Billboard-Hitparade mit ein, was diese durcheinanderwirbelte. Diese Zusammenarbeit endet, weil Youtube seine Daten zurückhalten wird.

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Nach dem 16.1.2026 verrät Youtube Billboard nicht mehr, welche Musikstücke wie oft abgerufen wurden. Hintergrund ist ein Disput über die unterschiedliche Gewichtung abgerufener Streams, die über ein Konto mit Bezahlabo abgerufen werden, und jener, die ausschließlich werbefinanziert laufen. Youtube besteht darauf, beide Streamvarianten gleich zu werten; ein Stream sei ein Stream, egal, wie er finanziert werde.

Schon vor 2013 bestimmten Verkäufe physischer Tonträger, bezahlte digitale Downloads (ab Februar 2005), Airplay terrestrischer Radiostationen, On-Demand Audio-Streaming bestimmter Abonnement-Dienste (ab August 2007) sowie Webradio in die Singles-Hitparade. Seit Februar 2013 ist auch Youtubes Statistik Teil der Formel, deren Details nicht öffentlich sind. Schon davor hatten die beiden Unternehmen zwei Jahre lang verhandelt.

2018 begann Billboard zwischen werbefinanzierten und abofinanzierten On-Demand-Streams zu unterscheiden. Letztere zählten dreifach. Seit Anfang 2020 fließen Streaming-Statistiken auch in die Album-Hitparade Billboard 200 mit ein, wobei ebenfalls ein Verhältnis von 3:1 gilt. 3.750 werbefinanzierte Videostreams, egal welchen auf einem Album enthaltenen Stückes, entsprechen 1 verkauften Album. 1.250 Streams reichen dann für eine rechnerische Verkaufseinheit, wenn sie von zahlenden Abonnenten abgerufen werden.

Vergangene Woche hat Billboard angekündigt, die Hürden zu senken: Ab dem zweiten Tag des neuen Jahres entsprechen 1.000 Abonnement-Streams eines einzelnen Stücks 1 verkauften physischen Tonträger oder bezahlten Albumdownload. 2.500 Streams müssen es sein, wenn der Abrufende kein Bezahlabo hat.

Damit wird das Verhältnis von 3:1 auf 2,5:1 geändert. Das gilt auch für die Singles-Hitparade Billboard 100. Die ersten nach der neuen Methode berechneten Charts erscheinen am 17.1.2026 und erfassen Daten aus dem Zeitraum 2. bis 8.1.

Damit geht Billboard zwar einen Schritt auf Youtube zu, dessen Management reicht das aber nicht. Youtubes Musikchef Lyor Cohen spricht von einer „veralteten Formel” und meint: „Sie reflektiert nicht, wie Fans heute mit Musik interagieren, und ignoriert die massive Befassung mit Musik durch Fans ohne Abonnement.” Um diesen Standpunkt zu untermauern, ruft er den Datenstreik aus: „Nach 16.1.2016 werden unsere Daten nicht mehr an Billboard geliefert.”

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(ds)



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Startklar ohne Launchpad: So geht’s ohne Apples Programmstarter in macOS 26


An sich ist Apples Gedanke nachvollziehbar, zwei Funktionen für einen schnellen App-Start zusammenzuführen.

So hat man alles an einem Ort und muss nur noch eine Suchmaske bedienen.

Ob Intensivnutzern des Launchpads die neue Apps-Ansicht oder weitere hier vorgestellte Bordmittel ausreichen, hängt jedoch stark davon ab, ob sie eher visuell arbeiten oder lieber per Tastatur. Wer sich nicht umgewöhnen möchte, kann zu einem der vielen Launchpad-Klone greifen. Diese besprechen wir in einem eigenen heise+-Artikel.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Startklar ohne Launchpad: So geht’s ohne Apples Programmstarter in macOS 26“.
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