Künstliche Intelligenz
Grabenkampf um Kupfer-Aus: Telekom verteidigt DSL, Konkurrenz will Abschaltrecht
Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahrzehnte: Die Migration vom alten Kupfernetz auf reine Glasfaser (FTTH). Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) legte im Oktober Eckpunkte für ein Gesamtkonzept vor, um diesen Übergang zu beschleunigen. Die nun eingegangenen Stellungnahmen der Branche zeigen jedoch, dass zwischen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern – organisiert in Verbänden wie VATM, Breko und VKU – Welten liegen. Der Ton ist rau, die Interessenlage völlig entgegengesetzt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Deutsche Telekom nutzt ihre Stellungnahme für die Verteidigung ihrer bestehenden Infrastruktur und übt scharfe Kritik an jeglichen staatlichen Eingriffen. Das Unternehmen lehnt politisch oder regulatorisch festgelegte Abschalttermine entschieden ab und hält diese für verfassungs- und europarechtswidrig.
Bemerkenswert sind die rhetorischen Feinheiten des Bonner Konzerns. Er schreibt: „Das sogenannte ‚Kupfernetz‘ der Deutschen Telekom, von dem im Zusammenhang mit einer Abschaltung die Rede ist, ist ein Glasfasernetz“. Da die Glasfaser bis zu den grauen Verteilerkästen liege (FTTC), sei das Netz leistungsfähig genug für bis zu 250 MBit/s. Ein vorzeitiges Ausknipsen dieser Infrastruktur sei volkswirtschaftlich unsinnig und vernichte Kapital.
Scharfe Kante gegen Kabelnetzbetreiber
Die Telekom eröffnet zugleich einen Nebenkriegsschauplatz gegen die TV-Kabelnetzbetreiber und schießt sich vor allem auf Vodafone ein. Die Vorlage des Ministeriums blende die „technisch überholten, kupferbasierten Kabelfernsehnetze“ aus. Die Telekom argumentiert, dass eine Abschaltung von VDSL die Kunden nicht zwingend zur Glasfaser, sondern ins „veraltete“ Koax-Netz treiben würde, das zudem fünfmal so viel Strom verbrauche wie FTTH. Die Forderung aus Bonn: Wenn über ein Aus bestehender Infrastrukturen geredet wird, müssen auch die Kabelnetze auf den Prüfstand.
Zudem wehrt sich die Telekom gegen Vorwürfe, sie habe kein Interesse am Glasfaserausbau. Sie verweist auf ihre Investitionen und bezeichnet sich als größten Investor Deutschlands auf diesem Gebiet. Zusätzliche Transparenzpflichten oder Migrationspläne lehnt sie als bürokratisches Hemmnis ab. Nötig sei auch ein Vollausbaurecht im Gebäude und ein verpflichtender offenen Zugang zu dortigen Netzen, um Wettbewerb und Wahlfreiheit für Mieter zu gewährleisten.
Wettbewerber: Angst vor Blockadehaltung
Ganz anders klingt es beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der alternative Glasfaser-Ausbauer und Stadtwerke vertritt. Er begrüßt die Initiative des BMDS in seiner heise online vorliegenden Eingabe ausdrücklich, da das bisherige Vorgehen der Bundesnetzagentur „weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben“ sei.
Weiterlesen nach der Anzeige
Kernkonflikt aus Sicht der Wettbewerber: Die Telekom hat derzeit allein das Recht, die Abschaltung ihrer Kupfernetze bei der Bundesnetzagentur zu beantragen nach Paragraf 34 Telekommunikationsgesetz (TKG). Der Breko warnt vor einem „erheblichen Missbrauchspotenzial“. Die Befürchtung ist, dass die Telekom in Gebieten, in denen Wettbewerber Glasfaser ausgebaut haben, das parallele VDSL-Netz strategisch weiterbetreibt, um der Konkurrenz die Kunden zu entziehen und deren Geschäftsmodelle zu zerstören.
Der Breko fordert daher vehement ein „allgemeines Initiativrecht“. Sobald in einem Gebiet eine Glasfaser-Abdeckung von beispielsweise 85 Prozent erreicht ist (Homes Passed), müssten auch Wettbewerber oder die Bundesnetzagentur die Abschaltung des alten Kupfernetzes einleiten können – gegen den Willen der Telekom.
Zusätzlich sind etwa der Breko und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gegen das „Commitment-Modell“ der Telekom. Dabei handelt es sich um Mengenrabattverträge mit großen Resellern wie 1&1 oder o2, die diese langfristig an das VDSL-Netz der Telekom binden. Der Verband sieht darin ein massives Hindernis für die Migration und fordert ein Sonderkündigungsrecht, damit diese Reseller ihre Kunden schneller auf die Glasfasernetze alternativer Anbieter umziehen können.
Wohnungswirtschaft und Verbraucher: Preisbremse und Fristen
Die Wohnungswirtschaft (GdW) mahnt derweil zur Vorsicht. Zwar unterstützen die Wohnungsunternehmen die Glasfaser-Migration grundsätzlich. Sie haben aber Bedenken rund um „staatliche Drohkulissen“ und Haustürgeschäfte, die Mieter verunsicherten. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen drängt vor allem auf die Preiskontrolle: Glasfaserprodukte müssten bei vergleichbarer Qualität auch zu einem vergleichbaren Preis wie bisherige DSL-Tarife angeboten werden. Ein Zwangswechsel zu höheren Kosten sei den Mietern nicht vermittelbar. Zudem verlangt der GdW eine Vorlauffrist von mindestens 24 Monaten nach Fertigstellung des Glasfasernetzes, bevor das Kupfernetz abgeschaltet wird.
Auch die Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist gegen Schnellschüsse. Für Firmen sei eine stabile Leitung existenzsichernd. In vielen Gewerbegebieten gebe es noch keine Glasfaser, und Sonderanwendungen wie Aufzugnotrufe oder Alarmanlagen liefen oft noch über alte Technik. Eine Abschaltung ohne funktionierende Alternative sei ein Risiko für den Wirtschaftsstandort. Der Bitkom hält die Festlegung eines bindenden bundesweiten Abschaltdatums zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls nicht für zielführend.
Zeitplan wackelt
Das BMDS orientiert sich an den Zielen der EU-Kommission, die ein Ende des Kupfers bis 2030 anstrebt. Sowohl die Telekom als auch viele Wettbewerber halten dieses Datum für Deutschland jedoch für unrealistisch. Der Breko schlägt stattdessen vor, bis Sommer 2028 zumindest für fünf Prozent der Haushalte den Abschaltprozess eingeleitet zu haben, um überhaupt in die Gänge zu kommen.
Nun liegt der Ball inmitten der verhärteten Fronten beim BMDS, bei der Bundesnetzagentur und beim Gesetzgeber. Sie müssen aus den widerstreitenden Interessen ein Regulierungskonzept formen, das den Ausbau fördert, ohne die Verbraucher im digitalen Niemandsland stranden zu lassen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick
Wer nach Machine-Learning-Diensten sucht, landet schnell bei den Angeboten der US-amerikanischen Hyperscaler. Mit AWS SageMaker, Googles Vertex AI und Azure Machine Learning bieten alle drei Plattformen eine Vielzahl an Diensten und wollen so End-to-End-ML-Workflows abbilden, Dienste automatisieren oder auf der Plattform managen und alle gängigen Frameworks in ihr Cloud-Ökosystem einbinden. Dabei haben die Produktpaletten im Laufe der Jahre ein unübersichtliches Ausmaß angenommen.
AWS SageMaker: Vor- und Nachteile im Überblick
AWS könnte den perfekten Werkzeugkasten bieten, der sich genau an die spezifischen Bedürfnisse seiner Nutzer anpasst. Leider kommt die Amazon-Tochter den Nutzern in der Konfiguration in keiner Weise entgegen und lässt sie relativ allein mit dem enormen Angebot. Die diversen Tutorials, die Einsteiger unterstützen sollen, sind über verschiedene Plattformen verteilt, sodass zusätzlich zum zeitintensiven Einrichten der Workflows eine längere Recherche der korrekten Hilfen für das jeweilige Problem eingeplant werden muss. Weitere Hürden sind das für Anfänger eher verwirrende UI und die überwältigende Serverkonfiguration, die erfahrene User voraussetzt.
- Die großen Cloud-Anbieter AWS, Google und Microsoft bieten umfangreiche, aber teils unübersichtliche ML- und KI-Dienste für unterschiedliche Zielgruppen an, von Einsteigern bis Enterprise.
- AWS punktet mit der größten und flexibelsten Servicepalette, erfordert jedoch tiefere Einarbeitung und ein komplexes Kostenmanagement.
- Googles Plattform Vertex AI ist mit didaktisch aufbereiteten und interaktiven Tutorials die einsteigerfreundlichste Wahl. Kleine, datengetriebene Gelegenheitsprojekte lassen sich hier am besten designen.
- Azure legt den Fokus auf schnelle, geschäftsorientierte Nutzung und Integration in bestehende Microsoft-Stacks, wobei fortgeschrittene Features oft spezielles Fachwissen verlangen.
Geübte Nutzer finden ein konsistentes Interface vor, das sich in allen Bereichen personalisieren lässt und auch tiefere Einstellungen transparent aufbereitet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Europäische Temu-Büros durchsucht | heise online
Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Das berichtet Reuters unter Berufung auf einen Eingeweihten. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Wir können bestätigen, dass die Kommission eine nicht angekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten einer im Online-Handel in der EU tätigen Firma durchgeführt hat”, sagte ein Sprecher zu der Nachrichtenagentur, „unter der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.” Daraus lässt sich schließen, dass die EU-Kommission den Verdacht hegt, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert.
Parallel wirft die EU-Kommission Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Eine Untersuchung hat hohes Risiko illegaler Produkte aufgezeigt. Auch das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu. Dabei geht es um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Diese könnten, so die Befürchtung, das allgemeine Preisniveau zu Lasten der Verbraucher anheben.
Foreign Subsidies Regulation gilt seit 2023
Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren.
Solche Verzerrungen kosten nicht nur Arbeitsplätze und reduzieren Steueraufkommen, sondern können langfristig auch Verbrauchern schaden. Denn hat das subventionierte Unternehmen einmal erhebliche Marktmacht erreicht, kann es die Preise anheben, ohne fürchten zu müssen, viel Geschäft an starke Konkurrenten zu verlieren, denn diese gibt es ja dann nicht mehr. Als Gegenmaßnahme ist Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten (Foreign Subsidies Regulation, FSR).
heise online hat Temu gefragt, welche Subventionen es erhält, seit wann es von der Untersuchung Kenntnis hat, und wie es auf die Untersuchung sowie die Hausdurchsuchung reagiert. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt seine Webseite als Plattform für Dritte. Temu gehört zur chinesischen Pinduoduo-Gruppe (PDD Holdings).
Weiterlesen nach der Anzeige
(ds)
Künstliche Intelligenz
Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
Weiterlesen nach der Anzeige
Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
Weiterlesen nach der Anzeige
Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenJetzt patchen! Erneut Attacken auf SonicWall-Firewalls beobachtet
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAus Softwarefehlern lernen – Teil 3: Eine Marssonde gerät außer Kontrolle
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenFake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenSK Rapid Wien erneuert visuelle Identität
-
Entwicklung & Codevor 3 WochenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Social Mediavor 3 MonatenSchluss mit FOMO im Social Media Marketing – Welche Trends und Features sind für Social Media Manager*innen wirklich relevant?
