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Großbritannien: Chinesin muss für illegalen Besitz von 61.000 Bitcoin in Haft


In Großbritannien ist eine 47-jährige Frau aus China zu 11 Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden, die sich mit illegal erbeuteten 61.000 Bitcoin in dem Land ein schönes Leben machen wollte. Ein ebenfalls 47-jähriger Komplize muss für vier Jahre und elf Monate in Haft. Das hat die Metropolitan Police aus London mitgeteilt, anderthalb Monate nachdem sich die Frau schuldig bekannt hat. Die hat innerhalb von gerade einmal vier Jahren in ihrem Heimatland fast 130.000 Menschen dazu gebracht, ihr Geld anzuvertrauen, das sie angeblich durch Investitionen in Kryptogeld vermehren wollte. Stattdessen ist sie 2017 mit dem Kryptovermögen nach Großbritannien geflohen, wo sie es mit lockerer Hand ausgegeben hat, bis die Strafverfolgungsbehörden auf sie aufmerksam geworden sind.

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Details zu dem massiven Betrug waren Ende September publik geworden, da hat sich die Frau schuldig bekannt. Zum Urteilsspruch eines Londoner Gerichts hat die BBC nun eine Reihe teils haarsträubender weiterer Informationen zusammengetragen. So hat die Frau in China eine umfangreiche Operation geleitet, bei der Menschen unter anderem mit riesigen Veranstaltungen davon überzeugt wurden, Geld beizutragen. Dafür geworben hat demnach unter anderem ein Schwiegersohn von Mao Zedong. Solch eine Werbeveranstaltung soll es sogar in der Großen Halle des Volkes am Tian’anmen-Platz in Peking gegeben haben. Durchgeführt wurden die demnach aber von Untergebenen, die Chefin selbst sei notorisch geheimniskrämerisch gewesen und habe sich nur besonders freigiebigen Geldgebern gezeigt.


Geldbündel

Geldbündel

Ein Teil des konfiszierten Vermögens

(Bild: Metropolitan Police)

Auch zu dem Umgang der Betrügerin namens Zhimin Qian mit der Beute und ihren weiteren Plänen dafür hat die BBC Details gesammelt. So habe sie am Rand des Londoner Parks Hampstead Heath für 17.000 Pfund (etwa 19.300 Euro) monatlich zur Miete gewohnt und sich als „Erbin von Antiquitäten und Diamanten“ ausgegeben. Laut ihres Tagebuchs habe sie eine international tätige Bank gründen, ein schwedisches Schloss kaufen und sich mit einem britischen Herzog einlassen wollen. Vor allem habe sie aber Königin des international nicht anerkannten Scheinstaats Liberland an der Donau zwischen Kroatien und Serbien werden wollen. Dafür habe sie Millionenbeträge aus ihrer Beute beiseitegelegt.

Nachdem die Frau nun zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ist noch offen, was mit dem Kryptovermögen passiert. Dessen Wert habe sich dank der Kursgewinne des Bitcoin seit ihrer Flucht verzwanzigfacht, schreibt die BBC. Demnach soll über den Umgang damit in einem gesonderten Gerichtsverfahren entschieden werden, das für nächstes Jahr angesetzt ist. An dem sollen sich Betrugsopfer aus China beteiligen können, fraglich sei aber, wie sie ihre Ansprüche belegen sollen. Die meisten hätten das Geld nicht direkt an die Firma überwiesen, sondern an deren Vertreter, die es dann weitergegeben hätten. Unklar sei auch, ob die Opfer nur den damaligen Wert ihres Geldes bekommen oder von der Wertsteigerung profitieren können. Was nicht zurückgehe, falle automatisch an den britischen Staat.


(mho)



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Weiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen


Die schwarz-rote Koalition will für 2027 Preissprünge durch den CO₂-Preis beim Tanken mit Benzin und Diesel sowie Heizen mit Öl und Gas in Deutschland verhindern. Demnach soll der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026 auch 2027 gelten. Darauf einigten sich die beiden Vize-Fraktionsvorsitzenden Andreas Jung (CDU) und Esra Limbacher (SPD). Damit schließt sich Deutschland den Plänen auf EU-Ebene an, den europaweiten Start des Emissionshandels für die Sektoren Verkehr und Gebäude von 2027 auf 2028 zu verschieben. In diesen würde die bisher nationale CO₂-Bepreisung für die Sektoren aufgehen.

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Jung und Limbacher sagten dazu: „Wir brauchen jetzt im Sinne der Planungssicherheit und Verlässlichkeit schnell Klarheit, welcher CO₂-Preis in Deutschland im Jahr 2027 gilt“. Im Brennstoffemissionshandelsgesetz solle der für 2026 vorgesehene Korridor von 55 bis 65 Euro auf 2027 ausgedehnt werden. Das Umweltministerium prüfe nun, ob dies rechtlich umsetzbar sei und ob, beziehungsweise welche Änderungen am Gesetz dazu notwendig seien. Ohne eine politische Einigung der Koalition hätte 2027 der CO₂-Preis gegriffen, der bereits für die Industrie gilt. Derzeit liegt dieser bei rund 80 Euro je Tonne.

Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO₂-Preis für die Sektoren Verkehr und Gebäude von 55 Euro pro Tonne. Mit einer schrittweise steigenden CO₂-Bepreisung soll ein Anreiz für mehr Sparsamkeit sowie zu einem Umstieg auf klimafreundliche Technologien gesetzt werden, um CO₂-Emissionen zu verringern.

Der CO₂-Preis basiert auf einem nationalen Emissionshandelssystem. Große Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel verkaufen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben. So entsteht ein Preis für jede ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten werden an die Endverbraucher weitergegeben. Mit einer steigenden CO₂-Bepreisung verteuern sich das Tanken sowie das Heizen mit Erdgas und Öl.

Die Bundesregierung sei dafür eingetreten, dass der europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr wie vorgesehen 2027 starte, so die Koalitionspolitiker. Um die Einigung auf einen Kompromiss zu erreichen, sei aber die Verschiebung um ein Jahr auf 2028 notwendig gewesen. Die EU-Umweltminister hatten sich auf ein Klimaziel bis 2040 geeinigt.

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(fpi)



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Falschparkerfotograf als Datensünder: Ein Grundsatzurteil, das keines ist


Dürfen Bürger Falschparker fotografieren und das Bild anschließend per Apps wie „weg.li“ nicht nur an die Behörden weiterleiten, sondern auch veröffentlichen? Das Oberlandesgericht Dresden hat dabei in einem nun vorliegenden Endurteil (4 U 464/25) im September Datenschutzverstöße identifiziert, für die der Nutzer verantwortlich ist. Doch die Umstände des Falles sind sehr speziell – und die Begründung ebenfalls.

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Geklagt hatte der Beifahrer eines Fahrzeuges, das bei einem angeblichen Parkverstoß im Bereich einer Bushaltestelle fotografiert wurde. Das Foto war unverpixelt, das Kennzeichen des Leipziger Fahrzeuges war klar sichtbar und auch der Beifahrer erkennbar. In Verbindung mit den Metadaten wie Uhrzeit, Ort und Automobil sei damit nicht nur der Personenbezug gegeben, sondern auch der Bereich der schützenswerten Privatsphäre eröffnet.

Das Gericht sah in der Speicherung und Veröffentlichung durch weg.li zudem eine Auftragsdatenverarbeitung – die habe im Auftrag des Falschparkfotografen gehandelt. Weil er als Privatperson gehandelt habe, könne er sich nicht auf die Ausnahme für Strafverfolgungszwecke berufen, auch die Haushaltsausnahme greife nicht. Diese sei laut der Richter nicht einschlägig, „da die Anfertigung eines Fotos im öffentlichen Raum und deren Übermittlung an staatliche Stellen zur Verfolgung von Parkverstößen keine ausschließlich persönlich-familiäre Tätigkeit darstellt.“ Auch ein berechtigtes Interesse des Fotografierenden sei nicht erkennbar und auch das Argument, dass es in öffentlichem Interesse oder zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt worden sei, überzeugte den vierten Zivilsenat in Dresden nicht.

Für die Richter ist klar: „Einer Verarbeitung des Beweisfotos durch den Beklagten steht entscheidend das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt des Rechts am eigenen Bild entgegen.“ Sach- und Zweckdienlichkeit würden den Verstoß gegenüber einem Dritten nicht rechtfertigen können. Im Dresdner Verfahren ging es stets um den Beifahrer und nicht um den Fahrer des Automobils.

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Und auch für den Beifahrer hat sich der Aufwand wenig gelohnt. Denn neben dem Löschungsanspruch wollte er auch Schadenersatz zugesprochen bekommen – was die Richter bejahten. 100 Euro Schadenersatz seien unter den Umständen des Falles und angesichts des vorgetragenen Kontrollverlustes „angemessen, aber auch ausreichend“, so die Dresdner Richter.

Mit der Summe kann der Kläger wenig anfangen: 9 Prozent der Verfahrenskosten vor Gericht muss er selbst tragen – was angesichts von zwei Instanzen und umfangreichen Schriftwechseln den Betrag überschreiten dürfte. Deutlich teurer sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die übrigen 91 Prozent der weiteren Prozesskosten, die er nun tragen muss. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.

Was der Fall bei allen Spezifika zeigt: Auch wer sich im Recht sieht, muss spätestens dann, wenn ein Foto weitergegeben oder gar im Internet veröffentlicht werden soll, auch die Rechte anderer respektieren und Vorkehrungen treffen. Dass damit allerdings die Nutzung von Falschparkerapps oder spezialisierter Plattformen aus Datenschutzgründen generell verboten wäre, lässt sich aus dem Urteil 4 U 464/25 hingegen nicht ableiten.


(mack)



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Check Point kooperiert mit Nvidia für KI-Sicherheitsplattform


Mit AI Cloud Protect erweitert Check Point sein Portfolio, um KI-Workloads auf Netzwerk- und Hostebene abzusichern. Das Produkt soll sich in bestehende Umgebungen integrieren lassen und zielt auf Bedrohungen ab, die aus der Nutzung generativer KI resultieren. Als Hardwarebasis dient Nvidias BlueField-Netzwerkplattform, konkret die BlueField-3-DPUs. Laut Check Point beeinträchtigen die Sicherheitsfunktionen die Performance der KI-Workloads nicht. Zudem ermögliche die Plattform die zentrale Verwaltung großer KI-Cluster und eine einheitliche Sicherheitsorchestrierung über tausende Knoten hinweg.

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Auch die kommende BlueField-4-Generation wird bereits unterstützt. Sie verspricht eine bis zu sechsmal höhere Rechenleistung und doppelte Netzwerkbandbreite. Damit sollen sich sowohl Inferenzprozesse als auch komplexe Trainings-Workloads sicher und skalierbar in Unternehmensumgebungen betreiben lassen. Nach Angaben des Herstellers wird das Produkt bereits in Pilotprojekten bei Finanzdienstleistern und weiteren strategischen Partnern eingesetzt.

AI Cloud Protect fügt sich in Check Points bestehenden Sicherheits-Stack ein und ergänzt unter anderem die CloudGuard Web Application Firewall (WAF), die Richtlinien für den sicheren Umgang mit KI-Modellen umsetzt. Zudem bietet sie eine GenAI-Protect-Integration auf Nutzerebene, die Observability-Funktionen und Schutzmechanismen für generative KI-Anwendungen kombiniert.


(axk)



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