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Künstliche Intelligenz

Großbritannien fordert erneut Apple-Hintertür – diesmal nur für britische Nutzer


Die britische Regierung hat Apple im September erneut per Technical Capability Notice (TCN) aufgefordert, Zugriff auf verschlüsselte iCloud-Backups zu ermöglichen. Anders als bei der ersten Anordnung im Januar, die weltweiten Zugriff verlangte, beschränkt sich die neue Forderung auf Daten britischer Staatsbürger. Dies berichtet die Financial Times unter Berufung auf informierte Kreise.

Die ursprüngliche Aufforderung vom Januar hatte einen diplomatischen Konflikt zwischen Großbritannien und den USA ausgelöst und drohte, die Handelsbeziehungen zu belasten. Apple hatte daraufhin im Februar seinen erweiterten Datenschutz für iCloud, die Advanced Data Protection (ADP), in Großbritannien deaktiviert.

Die neue Anordnung könnte jedoch nach Einschätzung von Datenschützern ebenso gefährlich sein wie die erste. Caroline Wilson Palow von Privacy International warnt: „Wenn Apple die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Großbritannien bricht, bricht es sie für alle.“ Die entstehende Sicherheitslücke könne von feindlichen Staaten, Kriminellen und anderen Akteuren weltweit ausgenutzt werden.

Apple hatte gegen die ursprüngliche Anordnung beim Investigatory Powers Tribunal Beschwerde eingelegt. Die Anordnungen basieren auf dem britischen Investigatory Powers Act, den die Regierung als notwendig zur Bekämpfung von Terrorismus und Kindesmissbrauch bezeichnet.

Hochrangige Vertreter der Trump-Administration, darunter Vizepräsident JD Vance und Geheimdienstdirektorin Tulsi Gabbard, hatten Großbritannien zuvor gedrängt, die Januar-Anordnung zurückzuziehen. US-Präsident Donald Trump verglich die britische Forderung mit chinesischer Staatsüberwachung. Im August erklärte Gabbard, Großbritannien habe zugestimmt, seine Forderung nach Zugriff auf geschützte verschlüsselte Daten amerikanischer Bürger fallen zu lassen.

Eine der Trump-Administration nahestehende Person betonte damals, dass jede Hintertür auch den Schutz für US-Bürger schwächen würde. Die Forderung müsse vollständig zurückgezogen werden, um der Vereinbarung zwischen beiden Ländern gerecht zu werden. Während Trumps Staatsbesuch im vergangenen Monat, bei dem US-Technologieunternehmen Milliarden-Investitionen in britische KI-Infrastruktur ankündigten, wurde das Thema erneut von Mitgliedern der US-Delegation angesprochen.

Zwei hochrangige britische Regierungsvertreter erklärten jedoch, die US-Administration übe mittlerweile keinen Druck mehr auf die britische Regierung aus, die Anordnung zurückzunehmen. Dies deutet darauf hin, dass Washington die geografisch begrenzte neue Forderung möglicherweise als akzeptablen Kompromiss betrachtet – obwohl Sicherheitsexperten warnen, dass technisch keine echte Trennung möglich sei.

Sowohl Apple als auch das britische Innenministerium reagierten nicht unmittelbar auf Anfragen. Beiden ist gesetzlich untersagt, TCNs öffentlich zu diskutieren. Apple hatte erst durch einen juristischen Teilerfolg im April erreichen können, dass die bloße Existenz der Klage und die Identität der Parteien öffentlich gemacht werden durften – das Gericht stellte fest, dass dies die nationale Sicherheit nicht gefährde.

WhatsApp hatte im Juni angekündigt, Apple in seinem rechtlichen Kampf zu unterstützen. Meta-Manager Will Cathcart warnte vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“, der andere Staaten ermutigen könne, Verschlüsselung zu untersagen oder Hintertüren einzufordern


(mki)



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Kinderhilfswerk: Entschieden gegen Social-Media-Verbot für Kinder


In der Debatte um ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche hat das Deutsche Kinderhilfswerk sich entschieden dagegen ausgesprochen. „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche und stehen in krassem Widerspruch zu ihrem in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Recht auf digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz“, sagte Geschäftsführer Kai Hanke der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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Die sozialen Medien seien zwar gespickt „mit Anreizen zur Risikonutzung und unzureichenden Vorsorgemaßnahmen für junge Nutzergruppen“. Die vielerorts geforderten Verbote seien aber nicht die Lösung. „Ist das notwendige Mindestalter dann erreicht, sind die jungen Menschen wieder denselben Mechanismen unterworfen, allerdings ohne zuvor Medienerfahrungen mit den Risiken der Nutzung gesammelt zu haben und dann umso anfälliger für ihre Wirkung“, sagte Hanke.

Es bestehe allerdings ein grundsätzlicher Regulierungsbedarf der großen Plattformen. „Hier könnten eigenständige europäische Plattformen, die nicht den Zwängen der Aufmerksamkeitsökonomie unterliegen, eine Lücke schließen“, die durch Verbote entstehen würde, so Hanke. Zudem müsste Eltern schon früh Medienerziehungskompetenz vermittelt werden.

Für junge Menschen seien soziale Medien ein „zentraler Ort des sozialen Austausches und der Freizeitgestaltung“. Verbote würden diese Kommunikationswege abschneiden und „Kindern einen Rückzugsort ihrer Lebenswelt ohne angemessenen Ersatz nehmen“. Zudem könne es zu einer weiteren Benachteiligung von jungen Menschen aus bildungsfernen Familien beitragen.

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten sich im Oktober für Altersgrenzen auf Plattformen wie Tiktok und Facebook ausgesprochen – wollen ihre nationalen Zuständigkeiten aber nicht an Brüssel abgeben. Es sei wichtig, Minderjährige im digitalen Raum zu schützen, unter anderem durch ein Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien, hieß es in einer Erklärung.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verglich mögliche Altersvorgaben für Social Media mit denen für Tabak und Alkohol. Die deutsche Politikerin nannte zudem Australien als mögliches Vorbild.

Dort ist es bereits beschlossene Sache, dass Jugendliche künftig erst ab 16 Jahren Plattformen wie X, Tiktok, Facebook und Instagram nutzen dürfen. Mittlerweile hat auch Griechenland soziale Medien für Unter-16-Jährige blockiert. In anderen Ländern, wie Dänemark, werden ähnliche Pläne diskutiert.

In der deutschen Politik ist das Thema umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich ebenfalls für ein Mindestalter ausgesprochen. Auch die Grünen-Chefin Franziska Brantner befürwortet die Idee. CSU-Chef Markus Söder hingegen argumentierte: Ein Verbot mache Tiktok, Instagram und Co. eher noch interessanter für Jugendliche und Kinder.


(nen)



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Ausprobiert: Apples neues Dual-Band aus Strickgewebe an alter Vision Pro


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apples Vision Pro ist bekannt dafür, auf dem Kopf ziemlich aufzutragen – mit einem Gewicht von 600 bis 650 Gramm für das M2-Modell und nun 750 bis 800 Gramm für das M5-Modell. Der Grund für letztere Gewichtserhöhung besteht darin, dass Apple nun standardmäßig das sogenannte Dual-Band aus Strickgewebe mitliefert. Es bietet als zentrale Neuerung ein zusätzliches Über-Kopf-Band, das das Gewicht besser verteilen soll – inklusive neuen „Gegengewichten“, die im rückwärtigen Band für den Hinterkopf verbaut sind.

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Wir haben geprüft, ob es sich für bestehende Vision-Pro-Kunden lohnt, vom alten Solo-Band aus Strickgewebe, das dem M2-Modell beilag, auf das Dual-Band umzusteigen. Einen ausführlichen Test der Vision Pro M5 samt neuem Band finden Sie zudem auf heise+.

Die wichtigste Info vorab: Das neue Band ist voll zur Vision Pro M2 (einst schlicht Vision Pro genannt) kompatibel. Man kann das alte Solo-Band also ganz einfach gegen das Dual-Band austauschen. Apple verkauft es für happige 115 Euro (US-Preis ohne Umsatzsteuer: 99 US-Dollar) über seinen Apple Online Store sowie in den Apple-Läden. Immerhin entspricht dieser Preis dem bisherigen Solo-Band aus Strickgewebe, bei dem man deutlich weniger bekommt. Nervig: Man kann nicht, wie beim Solo-Band, einfach eine Größe wählen (dort: S, M und L). Stattdessen muss man bei jedem Kaufversuch einen Kopfscan via iPhone oder Face-ID-fähigem iPad durchführen, um die Größe zu ermitteln.

Das ist vor allem dann nervig, wenn man prüfen will, ob das passende Dual-Band in einem örtlichen Apple-Laden verfügbar ist, denn diese Prüfung ist erst nach dem Kopfscan möglich. Allerdings dürften die Bänder mittlerweile gut verfügbar sein. Bei unserem Kopfscan kam die Größe L heraus (wie auch beim Solo-Band) – wie viele verschiedene es gibt, lässt sich leider nicht sagen. Es könnten aufgrund des Überkopfbandes mehr sein als beim Solo-Band, aber das weiß nur Apple allein. Es muss jedenfalls einen Grund geben, dass der Scan erzwungen wird.

Aus der Verpackung kommt das Dual-Band aus Strickgewebe erstaunlich schwergewichtig. Denn die Gewichte im hinteren Band sind aus Wolfram und bringen einiges auf die Waage. Messungen ergaben, dass je nach Größe mehr Wolframgewichte eingenäht sind. Beim „S“-Band sollen es 24 sein, beim „M“-Band 28. Das Eigengewicht liegt wohl bei 180 bis 220 Gramm. Apple selbst teilt nur mit, dass die gesamte Vision Pro M5 samt Dual-Band nun 750 bis 800 Gramm wiegt, zuvor waren es „nur“ 600 bis 650 Gramm.

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Drehrad am Dual-Band

Drehrad am Dual-Band

Drehrad am Dual-Band: Damit steuert man den Sitz – und zwar beider Bänder. Das hat Apple clever gelöst.

(Bild: Ben Schwan / heise medien)

Aufsetzen und Setup des Dual-Band sind ähnlich wie gehabt. Man löst zunächst die Bandspannung über das Drehrad (falls noch nicht geschehen) und setzt das Headset dann auf. Neu ist, dass man mit einem Drehrad beide Bänder, also rückwärtiges und Überkopf-Band, zusammenziehen und lösen kann. Dies erfolgt über einen Kippschalter, bei dem das Drehrad entweder herausgezogen oder hereingedrückt operiert wird. Das macht alles einen sehr stabilen Eindruck.

Wir hatten mit dem Dual-Band aus Strickgewebe an unserer Vision Pro M2 ein angenehmeres Tragegefühl als mit dem Solo-Band und auch mit dem Dual-Loop-Band, das Apple mit Überkopf-Band bei dem M2-Modell zusätzlich kostenfrei mitgeliefert hatte, bei der Vision Pro M5 nun aber weglässt. Die Bedienung beim Dual-Band aus Strickgewebe ist einfacher (kein nerviges Klettband), die Bänder breiter und angenehmer zu tragen.

Zumindest in den ersten Stunden der Nutzung belastete das Dual-Band den Kopf weniger als das Solo-Band. Wunder sollte man aber nicht erwarten. Das Gegengewicht hilft, den Druck etwas vom Gesicht zu nehmen, doch dieser ist definitiv weiter vorhanden. Es bleibt das Problem, dass das Gesamtgewicht der Vision Pro zu hoch ist. Immerhin bekamen wir wegen der Gegengewichte keine Nackenschmerzen, die Verteilung funktioniert also grundsätzlich. Die Idee des Dual-Bands ist übrigens nicht neu: Bastler hatten sich zuvor schon per 3D-Druck Adapter gebaut, mit denen man zwei Bänder kombinieren konnte. Doch die Lösung ist teurer (230 Euro für zwei Bänder plus 3D-gedrucktes Teil) und Apples Variante die schönere.


(bsc)



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Jetzt schon buchen und sparen: Die heise security Tour 2026 – Wissen schützt!


Die Termine stehen, das Programm noch nicht. Doch für viele der Teilnehmer der heise security Tour ist das Event seit Jahren ohnehin bereits ein Pflichttermin. Und wer jetzt zum Blind-Bird-Tarif bereits ein Präsenz-Ticket bucht, spart 150 Euro

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Die eintägige Veranstaltung findet an mehreren Orten in Präsenz und an separaten Terminen auch digital statt; für 2026 sind Stationen Köln am 20.5.2026, Hamburg am 28.5.2026 und Stuttgart am 11.6.2026 geplant. Das Event richtet sich an technisch und organisatorisch Verantwortliche für IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen aller Größen. Wie immer bei heise-security-Veranstaltungen gibt es keine Werbevorträge, alle Themen und Referenten werden von der Redaktion ausgesucht. Das Ticket zum Blind-Bird-Tarif kostet 495 statt 645 Euro. Sie können es auf der Tour-Seite ab sofort für alle 3 Präsenztermine buchen:

Bei heise Security PRO ist das Ticket zur Tour schon dabei; du findest den Code dazu im Event-Kalender des PRO-Forums. Ferner kannst du an allen heise security Webinaren kostenlos teilnehmen, dich mit anderen Security-Professionals im exklusiven PRO-Forum und bei den monatlichen PRO-Talks austauschen und du bekommst den wöchentlichen Pro-Newsletter. Bis zum 31. Dezember gibt es dieses ganze PRO-Paket zum reduzierten Jubiläumspreis von 995 Euro. Mehr dazu findest du hier:


heise Security Pro

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(ju)



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