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Künstliche Intelligenz

Großer Umbau im Google Home: Gemini hält Einzug – Support für viele Geräte


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Google Assistant zieht aus, Gemini for Home ein. Das sagte Google schon vor einiger Zeit – der Umzug hat mit der heutigen Ankündigung begonnen. Laut dem Konzern soll die Interaktion mit dem Smart-Home nach dem Update natürlicher und auf Wunsch gesprächiger sein. Zudem sagt Google, dass die Smart-Home-Architektur von Grund auf neu entwickelt wurde – auch neue, natürlichere Stimmen sind Teil des großen Updates. Unterstützt werden bis zu zehn Jahre alte Geräte. Im Unterschied zu Amazons Alexa+ stehen die KI-Funktionen auch in Deutschland zur Verfügung.

Gemini soll natürliche Gespräche verstehen, sodass Nutzer auf die starren Befehle verzichten können. Es soll laut Hersteller fortan möglich sein, nuanciertere Anfragen zu verwenden. Ziel Googles sei es, eine Smart-Home-Plattform anzubieten, die für alle funktioniert. Daher versteht Google sie nicht als persönliche, sondern gemeinschaftlich genutzte Plattform.

Auch komplexere Aufgaben oder mehrere Anweisungen zur Smart-Home-Steuerung in einem Satz zu bündeln. Als Beispiel könne man etwa sagen: „Dimme das Licht und stelle die Temperatur auf 20 Grad ein.“ Ferner soll Google Home dank Gemini komplexe Befehle wie „Schalte alle Lichter aus, außer im Schlafzimmer“ verstehen können. Zudem verspricht Google bessere Automatisierungen. Als Beispiel nennt der Hersteller: „Schließe die Türen und schalte alle Lichter zur Schlafenszeit aus.“ Auch Befehle wie „Wenn das Haus nachts leer ist, lass es so aussehen, als wäre jemand zu Hause“ sei möglich.


Google Home KI-Prompt

Google Home KI-Prompt

Gemini for Home soll in natürlicher Sprache Automatisierungen erfassen können.

(Bild: Google)

Ebenso soll der Smart-Home-Assistent bei der Organisation von Terminen oder Einkäufen flexibler werden. Statt einzelne Dinge zu diktieren, kann man Gemini for Home damit beauftragen, die Zutaten für ein bestimmtes Rezept direkt auf die Einkaufsliste in Google Notizen zu setzen. Außerdem verspricht der Hersteller, die Suche nach Medieninhalten intuitiver zu gestalten: Lieder oder Filme sollen Nutzer anhand von Umschreibungen finden, anstatt den exakten Titel eingeben zu müssen.

Ähnlich wie Gemini Live auf dem Smartphone zieht die geschwätzige Version des KI-Chatbots auch ins Smart-Home ein. Damit wird es möglich, mit dem Assistenten längere Gespräche über viele Themen zu führen, ohne dass man wiederholt „Hey Google“ sagen muss. Der Live-Assistant soll Google zufolge detailliertere und personalisierte Hilfe bieten – zum Beispiel beim Kochen: „Ich habe Spinat, Eier, Frischkäse und Räucherlachs im Kühlschrank. Hilf mir, ein leckeres Essen zuzubereiten.“ Gemini Live bietet Vorschläge für Florentiner Eier, eine Frittata und Pasta sowie Anleitungen für die Zubereitung.

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Ebenso könne der Chatbot etwa Hilfe beim Autokauf, der Reparatur einer Spülmaschine oder bei kreativeren Aufgaben wie dem Erfinden von Gutenachtgeschichten geben.

Neben dem Einzug von KI hat Google die Home-App rundum erneuert. Sie sei auf Android-Geräten nun „über 70 Prozent schneller“ und zuverlässiger als bisher – App-Abstürze konnten um fast 80 Prozent reduziert werden, während der Batterieverbrauch gesenkt wurde.


Screenshots der neuen Home-App

Screenshots der neuen Home-App

Ein Blick in die neue Google-Home-App.

(Bild: Google)

Außerdem habe Google die Kamerafunktion verbessert: Live-Ansichten sollen jetzt 30 Prozent schneller geladen werden, die Wiedergabefehler um 40 Prozent reduziert worden sein. Zudem soll die Vorschau der Kamerakacheln „sofort geladen“ werden und das Scrollen durch den Verlauf der Kamera mit einer „mehr als sechsmal höheren Bildrate wesentlich flüssiger“ sein.

Auch die Oberfläche hat Google bei seiner Home-App angefasst. Sie verfügt jetzt über drei Registerkarten, über die „zu den wichtigsten Bereichen Ihres Zuhauses gelangen“ können. Die Registerkarte „Zuhause“ liefert dabei eine Übersicht und einen Zugangspunkt für das gesamte Zuhause, so der Hersteller. Zudem habe Google neue Gesten eingeführt, „die die Bedienung mit einer Hand wesentlich flüssiger machen“ sollen.
Man kann zwischen Favoriten, allen Geräten und speziellen Dashboards hin- und herwischen, ohne zwischen den Registerkarten wechseln zu müssen.

Dann gibt es die Registerkarte „Aktivität“, in der alles angezeigt wird, was im Zuhause geschieht. Es fasst sämtliche Ereignisse von allen verbundenen Geräten von Erst- und Drittanbietern zusammen. Gegen eine monatliche Gebühr kann per KI ein „Home Brief“ erstellt werden, der eine kurze Zusammenfassung der Tagesaktivitäten liefern soll.

In der Registerkarte „Automatisierungen“ wird ein neues Karussell am oberen Rand angezeigt, das Nutzern etwa bevorstehende Automatisierungen anzeigt. Für Nutzer, die tiefer in die Automatisierung einsteigen wollen, hat Google den Editor umfangreich überarbeitet: Er soll „eine schnelle, native Erfahrung sowohl auf iOS als auch auf Android“ bieten. Mit dem Editor könne man sowohl einmalige Automatisierungen als auch neue „bedingte Starter“ verwenden, die eine Routine nur dann ausführe, wenn jemand zu Hause ist.

Google bohrt mit den neuen KI-Modelle auch die Kamera-Funktionen auf: Schon jetzt können die Nest-Kameras bestimmte Gesichter und Bewegungen und beispielsweise Pakete erkennen. Durch das multimodale KI-Modell von Gemini werden die Möglichkeiten der Video-, Bild- und Textbearbeitung erweitert. So soll es möglich sein, über die Kameras erfassten Inhalte präziser interpretiert werden. Laut Google erkenne die Kamera-KI etwa nicht mehr nur ein „Tier“, sondern konkreter „Hund gräbt im Garten“.


Google-Home-App – Screenshots neuer Kamera-Funktionen

Google-Home-App – Screenshots neuer Kamera-Funktionen

Google-Home mit neuen Kamera-Funktionen und KI-Zusammenfassungen.

(Bild: Google)

Neu ist auch eine Suchfunktion für die Kamera in der überarbeiteten Home-App. Das heißt, man kann die Aufnahmen nach bestimmten Aktivitäten durchsuchen. Zudem verspricht Google eine flüssige Steuerung der Kamera mit Gestennavigation.

Mit den neuen Funktionen führt Google neue Abomodelle ein. Das heißt, nicht alles Neue ist kostenlos verfügbar: Für 10 Euro im Monat (100 Euro im Jahr) im Standard-Tarif erhalten Nutzer die Gemini-Live-Funktion sowie neue Automatisierungen. Mit monatlich 20 Euro monatlich oder einmalig 180 Euro schlägt das Advanced-Modell zu Buche, das neben den Features des Standard-Tarifs auch KI-Benachrichtigungen, -Beschreibungen und Home-Brief sowie Fragen nach dem Videoverlauf unterstützt. Die Funktionen des 10-Dollar-Tarifs sind zudem Teil der Google-One-Pro-Abos, im Ultra-Abo ist die 20-Euro-Tarifoption inbegriffen.


Google for Home: Liste unterstützer Geräte Google for Home

Google for Home: Liste unterstützer Geräte Google for Home

Diese Produkte erhalten das Update auf „Google for Home“.

(Bild: Google)

Gemini for Home erhalten laut Google alle Geräte, die bis zu zehn Jahre alt sind: Dazu zählen etwa Google-Home-Speaker ab 2016, Nest Hub ab 2018, sowie Nest-Cam-Indoor ab 2015 und Türklingeln (ab 2018). Die Geräte sollen nach und nach das Update auf die neue Software erhalten, wobei Nutzer, die sich über das Early-Access-Programm anmelden, zuerst an der Reihe sein werden.


Update

01.10.2025,

16:52

Uhr

Laut Google werden viele der Gemini-Funktionen wie „Live“ für Lautsprecher, um natürlichere Gespräche zu führen, und KI-basierte Automationen erst 2026 erscheinen.

Korrektur: Im Google-One-Ultra-Abo ist der Advanced-Tarif enthalten.


(afl)



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KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen


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KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.

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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.

Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.

„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.

Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.

„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.

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(axk)



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EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben


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Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.

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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.

Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.

Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.

Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.

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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.

Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.


(wpl)



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„Dungeons & Dragons: Battlemarked“ – Was taugt das Tabletop-Rollenspiel?


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Das ursprüngliche „Demeo“ erschien 2021 exklusiv für Virtual Reality und simulierte mit viel Charme rundenbasierte Tabletop-Rollenspielabende mit Freunden. Allein oder mit bis zu drei Gefährten stellt man eine Gruppe aus archetypischen Klassen zusammen, bewegt die Miniaturen taktisch über die Kacheln der Dungeons und setzt mithilfe von Karten Spezialfähigkeiten ein. Würfelwürfe entscheiden dabei, ob eine Aktion gelingt, fehlschlägt oder kritisch trifft.

„Demeo“ mauserte sich schnell zu einem der erfolgreichsten Multiplayer-Titel des Mediums und ist inzwischen auch als Bildschirmversion auf zahlreichen anderen Plattformen verfügbar, darunter PC und Mac, PlayStation 5 und iPad.

Nach der Veröffentlichung des letzten großen Content-Updates vor drei Jahren wurde es ruhig um den Titel. Was die Fans nicht wussten: Resolution Games konnte sich eine offizielle Dungeons-&-Dragons-Lizenz sichern und arbeitete im Geheimen an einem Nachfolger, der das Original in den Schatten stellen sollte.


Spielkarte, die den Grat der Welt zeigt.

Spielkarte, die den Grat der Welt zeigt.

Auf der Karte hüpft man von Schauplatz zu Schauplatz. Eine große, frei erkundbare Welt gibt es jedoch nicht.

(Bild: Resolution Games)

Das heute erscheinende „Battlemarked“ kombiniert das leicht zugängliche, rundenbasierte Tabletop-Rollenspielsystem von „Demeo“ mit den Schauplätzen und dem Lore der „Forgotten Realms“, der beliebtesten D&D-Kampagnenwelt.

Neue Spieler müssen weder mit „Demeo“ noch mit Dungeons & Dragons vertraut sein: Ein Tutorial erklärt die Spielmechanik, die fast komplett aus „Demeo“ übernommen wurde, während Gespräche mit NPCs schrittweise an die Geschichte, Völker und Konflikte der Rollenspielwelt heranführen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Resolution Games

Die VR- und Bildschirmversion besitzen jeweils eine eigene Spieloberfläche, die der Unterschiedlichkeit der beiden Medien Rechnung trägt. Da „Battlemarked“ Crossplay unterstützt, können Spieler aller Plattformen gemeinsam spielen, mit oder ohne VR-Brille.

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Wir haben mit Meta Quest 3 die beiden Story-Kampagnen durchgespielt, die uns nach Neverwinter Wood und Icewind Dale führten.

„Battlemarked“ erfüllt einen der größten Wünsche der „Demeo“-Fans: Die Abenteuer spielen sich nicht mehr nur in isolierten Dungeons ab, sondern sind in Story-Kampagnen eingebettet. Die bestehen aus Haupt- und Nebenquests, die die Spieler an verschiedene Orte führen, wo sie diversen NPCs und Herausforderungen begegnen. Hiermit gewinnt „Demeo“ erstmals eine erzählerische Dimension. Dies und die deutlich vielfältigeren, hübsch designten Fantasy-Schauplätze tragen spürbar zur Atmosphäre bei.


Eine Neverwinter-Taverne mit Spielfiguren.

Eine Neverwinter-Taverne mit Spielfiguren.

Die Gefährten machen in einer Taverne Rast und unterhalten sich mit einem Story-NPC. Das Bild zeigt die Steam-Version.

(Bild: Resolution Games)

Die vier Dungeons des Spiels bilden die Höhepunkte der beiden Kampagnen und bestehen wie in „Demeo“ aus drei Stockwerken und einem Endgegner. Hat man sie gemeistert, kann man die Dungeons später mit Freunden direkt betreten, ohne die Story-Kampagne durchspielen zu müssen.

Spielmechanisch bleibt alles nah an „Demeo“. Was sich verändert hat, ist das Spielgefühl: „Battlemarked“ spielt sich deutlich actionreicher, mit schnelleren Abläufen und mehr Gegnern, was allerdings zulasten des taktischen Anspruchs geht. Während in „Demeo“ eine unbedachte Aktion schnell das Ende eines Abenteuers bedeuten konnte, zeigt sich der Nachfolger deutlich gnädiger. Solange nicht die gesamte Heldengruppe fällt, lassen sich Helden ohne Lebenspunkte beliebig oft wiederbeleben. Außerdem sorgt der schnelle Nachschub an Karten dafür, dass taktische Fehlentscheidungen weniger hart bestraft werden.



Eine typische Spielszene mit vier Helden.

(Bild: Resolution Games)

Die Absicht des Studios ist klar: „Battlemarked“ soll zugänglicher und temporeicher sein und damit ein breiteres Publikum erreichen. Eine Entscheidung, die unter „Demeo“-Veteranen wohl für Kontroversen sorgen wird. Für erfahrene Spieler gibt es immerhin die Möglichkeit, den Schwierigkeitsgrad der Dungeons anzuheben.

Gefallen hat uns die neue Möglichkeit, Helden zu erstellen und diese über einzelne Partien hinweg zu leveln. Durch gesammelte Erfahrungspunkte lassen sich ihre Fähigkeiten verbessern und neue freischalten, was mehr Raum für individuelle Spielstile bietet. Die Levelgrenze der Helden ist allerdings schnell erreicht, und das Spiel lässt weiterhin ein langfristig motivierendes Endgame vermissen. Zumindest an neuen Inhalten soll es in Zukunft nicht mangeln: Für 2026 und die Zeit danach sind DLCs mit neuen Kampagnen und Helden geplant.


Charaktererstellungsfenster mit Attributen.

Charaktererstellungsfenster mit Attributen.

Spieler können Helden erstellen und mit aufsteigendem Level deren Fähigkeiten verbessern.

(Bild: Resolution Games)

Das erste „Demeo“ konnte sein Potenzial nie ganz entfalten, da die Weiterentwicklung des Spiels zugunsten des Nachfolgers abgebrochen wurde. Die Hoffnung geht nun dahin, dass „Battlemarked“ gelingt, was „Demeo“ nicht vergönnt war: ein an Umfang und Tiefe stetig wachsendes Taktik-Rollenspiel zu begründen.

Die Zeichen stehen gut: „Battlemarked“ hat zum Start bereits mehr zu bieten als das erste „Demeo“ nach zwei Jahren. In vielerlei Hinsicht erweitert und verbessert es das Original spürbar. Die in unserem Test vereinzelt auftretenden Bugs und Balancing-Probleme dürfte Resolution Games zügig beheben.

Wer kann, sollte die VR-Version spielen: Sie vermittelt durch das Gefühl, mit Freunden um einen Tisch zu sitzen, eine deutlich stärkere soziale Präsenz. Auch lokaler Multiplayer in Mixed Reality wird unterstützt, sofern man mehrere Meta Quests nutzt. Dabei wird das Spielbrett für alle Spieler synchronisiert auf einen realen Tisch projiziert.

„Demeo x Dungeons & Dragons: Battlemarked“ ist ab sofort bei Steam (PC, Mac, PC-VR), im Playstation Store (PS5, PS VR2) und im Horizon Store (Meta Quest 2, 3, 3S) erhältlich. Der Preis beträgt 30 Euro.


(tobe)



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