Künstliche Intelligenz
Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
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Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
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Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Weißes Haus verbreitet KI-manipulierte Aufnahme von festgenommener Aktivistin
Das Weiße Haus hat ein KI-manipuliertes Foto einer Bürgerrechtsaktivistin verbreitet, die im Zuge der Auseinandersetzungen in Minneapolis festgenommen wurde. Ein Vergleich des Fotos mit einer Aufnahme, die Heimatschutzministerin Kristi Noem kurz zuvor verbreitet hat, macht den Unterschied deutlich. Das Original zeigt Nekima Levy Armstrong mit gefasster Miene, während sie von einem Beamten abgeführt wird. Das Bild, das vom Weißen Haus in sozialen Netzen veröffentlicht wurde, zeigt die Frau dagegen mit verheultem Gesicht und einem klagenden Blick in die Kamera. Analysen mit Bilderkennungssystemen haben laut verschiedenen Medien bestätigt, dass diese Aufnahme mit KI-Werkzeugen bearbeitet wurde. Ein Sprecher des Weißen Hauses hat die Kritik zurückgewiesen und geschrieben, „die Memes werden weitergehen“.
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KI-Bild könnte als Vorverurteilung gewertet werden
Dass die US-Regierung seit der Amtsübernahme von Donald Trump wenig Berührungsängste kennt, wenn es um KI-Bildgeneratoren geht, ist nicht neu. Trumps Account auf Truth Social ist voll mit mehr oder weniger offensichtlich KI-generierten oder manipulierten Aufnahmen. Zuletzt erregte ein Bild Aufmerksamkeit, das versammelte Vertreter und Vertreterinnen Europas im Oval Office vor einer Karte zeigte, in der ganz Nordamerika in eine US-Flagge gehüllt war. Die vom Weißen Haus jetzt verbreitete Aufnahme der Aktivistin geht darüber hinaus, weil sie eine Zivilistin zeigt und möglicherweise vor Gericht relevant werden könnte. The Intercept zitiert einen renommierten Anwalt, der meint, dass die Frau darauf schuldig wirkt und das Bild deshalb als Vorverurteilung gewertet werden könnte.
Armstrong wurde am Donnerstag wegen ihrer mutmaßlichen Rolle bei einem Protest in einer Kirche in St. Paul bei Minneapolis verhaftet. In der sollen Demonstrierende einen Gottesdienst unterbrochen und Parolen wie „ICE raus“ und „Gerechtigkeit für Renee Good“ skandiert haben. Damit bezogen sie sich auf eine 37-Jährige, die Anfang Januar bei einem Einsatz von Einheiten der Einwanderungsbehörde ICE erschossen wurde. Der Protest in der Kirche hat sich gegen einen Pastor gerichtet, der bei ICE vor Ort eine Leitungsfunktion innehaben soll. Außer Armstrong wurde laut Behörden mit Chauntyll Louisa Allen eine weitere Aktivistin festgenommen. Die Festnahmen wurden von der Politik in Minnesota scharf kritisiert.
(mho)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Weniger Zufall, mehr Midjourney
Midjourney erzeugt Bilder auf Zuruf, vorausgesetzt, die Eingaben stimmen. Mit präzisen Textprompts und zahlreichen Stilparametern eignet sich die KI als Werkzeug für eigene visuelle Ideen, vom schnellen Entwurf bis zur ausgearbeiteten Illustration. Neue Funktionen generieren zudem kurze Animationen, mit denen sich einfache Szenen oder Abläufe darstellen lassen. Im Webinar lernen die Teilnehmer, wie sie ihre Vorstellungen strukturiert und nachvollziehbar in Midjourney umsetzen.
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Vom präzisen Prompt zum Ergebnis
Auch wenn inzwischen zahlreiche KI-Bildgeneratoren verfügbar sind, lohnt sich der Blick auf Midjourney weiterhin. Das System liefert in vielen Szenarien eine höhere Bildqualität und bietet verlässliche Werkzeuge für konsistente Ergebnisse – ein Punkt, an dem viele Alternativen scheitern. Das Webinar zeigt praxisnah, wie sich diese Stärken im Alltag nutzen lassen und wie man typische Fehler vermeidet. So entsteht ein klarer, reproduzierbarer Workflow statt ziellosem Experimentieren.
Die Inhalte des Webinars reichen vom Aufbau wirkungsvoller Prompts über die Bildbearbeitung mit dem Midjourney-Editor bis zu fortgeschrittenen Techniken wie der Verwendung von Referenzbildern für konsistente Charaktere und Stile. Auch das Zusammenspiel mit anderen Tools zur Nachbearbeitung und die Integration in bestehende Workflows kommen zur Sprache. Ein eigener Themenblock widmet sich Midjourneys Animationsfunktion.
Midjourney-Experte gibt Einblicke
Referent Adrian Rohnfelder ist mehrfach ausgezeichneter Profifotograf und Midjourney-Experte. Er verbindet seine kreative Erfahrung mit neuesten KI-Tools und gibt sein Wissen als Dozent und Speaker weiter. Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse nötig, erste Erfahrungen mit Midjourney sind jedoch von Vorteil.
Das Webinar bietet damit einen praxisorientierten Überblick über KI-gestützte Bild- und Videoproduktion. Teilnehmende erhalten konkrete Anleitungen, um Midjourney effizient in Projekte einzubinden.
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- Termin: 28. Januar 2026, 14:00 bis 17:00 Uhr
- Preis: 69,00 Euro
Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser. Weitere Informationen zum Webinar sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Gewerkschaft macht mobil gegen Einsatz von humanoiden Robotern bei Hyundai
Die Gewerkschaft von Hyundai Motors befürchtet, dass der Einsatz von humanoiden Robotern in der Automobilfertigung im In- und Ausland massive Auswirkungen für Beschäftigte bis hin zu Entlassungen zufolge haben könnte. Hyundai hatte am Montag angekündigt, die auf der CES 2026 vorgestellte Serienversion des humanoiden Roboter Atlas der Konzerntochter Boston Dynamics ab 2028 in Hyundais US-Werk in Georgia, der Motor Group Metaplant America (HMGMA), einsetzen zu wollen.
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Geplant ist, dass der Atlas-Roboter zunächst stupide, sich wiederholende und gefährliche Aufgaben in der Fertigung übernimmt, die von Menschen nicht so gerne erledigt werden. Demnach soll der Roboter Bauteile sortieren. Später, ab 2030, soll Atlas dann auch in der Montage eingesetzt werden. Atlas soll in der Zukunft auch schwere Lasten bewegen und komplexere Aufgaben durchführen, so der langfristige Plan bei Hyundai. Der humanoide Atlas soll dann an allen Produktionsstandorten weltweit zum Einsatz kommen. Der Konzern hofft, mit diesen Maßnahmen die Effizienz in der Automobilfertigung erhöhen zu können. Bis zu 30.000 Roboter pro Jahr sollen produziert werden.
Mögliche Personaleinsparungen
Die Gewerkschaft von Hyundai befürchtet allerdings, dass mit dem massiven Einsatz humanoider Roboter diese und andere menschliche Arbeitsstellen unwiederbringlich wegfallen und auch keine Ersatzjobs dafür geschaffen werden. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass es in erster Linie darum geht, laufende Personalkosten einzusparen. Humanoide Roboter würden nur in der Anschaffung kosten und Wartungskosten verursachen. Letztere beziffert die Gewerkschaft pro Einheit auf etwa 14 Millionen Won, etwa 8090 Euro, jährlich. Das liege weit unter den Personalkosten eines Arbeiters.
Hyundais Gewerkschaft kritisiert darüber hinaus, dass der Konzern die Automobilproduktion in den USA bis 2028 von 100.000 auf mehr als 500.000 Fahrzeuge hochfahren will. Offenbar soll die heimische Produktion in Südkorea damit ins Ausland verlagert werden – wohl auch, um so US-Zölle zu umgehen. Das könnte aus Sicht der Gewerkschaft auch zu einem Stellenabbau in Südkorea führen.
(olb)
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