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Datenschutz & Sicherheit

Hunderttausende Anfragen bei Polizei und Verfassungsschutz


Während die Stars der Fußball-EM vergangenes Jahr auf dem Platz standen, machten viele Menschen im Hintergrund das Turnier erst möglich: Sicherheitspersonal checkte Tickets und Gepäck, Journalist:innen berichteten über die Spiele, Freiwillige halfen den Besucher:innen in vielen deut­schen Städten. Sie alle werkelten oft hinter den Kulissen und bekamen darum Zutritt zu besonderen Bereichen.

Doch wer bei der Europameisterschaft arbeiten wollte und dabei auch Zugang zu Bereichen hatte, in die man als Fan nicht so leicht kam, brauchte in der Regel eine Akkreditierung. Um zu vermei­den, dass Menschen akkreditiert werden, die eine Sicherheitsgefahr darstellen könnten, überprüften Polizei und Verfassungsschutz wohl eine sechsstellige Anzahl an Menschen. Das war nicht überall legal, kritisieren Datenschützer:innen.

Wie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung funktioniert

Der Fachbegriff für solche Background-Checks heißt „Zuverlässigkeitsüberprüfung“. Bei einer sol­chen Zuverlässigkeitsüberprüfung prüft die Polizei anhand eigener Daten, ob sie zu einer Person si­cherheitsrelevante Erkenntnisse gespeichert hat. Anschließend teilt sie dem Veranstalter mit, ob sie Bedenken hat, dass eine solche Person beispielsweise als Security auf einem Festival oder einem Fußballspiel arbeitet.

Auch wenn sich die Rechtslage bei Großveranstaltungen je nach Bundesland unterscheidet, grund­sätzlich müssen die Betroffenen vor der Überprüfung durch die Behörden informiert werden und einwilligen. Neben Großveranstaltungen gibt es solche Überprüfungen auch im Waffenrecht.

Wie beim Waffenrecht war bei der Fußball-EM der Verfassungsschutz in vielen Fällen mit von der Partie, einige Bundesländer fragten auch dort an. In einem sogenannten „Massendatenverfahren“ glich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Daten der zu akkreditierenden Personen au­tomatisiert mit den eigenen Dateisystemen ab. Das hat uns das Innenministerium in Baden-Würt­temberg auf Anfrage erklärt. Lediglich bei potenziellen Übereinstimmungen schaute das BfV genauer hin oder gab den Fall an das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz weiter. Am Ende übermit­telte der Bundesverfassungsschutz ein Gesamtvotum zu jeder Akkreditierung an die zustän­digen Genehmigungsbehörden.

Von Security bis Catering: Hunderttausende Anfragen

Die Überprüfung geschah bei einer großen Anzahl an Menschen. Ein Sprecher der Berliner Da­tenschutzbeauftragten schreibt auf unsere Anfrage, dass folgende Personengruppen „standardmä­ßig“ betroffen waren:

  • UEFA-Volunteers
  • private Sicherheits- und Ordnungsdienste
  • Catering und Reinigungskräfte
  • sonstige Mitarbeitende im Sicherheitsbereich (inklusive Mitarbeitende der Euro 2024 GmbH)
  • Medienvertretende/Journalist:innen und Broadcaster (nur, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten zwölf Monate zuverlässigkeitsüberprüft wurden)
  • Sponsorenvertretende mit Arbeitsauftrag
  • Personal der Stadionbetreiberin
  • Medizinische Dienstleister
  • Hospitality-Mitarbeitende, auch in den Teamhotels

Wie viele Menschen genau überprüft wurden, lässt sich schwer sagen. Das Bundesamt für Verfas­sungsschutz spricht auf Anfrage lediglich von einer „großen Anzahl“. Unsere Presseanfragen in mehreren Bundesländern, in denen EM-Spiele stattfanden, deuten aber auf mehr als 100.000 überprüfte Menschen hin.

Die Berliner Polizei schreibt uns auf Anfrage, dass sie im Rahmen der EM allein für die Akkreditie­rungen für das Berliner Stadion, die Fanzone und Teamhotels über 75.000 Datensätze überprüft hat. Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen spricht von 90.000 An­fragen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen. In Hamburg waren es bei den Spielen mehr als 53.000 Über­prüfungen. In all diesen Bundesländern wurde der Verfassungsschutz automatisch von der Polizei mit angefragt. Die zuständige Stelle in Baden-Württemberg konnte keine Zahlen nennen.

Bei der Interpretation der Zahlen ist Vorsicht geboten. So schreibt uns ein Sprecher der Polizei Ber­lin, dass es auch immer wieder zu Mehrfachüberprüfungen gekommen sei, etwa wenn eine Person für mehrere EM-Spiele in verschiedenen Ländern akkreditiert wurde. „Zudem ist eine hohe Anzahl von Personen aufgrund von abweichenden Personalien/Personendaten wiederholt geprüft worden“, schreibt uns der Sprecher.

Doch selbst wenn man solche Dopplungen großzügig einrechnet: Es erscheint plausibel, dass der Verfassungsschutz am Ende eine sechsstellige Anzahl von Menschen überprüfte. Die Zahl der durch Polizeien überprüften Menschen liegt noch höher, schließlich fragten nicht alle Bundesländer automatisch beim Verfassungsschutz an.

Fehlende Rechtsgrundlage in NRW

Die Praxis bei der EM stieß bei Datenschützer:innen auf harsche Kritik. In Nordrhein-Westfalen, wo vier der acht Spielorte lagen, kritisierte die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk, dass die Rechts­grundlage für solche Überprüfungen völlig fehle.

„Um das Gefahrenpotenzial gering zu halten, wurden die vielen Helfer:innen bei den Spielen, in den Stadien und drumherum von der Polizei NRW intensiv durchleuchtet. Im Rahmen der Akkredi­tierung kam es zu einer massenhaften Überprüfung bei den deutschen Sicherheitsbehörden. […] Solche Eingriffe durch den Staat und seine Behörden erfordern immer eine ausdrückliche gesetzli­che Grundlage“, schrieb Gayk in ihrem letzten Tätigkeitsbericht.

Innenministerium und Landeskriminalamt (LKA) verweisen wiederum auf § 9 des Polizeigesetzes NRW. Der Paragraf erwähnt weder Zuverlässigkeitsüberprüfungen noch Großveranstaltungen, er­laubt der Polizei aber Datenverarbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa einer Ein­willigung.

Nur eine Einwilligung reicht nicht

Laut der Landesdatenschutzbeauftragen von NRW ist das nicht ausreichend: Solche Einwilligungen seien nicht wirksam, „weil sie nicht freiwillig erteilt werden, denn diejenigen, die an der Spielorga­nisation beteiligt sein wollen oder in den Stadien arbeiten wollen, waren gezwungen einzuwilligen.“

Zwar ist die Einwilligung der Betroffenen auch Bestandteil von Gesetzen zu Zuverläs­sigkeitsüberprüfungen in anderen Bundesländern wie etwa in Berlin, allerdings habe diese dort eine andere Funktion. Dort habe „die Einwilligung nicht eine konstituierende Wirkung für das Verfahren, sondern soll denjenigen, die sich der gesetzlichen Überprüfungspflicht nicht unterwerfen wollen, die Möglichkeit zum Rückzug aus der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung eröffnen“, schreibt uns ein Sprecher der NRW-Datenschutzbeauftragten. Einfacher formuliert: Die Überprüfung kann sich nicht nur auf die Einwilligung stützen, es brauche zusätzlich ein Gesetz, welches solche Über­prüfungen speziell regelt.

Datenschutzbeauftrage Gayk fordert die Regierung und das Parlament in NRW auf, endlich eine „tragfähige“ Rechtsgrundlage zu schaffen. „Über die Notwendigkeit einer solchen Regelung be­stand bisher auch Konsens mit dem Innenministerium, das seine Auffassung vor einiger Zeit überra­schend geändert hat“, teilt uns der Sprecher der Datenschutzbeauftragten mit. Die Datenschutzbe­auftragte habe das Ministerium auch darauf hingewiesen, dass man solche Datenübermittlungen künftig stoppen könnte. Eine solche Untersagung ermöglicht das Datenschutzrecht in NRW.

Das Innenministerium in NRW bleibt auf Anfrage bei seiner Posititon: „Die speziellen Rechts­grundlagen, die aufgrund dieser Kritik in anderen Ländern geschaffen wurden, halten weiterhin an dem Instrument der Einwilligung fest. Insoweit ist hier kein datenschutzrechtlicher ‘Mehrwert’ er­kennbar.“ Auch der „gewerbliche Charakter“ von Großveranstaltungen spreche gegen eine Vor­schrift im Polizeigesetz, führt der Sprecher des Innenministeriums weiter aus. „Diese Einschätzung ist auf keine Einwände bei den für die UEFA EURO 2024 zuständigen Bundesbehörden gestoßen, so dass der Datenaustausch auf der geltenden Rechtsgrundlage durchgeführt werden konnte.“

Berlin: Verfassungsschutz-Anfrage nicht von Gesetz gedeckt

NRW ist laut der dortigen Datenschutzbehörde mittlerweile eines der letzten Bundesländer ohne Rechtsgrundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen. In Berlin regelt das der Paragraf 45 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Doch dessen Grenzen hat die Polizei in der Hauptstadt überschritten, bemängelt Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz. Denn vom Verfassungsschutz oder anderen Geheimdiensten ist in dem Paragrafen keine Rede.

Allerdings wurde eine mögliche Übermittlung an Verfassungsschutzämter in den Datenschutzinfor­mationen zu den Sicherheitsüberprüfungen erwähnt, die Betroffene unterschreiben mussten – ge­nauso wie der Zoll, der militärische Abschirmdienst oder der Bundesnachrichtendienst. Für die Ber­liner Datenschutzbeauftragte ist dieser Hinweis aber nicht ausreichend, weil der erste Satz des Info-Schreibens „Ihre personenbezogenen Daten können […] übermittelt werden“ im Allgemeinen nicht so verstanden werde, dass die Daten in jedem Fall übermittelt würden.

Kamp schreibt daher in ihrem Tätigkeitsbericht: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfas­sungsgerichts bedarf jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer klaren und bestimmten gesetzlichen Grundlage.“

„Verschränkung“ zwischen Polizei und Geheimdienst

Dies gelte umso mehr bei einer Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Denn während die Polizei konkrete Gefahren abwehre und dabei an enge rechtliche Voraussetzungen ge­bunden sei, betreiben die Inlandsgeheimdienste eine weitreichende Vorfeldaufklärung mit nachrich­tendienstlichen Mitteln. „Eine routinemäßige Verschränkung dieser unterschiedlichen Aufgabenbe­reiche durch Datenaustausch und eine weitreichende Zweckänderung der erhobenen Daten unter­läuft die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten“.

Laut Berliner Polizei gaben die Verfassungsschutzbehörden den Inhalt ihrer Erkenntnisse nicht wei­ter, „sondern lediglich eine Rückmeldung, ob dort sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen oder nicht“. Regelanfragen an den Verfassungsschutz seien nur im Akkreditierungsverfahren für die Eu­ropameisterschaft erfolgt und „kein regelmäßiger Bestandteil der Überprüfungen durch den Polizei­lichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin“, teilte ein Sprecher auf netzpolitik.org-Anfrage mit.

Man teile die Rechtsauffassung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht. „Eine Änderung der Praxis ist aus hiesiger Sicht nicht erforderlich oder geboten“, schreibt der Sprecher der Polizei Ber­lin.

Hamburg: Anfrage beim Verfassungsschutz vorgeschrieben

Während die Polizei in Berlin die Anfragen beim Verfassungsschutz eher aus Ausnahme darstellt, ist es in Hamburg die Regel.

Das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) schreibt vor, dass die Polizei die Daten auch mit den Dateien des Verfassungsschutzes abgleicht. Dement­sprechend geschah dies auch bei allen Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen der EM.

Sachsen: Datenschutzbehörde überzeugte Polizei

Doch nicht überall hat die Polizei bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung auch den Verfassungs­schutz angefragt. In Sachsen konnte die Landesdatenschutzbeauftrage die Polizei von dieser Idee abbringen. Auch dort gibt es laut Datenschutzbehörde keine Rechtsgrundlage für Datenübermittlun­gen an den Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

„Die Polizeiführung zeigte sich offen für unsere Argumentation und hat im Ergebnis auf Regelab­fragen bei Verfassungsschutzbehörden verzichtet; vorbehalten hat sie sich Anfragen an Verfassungs­schutzbehörden im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für Gewaltbereitschaft im Zusammen­hang mit verfassungsfeindlichen Aktivitäten“, schreibt die sächsische Landesdatenschutzbeauftrage auf Anfrage von netzpolitik.org.

Auch die Bayerische Polizei hat „keine Regelanfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gerichtet“, wie uns ein Sprecher schreibt. Laut dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten schließt das Bayerische Polizeigesetz solche Über­mittlungen nicht aus. Die Polizei müsse aber begründen, warum dies erforderlich sei.

Nicht nur ein Fußball-Thema

Ob mit Verfassungsschutz oder ohne, ob mit Rechtsgrundlage oder nicht – die Praxis bei den Zuver­lässigkeitsüberprüfungen ist kompliziert und unterscheidet sich offenbar sehr nach den jeweiligen Bundesländern. Dabei stellen sich die durch die Europameisterschaft aufgeworfenen Fragen auch jenseits des Fußballs.

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte verweist auf große Musikfestivals in NRW. In Berlin hat die Landesbeauftragte für Datenschutz auch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rah­men des Christopher Street Day diskutiert: Dort überprüfte die Polizei auf Bitten der Veranstalter:innen die Fahrer:innen der Paradewagen.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, als ein Zombie auf die große Bühne trat


Liebe Leser*innen,

gelegentlich beschreiben wir jahrelang vorgebrachte staatliche Überwachungsvorhaben als Zombies. Wie untote Fantasiewesen kehren sie immer wieder auf die Bildfläche zurück. Egal, wie oft man ihnen den Garaus macht.

Einer der ältesten netzpolitischen Zombies ist die Vorratsdatenspeicherung. Sie wurde schon argumentativ erledigt, als ich noch zur Schule gegangen bin und für irgendwelche Vokabeltests lernen musste. Entlarvt als grundrechtlich fragliche Scheinlösung; als unter fadenscheinigen Vorwänden vorgebrachte Überwachungsfantasie. Aber egal, wie oft sie scheinbar erledigt wurde, die Forderung kehrt immer wieder zurück. (Siehe Donnerstag.)

Ein anderer Zombie sind Alterskontrollen. Ich war gerade drauf und dran zu behaupten, dieser Zombie sei noch recht jung. Dann habe ich gesehen: Der älteste Artikel mit dem Begriff „Altersverifikation“ in unserem Archiv stammt aus dem Jahr 2007. Also halte ich mich lieber zurück mit der Zombie-Altersbestimmung.

Frappierende Ähnlichkeiten

14 Jahre später, 2021, habe ich erstmals über Alterskontrollen geschrieben. Damals fühlte mich recht allein mit dem Thema. 2023 dann rumorte es in meinem netzpolitischen Umfeld, dass Alterskontrollen bald das nächste große Ding werden. Jetzt ist es so weit. Das Thema ist auf höchster politischer Bühne angekommen, etwa bei der EU-Kommission und Bundesregierung, aber auch im Ausland wie in Großbritannien und Australien.

Die Ähnlichkeiten zwischen Alterskontrollen und der Vorratsdatenspeicherung sind frappierend: Wieder haben wir es zu tun mit einer grundrechtlich fraglichen Scheinlösung, einer unter fadenscheinigen Vorwänden vorgebrachten Überwachungsfantasie. Dieses Bild zeichnet sich zunehmend ab, je mehr ich darüber lese und berichte. Zuletzt etwa diese Woche, als ich mich in ein Diskussionspapier der Leopoldina vertieft habe.

Ein Zitat, bei dem mich jede Aussage stört

Wie es sich für einen Zombie gehört, wird auch die Forderung nach Alterskontrollen immer wieder ans Tageslicht zurückkehren. Jüngst diese Woche durch Kerstin Claus, Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Anlass war das neue Lagebild mit Zahlen zu erfassten Sexualdelikten gegen Minderjährige. Claus sagte auf der dazugehörigen Pressekonferenz:

Wir brauchen eine umfassende Altersverifikation, weil wir nur so Safe Spaces, sichere Räume, für Kinder und Jugendliche auch digital schaffen können. Und dafür brauchen wir rechtliche Vorgaben und eine verlässliche technische Umsetzung.

An diesem Zitat stört mich jede einzelne Aussage.

  • Erstens: Es gibt doch längst rechtliche Vorgaben. Zum Beispiel, frisch verhandelt und Kraft getreten, das Gesetz über digitale Dienste auf EU-Ebene. Die Vorgaben sehen nach grundrechtlicher Abwägung keine „umfassende“ Altersverifikation vor, lassen aber Raum für Alterskontrollen je nach Risiko.
  • Zweitens: Es gibt keine „verlässliche technische Umsetzung“ für Alterskontrollen. Das ist reines Wunschdenken.
  • Drittens: Altersverifikation allein schafft keine sicheren Räume für Kinder. Das betonen Fachleute durch die Bank weg. Zur Diskussion steht allenfalls, in welcher Form sie ein Baustein sein kann.

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht mit diesem Zitat, aber mich hat das wütend gemacht. Eine Weile lang wusste ich nicht, wie ich diesen Wochenrückblick jetzt beenden soll. Vielleicht mit einem Tableflip-Emoticon?

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

Das hat jedenfalls gutgetan.

Mich würde es freuen, mehr Zeit mit seriösen Lösungsideen verbringen zu können, als mit dem stumpfen Kampf gegen Überwachungszombies.

Bis die Tage und schönes Wochenende
Sebastian

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BSI: Etwas mehr E-Mail-Sicherheit – und weiter Luft nach oben


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Anbieter von E-Mail-Diensten melden erste Erfolge bei einer gemeinsamen Aktion für mehr E-Mail-Sicherheit. Vor allem zwei technische Richtlinien des BSI sollen für eine bessere Absicherung sorgen, ohne dass die Endnutzer selbst etwas tun müssten.

Auch über 40 Jahre nach der ersten E-Mail in Deutschland ist Mail „nach wie vor der wichtigste Kanal“, sagte BSI-Chefin Claudia Plattner am Freitag in Berlin. „Es ist aber leider auch das wichtigste Einfallstor für Cyberangriffe.“

Von Phishing über Fake News bis hin zu Sabotageaktionen spiele E-Mail eine wichtige Rolle, sagte die BSI-Präsidentin. Die in vielen Organisationen gelebte Sensibilisierung der Nutzer sei zwar wichtig, allein aber nicht ausreichend. Genau da setze die Kampagne des BSI zur Erhöhung der E-Mail-Sicherheit an.

Deren Zwischenstand präsentierte Plattner am Freitag zusammen mit den Branchenverbänden und Bitkom. Für den Eco betont Norbert Pohlmann die Relevanz von E-Mail. Trotz aller Alternativen von Slack über Teams und Messenger sei Mail nach wie vor das Mittel der Wahl, da sie ein globaler Akteur ohne dominierende Akteure sei.

Doch bei der Sicherheit sieht Pohlmann viel Luft nach oben: „Wir haben ein echtes Problem mit unserer E-Mail-Infrastruktur.“ Pohlmann, der auch Inhaber einer Professur für IT-Sicherheit ist, sieht dabei auch die Unternehmen in der Pflicht, deutlich mehr zu tun.

Ähnlich sieht es auch Susanne Dehmel, Vorstandsmitglied beim Bitkom: Die Verantwortung dürfe nicht länger ausschließlich bei Empfängerinnen und Empfängern der E-Mails gesehen werden. Korrekt implementierte Standards würden dabei helfen, die Risiken etwa durch Phishing und Spoofing deutlich zu reduzieren.

150 Unternehmen, vor allem E-Mail-Anbieter, aber auch Hoster, hätten sich freiwillig bereit erklärt, hieran mitzuwirken, sagte Plattner. Auch ohne gesetzliche Regelung sei es also möglich, Wirkung in der Praxis zu erzielen.

Das BSI hat ab Februar 2025 eine Bestandsaufnahme durchgeführt, inwiefern Anbieter die empfohlenen Maßnahmen der technischen Richtlinien 03108 und 03182 umsetzen.

Nur 20 Prozent der Unternehmen haben demnach etwa DNSSEC korrekt eingesetzt; die DNS-basierte Authentisierung von Namen (DANE) sogar nur 11 Prozent. Das BSI habe daraufhin die Unternehmen aktiv angesprochen – und im Juni seien die Zahlen bereits deutlich besser gewesen. Hinzugekommen seien zudem zahlreiche Unternehmen, die sich von sich aus gemeldet hätten.

Während das BSI auf der einen Seite Unternehmen öffentlich lobt, die sich der Initiative angeschlossen haben, nutzt es an anderer Stelle seine gesetzlichen Befugnisse: eine öffentliche Liste von E-Mail-Anbietern und ihrer Entsprechung der BSI-Kriterien. Apples mac.com und me.com etwa erfüllen nur fünf der derzeit sieben BSI-Kriterien – etwa weil alte TLS-Versionen weiter zugelassen würden. Auf gleichem Niveau sieht die Bonner IT-Sicherheitsbehörde auch gmail.com, outlook.com und msn.com.

Was E-Mail auch nach über 40 Jahren nicht flächendeckend leisten kann, ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Geht es nach Pohlmann, sollte sich das jedoch ändern. Derzeit aber sind hier Messenger wie Signal, Threema oder Wire gängig – und zugleich politisch unter Beschuss. Unklar ist derzeit, wie sich künftig Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei den Debatten um ein mögliches Brechen von Verschlüsselung positionieren wird.

„Wir sollten erstmal schauen, dass wir uns absichern, Prozesse absichern, Unternehmen absichern“, sagte Pohlmann. „Wir können nicht auf die Wahrscheinlichkeit, dass wir ein Prozent der Kriminellen identifizieren können, unsere ganze Gesellschaft unsicherer machen.“ Auch für den Bitkom gelte, dass Verschlüsselung das wichtigste Instrument für sichere Kommunikation sei, und das solle auch nicht angetastet werden, betonte Susanne Dehmel.

Für BSI-Präsidentin Plattner, deren Behörde in weiten Teilen dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, gibt es technologisch hierbei eine klare Sicht: „Wir müssen immer dafür sorgen, dass wir sichere Infrastrukturen haben.“ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei dafür ein wichtiges Mittel. Plattner warnte vor den möglichen Folgen künstlich eingebauter Abhörschnittstellen: Salt Typhoon habe gezeigt, welche Risiken mit solchen Herangehensweisen verbunden seien.


(vbr)



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Datenschutz & Sicherheit

Dobrindt kündigt Gesetzentwurf „in den nächsten Wochen“ an


Das aktuelle „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ (PDF) ist nun öffentlich. Teil der Pressekonferenz waren neben BKA-Präsident Holger Münch auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus.

Laut dem Bericht ging die Zahl der Betroffenen im Zusammenhang mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück.

Dobrindt und Münch nutzten die gestrige Pressekonferenz dazu, einmal mehr die rasche Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Verständigung auf einen Gesetzestext zwischen dem Justiz- und Innenministerium erfolge laut Dobrindt bereits „in den nächsten Wochen“.

Zahl der Betroffenen leicht rückläufig

Dem Bundeslagebild zufolge ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Zahl der registrierten Opfer beim Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs sank dagegen im gleichen Zeitraum um 2,2 Prozent. Beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren ging sie um 1,4 Prozent zurück.

Auch wenn damit ein Rückgang zu verzeichnen ist, liegen diese Zahlen über dem Schnitt der vergangenen fünf Jahre, betont das BKA.

Die Bundeslagebilder des BKA basieren auf einer Auswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sie erfasst alle Fälle, die der Polizei bekannt sind und von ihr bearbeitet werden. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.

Aufgehelltes Dunkelfeld durch mehr Personal

Dass die Zahl der erfassten Straftaten insgesamt weiterhin hoch ausfällt, hängt laut BKA auch mit einem wachsenden Fahndungs- und Ermittlungsdruck zusammen. So sei „die Anzahl der Mitarbeitenden, die sich in den Polizeibehörden von Bund und Ländern mit Fällen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen befassen, in den vergangenen Jahren merklich erhöht worden“.

Die zusätzlichen Kapazitäten hätten dazu beigetragen, die polizeiliche Arbeit zu intensivieren und das sogenannte Dunkelfeld etwa im familiären Umfeld aufzuhellen. „Der weiterhin starke Fokus der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich kann daher mit ein Grund für die nach wie vor hohen Fallzahlen sein“, schreibt das BKA. Laut Bundeskriminalamt bestand in knapp 57 Prozent der Fälle zwischen der betroffenen Person und den jeweiligen Tatverdächtigen nachweislich eine Vorbeziehung.

Hinzu kommt, dass 14- bis 17-Jährige bei sogenannten jugend­pornografischen Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen ausmachen. In diesen Fällen dürfte es sich vornehmlich um selbsterstellte Aufnahmen handeln, die sich Minderjährige untereinander zuschicken. „Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der ‚Selbst­filmenden‘ zuzurechnen“, schreibt das BKA und ergänzt: „Solche Motive können Teil einer normalen jugendlichen Entwicklung sein.“

Forderung nach Vorratsdatenspeicherung

Ungeachtet dessen forderte Dobrindt gestern erneut, die Speicherung für IP-Adressen einzuführen – „als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen“.

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Bereits in ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, eine Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten einzuführen. Demnach sollen Internetanbieter für einen Zeitraum von drei Monaten protokollieren, welche IP-Adresse und Portnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt einzelnen Kund:innen zugewiesen war. Die Kombination aus IP-Adresse und Portnummer ermöglicht es, Internetzugriffe individuellen Anschlussnutzer:innen zuzuordnen, auch wenn mehrere Kund:innen über sogenannte „Shared IPs“ (geteilte IP-Adressen) eine gemeinsame öffentliche Adresse nutzen.

Die allgemeine und wahllose Speicherung von Verkehrsdaten ist juristisch hoch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie erstmals im Jahr 2010 für verfassungswidrig; hohe europäische Gerichte haben ihr enge Grenzen gesetzt. Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 hält im Grundsatz an der Position fest, dass eine allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist.

Lagebild stützt Forderung nach Massenüberwachung nicht

Die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes rechtfertigen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht. So gibt es beim „sexuellen Missbrauch zum Nachteil von Kindern“ in mehr als drei Viertel aller Fälle einen Tatverdächtigen. Bei anderen Deliktfeldern liegt die Zahl sogar weit über 80 Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Aufklärungsquote aller Straftaten in Deutschland liegt laut PKS bei etwa 58 Prozent.

Auf Nachfrage zeigte sich der Bundesinnenminister gestern optimistisch, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorratsdatenspeicherung bald umgesetzt werde. Federführend für das Thema ist hier das Bundesjustizministerium, die Gespräche zwischen Innen- und Justizministerium verliefen „sehr positiv“, so Dobrindt.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußert sich derweil zurückhaltender als ihr Kabinettskollege. Laut Medienberichten ist sie zuversichtlich, „dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können“.



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